Common use of PERSÖNLICH HAFTENDE GESELLSCHAFTERIN Clause in Contracts

PERSÖNLICH HAFTENDE GESELLSCHAFTERIN. Die persönlich haftende Gesellschafterin der Investmentgesell- schaft ist die Wealthcap Immobilien 41 Komplementär GmbH (nachfolgend „Komplementärin“ genannt). Sie ist mit keiner Ein- lage an der Investmentgesellschaft und daher nicht am Vermö- gen sowie am Ergebnis der Investmentgesellschaft beteiligt. Die Komplementärin ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Wealthcap Entity Service GmbH. Die Wealthcap Entity Service GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Wealthcap Real Estate Management GmbH. Die Wealthcap Real Estate Manage- ment GmbH ist eine 100%ige Tochter der Platzierungs- und Ein- zahlungsgarantin Wealthcap Investment Services GmbH (nachfol- gend „Wealthcap Investment“ genannt). Wealthcap Investment ist eine 10%ige Tochter der UniCredit Bank AG und eine 90%ige Tochter der Wealth Management Capital Holding GmbH (nach- folgend „Wealthcap“ genannt). Die Wealthcap wird der Invest- mentgesellschaft und/oder den Objektgesellschaften ggf. Fremd- kapital zur Verfügung stellen. Wealthcap ist eine 100%ige Toch- tergesellschaft der UniCredit Bank AG. Die UniCredit Bank AG soll u. a. mit dem Vertrieb der Kommanditbeteiligungen an der Investmentgesellschaft beauftragt werden und hat bestimmte Teile der Verwaltungsaufgaben der Verwaltungsgesellschaft über- nommen (vgl. ebenfalls das Kapitel „Kapitalverwaltungsgesell- schaft“, Abschnitt „Übertragene Verwaltungsfunktionen/Auslage- rung/Interessenkonflikte“). Zudem ist nicht ausgeschlossen, dass die UniCredit Bank AG der Investmentgesellschaft oder den von der Investmentgesellschaft zu erwerbenden Objektgesellschaf- ten langfristige Finanzierungen gewährt.

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PERSÖNLICH HAFTENDE GESELLSCHAFTERIN. Die persönlich haftende Gesellschafterin der Investmentgesell- schaft Investment- gesellschaft ist die Wealthcap Immobilien 41 WealthCap Portfolio 3 Komplementär GmbH (nachfolgend „Komplementärin“ genannt). Sie leistet keine Einlage und ist mit keiner Ein- lage an der Investmentgesellschaft und daher nicht am Vermö- gen Vermögen sowie am Ergebnis der Investmentgesellschaft nicht beteiligt. Die Komplementärin ist von der Geschäftsführung der Invest- mentgesellschaft ausgeschlossen, soweit sie nicht aus zwin- genden gesetzlichen Gründen bzw. aufgrund ausdrücklicher Regelungen des Gesellschaftsvertrages der Investmentgesell- schaft zur Geschäftsführung verpflichtet bzw. berechtigt ist. Sie ist – soweit sich aus dem Gesellschaftsvertrag der Invest- mentgesellschaft nichts anderes ergibt – verpflichtet, ihre Vertretungsmacht im Außenverhältnis nicht auszuüben, es sei denn, dies ist zur Vertretung der Investmentgesellschaft gegenüber der externen Kapitalverwaltungsgesellschaft i. S. d. KAGB oder aus gesetzlich zwingenden Gründen erfor- derlich. Unabhängig davon, obliegt der Komplementärin die Entscheidung über die Bestellung der externen Kapitalver- waltungsgesellschaft i. S. d. KAGB (vgl. zur Bestellung der Verwaltungsgesellschaft das Kapitel „Die Kapitalverwal- tungsgesellschaft“, Abschnitt „Verwaltungsfunktion“). Im Falle der Kündigung des Bestellungsvertrages mit der Ver- waltungsgesellschaft, der Eröffnung eines Insolvenzverfah- rens über das Vermögen der Verwaltungsgesellschaft sowie in den sonstigen Fällen des Erlöschens des Rechts der Ver- waltungsgesellschaft zur Verwaltung der Investmentgesell- schaft obliegt der Komplementärin – vorbehaltlich einer Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsicht – die Bestimmung einer neuen Kapitalverwal- tungsgesellschaft i. S. d. KAGB, die die Rechte und Pflichten der Verwaltungsgesellschaft durch Abschluss eines neuen Bestellungsvertrages übernimmt. Die Komplementärin ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Wealthcap WealthCap Entity Service GmbH, München. Die Ge- schäftsführer der Komplementärin, Xxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx und Xxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx, sind auch Geschäftsführer der Komplementärin der Vorgängerfondsgesellschaft der Investmentgesellschaft (WealthCap SachWerte Portfolio 2 GmbH & Co. geschlossene Investment KG). Xxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx ist zudem auch Geschäftsführer der WealthCap Entity Service GmbH. Die Wealthcap WealthCap Entity Service GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft Tochter der Wealthcap Real Estate Management GmbH. Die Wealthcap WealthCap Real Estate Manage- ment GmbH ist GmbH, München, die wiederum eine 100%ige Tochter der Platzierungs- und Ein- zahlungsgarantin Wealthcap WealthCap Investment Services GmbH ist. Die WealthCap Investment Services GmbH fungiert als Platzie- rungs- und Einzahlungsgarantin und ist wiederum eine 90%ige Tochtergesellschaft der potenziellen Fremdkapi- talgeberin Wealth Management Capital Holding GmbH, München, (nachfol- gend nachfolgend Wealthcap InvestmentWealthCap“ genannt). Wealthcap Investment ist ) und eine 10%ige Tochtergesellschaft der UniCredit Bank AG, München. WealthCap ist ebenfalls eine 100%ige Tochter der UniCredit Bank AG und eine 90%ige Tochter wurde von der Wealth Management Capital Holding GmbH Verwaltungs- gesellschaft mit der Bereitstellung, dem Betrieb und der Wartung der Informations- und Kommunikationssysteme sowie dem Betrieb ihrer Softwareapplikationen und Daten- banken betraut (nach- folgend vgl. das Kapitel Wealthcap“ genanntKapitalverwaltungsgesell- schaft“, Abschnitt „Übertragene Verwaltungsfunktionen/ Auslagerung / Interessenkonflikte“). Die Wealthcap wird der Invest- mentgesellschaft und/oder den Objektgesellschaften ggf. Fremd- kapital zur Verfügung stellen. Wealthcap ist eine 100%ige Toch- tergesellschaft der UniCredit Bank AG. Die UniCredit Bank AG soll u. a. zudem mit dem Vertrieb der Kommanditbeteiligungen an der Investmentgesellschaft beauftragt werden und hat bestimmte Teile der Verwaltungsaufgaben der Verwaltungsgesellschaft über- nommen Verwaltungs- gesellschaft übernommen (vgl. ebenfalls das Kapitel „Kapitalverwaltungsgesell- schaftKapitalverwal- tungsgesellschaft“, Abschnitt „Übertragene Verwaltungsfunktionen/Auslage- rung/InteressenkonflikteVerwaltungs- funktionen /Auslagerung /Interessenkonflikte“). Zudem ist nicht ausgeschlossen, dass die UniCredit Bank AG der Investmentgesellschaft oder den von der Investmentgesellschaft zu erwerbenden Objektgesellschaf- ten langfristige Finanzierungen gewährt.

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PERSÖNLICH HAFTENDE GESELLSCHAFTERIN. Die persönlich haftende Gesellschafterin der Investmentgesell- schaft ist die Wealthcap Immobilien 41 42 Komplementär GmbH (nachfolgend „Komplementärin“ genannt). Sie ist mit keiner Ein- lage an der Investmentgesellschaft und daher nicht am Vermö- gen sowie am Ergebnis der Investmentgesellschaft beteiligt. Die Komplementärin ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Wealthcap Entity Service GmbH. Die Wealthcap Entity Service GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Wealthcap Real Estate Management GmbH. Die Wealthcap Real Estate Manage- ment GmbH ist eine 100%ige Tochter der Platzierungs- und Ein- zahlungsgarantin Wealthcap Investment Services GmbH (nachfol- gend „Wealthcap Investment“ genannt). Die Wealthcap Investment Invest- ment ist eine 10%ige Tochter der UniCredit Bank AG und eine 90%ige Tochter der Wealth Management Capital Holding GmbH (nach- folgend nachfolgend „Wealthcap“ genannt). Die Wealthcap wird der Invest- mentgesellschaft Investmentgesellschaft und/oder den Objektgesellschaften ggf. Fremd- kapital Fremdkapital zur Verfügung stellen. Wealthcap ist eine 100%ige Toch- tergesellschaft Tochtergesellschaft der UniCredit Bank AG. Die UniCredit Bank AG soll u. a. mit dem Vertrieb der Kommanditbeteiligungen an der Investmentgesellschaft beauftragt werden und hat bestimmte Teile der Verwaltungsaufgaben der Verwaltungsgesellschaft über- nommen übernommen (vgl. ebenfalls das Kapitel „Kapitalverwaltungsgesell- schaftKapitalverwaltungsge- sellschaft“, Abschnitt „Übertragene Verwaltungsfunktionen/Auslage- rungAus- lagerung/Interessenkonflikte“). Zudem ist nicht ausgeschlossen, dass die UniCredit Bank AG der Investmentgesellschaft oder den von der Investmentgesellschaft zu erwerbenden Objektgesellschaf- ten Objektgesell- schaften langfristige Finanzierungen gewährt.

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Samples: www.wealthcap.com

PERSÖNLICH HAFTENDE GESELLSCHAFTERIN. Die persönlich haftende Gesellschafterin der Investmentgesell- schaft Investmentge- sellschaft ist die Wealthcap WealthCap Immobilien 41 40 Komplementär GmbH (nachfolgend „Komplementärin“ genannt). Sie ist mit keiner Ein- lage Einlage an der Investmentgesellschaft und daher nicht am Vermö- gen Vermögen sowie am Ergebnis der Investmentgesellschaft beteiligt. Die Komplementärin ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Wealthcap WealthCap Entity Service GmbH. Die Wealthcap WealthCap Entity Service GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Wealthcap WealthCap Real Estate Management GmbH. Die Wealthcap WealthCap Real Estate Manage- ment Management GmbH ist eine 100%ige Tochter der Platzierungs- und Ein- zahlungsgarantin Wealthcap Investment Einzahlungsgarantin WealthCap Invest- ment Services GmbH (nachfol- gend nachfolgend Wealthcap WealthCap Investment“ genannt). Wealthcap Die WealthCap Investment ist eine 10%ige Tochter Toch- ter der UniCredit Bank AG und eine 90%ige Tochter der Wealth Management Capital Holding GmbH (nach- folgend nachfolgend WealthcapWealthCap“ genannt). Die Wealthcap WealthCap hat von der Ver- waltungsgesellschaft Aufgaben in Bezug auf die Infor- mations- und Kommunikationssysteme sowie die Soft- wareapplikationen und Datenbanken übernommen (vgl. das Kapitel „Verwaltungsgesellschaft“, Abschnitt „Übertra- gene Verwaltungsfunktionen/Auslagerung/Interessenkon- flikte“) und wird der Invest- mentgesellschaft Investmentgesellschaft und/oder den Objektgesellschaften ggf. Fremd- kapital Fremdkapital zur Verfügung stellenstel- len. Wealthcap WealthCap ist eine 100%ige Toch- tergesellschaft Tochtergesellschaft der UniCredit Bank AG. Die UniCredit Bank AG soll u. a. mit dem Vertrieb der Kommanditbeteiligungen an der Investmentgesellschaft Invest- mentgesellschaft beauftragt werden und hat bestimmte Teile der Verwaltungsaufgaben der Verwaltungsgesellschaft über- nommen übernommen (vgl. ebenfalls das Kapitel „Kapitalverwaltungsgesell- schaftVerwaltungsge- sellschaft“, Abschnitt „Übertragene VerwaltungsfunktionenVerwaltungsfunktio- nen/Auslage- rungAuslagerung/Interessenkonflikte“). Zudem ist nicht ausgeschlossen, dass die UniCredit Bank AG der Investmentgesellschaft Invest- mentgesellschaft oder den von der Investmentgesellschaft zu erwerbenden Objektgesellschaf- ten Objektgesellschaften langfristige Finanzierungen Finan- zierungen gewährt.

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Samples: www.wealthcap.com