Common use of Pfand- und Verrechnungsrecht Clause in Contracts

Pfand- und Verrechnungsrecht. Für alle ihre jeweils gegenüber dem Kunden bestehenden Ansprüche besitzt die Bank an allen Vermögenswerten (einschliesslich deren Erträg- nisse), die sie jeweils für Rechnung des Kunden bei sich selbst oder anderswo aufbewahrt, ein Pfandrecht, ohne Rücksicht auf die Fälligkeit oder Währung. Desgleichen hat die Bank bezüglich aller Forderungen des Kunden gegenüber der Bank ein Verrechnungsrecht, ungeachtet allenfalls bereits laufender Kündigungsfristen und ohne Rücksicht auf die Währung und die Art der Bezeichnung der Forderung. Die Bank kann ihre Forderungen gegenüber dem Kunden auch einzeln geltend machen. Die Bank besitzt ein Pfand- und Verrechnungsrecht auch für Kredite und Darlehen ohne oder mit speziellen Sicherheiten. Die Bank ist nach ihrer Xxxx zur zwangsrechtlichen oder freihändigen Verwertung der Pfänder berechtigt, sobald der Kunde mit seiner geschul- deten Leistung in Verzug ist. Der Kontoinhaber verzichtet auf sein Recht, die Kontokorrentguthaben an Dritte zu verpfänden.

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Pfand- und Verrechnungsrecht. Für alle ihre jeweils Bestehen Schuldverpflichtungen des Kunden gegenüber dem Kunden bestehenden Ansprüche besitzt die Bank der Bank, so hat diese an allen Vermögenswerten (einschliesslich deren Erträg- nisse)Vermögenswerten, die sie jeweils für Rechnung des Kunden Kun- den bei sich selbst oder anderswo bei Dritten aufbewahrt, ein PfandrechtPfandrecht für alle ihre jeweils bestehenden Ansprüche, ohne Rücksicht auf die Fälligkeit oder WährungWährung oder auf das Vorliegen oder Nichtvorliegen besonderer Sicherheitenvereinbarungen. Desgleichen hat die Bank bezüglich aller Forderungen des Kunden gegenüber der Bank ein Verrechnungsrecht, ungeachtet allenfalls bereits laufender Kündigungsfristen und ohne Rücksicht auf die Währung und die Art der Bezeichnung der Forderung. Die Bank kann ihre Forderungen gegenüber dem Kunden auch einzeln geltend machen. Die Bank besitzt ein Dieses Pfand- und Verrechnungsrecht gilt auch für Kredite und Darlehen ohne etwaige Ansprüche der Bank auf Schadenersatz oder mit speziellen SicherheitenVer- gütung, namentlich, wenn sie seitens Dritter für Transaktionen, die sie für den Kunden ausgeführt hat, oder für Werte, die sie für den Kunden verwahrt hat, zur Rechenschaft gezogen wird. Die Bank ist nach ihrer Xxxx zur zwangsrechtlichen oder freihändigen Verwertung der Pfänder Pfän- der oder Sicherheiten berechtigt, sobald der Kunde mit seiner geschul- deten Leistung seinen Leis- tungen in Verzug ist. Der Kontoinhaber verzichtet auf sein Recht, die Kontokorrentguthaben an Dritte zu verpfänden.

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Pfand- und Verrechnungsrecht. Für alle ihre jeweils gegenüber dem Kunden bestehenden Ansprüche besitzt die Bank Die VZ Depotbank hat an allen Vermögenswerten (einschliesslich deren Erträg- nisse)Vermögenswerten, die sie jeweils für Rechnung des Kunden bei sich selbst oder anderswo aufbewahrtauf- bewahrt, ein PfandrechtPfandrecht und bezüglich aller Forderungen ein Verrechnungsrecht für all ihre aus der Geschäftsbeziehung jeweils bestehenden Ansprüche, ohne Rücksicht auf die deren Fälligkeit oder Währung; das Pfandrecht entsteht jedoch erst mit der For- derung. Desgleichen hat die Bank bezüglich aller Forderungen des Kunden gegenüber der Bank ein Verrechnungsrecht, ungeachtet allenfalls bereits laufender Kündigungsfristen und ohne Rücksicht auf die Währung und die Art der Bezeichnung der Forderung. Die Bank kann ihre Forderungen gegenüber dem Kunden auch einzeln geltend machen. Die Bank besitzt ein Pfand- und Verrechnungsrecht Dies gilt auch für Kredite und Darlehen mit oder ohne oder mit speziellen spezielle Sicherheiten. Das Pfand- und Verrechnungsrecht gilt auch für allfällige Schadloshaltungs- bzw. Befreiungsansprüche der VZ Depotbank, insbesondere wenn sie im Zusammenhang mit für den Kunden getätigten Transaktionen oder für den Kunden gehaltenen Vermögenswerten von Dritten (einschliesslich Emittenten, Liquidatoren, Sachwaltern, Konkursverwaltern, Institutionen und Behörden) in Anspruch genommen wird. Die Bank VZ Depotbank ist nach ihrer Xxxx zur zwangsrechtlichen oder freihändigen Verwertung der Pfänder berechtigt, sobald der Kunde mit seiner geschul- deten Leistung in im Verzug ist. Der Kontoinhaber verzichtet auf sein Recht, die Kontokorrentguthaben an Dritte zu verpfänden.

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