Common use of Pflegegeld Clause in Contracts

Pflegegeld. 2.1 Das Pflegegeld beträgt je Kalendermonat a) 316 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 2, b) 545 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 3, c) 728 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 4, d) 901 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 5. Das Pflegegeld wird in monatlichen Raten jeweils für den zurückliegen- den Monat gezahlt. In Tarifstufe PVB werden die Beträge auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt. 2.2 Für die Beratung wird der von den Leistungsträgern der sozialen Pflege- versicherung oder der privaten Pflegepflichtversicherung anerkannte Betrag erstattet. Wurde für die beratende Stelle noch kein solcher Betrag vereinbart, werden für die Beratung in den Pflegegraden 1, 2 und 3 bis zu 23 Euro, in den Pflegegraden 4 und 5 bis zu 33 Euro erstattet. In Tarifstufe PVB werden die Beträge auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Pflegepflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Pflegepflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Pflegepflichtversicherung

Pflegegeld. 2.1 Das Pflegegeld beträgt je Kalendermonat a) 316 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 2, b) 545 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 3, c) 728 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 4, d) 901 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 5. Das Pflegegeld wird in monatlichen Raten jeweils für den zurückliegen- den zurückliegenden Monat gezahlt. In Tarifstufe PVB werden die Beträge auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt. 2.2 Für die Beratung wird der von den Leistungsträgern der sozialen Pflege- versicherung oder der privaten Pflegepflichtversicherung anerkannte Betrag erstattet. Wurde für die beratende Stelle noch kein solcher Betrag vereinbart, werden für die Beratung in den Pflegegraden 1, 2 und 3 bis zu 23 Euro, in den Pflegegraden 4 und 5 bis zu 33 Euro erstattet. In Tarifstufe PVB werden die Beträge auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt.

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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen

Pflegegeld. 2.1 Das Pflegegeld beträgt je Kalendermonat a) 316 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 2, b) 545 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 3, c) 728 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 4, d) 901 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 5. Das Pflegegeld wird in monatlichen Raten jeweils für den zurückliegen- den zurück- liegenden Monat gezahlt. In Tarifstufe PVB werden die Beträge auf den tariflichen Prozentsatz Prozent- satz gekürzt. 2.2 Für die Beratung wird der von den Leistungsträgern der sozialen Pflege- versicherung Pflegeversicherung oder der privaten Pflegepflichtversicherung anerkannte Betrag erstattet. Wurde für die beratende Stelle noch kein solcher Betrag vereinbart, werden für die Beratung in den Pflegegraden 1, 2 und 3 bis zu 23 Euro, in den Pflegegraden 4 und 5 bis zu 33 Euro erstattet. In Tarifstufe PVB werden die Beträge auf den tariflichen Prozentsatz Prozent- satz gekürzt.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb) Für Die Private Pflegepflichtversicherung

Pflegegeld. 2.1 Das Pflegegeld beträgt je Kalendermonat a) 316 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 2, b) 545 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 3, c) 728 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 4, d) 901 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 5. Das Pflegegeld wird in monatlichen Raten jeweils für den zurückliegen- den zurückliegenden Monat gezahlt. In Tarifstufe PVB werden die Beträge auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt. 2.2 Für die Beratung wird der von den Leistungsträgern der sozialen Pflege- versicherung Pflegeversicherung oder der privaten pri- vaten Pflegepflichtversicherung anerkannte Betrag erstattet. Wurde für die beratende Stelle noch kein solcher Betrag vereinbart, werden für die Beratung in den Pflegegraden 1, 2 und 3 bis zu 23 Euro, in den Pflegegraden 4 und 5 bis zu 33 Euro erstattet. In Tarifstufe PVB werden die Beträge auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Pflegepflichtversicherung

Pflegegeld. 2.1 Das Pflegegeld beträgt je Kalendermonat a) 316 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 2, b) 545 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 3, c) 728 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 4, d) 901 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 5. Das Pflegegeld wird in monatlichen Raten jeweils für den zurückliegen- den Monat gezahlt. In Tarifstufe PVB werden die Beträge auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt. 2.2 Für die Beratung wird der von den Leistungsträgern der sozialen Pflege- versicherung Pflegeversicherung oder der privaten Pflegepflichtversicherung anerkannte aner- kannte Betrag erstattet. Wurde für die beratende Stelle noch kein solcher sol- cher Betrag vereinbart, werden für die Beratung in den Pflegegraden 1, 2 und 3 bis zu 23 Euro, in den Pflegegraden 4 und 5 bis zu 33 Euro erstattet. In Tarifstufe PVB werden die Beträge auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Pflegepflichtversicherung

Pflegegeld. 2.1 Das Pflegegeld beträgt je Kalendermonat a) 316 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 2, b) 545 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 3, c) 728 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 4, d) 901 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 5. Das Pflegegeld wird in monatlichen Raten jeweils für den zurückliegen- den zurückliegenden Monat gezahlt. In Tarifstufe PVB werden die Beträge auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt. 2.2 Für die Beratung wird der von den Leistungsträgern der sozialen Pflege- versicherung Pflegeversicherung oder der privaten Pflegepflichtversicherung anerkannte Betrag erstattet. Wurde für die beratende Stelle noch kein solcher Betrag vereinbart, werden für die Beratung in den Pflegegraden 1, 2 und 3 bis zu 23 Euro, in den Pflegegraden 4 und 5 bis zu 33 Euro erstattet. In Tarifstufe PVB werden die Beträge auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt.

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Samples: Private Krankenversicherung

Pflegegeld. 2.1 Das Pflegegeld beträgt je Kalendermonat a) 316 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 2, b) 545 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 3, c) 728 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 4, d) 901 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 5. Das Pflegegeld wird in monatlichen Raten jeweils für den zurückliegen- den Monat gezahlt. In Tarifstufe PVB werden die Beträge auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt. 2.2 Für die Beratung wird der von den Leistungsträgern der sozialen Pflege- versicherung oder der privaten Pflegepflichtversicherung anerkannte Betrag erstattet. Wurde für die beratende Stelle noch kein solcher Betrag vereinbart, werden für die Beratung in den Pflegegraden 1, 2 und 3 bis zu 23 Euro, in den Pflegegraden 4 und 5 bis zu 33 Euro erstattet. In Tarifstufe PVB werden die Beträge auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt.

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Samples: Krankenversicherungsvertrag