Pflichten des Mandanten. (1) Der Mandant ist zur Mitwirkung, insbesondere zur unverzüglichen und vollständigen Erteilung wahrheitsgemäßer Angaben verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung der Beauftragung erforderlich ist. Dies gilt auch für Änderungen seiner Risiko- oder Rechtsverhältnisse oder der zugrunde liegenden Tatsachen nach Vertragsschluss, die für den jeweiligen Versicherungsschutz relevant sein könnten. Unterlässt der Mandant die unverzügliche Information, besteht eventuell kein oder kein vollständiger Anspruch aus dem Versicherungsvertrag. Insbesondere hat er dem Makler unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen vollständig zu übergeben.
Pflichten des Mandanten. Eine erfolgreiche Mandatsbearbeitung ist nur bei Beachtung der folgenden Obliegenheiten gewährleistet:
Pflichten des Mandanten. Der Mandant ist zur Mitwirkung, insbesondere zur unverzüglichen und vollständigen Erteilung wahrheitsgemäßer Angaben verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung der Beauftragung erforderlich ist. Dies gilt auch für Änderungen seiner Risiko- oder Rechtsverhältnisse oder der zugrunde liegenden Tatsachen nach Vertragsschluss, die für den jeweiligen Versicherungsschutz relevant sein könnten. Unterlässt der Mandant die unverzügliche Information, besteht eventuell kein oder kein vollständiger Anspruch aus dem Versicherungsvertrag. Insbesondere hat er dem Makler unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen vollständig zu übergeben. - Bei der Bearbeitung der Vermittlungsanfrage kann nur der vom Mandanten geschilderte Sachverhalt zugrunde gelegt werden. Der dargelegte Sachverhalt ist als vollständig, wahrheitsgemäß und abschließend als Beratungsgrundlage anzunehmen. - Der Makler ist nicht verpflichtet und nicht in der Lage sich nach der Vermittlung des gewünschten Versicherungsschutzes fortlaufend über eventuelle Änderungen der Verhältnisse des Mandanten zu informieren. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können, auch wenn der Mandant selbst erst später eigene Kenntnis erhält. - Der Mandant verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse und -konzepte des Maklers nur mit seiner schriftlichen vorherigen Einwilligung an Dritte (z.B. Kreditinstitute, Konkurrenzunternehmen) weiterzugeben. Für eigene Versicherungsanalysen und individuell erstellte Deckungskonzepte nimmt der Makler Urheberrechtschutz nach den Bestimmungen des Urhebergesetzes in Anspruch. Eine Haftungsverantwortung des Maklers für deren Inhalt gegenüber Dritten wird ausgeschlossen. - Die aus den Versicherungsverträgen unmittelbar erwachsenden Verpflichtungen, wie die Prämien- Zahlungen, Anzeigepflichten und die Einhaltung vertraglicher Obliegenheiten, etc. sind vom Mandanten zu erfüllen. - Der Mandant ist verpflichtet, dem Makler die vertragsbezogene Korrespondenz des Versicherers für eine gewünschte Interessenwahrnehmung zur Verfügung zu stellen oder den Schriftverkehr mit dem Versicherer ausschließlich über den Makler zu führen. - Der Mandant ist unabhängig von dem Fortbestand des vorliegenden Maklervertrages jederzeit berechtigt einen anderen Vermittler mit der Vermittlung und Verwaltung seiner Versicherungsverträge zu beauftragen. Der Mandant ist zuvor verpflichtet den Makler ü...
Pflichten des Mandanten. Eine ordnungsgemäße Mandatsbearbeitung ist nur bei Beachtung der folgenden Obliegen- heiten gewährleistet: Der Mandant wird XXXX + PARTNER mbB über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen umfassend und wahrheitsgemäß informieren und ihr sämtliche mit dem Auftrag zusammenhängenden Unterlagen und Daten in geordneter Form übermitteln. Der Mandant wird während der Dauer des Mandats nur in Abstimmung mit XXXX + PARTNER mbB mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten Kontakt aufnehmen. LORZ + PARTNER mbB weist darauf hin, dass die Richtigkeit und Vollständigkeit von Unterlagen, Urkunden und Angaben in der Verantwortung des Mandanten liegen. Die Tätigkeiten werden aufgrund der vom Mandanten vorgelegten Unterlagen und Auskünfte ausgeübt. XXXX + PARTNER mbB wird die vom Mandanten genannten Tatsachen, insbesondere Zahlen- angaben, als richtig zugrunde legen. Eine Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Unterlagen und Zahlen, insbesondere von anderen erstellte Buchführung und Bilanz, gehört nicht zum Auftrag, wenn dies nicht schriftlich vereinbart ist.
Pflichten des Mandanten. Sowohl am Anfang als auch während der Aktenbearbeitungsdauer hat der Mandant den Rechtsanwälten alle erforderlichen zweckdienlichen Informationen und Dokumente zukommen zu lassen. So haftet der Mandant für die Folgen einer verspäteten, unvollständigen oder fehlerhaften Übermittlung.
Pflichten des Mandanten. (1) Der Mandant ist zur Mitwirkung, insbesondere zur vollständigen Erteilung wahrheitsgemäßer Angaben im Zusammenhang mit den vom Makler betreuten Versicherungen des Kunden verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung der Beauftragung erforderlich ist. Dies gilt auch für Änderungen seiner Risiko- oder Rechtsverhältnisse oder der zugrunde liegenden Tatsachen nach Vertragsschluss, die für den jeweiligen Versicherungsschutz relevant sein könnten. Hierzu zählen unter anderem Angaben zum Wohnort, zur familiären Situation, zur beruflichen Tätigkeit oder zum Rauchverhalten. Diese Aufzählung ist exemplarisch und nicht abschließend. Unterlässt der Mandant die unverzügliche Information, besteht eventuell kein oder kein vollständiger Anspruch aus dem Versicherungsvertrag. Insbesondere hat er dem Makler unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen vollständig zu übergeben.
Pflichten des Mandanten. Eine ordnungsgemäße Mandatsbearbeitung ist nur bei Beachtung der folgenden Obliegenheiten gewährleistet: Der Mandant wird die Steuerberater und Rechtsanwälte der Kanz- lei Xxxxxxx über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tat- sachen umfassend und wahrheitsgemäß informieren und ihr sämt- liche mit dem Auftrag zusammenhängenden Unterlagen und Da- ten in geordneter Form übermitteln. Der Mandant wird während der Dauer des Mandats nur in Abstimmung mit der Kanzlei Reu- belt mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Be- teiligten Kontakt aufnehmen. Die Kanzlei Xxxxxxx weist darauf hin, dass die Richtigkeit und Vollständigkeit von Unterlagen, Ur- kunden und Angaben in der Verantwortung des Mandanten lie- gen. Die Tätigkeiten werden aufgrund der vom Mandanten vorge- legten Unterlagen und Auskünfte ausgeübt. Die Steuerberater und Rechtsanwälte der Kanzlei Xxxxxxx werden die vom Mandanten genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zu- grunde legen. Eine Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Unterlagen und Zahlen, ins- besondere von Anderen erstellte Buchführung und Bilanz, gehört nicht zum Auftrag, wenn dies nicht gesondert in Textform verein- bart ist.
Pflichten des Mandanten. Hat dem Mandatar Aufwendungen und Schäden zu ersetzen, die diesem bei ordnungsgemäßer Ausführung des Mandates erwachsen o Nur solche, die bei vereinbarungsgemäßer Ausführung und BONA FIDE entstanden sind o Schäden führen zu einem Ersatzanspruch, wenn sie mit dem Mandat in unmittelbarer Verbindung stehen • Auftraggeber steht verschuldensunabhängig für mandatsspezifische Schäden des Auftragnehmers ein Z> Risikohaftung des Geschäftsherrn • Die Haftung wird allerdings nicht auf alle Zufallsschäden erstreckt – Schäden die dem allgemeinen Lebensrisiko zuzuordnen sind, werden nicht ersetzt • Aus der BONA FIDES auch Nebenpflichten für den Mandanten
Pflichten des Mandanten. 5.1 Der Mandant ist verpflichtet, die Kanzlei über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen umfassend und wahrheitsgemäß informieren und sämtliche mit dem Auftrag zusammenhängenden Unterlagen und Daten in geordneter Form zu übermitteln.
Pflichten des Mandanten. 3.1.1 Der Mandant informiert den Rechtsanwalt über den Sachverhalt vollständig, umfassend und wahrheitsgemäß. Er übermittelt dem Rechtsanwalt alle Unterlagen und Daten, die in Bezug zu der Angelegenheit stehen, bzw. aus denen sich der Sachverhalt ergibt. Der Mandant wird während der Dauer des Mandats nur in Abstimmung mit dem Rechtsanwalt mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten Kontakt aufnehmen.