Pflichten des Vertragspartners. a) Die Container werden auf Anweisung und Gefahr des Vertragspartners gestellt. b) Der Abstellplatz muss frei zugänglich und bei jedem Wetter gefahrlos erreichbar sein. Nicht befestigte Zufahrtswege und Aufstellplätze sind nur dann geeignet, wenn der Untergrund in anderer geeigneter Weise für das Befahren mit LKW vorbereitet ist. Nicht geeignete Standorte können wir, bzw. unsere Erfüllungsgehilfen, aus sicherheitstechnischen Gründen ablehnen. Bei Behinderung des freien Zugangs bzw. der Transportmöglichkeit entfällt die Leistungspflicht der Firma FP Xxxxxx Recycling GmbH trotz Zahlungspflicht des Vertragspartners; Mehrkosten (Standzeit/Wartezeit für Fahrer/ Erfüllungsgehilfen) werden dem Vertragspartner in Rechnung dargestellt. Der Vertragspartner hat die zum Befahren von fremden Grundstücken, nicht-öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen erforderlichen Zustimmungen der Eigentümer zu besorgen. Unterlässt der Vertragspartner dies und handeln wir im guten Glauben an die erfolgte Zustimmung, so hat der Vertragspartner uns von Ansprüchen Dritter, die sich aus einer unbefugten Inanspruchnahme eines fremden Grundstücks ergeben können, freizustellen. Kann der FP Xxxxxx Recycling GmbH ein Mitverschulden zugerechnet werden, so mindert sich die zu leistende Freistellung entsprechend § 254 BGB. Durch Absetzen und Aufnehmen von Containern und Stützfüßen können Druckstellen und Kratzspuren entstehen, für die wir nicht haften. c) Die Container dürfen nicht von ihrem Abstellplatz mit Hilfe von Gabelstapler, Kran o. a. versetzt werden. Die Container sind während der Benutzung vor Beschädigung, Brand und Diebstahl zu schützen. Die Kosten zur Reinigung und/oder Beseitigung von Schäden oder Wiederbeschaffung der Container werden dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. Für auftretende Schäden an Container sowie Schäden, die durch die Aufstellung bzw. Abholung des Containers entstehen, haftet der Vertragspartner. Bei voller Ausnutzung eines größeren gelieferten Containers wird dieser auch voll berechnet. Sollte die Aufstellung bzw. Abholung des Containers durch Gründe, die nicht von uns zu vertreten sind, nicht möglich sein, so werden dem Vertragspartner die vollen Kosten für eine Leerfahrt (d.h. die anfallenden Kosten für das Fahrzeug und den Fahrer) in Rechnung gestellt. Die Container der FP Xxxxxx Recycling GmbH dürfen nur durch die FP Xxxxxx Recycling GmbH und/oder deren Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen entleert, getauscht und/oder in sonstiger Absicht transportiert werden. Ein Verstoß gegen diese Regelung verpflichtet den Vertragspartner zu Schadensersatz. d) Die Container sind so zu beleuchten und abzusichern, dass sie den Verkehr nicht gefährden. (Verkehrssicherungspflicht) Behördliche Genehmigungen zum Standort sind vom Vertragspartner einzuholen. Die aus fehlender Genehmigung entstandenen Kosten sind vom Vertragspartner zu erstatten. e) Die Container dürfen nicht überladen werden und die Beladung darf nur bis unterhalb der Containerränder erfolgen. Das Ladegut (insbesondere Bauschutt, kleinstückige Metallabfälle u. ä.) ist in die Container zu schütten und nicht zu schichten. Schäden und Kosten, die durch Überladung oder unsachgemäße Beladung entstehen, trägt der Vertragspartner. Bei Beladung der Container hat der Vertragspartner sicherzustellen, dass der Abfall sortenrein eingefüllt wird und mehrere Abfallarten nicht vermischt werden. Erfolgt keine Trennung, richtet sich die Vergütung für die gesamte Menge nach dem Inhaltsstoff, für den die höchste Vergütung anfällt. Bei Metallankäufen wiederum behalten wir uns vor Sortierkosten in angemessenem Umfang von der Vergütung in Abzug zu bringen. Ebenfalls werden untergemischte anderweitige Abfallarten mit der Vergütung nach Umfang und Art verrechnet bzw. in Rechnung gestellt. Grundwassergefährdende und giftige Abfälle sind von der Annahme ausgeschlossen. Bei Anlieferungen erfolgt die Annahme nur unter Übergabe ordnungsgemäß ausgefüllter Papiere. Die Abfallschlüsselnummern und die Beschaffenheit des Materials müssen dem ausgehandelten Material entsprechen. Der Vertragspartner ist für die Richtigkeit. der gesetzlichen Deklarationsanalytik der anfallenden Abfälle allein verantwortlich; er haftet für deren Richtigkeit. Dies gilt auch im Falle der Bevollmächtigung der FP Xxxxxx Recycling GmbH zur Vertretung gegenüber Behörden oder sonstigen Dritten. Bei Zuwiderhandlung gehen die entstehenden Kosten für Sortierung, Transport und Entsorgung zu Lasten des Vertragspartners. Für die Feststellung von Sondermüll bzw. nicht oder schwer verwertbaren Störstoffen gilt die Aussage des Personals/ des Erfüllungsgehilfen der Firma FP Xxxxxx Recycling GmbH als verbindlich. Bei Anlieferungen gelten die Annahmekriterien der Firma FP Xxxxxx Recycling GmbH (siehe Ziffer III). f) Sämtliche Abfälle dürfen keinerlei spezifikationswidrige Bestandteile enthalten, die aufgrund ihres hohen Säuregehalts oder aus anderem Grund Müllgefäße, Container und/oder Fahrzeuge angreifen, beschädigen oder ungewöhnlich beschmutzen könnten. g) Sämtliche Abfälle müssen frei von Radioaktivität sein. Sollte eine ionische Strahlung der Abfälle festgestellt werden, sind wir berechtigt die Annahme der Abfälle zu verweigern, die zuständigen Behörden zu informieren und die radioaktiven Abfälle unmittelbar und auf Kosten vom Vertragspartner, unter Beachtung etwaiger behördlicher Auflagen, zurückzuführen oder durch Dritte zurückführen zu lassen. h) Sämtliche Abfälle müssen frei von Bestandteilen sein, die für eine Entsorgung/ Verhüttung und/oder Verbrennung schädlich sind. Für Schäden, die durch die Mitlieferung solcher Materialien, wie z.B. ExpIosionsmaterial, Hohlkörper etc. entstehen, haftet der Vertragspartner in vollen Umfang. i) Die Mengenerfassung erfolgt verbindlich über die Waagen der FP Xxxxxx Recycling GmbH oder deren Vertragspartner. Sofern nicht nach Gewicht abgerechnet wird, gelten unsere Mengenberechnungen als verbindlich. j) Das Ladegut ist so zu sichern, dass bei dem Transport eine Gefährdung Dritter ausgeschlossen ist. Dies verursacht ggf. Zusatzkosten durch notwendige Ladungssicherung, welche vom Vertragspartner zu tragen sind. Bei einer Standartladungssicherung in Form eines Netzes oder eine Plane sind dies pauschal 10,00 € netto. k) Der Vertragspartner verpflichtet sich darüber hinaus uns bzw. dem Transporteur unaufgefordert alle Dokumente (Beförderungspapiere, Sicherheitsdatenblätter etc.) zu übergeben, die der Transporteur nach den gesetzlichen Vorschriften bei sich führen muss.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten des Vertragspartners. a) Die Container werden auf Anweisung und Gefahr des Vertragspartners gestellt.
b) Der Abstellplatz muss frei zugänglich und bei jedem Wetter gefahrlos erreichbar sein. Nicht befestigte Zufahrtswege und Aufstellplätze sind nur dann geeignet, wenn der Untergrund in anderer geeigneter Weise für das Befahren mit LKW vorbereitet ist. Nicht geeignete Standorte können wir, bzw. unsere Erfüllungsgehilfen, aus sicherheitstechnischen Gründen ablehnen. Bei Behinderung des freien Zugangs bzw. der Transportmöglichkeit entfällt die Leistungspflicht der Firma FP Xxxxxx Recycling GmbH trotz Zahlungspflicht des Vertragspartners; Mehrkosten (Standzeit/Wartezeit für Fahrer/ Erfüllungsgehilfen) werden dem Vertragspartner in Rechnung dargestellt10.1. Der Vertragspartner hat die ist verpflichtet, spätestens zum Befahren von fremden Grundstücken, nicht-öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen erforderlichen Zustimmungen Zeitpunkt des Endes der Eigentümer zu besorgen. Unterlässt der Vertragspartner dies und handeln wir im guten Glauben an die erfolgte Zustimmung, so hat der Vertragspartner uns von Ansprüchen DritterBewirtung das vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die sich aus einer unbefugten Inanspruchnahme eines fremden Grundstücks ergeben können, freizustellen. Kann der FP Xxxxxx Recycling GmbH ein Mitverschulden zugerechnet werden, so mindert sich die zu leistende Freistellung entsprechend § 254 BGB. Durch Absetzen und Aufnehmen von Containern und Stützfüßen können Druckstellen und Kratzspuren entstehen, für die wir nicht haften.
c) Die Container dürfen nicht von ihrem Abstellplatz mit Hilfe von Gabelstapler, Kran o. a. versetzt werden. Die Container sind während der Benutzung vor Beschädigung, Brand und Diebstahl zu schützen. Die Kosten zur Reinigung auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahmen durch ihn und/oder Beseitigung von Schäden die ihn begleitenden Gästen entstanden sind zuzüglich – falls noch nicht berücksichtigt – gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen.
10.2. Der Gastwirt ist nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren. Akzeptiert der Gastwirt Fremdwährungen, werden diese nach Tunlichkeit zum Tageskurs in Zahlung genommen. Sollte der Gastwirt Fremdwährungen oder Wiederbeschaffung bargeldlose Zahlungsmittel akzeptieren, so trägt der Container werden Vertragspartner alle damit zusammenhängenden Kosten, etwa Erkundigungen bei Kreditkartenunternehmungen usw.
10.3. Der Vertragspartner und seine Gäste haften dem Vertragspartner in Rechnung gestelltGastwirt gegenüber für jeden Schaden zur ungeteilten Hand, den er oder der Xxxx oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Vertragspartners Leistungen des Gastwirtes entgegennehmen, verursachen. Für auftretende Schäden an Container sowie Schäden, die durch die Aufstellung bzw. Abholung des Containers entstehen, haftet Ansprüche Dritter hält der Vertragspartner. Bei voller Ausnutzung eines größeren gelieferten Containers wird dieser auch voll berechnet. Sollte die Aufstellung bzw. Abholung des Containers durch Gründe, die nicht von uns zu vertreten sind, nicht möglich sein, so werden dem Vertragspartner die vollen Kosten für eine Leerfahrt (d.h. die anfallenden Kosten für das Fahrzeug /Xxxx den Gastwirt zur Gänze schad- und den Fahrer) in Rechnung gestellt. Die Container der FP Xxxxxx Recycling GmbH dürfen nur durch die FP Xxxxxx Recycling GmbH und/oder deren Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen entleert, getauscht und/oder in sonstiger Absicht transportiert werden. Ein Verstoß gegen diese Regelung verpflichtet den Vertragspartner zu Schadensersatzklaglos.
d) Die Container sind so zu beleuchten 10.4. Das Mitbringen von Speisen und abzusichern, dass sie den Verkehr Getränken ohne vorherige Genehmigung des Gastwirtes ist nicht gefährden. (Verkehrssicherungspflicht) Behördliche Genehmigungen zum Standort sind vom Vertragspartner einzuholen. Die aus fehlender Genehmigung entstandenen Kosten sind vom Vertragspartner zu erstattengestattet.
e) Die Container dürfen nicht überladen werden und die Beladung darf nur bis unterhalb der Containerränder erfolgen. Das Ladegut (insbesondere Bauschutt, kleinstückige Metallabfälle u. ä.) ist in die Container zu schütten und nicht zu schichten. Schäden und Kosten, die durch Überladung oder unsachgemäße Beladung entstehen, trägt der Vertragspartner. Bei Beladung der Container hat der Vertragspartner sicherzustellen, dass der Abfall sortenrein eingefüllt wird und mehrere Abfallarten nicht vermischt werden. Erfolgt keine Trennung, richtet sich die Vergütung für die gesamte Menge nach dem Inhaltsstoff, für den die höchste Vergütung anfällt. Bei Metallankäufen wiederum behalten wir uns vor Sortierkosten in angemessenem Umfang von der Vergütung in Abzug zu bringen. Ebenfalls werden untergemischte anderweitige Abfallarten mit der Vergütung nach Umfang und Art verrechnet bzw. in Rechnung gestellt. Grundwassergefährdende und giftige Abfälle sind von der Annahme ausgeschlossen. Bei Anlieferungen erfolgt die Annahme nur unter Übergabe ordnungsgemäß ausgefüllter Papiere. Die Abfallschlüsselnummern und die Beschaffenheit des Materials müssen dem ausgehandelten Material entsprechen10.5. Der Vertragspartner ist für die RichtigkeitEinhaltung aller gesetzlichen und behördlichen Vorschriften – insbesondere von gewerberechtlichen, feuerpolizeilichen, urheberschutzrechtlichen und veranstaltungsrechtlichen, sowie des OÖ Jugendschutzgesetzes idgF und des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw Nichtraucherschutzgesetzes idgF – selbst verantwortlich und hat den diesbezüglichen Weisungen des Gastwirtes zu folgen. der gesetzlichen Deklarationsanalytik der anfallenden Abfälle allein verantwortlich; er haftet für deren RichtigkeitDer Vertragspartner ist – soweit nicht gesetzlich anders vorgesehen – verpflichtet, behördliche Bewilligungen auf eigene Kosten einzuholen und alle behördlichen Auflagen auf eigene Kosten zu erfüllen.
10.6. Dies gilt auch Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen und darf im Falle Übrigen – ebenso wie sonstige Gegenstände – nur mit Zustimmung des Gastwirtes angebracht werden. Das Anbringen von Dekorationsmaterial an den Wänden unter Verwendung von Klebstoffen, Klebestreifen, Möbelheftern, Nägeln und Schrauben ist untersagt. Mitgebrachte Gegenstände sind nach der Bevollmächtigung der FP Xxxxxx Recycling GmbH zur Vertretung gegenüber Behörden oder sonstigen Dritten. Bei Zuwiderhandlung gehen die entstehenden Kosten für Sortierung, Transport und Entsorgung zu Lasten des Vertragspartners. Für die Feststellung von Sondermüll bzw. nicht oder schwer verwertbaren Störstoffen gilt die Aussage des Personals/ des Erfüllungsgehilfen der Firma FP Xxxxxx Recycling GmbH als verbindlich. Bei Anlieferungen gelten die Annahmekriterien der Firma FP Xxxxxx Recycling GmbH (siehe Ziffer III).
f) Sämtliche Abfälle dürfen keinerlei spezifikationswidrige Bestandteile enthalten, die aufgrund ihres hohen Säuregehalts oder aus anderem Grund Müllgefäße, Container und/oder Fahrzeuge angreifen, beschädigen oder ungewöhnlich beschmutzen könnten.
g) Sämtliche Abfälle müssen frei von Radioaktivität sein. Sollte eine ionische Strahlung der Abfälle festgestellt werden, sind wir berechtigt die Annahme der Abfälle zu verweigern, die zuständigen Behörden zu informieren und die radioaktiven Abfälle unmittelbar und auf Kosten vom Vertragspartner, unter Beachtung etwaiger behördlicher Auflagen, zurückzuführen oder durch Dritte zurückführen zu lassen.
h) Sämtliche Abfälle müssen frei von Bestandteilen sein, die für eine Entsorgung/ Verhüttung und/oder Verbrennung schädlich sind. Für Schäden, die durch die Mitlieferung solcher Materialien, wie z.B. ExpIosionsmaterial, Hohlkörper etc. entstehen, haftet der Vertragspartner in vollen Umfang.
i) Die Mengenerfassung erfolgt verbindlich über die Waagen der FP Xxxxxx Recycling GmbH oder deren Vertragspartner. Sofern nicht nach Gewicht abgerechnet wird, gelten unsere Mengenberechnungen als verbindlich.
j) Das Ladegut ist so zu sichern, dass bei dem Transport eine Gefährdung Dritter ausgeschlossen ist. Dies verursacht ggf. Zusatzkosten durch notwendige Ladungssicherung, welche Veranstaltung unverzüglich vom Vertragspartner zu tragen sindentfernen. Bei einer Standartladungssicherung in Form eines Netzes oder eine Plane sind Erfolgt die Entfernung nicht unverzüglich, hat der Gastwirt die Möglichkeit dies pauschal 10,00 € nettoauf Kosten des Vertragspartners durch Dritte durchführen zu lassen, bzw Raummiete für die Aufbewahrung zu verrechnen.
k) Der Vertragspartner verpflichtet sich darüber hinaus uns bzw. dem Transporteur unaufgefordert alle Dokumente (Beförderungspapiere, Sicherheitsdatenblätter etc.) zu übergeben, die der Transporteur nach den gesetzlichen Vorschriften bei sich führen muss.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Das Gastgewerbe, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten des Vertragspartners. a) Die Container werden auf Anweisung und Gefahr des Vertragspartners gestellt1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, sämtliche bei Vertragsschluss vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu zahlen. Sollte der Vertragspartner darüber hinaus weitere Leistungen der AUDIF Auditorium Friedrichstrasse GmbH oder deren Dienstleistern in Anspruch nehmen, ist der Vertragspartner verpflichtet, auch diese Leistungen in angemessener Höhe zu vergüten.
b) 2. Der Abstellplatz muss frei zugänglich Vertragspartner hat alle Mängel, die vor oder während der Veranstaltung auftreten unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, gegenüber der AUDIF Auditorium Friedrichstrasse GmbH anzuzeigen. Nur so hat die AUDIF Auditorium Friedrichstrasse GmbH die Möglichkeit, nachzubessern oder Ersatzleistungen vorzunehmen. Anzeigen, die später als zwei Tage nach Veranstaltungsende erfolgen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Für Unternehmer gelten die Rügepflichten aus den §§ 377, 378 HGB.
3. Jede geplante Werbung im Rahmen der Veranstaltung, insbesondere die Durchführung von TV- Aufzeichnungen und bei jedem Wetter gefahrlos erreichbar seinInterviews, dürfen nur auf den ausgewiesenen Flächen des Auditoriums und im Foyer sowie nach erfolgter Absprache mit der AUDIF Auditorium Friedrichstrasse GmbH durchgeführt werden. Nicht befestigte Zufahrtswege und Aufstellplätze sind nur dann geeignetDer Vertragspartner hat dabei darauf zu achten, wenn dass das Logo der Untergrund in anderer geeigneter Weise für das Befahren mit LKW vorbereitet AUDIF Auditorium Friedrichstrasse GmbH auf den Aufzeichnungen nicht zu sehen ist. Nicht geeignete Standorte können wirDie Verwendung der Marke „Auditorium Friedrichstrasse“ zum Zwecke der Werbung auf Flyern etc. bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung.
4. Der Vertragspartner hat bei Veranstaltungen die Verwendung von Musik vor Beginn der Veranstaltung bei der GEMA anzumelden sowie die erforderlichen Gebühren zu zahlen. Die AUDIF Auditorium Friedrichstrasse GmbH wird vom Vertragspartner von jeglichen Forderungen der GEMA freigestellt.
5. Der Vertragspartner hat bei Auftritten von Künstlern dafür Sorge zu tragen, bzwdass gegebenenfalls erforderliche Beiträge an die Künstlersozialkasse geleistet werden. unsere ErfüllungsgehilfenDies hat er der AUDIF Auditorium Friedrichstrasse GmbH nachzuweisen. Die AUDIF Auditorium Friedrichstrasse GmbH hat das Recht, aus sicherheitstechnischen Gründen ablehnenbei fehlendem Nachweis den geplanten Auftritt zu untersagen. Bei Behinderung des freien Zugangs bzw. Darüber hinaus wird die AUDIF Auditorium Friedrichstrasse GmbH durch den Vertragspartner von allen Ansprüchen der Transportmöglichkeit entfällt die Leistungspflicht der Firma FP Xxxxxx Recycling GmbH trotz Zahlungspflicht des Vertragspartners; Mehrkosten (Standzeit/Wartezeit für Fahrer/ Erfüllungsgehilfen) werden dem Vertragspartner in Rechnung dargestelltKünstlersozialkasse freigestellt.
6. Der Vertragspartner hat die zum Befahren gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Muster-Versammlungsstätten- verordnung (MVStättVO), die Verordnung über den Betreib von fremden Grundstückenbaulichen Anlagen (BetrVO), nichtdie Bauordnung für Berlin, die Lärmschutzvorschriften (Vorgaben und Grenzwerte der TA-öffentlichen StraßenLärm, Wegen Landesimmissionsschutzgesetzes Berlin) sowie die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere die BGV C1, zu berücksichtigen. Der Vertragspartner hat die für die beabsichtigte Nutzung maßgeblichen gewerberechtlichen, ordnungsbehördlichen und Plätzen feuerpolizeilichen Vorschriften sowie die Vorgaben der Gesetze über den Jugendschutz in eigener Verantwortung zu beachten und einzuhalten.
7. Es obliegt dem Vertragspartner, soweit es die persönlichen oder unternehmensspezifischen Genehmigungsvoraussetzungen betrifft, die für ihn und sein Unternehmen erforderlichen Zustimmungen Genehmigungen einzuhalten, für deren Aufrechterhaltung während der Eigentümer Nutzungsdauer zu besorgensorgen und Anordnungen der Ordnungsbehörden, auch wenn sie nachträglich gemacht werden, zu erfüllen. Unterlässt Der Vertragspartner hat die erforderlichen behördlichen Genehmigungen der AUDIF Auditorium Friedrichstrasse GmbH rechtzeitig vor Nutzungsbeginn vorzulegen.
8. Wird die Genehmigung für die Durchführung der Veranstaltung mit behördlichen Auflagen verbunden, übernimmt der Vertragspartner dies die Gewähr für die Einhaltung der Auflagen.
9. Wird der AUDIF Auditorium Friedrichstrasse GmbH wegen Nichteinhaltens behördlicher Auflagen bzw. gesetzlicher Vorschriften durch den Vertragspartner ein Bußgeld auferlegt, verpflichtet sich der Vertragspartner der AUDIF Auditorium Friedrichstrasse GmbH den hieraus entstandenen Schaden in voller Höhe zu ersetzen, es sei denn, die AUDIF Auditorium Friedrichstrasse GmbH hat eine ihr obliegende diesbezügliche Pflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt.
10. Der Umfang der durch den Veranstalter eingebrachten Ausstattung (z.B. Auf- und handeln wir Einbauten, Maschinen, Geräte, Möbel, Dekorationsmaterialien etc.) ist vorab mit der AUDIF Auditorium Friedrichstrasse GmbH abzustimmen.
11. Die Ausstattung inkl. Dekorationen, Bodenbeläge und Tischdecken darf nur unter Einhaltung bestehender gesetzlicher Sicherheitsvorschriften eingebracht und errichtet werden. Sie muss insbesondere den Brandschutzbestimmungen entsprechen und ist nur in schwer entflammbarer Beschaffenheit (DIN 4102 B1) zulässig. Die entsprechenden Zertifikate mit Zulassungsnummer sind der AUDIF Auditorium Friedrichstrasse GmbH bei Aufbaubeginn vorzulegen, ohne dass es hierzu einer weiteren Aufforderung seitens der AUDIF Auditorium Friedrichstrasse GmbH bedarf.
12. Durch das Einbringen der Ausstattung dürfen Zu- und Ausgänge sowie Rettungswege weder verstellt, verhängt noch sonst in ihrer Funktion eingeschränkt werden. Das Über- oder Abdecken von Sicherheitsbeleuchtungen und Piktogrammen ist untersagt. Bewegungs- und Stellflächen für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge sind ebenso wie Feuerlösch-, Feuermelde- und Rauchmelde- sowie Alarmeinrichtungen jederzeit freizuhalten. Für im guten Glauben an die erfolgte Zustimmung, so hat Zusammenhang mit einer Missachtung der Vertragspartner uns von Ansprüchen Dritter, die sich aus einer unbefugten Inanspruchnahme eines fremden Grundstücks ergeben können, freizustellen. Kann der FP Xxxxxx Recycling GmbH ein Mitverschulden zugerechnet werden, so mindert sich die zu leistende Freistellung entsprechend § 254 BGB. Durch Absetzen und Aufnehmen von Containern und Stützfüßen können Druckstellen und Kratzspuren entstehen, vorgenannten Verpflichtungen einhergehenden Kosten für die wir nicht haften.
c) Die Container dürfen nicht von ihrem Abstellplatz mit Hilfe von Gabelstapler, Kran o. a. versetzt werden. Die Container sind während der Benutzung vor Beschädigung, Brand und Diebstahl zu schützen. Die Kosten zur Reinigung Feuerwehr- und/oder Beseitigung Polizei- und/oder Rettungseinsätzen haftet der Vertragspartner, es sei denn, die AUDIF Auditorium Friedrichstrasse GmbH hat eine ihr obliegende diesbezügliche Pflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt.
13. Das Verlegen von Schäden nicht den VDE-Vorschriften entsprechenden Leitungsmaterialien ist untersagt. Alle elektrischen Betriebsmittel müssen nach BGV A3 geprüft sein.
14. Die Verwendung von offenem Feuer, Licht, Pyrotechnik oder Wiederbeschaffung feuergefährlichen Stoffen ist ohne bauaufsichtliche Genehmigung und ohne Zustimmung der Container werden AUDIF Auditorium Friedrichstrasse GmbH nicht gestattet.
15. Technische Einrichtungen der Location dürfen ausschließlich von Vertretern der AUDIF Auditorium Friedrichstrasse GmbH bzw. von deren Beauftragten bedient werden. Das gilt auch für die Anschlüsse an Leitungsnetze der Location sowie Ein- und Ausbauten an der festen Ausstattung der Location.
16. Der Vertragspartner verpflichtet sich, eine Haftpflichtversicherung mit dem Einschluss des Risikos der Beschädigung gemieteter Räume mit angemessener Versicherungssumme, d.h., in Höhe von mindestens zwei Millionen Euro, abzuschließen und für die Dauer des Veranstaltungszeitraumes auf seine Kosten aufrechtzuerhalten. Die Versicherungspolice ist der AUDIF Auditorium Friedrichstrasse GmbH spätestens sieben Tage vor Beginn der Veranstaltung vorzulegen.
17. Der Vertragspartner hat den Veranstaltungsort in dem Zustand zu übergeben, in welchem er ihn übernommen hat. Die AUDIF Auditorium Friedrichstrasse GmbH behält sich bei Pflichtverletzung vor, dem Vertragspartner daraus entstehende Reinigungs- und Reparaturkosten dem Vertragspartner in Rechnung gestelltzu stellen.
18. Für auftretende Schäden an Container sowie SchädenStellt die AUDIF Auditorium Friedrichstrasse GmbH dem Vertragspartner Eigentum Dritter für die Veranstaltung zur Verfügung (Veranstaltungsequipment), die durch die Aufstellung bzw. Abholung des Containers entstehen, so haftet der Vertragspartner. Bei voller Ausnutzung eines größeren gelieferten Containers wird dieser auch voll berechnet. Sollte Vertragspartner für die Aufstellung bzw. Abholung des Containers durch Gründe, die nicht von uns zu vertreten sind, nicht möglich sein, so werden dem Vertragspartner die vollen Kosten für eine Leerfahrt (d.h. die anfallenden Kosten für das Fahrzeug sorgfältige und den Fahrer) in Rechnung gestelltordnungsgemäße Behandlung sowie deren Rückgabe. Die Container der FP Xxxxxx Recycling AUDIF Auditorium Friedrichstrasse GmbH dürfen nur durch die FP Xxxxxx Recycling GmbH und/oder deren Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen entleert, getauscht und/oder in sonstiger Absicht transportiert werden. Ein Verstoß gegen diese Regelung verpflichtet den Vertragspartner zu Schadensersatz.
d) Die Container sind so zu beleuchten und abzusichern, dass sie den Verkehr nicht gefährden. (Verkehrssicherungspflicht) Behördliche Genehmigungen zum Standort sind wird vom Vertragspartner einzuholen. Die von allen Ansprüchen Dritter aus fehlender Genehmigung entstandenen Kosten sind vom Vertragspartner zu erstatten.
e) Die Container dürfen nicht überladen werden und die Beladung darf nur bis unterhalb der Containerränder erfolgen. Das Ladegut (insbesondere Bauschutt, kleinstückige Metallabfälle u. ä.) ist in die Container zu schütten und nicht zu schichten. Schäden und Kosten, die durch Überladung oder unsachgemäße Beladung entstehen, trägt der Vertragspartner. Bei Beladung der Container hat der Vertragspartner sicherzustellen, dass der Abfall sortenrein eingefüllt wird und mehrere Abfallarten nicht vermischt werden. Erfolgt keine Trennung, richtet sich die Vergütung für die gesamte Menge nach dem Inhaltsstoff, für den die höchste Vergütung anfällt. Bei Metallankäufen wiederum behalten wir uns vor Sortierkosten in angemessenem Umfang von der Vergütung in Abzug zu bringen. Ebenfalls werden untergemischte anderweitige Abfallarten mit der Vergütung nach Umfang und Art verrechnet bzw. in Rechnung gestellt. Grundwassergefährdende und giftige Abfälle sind von der Annahme ausgeschlossen. Bei Anlieferungen erfolgt die Annahme nur unter Übergabe ordnungsgemäß ausgefüllter Papiere. Die Abfallschlüsselnummern und die Beschaffenheit des Materials müssen dem ausgehandelten Material entsprechen. Der Vertragspartner ist für die Richtigkeit. der gesetzlichen Deklarationsanalytik der anfallenden Abfälle allein verantwortlich; er haftet für deren RichtigkeitÜberlassung freigestellt. Dies gilt insbesondere auch im Falle dann, wenn es nicht zur Durchführung der Bevollmächtigung Veranstaltung kommt und der FP Xxxxxx Recycling GmbH zur Vertretung gegenüber Behörden oder sonstigen Dritten. Bei Zuwiderhandlung gehen die entstehenden Kosten für Sortierung, Transport und Entsorgung zu Lasten Grund hierfür aus der Sphäre des Vertragspartners. Für die Feststellung von Sondermüll bzw. nicht oder schwer verwertbaren Störstoffen gilt die Aussage des Personals/ des Erfüllungsgehilfen der Firma FP Xxxxxx Recycling GmbH als verbindlich. Bei Anlieferungen gelten die Annahmekriterien der Firma FP Xxxxxx Recycling GmbH (siehe Ziffer III)Vertragspartners stammt.
f) Sämtliche Abfälle dürfen keinerlei spezifikationswidrige Bestandteile enthalten, die aufgrund ihres hohen Säuregehalts oder aus anderem Grund Müllgefäße, Container und/oder Fahrzeuge angreifen, beschädigen oder ungewöhnlich beschmutzen könnten.
g) Sämtliche Abfälle müssen frei von Radioaktivität sein. Sollte eine ionische Strahlung der Abfälle festgestellt werden, sind wir berechtigt die Annahme der Abfälle zu verweigern, die zuständigen Behörden zu informieren und die radioaktiven Abfälle unmittelbar und auf Kosten vom Vertragspartner, unter Beachtung etwaiger behördlicher Auflagen, zurückzuführen oder durch Dritte zurückführen zu lassen.
h) Sämtliche Abfälle müssen frei von Bestandteilen sein, die für eine Entsorgung/ Verhüttung und/oder Verbrennung schädlich sind. Für Schäden, die durch die Mitlieferung solcher Materialien, wie z.B. ExpIosionsmaterial, Hohlkörper etc. entstehen, haftet der Vertragspartner in vollen Umfang.
i) Die Mengenerfassung erfolgt verbindlich über die Waagen der FP Xxxxxx Recycling GmbH oder deren Vertragspartner. Sofern nicht nach Gewicht abgerechnet wird, gelten unsere Mengenberechnungen als verbindlich.
j) Das Ladegut ist so zu sichern, dass bei dem Transport eine Gefährdung Dritter ausgeschlossen ist. Dies verursacht ggf. Zusatzkosten durch notwendige Ladungssicherung, welche vom Vertragspartner zu tragen sind. Bei einer Standartladungssicherung in Form eines Netzes oder eine Plane sind dies pauschal 10,00 € netto.
k) Der Vertragspartner verpflichtet sich darüber hinaus uns bzw. dem Transporteur unaufgefordert alle Dokumente (Beförderungspapiere, Sicherheitsdatenblätter etc.) zu übergeben, die der Transporteur nach den gesetzlichen Vorschriften bei sich führen muss.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten des Vertragspartners. a) Die Container werden auf Anweisung und Gefahr des Vertragspartners gestellt.
b) Der Abstellplatz muss frei zugänglich und bei jedem Wetter gefahrlos erreichbar sein. Nicht befestigte Zufahrtswege und Aufstellplätze sind nur dann geeignet, wenn der Untergrund in anderer geeigneter Weise für das Befahren mit LKW vorbereitet ist. Nicht geeignete Standorte können wir, bzw. unsere Erfüllungsgehilfen, aus sicherheitstechnischen Gründen ablehnen. Bei Behinderung des freien Zugangs bzw. der Transportmöglichkeit entfällt die Leistungspflicht der Firma FP Xxxxxx Recycling GmbH trotz Zahlungspflicht des Vertragspartners; Mehrkosten (Standzeit/Wartezeit für Fahrer/ Erfüllungsgehilfen) werden dem Vertragspartner in Rechnung dargestellt10.1. Der Vertragspartner hat die ist verpflichtet, spätestens zum Befahren von fremden Grundstücken, nicht-öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen erforderlichen Zustimmungen Zeitpunkt des Endes der Eigentümer zu besorgen. Unterlässt der Vertragspartner dies und handeln wir im guten Glauben an die erfolgte Zustimmung, so hat der Vertragspartner uns von Ansprüchen DritterBewirtung das vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die sich aus einer unbefugten Inanspruchnahme eines fremden Grundstücks ergeben können, freizustellen. Kann der FP Xxxxxx Recycling GmbH ein Mitverschulden zugerechnet werden, so mindert sich die zu leistende Freistellung entsprechend § 254 BGB. Durch Absetzen und Aufnehmen von Containern und Stützfüßen können Druckstellen und Kratzspuren entstehen, für die wir nicht haften.
c) Die Container dürfen nicht von ihrem Abstellplatz mit Hilfe von Gabelstapler, Kran o. a. versetzt werden. Die Container sind während der Benutzung vor Beschädigung, Brand und Diebstahl zu schützen. Die Kosten zur Reinigung auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahmen durch ihn und/oder Beseitigung von Schäden die ihn begleitenden Gästen entstanden sind zuzüglich – falls noch nicht berücksichtigt – gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen.
10.2. Der Gastwirt ist nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren. Akzeptiert der Gastwirt Fremdwährungen, werden diese nach Tunlichkeit zum Tageskurs in Zahlung genommen. Sollte der Gastwirt Fremdwährungen oder Wiederbeschaffung bargeldlose Zahlungsmittel akzeptieren, so trägt der Container werden Vertragspartner alle damit zusammenhängenden Kosten, etwa Erkundigungen bei Kreditkartenunternehmungen usw.
10.3. Der Vertragspartner und seine Gäste haften dem Vertragspartner in Rechnung gestelltGastwirt gegenüber für jeden Schaden zur ungeteilten Hand, den er oder der Xxxx oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Vertragspartners Leistungen des Gastwirtes entgegennehmen, verursachen. Für auftretende Schäden an Container sowie Schäden, die durch die Aufstellung bzw. Abholung des Containers entstehen, haftet Ansprüche Dritter hält der Vertragspartner. Bei voller Ausnutzung eines größeren gelieferten Containers wird dieser auch voll berechnet. Sollte die Aufstellung bzw. Abholung des Containers durch Gründe, die nicht von uns zu vertreten sind, nicht möglich sein, so werden dem Vertragspartner die vollen Kosten für eine Leerfahrt (d.h. die anfallenden Kosten für das Fahrzeug /Xxxx den Gastwirt zur Gänze schad- und den Fahrer) in Rechnung gestellt. Die Container der FP Xxxxxx Recycling GmbH dürfen nur durch die FP Xxxxxx Recycling GmbH und/oder deren Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen entleert, getauscht und/oder in sonstiger Absicht transportiert werden. Ein Verstoß gegen diese Regelung verpflichtet den Vertragspartner zu Schadensersatzklaglos.
d) Die Container sind so zu beleuchten 10.4. Das Mitbringen von Speisen und abzusichern, dass sie den Verkehr Getränken ohne vorherige Genehmigung des Gastwirtes ist nicht gefährden. (Verkehrssicherungspflicht) Behördliche Genehmigungen zum Standort sind vom Vertragspartner einzuholen. Die aus fehlender Genehmigung entstandenen Kosten sind vom Vertragspartner zu erstattengestattet.
e) Die Container dürfen nicht überladen werden und die Beladung darf nur bis unterhalb der Containerränder erfolgen. Das Ladegut (insbesondere Bauschutt, kleinstückige Metallabfälle u. ä.) ist in die Container zu schütten und nicht zu schichten. Schäden und Kosten, die durch Überladung oder unsachgemäße Beladung entstehen, trägt der Vertragspartner. Bei Beladung der Container hat der Vertragspartner sicherzustellen, dass der Abfall sortenrein eingefüllt wird und mehrere Abfallarten nicht vermischt werden. Erfolgt keine Trennung, richtet sich die Vergütung für die gesamte Menge nach dem Inhaltsstoff, für den die höchste Vergütung anfällt. Bei Metallankäufen wiederum behalten wir uns vor Sortierkosten in angemessenem Umfang von der Vergütung in Abzug zu bringen. Ebenfalls werden untergemischte anderweitige Abfallarten mit der Vergütung nach Umfang und Art verrechnet bzw. in Rechnung gestellt. Grundwassergefährdende und giftige Abfälle sind von der Annahme ausgeschlossen. Bei Anlieferungen erfolgt die Annahme nur unter Übergabe ordnungsgemäß ausgefüllter Papiere. Die Abfallschlüsselnummern und die Beschaffenheit des Materials müssen dem ausgehandelten Material entsprechen10.5. Der Vertragspartner ist für die RichtigkeitEinhaltung aller gesetzlichen und behördlichen Vorschriften – insbesondere von gewerberechtlichen, feuerpolizeilichen, urheberschutzrechtlichen und veranstaltungsrechtlichen, sowie des Jugendschutzgesetzes idgF und des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw Nichtraucherschutzgesetzes idgF – selbst verantwortlich und hat den diesbezüglichen Weisungen des Gastwirtes zu folgen. der gesetzlichen Deklarationsanalytik der anfallenden Abfälle allein verantwortlich; er haftet für deren RichtigkeitDer Vertragspartner ist – soweit nicht gesetzlich anders vorgesehen – verpflichtet, behördliche Bewilligungen auf eigene Kosten einzuholen und alle behördlichen Auflagen auf eigene Kosten zu erfüllen.
10.6. Dies gilt auch Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen und darf im Falle Übrigen – ebenso wie sonstige Gegenstände – nur mit Zustimmung des Gastwirtes angebracht werden. Das Anbringen von Dekorationsmaterial an den Wänden unter Verwendung von Klebstoffen, Klebestreifen, Möbelheftern, Nägeln und Schrauben ist untersagt. Mitgebrachte Gegenstände sind nach der Bevollmächtigung der FP Xxxxxx Recycling GmbH zur Vertretung gegenüber Behörden oder sonstigen Dritten. Bei Zuwiderhandlung gehen die entstehenden Kosten für Sortierung, Transport und Entsorgung zu Lasten des Vertragspartners. Für die Feststellung von Sondermüll bzw. nicht oder schwer verwertbaren Störstoffen gilt die Aussage des Personals/ des Erfüllungsgehilfen der Firma FP Xxxxxx Recycling GmbH als verbindlich. Bei Anlieferungen gelten die Annahmekriterien der Firma FP Xxxxxx Recycling GmbH (siehe Ziffer III).
f) Sämtliche Abfälle dürfen keinerlei spezifikationswidrige Bestandteile enthalten, die aufgrund ihres hohen Säuregehalts oder aus anderem Grund Müllgefäße, Container und/oder Fahrzeuge angreifen, beschädigen oder ungewöhnlich beschmutzen könnten.
g) Sämtliche Abfälle müssen frei von Radioaktivität sein. Sollte eine ionische Strahlung der Abfälle festgestellt werden, sind wir berechtigt die Annahme der Abfälle zu verweigern, die zuständigen Behörden zu informieren und die radioaktiven Abfälle unmittelbar und auf Kosten vom Vertragspartner, unter Beachtung etwaiger behördlicher Auflagen, zurückzuführen oder durch Dritte zurückführen zu lassen.
h) Sämtliche Abfälle müssen frei von Bestandteilen sein, die für eine Entsorgung/ Verhüttung und/oder Verbrennung schädlich sind. Für Schäden, die durch die Mitlieferung solcher Materialien, wie z.B. ExpIosionsmaterial, Hohlkörper etc. entstehen, haftet der Vertragspartner in vollen Umfang.
i) Die Mengenerfassung erfolgt verbindlich über die Waagen der FP Xxxxxx Recycling GmbH oder deren Vertragspartner. Sofern nicht nach Gewicht abgerechnet wird, gelten unsere Mengenberechnungen als verbindlich.
j) Das Ladegut ist so zu sichern, dass bei dem Transport eine Gefährdung Dritter ausgeschlossen ist. Dies verursacht ggf. Zusatzkosten durch notwendige Ladungssicherung, welche Veranstaltung unverzüglich vom Vertragspartner zu tragen sindentfernen. Bei einer Standartladungssicherung in Form eines Netzes oder eine Plane sind Erfolgt die Entfernung nicht unverzüglich, hat der Gastwirt die Möglichkeit dies pauschal 10,00 € nettoauf Kosten des Vertragspartners durch Dritte durchführen zu lassen, bzw Raummiete für die Aufbewahrung zu verrechnen.
k) Der Vertragspartner verpflichtet sich darüber hinaus uns bzw. dem Transporteur unaufgefordert alle Dokumente (Beförderungspapiere, Sicherheitsdatenblätter etc.) zu übergeben, die der Transporteur nach den gesetzlichen Vorschriften bei sich führen muss.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Das Gastgewerbe
Pflichten des Vertragspartners. a) Die Container werden auf Anweisung und Gefahr des Vertragspartners gestellt.
b) Der Abstellplatz muss frei zugänglich und bei jedem Wetter gefahrlos erreichbar sein. Nicht befestigte Zufahrtswege und Aufstellplätze sind nur dann geeignet, wenn der Untergrund in anderer geeigneter Weise für das Befahren mit LKW vorbereitet ist. Nicht geeignete Standorte können wir, bzw. unsere Erfüllungsgehilfen, aus sicherheitstechnischen Gründen ablehnen. Bei Behinderung des freien Zugangs bzw. der Transportmöglichkeit entfällt die Leistungspflicht der Firma FP Xxxxxx Recycling GmbH trotz Zahlungspflicht des Vertragspartners; Mehrkosten (Standzeit/Wartezeit für Fahrer/ Erfüllungsgehilfen) werden dem Vertragspartner in Rechnung dargestellt2.1. Der Vertragspartner hat wird das XCARE+KITCHEN Paket gegenüber seinen Endkunden bewerben. Grundlage für die zum Befahren von fremden Grundstücken, nicht-öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen erforderlichen Zustimmungen der Eigentümer zu besorgenBewerbung des XCARE+KITCHEN Pakets ist eine zwischen den Parteien einvernehmlich abgestimmte Kampagnenvereinbarung nach Anlage 2. Unterlässt Gegenüber seinen Endkunden tritt der Vertragspartner dies und handeln wir hierbei gemäß § 34d Abs. 8 Nr. 1 GewO als erlaubnisfreier Versicherungsvermittler eines Versicherungsprodukts im guten Glauben an die erfolgte Zustimmung, so hat der Vertragspartner uns Sinne von Ansprüchen Dritter, die sich aus einer unbefugten Inanspruchnahme eines fremden Grundstücks ergeben können, freizustellen. Kann der FP Xxxxxx Recycling GmbH ein Mitverschulden zugerechnet werden, so mindert sich die zu leistende Freistellung entsprechend § 254 BGB. Durch Absetzen und Aufnehmen von Containern und Stützfüßen können Druckstellen und Kratzspuren entstehen, für die wir nicht haften7a VVG auf.
c) Die Container dürfen nicht 2.2. Der Vertragspartner bietet die von ihrem Abstellplatz ihm nach Ziffer 1.1 und 1.2 erworbenen Nutzungslizenzen als Teil des “XCARE+KITCHEN” Pakets seinen Endkunden als Zusatzleistung im Zusammenhang mit Hilfe dem Erwerb von Gabelstapler, Kran o. a. versetzt werden. Die Container sind während der Benutzung vor Beschädigung, Brand und Diebstahl zu schützen. Die Kosten zur Reinigung und/oder Beseitigung von Schäden oder Wiederbeschaffung der Container werden dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. Für auftretende Schäden an Container sowie Schäden, die durch die Aufstellung bzw. Abholung des Containers entstehen, haftet der Vertragspartner. Bei voller Ausnutzung eines größeren gelieferten Containers wird dieser auch voll berechnet. Sollte die Aufstellung bzw. Abholung des Containers durch Gründe, die nicht von uns zu vertreten sind, nicht möglich sein, so werden dem Vertragspartner die vollen Kosten für eine Leerfahrt (d.h. die anfallenden Kosten für das Fahrzeug und den Fahrer) in Rechnung gestellt. Die Container der FP Xxxxxx Recycling GmbH dürfen nur durch die FP Xxxxxx Recycling GmbH und/oder deren Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen entleert, getauscht und/oder in sonstiger Absicht transportiert werden. Ein Verstoß gegen diese Regelung verpflichtet den Vertragspartner zu Schadensersatz.
d) Die Container sind so zu beleuchten und abzusichern, dass sie den Verkehr nicht gefährden. (Verkehrssicherungspflicht) Behördliche Genehmigungen zum Standort sind vom Vertragspartner einzuholen. Die aus fehlender Genehmigung entstandenen Kosten sind vom Vertragspartner zu erstatten.
e) Die Container dürfen nicht überladen werden und die Beladung darf nur bis unterhalb der Containerränder erfolgen. Das Ladegut (insbesondere Bauschutt, kleinstückige Metallabfälle u. ä.) ist in die Container zu schütten und nicht zu schichten. Schäden und Kosten, die durch Überladung oder unsachgemäße Beladung entstehen, trägt der Vertragspartner. Bei Beladung der Container hat der Vertragspartner sicherzustellen, dass der Abfall sortenrein eingefüllt wird und mehrere Abfallarten nicht vermischt werden. Erfolgt keine Trennung, richtet sich die Vergütung für die gesamte Menge nach dem Inhaltsstoff, für den die höchste Vergütung anfällt. Bei Metallankäufen wiederum behalten wir uns vor Sortierkosten in angemessenem Umfang von der Vergütung in Abzug zu bringen. Ebenfalls werden untergemischte anderweitige Abfallarten mit der Vergütung nach Umfang und Art verrechnet bzw. in Rechnung gestellt. Grundwassergefährdende und giftige Abfälle sind von der Annahme ausgeschlossen. Bei Anlieferungen erfolgt die Annahme nur unter Übergabe ordnungsgemäß ausgefüllter Papiere. Die Abfallschlüsselnummern und die Beschaffenheit des Materials müssen dem ausgehandelten Material entsprechenKüchen an. Der Vertragspartner ist für die Richtigkeitdabei in der Preisgestaltung gegenüber seinen Endkunden grundsätzlich frei. der gesetzlichen Deklarationsanalytik der anfallenden Abfälle allein verantwortlich; er haftet für deren Richtigkeit. Dies gilt auch Die im Falle Preisblatt aus Angebot Anlage 1 genannten Preise sind unverbindliche Preisempfehlungen. Zur Vermeidung einer erlaubnispflichtigen Tätigkeit nach § 34d Abs. 8 GewO darf GARANTIEMAX GmbH +00 (0) 0000 0000000 Amtsgericht Bad Oeynhausen IHK Bielefeld Xxxxxxxxxxxx 0 xxxx@XXXXXXXXXXX.xx HRB 17062 Registrierungsnummer D-8V2J-FJ4H7-17 der Bevollmächtigung der FP Xxxxxx Recycling GmbH zur Vertretung gegenüber Behörden oder sonstigen DrittenVertragspartner die Versicherungsvermittlung nicht hauptberuflich, sondern nur in Nebentätigkeit als Zusatzleistung betreiben. Bei Zuwiderhandlung gehen Außerdem darf die entstehenden Kosten Jahresprämie für Sortierung, Transport und Entsorgung zu Lasten des Vertragspartnersdas jeweilige XCARE+KITCHEN Paket einen Betrag von 600 Euro nicht überschreiten (§ 34d Abs. Für die Feststellung von Sondermüll bzw. nicht oder schwer verwertbaren Störstoffen gilt die Aussage des Personals/ des Erfüllungsgehilfen der Firma FP Xxxxxx Recycling GmbH als verbindlich. Bei Anlieferungen gelten die Annahmekriterien der Firma FP Xxxxxx Recycling GmbH (siehe Ziffer III8 GewO).
f) Sämtliche Abfälle dürfen keinerlei spezifikationswidrige Bestandteile enthalten2.3. Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Endkunden bei Erwerb der XCARE+KITCHEN Pakte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GARANTIEMAX GmbH Anlage 3, die aufgrund ihres hohen Säuregehalts Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur GARANTIEMAX XCARE+KITCHEN Anlage 4, die Dienstleisterliste Anlage 5, die Datenschutzhinweise Anlage 6 sowie die Kundeninformation zur Sach- und Haftpflichtversicherung Anlage 7 auszuhändigen. Diese Dokumente werden über die Plattform durch GARANTIEMAX bereitgestellt.
2.4. Der Vertragspartner ist verpflichtet, GARANTIEMAX stets unverzüglich alle für die Durchführung des Pakets XCARE+KITCHEN Vertrags notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, insbesondere die Daten der Endkunden, die ein XCARE+KITCHEN Paket erworben haben.
2.5. Der Vertragspartner registriert die Endkunden, die ein XCARE+KITCHEN Paket erwerben auf der digitalen Plattform. Nach der Registrierung des Endkunden durch den Vertragspartner auf der Plattformanwendung kann der Endkunde die Aktivierung des Pakets XCARE+KITCHEN bei GARANTIEMAX bis zur fachgerecht durchgeführten Installation oder bis zum/zur betriebsbereiten Aufbau/ betriebsbereiten Übergabe der Küche durchführen. Die Registrierung des Endkunden erfolgt deshalb im Zuge des Kaufprozesses der Küche, inkl. zugehöriger elektronischer Endgeräte, bzw. im Zuge der Rechnungsstellung an den Endkunden. Bei Aktivierung des XCARE+KITCHEN Pakets durch den Endkunden ist ein einwandfreier und funktionsfähiger Zustand Voraussetzung. Die Vertragsdauer beträgt ab Kauf-/Lieferdatum max. zehn Jahre. Der Anspruch des Endkunden aus anderem Grund Müllgefäßeder versicherten Garantieverlängerung beginnt ab dem 90. Tag nach mangelfreier und vollständiger Abnahme/ Übergabe der Küche, Container inkl. zugehöriger elektronischer Endgeräte, und endet spätestens mit Ablauf des zehnten Jahres nach Kauf-/Lieferdatum. Die Registrierung erfolgt bei GARANTIEMAX durch ein Registierungsformular und/oder Fahrzeuge angreifenRechnungskopien mit Endkunden-, beschädigen Küchen- und Gerätedaten, Auftragsbestätigungen der Hersteller aller notwendigen Bauteile, Seriennummern der elektronischen Endgeräte, per Mail oder ungewöhnlich beschmutzen könntenüber das GARANTIEMAX Onlineportal, d.h. die digitale Plattform unter xxx.XXXXXXXXXXX.xx. GARANTIEMAX hat das Recht, eine Registrierung innerhalb von 10 Kalendertagen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
g) Sämtliche Abfälle müssen frei von Radioaktivität sein2.6. Sollte eine ionische Strahlung der Abfälle festgestellt werden, sind wir berechtigt die Annahme der Abfälle zu verweigern, die zuständigen Behörden zu informieren und die radioaktiven Abfälle unmittelbar und auf Kosten vom Vertragspartner, unter Beachtung etwaiger behördlicher Auflagen, zurückzuführen oder durch Dritte zurückführen zu lassen.
h) Sämtliche Abfälle müssen frei von Bestandteilen sein, die für eine Entsorgung/ Verhüttung und/oder Verbrennung schädlich sind. Für Schäden, die durch die Mitlieferung solcher Materialien, wie z.B. ExpIosionsmaterial, Hohlkörper etc. entstehen, haftet der Vertragspartner in vollen Umfang.
i) Die Mengenerfassung erfolgt verbindlich über die Waagen der FP Xxxxxx Recycling GmbH oder deren Vertragspartner. Sofern nicht nach Gewicht abgerechnet wird, gelten unsere Mengenberechnungen als verbindlich.
j) Das Ladegut ist so zu sichern, dass bei dem Transport eine Gefährdung Dritter ausgeschlossen ist. Dies verursacht ggf. Zusatzkosten durch notwendige Ladungssicherung, welche vom Vertragspartner zu tragen sind. Bei einer Standartladungssicherung in Form eines Netzes oder eine Plane sind dies pauschal 10,00 € netto.
k) Der Vertragspartner verpflichtet sich darüber hinaus uns bzw. dem Transporteur unaufgefordert alle Dokumente (Beförderungspapieresich, Sicherheitsdatenblätter etc.) zu übergebenfür die Gesamtlaufzeit dieses Vertrages weder selbst noch durch Dritte oder in Zusammenarbeit mit Dritten oder Endkunden Produkte oder Leistungen anzubieten, die der Transporteur nach den gesetzlichen Vorschriften bei sich führen mussmit denen von GARANTIEMAX XCARE+KITCHEN für die Küche, inkl. aller im funktionalen Zusammenhang erworbenen elektronischen Endgeräte unter diesem Vertrag vergleichbar sind. Hiervon ausgenommen sind im Zeitpunkt des Vertragsschluss bereits bestehende Kooperationen des Vertragspartners.
Appears in 1 contract
Samples: Händler Einzelvereinbarung
Pflichten des Vertragspartners. a) Die Container werden auf Anweisung und Gefahr des Vertragspartners gestellt.
b) Der Abstellplatz muss frei zugänglich und bei jedem Wetter gefahrlos erreichbar sein. Nicht befestigte Zufahrtswege und Aufstellplätze sind nur dann geeignet8.1 der vertragspartner ist verpflichtet, wenn spätestens zum zeitpunkt der Untergrund in anderer geeigneter Weise für abreise das Befahren mit LKW vorbereitet ist. Nicht geeignete Standorte können wir, bzw. unsere Erfüllungsgehilfen, aus sicherheitstechnischen Gründen ablehnen. Bei Behinderung des freien Zugangs bzw. der Transportmöglichkeit entfällt die Leistungspflicht der Firma FP Xxxxxx Recycling GmbH trotz Zahlungspflicht des Vertragspartners; Mehrkosten (Standzeit/Wartezeit für Fahrer/ Erfüllungsgehilfen) werden dem Vertragspartner in Rechnung dargestellt. Der Vertragspartner hat die zum Befahren von fremden Grundstücken, nicht-öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen erforderlichen Zustimmungen der Eigentümer zu besorgen. Unterlässt der Vertragspartner dies und handeln wir im guten Glauben an die erfolgte Zustimmung, so hat der Vertragspartner uns von Ansprüchen Drittervereinbarte entgelt zuzüglich etwaiger mehrbeträge, die sich aus einer unbefugten Inanspruchnahme eines fremden Grundstücks ergeben können, freizustellen. Kann der FP Xxxxxx Recycling GmbH ein Mitverschulden zugerechnet werden, so mindert sich die zu leistende Freistellung entsprechend § 254 BGB. Durch Absetzen und Aufnehmen von Containern und Stützfüßen können Druckstellen und Kratzspuren entstehen, für die wir nicht haften.
c) Die Container dürfen nicht von ihrem Abstellplatz mit Hilfe von Gabelstapler, Kran o. a. versetzt werden. Die Container sind während der Benutzung vor Beschädigung, Brand und Diebstahl zu schützen. Die Kosten zur Reinigung auf grund gesonderter leistungsinanspruchnahme durch ihn und/oder Beseitigung die ihn begleitenden gäste entstanden sind, zuzüglich gesetzlicher umsatzsteuer sowie ortstaxe zu bezahlen.
8.2 der vertragspartner gibt seine rechnungsdetails bekannt und kann diese selbst bis zum tag der ankunft im hotel korrigieren. eine nachträgliche änderung der rechnungsdaten ist aus gesetzlichen gründen nicht möglich.
8.3 das hotel ist nicht verpflichtet, fremdwährungen zu akzeptieren. akzeptiert das hotel fremdwährungen, werden diese nach tunlichkeit zum tageskurs in zahlung genommen. sollte das hotel fremdwährungen oder bargeldlose zahlungsmittel akzeptieren, so trägt der vertragspartner alle damit zusammenhängenden kosten, etwa erkundigungen bei kreditkartenunternehmungen usw.
8.4 der vertragspartner/xxxx haftet dem hotel gegenüber für jeden schaden, den er oder der xxxx oder sonstige personen, die mit wissen oder willen des vertragspartners leistungen des hotels entgegennehmen, verursachen. dazu zählen insbesondere alle über das gewöhnliche maß hinausgehende verschmutzungen, alle beschädigungen sowie die kosten eines feueralarms, welcher durch die nutzung des hotelzimmers entstehen. eine nutzung von Schäden oder Wiederbeschaffung seitens dem xxxx mitgebrachten elektronischen geräten wie wasserkocher, bügeleisen und föhne ist aus brandschutztechnischen gründen nicht gestattet. sollten aufgrund der Container werden dem Vertragspartner nutzung derartiger geräte kosten entstehen z.b. für feueralarm, beschädigung des inventars, so haftet der xxxx für diese kosten in Rechnung vollem umfang.
8.5 die weitergabe (unterbestand) des zimmers durch den xxxx ist ohne ausdrückliche zustimmung des hotels nicht gestattet.
8.6 die nutzung des zimmers hat ausschließlich zu beherbergungszwecken zu erfolgen. dreharbeiten, welcher art auch immer, sowie jedwede kommerzielle nutzung des zimmers bzw. die ausübung eines gewerbes im zimmer durch den xxxx sind ausnahmslos verboten.
8.7 es gilt absolutes rauchverbot mit ausnahme der ausdrücklich hierfür vorgesehenen bereiche (zb terrasse im freien). bei verstoß wird eine pönale von € 50,-- bis zu € 300,-- für die schadensbeseitigung durch sonderreinigung vereinbart und in rechnung gestellt. Für auftretende Schäden an Container sowie Schädensofern das zimmer nicht mehr vermietbar ist, die durch die Aufstellung bzw. Abholung des Containers entstehenist das hotel auch berechtigt, haftet der Vertragspartner. Bei voller Ausnutzung eines größeren gelieferten Containers wird dieser auch voll berechnet. Sollte die Aufstellung bzw. Abholung des Containers durch Gründe, die nicht von uns schadenersatz zu vertreten sind, nicht möglich sein, so werden dem Vertragspartner die vollen Kosten für eine Leerfahrt (d.h. die anfallenden Kosten für das Fahrzeug und den Fahrer) in Rechnung gestellt. Die Container der FP Xxxxxx Recycling GmbH dürfen nur durch die FP Xxxxxx Recycling GmbH und/oder deren Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen entleert, getauscht und/oder in sonstiger Absicht transportiert werden. Ein Verstoß gegen diese Regelung verpflichtet den Vertragspartner zu Schadensersatzverlangen.
d) Die Container sind so zu beleuchten 8.8 es ist untersagt, mitgebrachte speisen und abzusichern, dass sie den Verkehr nicht gefährden. (Verkehrssicherungspflicht) Behördliche Genehmigungen zum Standort sind vom Vertragspartner einzuholen. Die aus fehlender Genehmigung entstandenen Kosten sind vom Vertragspartner zu erstatten.
e) Die Container dürfen nicht überladen werden und die Beladung darf nur bis unterhalb der Containerränder erfolgen. Das Ladegut (insbesondere Bauschutt, kleinstückige Metallabfälle u. ä.) ist in die Container zu schütten und nicht zu schichten. Schäden und Kosten, die durch Überladung oder unsachgemäße Beladung entstehen, trägt der Vertragspartner. Bei Beladung der Container hat der Vertragspartner sicherzustellen, dass der Abfall sortenrein eingefüllt wird und mehrere Abfallarten nicht vermischt werden. Erfolgt keine Trennung, richtet sich die Vergütung für die gesamte Menge nach dem Inhaltsstoff, für den die höchste Vergütung anfällt. Bei Metallankäufen wiederum behalten wir uns vor Sortierkosten in angemessenem Umfang von der Vergütung in Abzug zu bringen. Ebenfalls werden untergemischte anderweitige Abfallarten mit der Vergütung nach Umfang und Art verrechnet bzw. in Rechnung gestellt. Grundwassergefährdende und giftige Abfälle sind von der Annahme ausgeschlossen. Bei Anlieferungen erfolgt die Annahme nur unter Übergabe ordnungsgemäß ausgefüllter Papiere. Die Abfallschlüsselnummern und die Beschaffenheit des Materials müssen dem ausgehandelten Material entsprechen. Der Vertragspartner ist für die Richtigkeit. der gesetzlichen Deklarationsanalytik der anfallenden Abfälle allein verantwortlich; er haftet für deren Richtigkeit. Dies gilt auch getränke im Falle hotel zuzubereiten oder zu konsumieren (ausgenommen im apartment). bei zuwiderhandeln hält der Bevollmächtigung der FP Xxxxxx Recycling GmbH zur Vertretung gegenüber Behörden oder sonstigen Dritten. Bei Zuwiderhandlung gehen die entstehenden Kosten für Sortierung, Transport und Entsorgung zu Lasten des Vertragspartners. Für die Feststellung von Sondermüll bzw. nicht oder schwer verwertbaren Störstoffen gilt die Aussage des Personals/ des Erfüllungsgehilfen der Firma FP Xxxxxx Recycling GmbH als verbindlich. Bei Anlieferungen gelten die Annahmekriterien der Firma FP Xxxxxx Recycling GmbH (siehe Ziffer III)vertragspartner das hotel schadlos.
f) Sämtliche Abfälle dürfen keinerlei spezifikationswidrige Bestandteile enthalten, die aufgrund ihres hohen Säuregehalts oder aus anderem Grund Müllgefäße, Container und/oder Fahrzeuge angreifen, beschädigen oder ungewöhnlich beschmutzen könnten.
g) Sämtliche Abfälle müssen frei von Radioaktivität sein. Sollte eine ionische Strahlung der Abfälle festgestellt werden, sind wir berechtigt die Annahme der Abfälle zu verweigern, die zuständigen Behörden zu informieren und die radioaktiven Abfälle unmittelbar und auf Kosten vom Vertragspartner, unter Beachtung etwaiger behördlicher Auflagen, zurückzuführen oder durch Dritte zurückführen zu lassen.
h) Sämtliche Abfälle müssen frei von Bestandteilen sein, die für eine Entsorgung/ Verhüttung und/oder Verbrennung schädlich sind. Für Schäden, die durch die Mitlieferung solcher Materialien, wie z.B. ExpIosionsmaterial, Hohlkörper etc. entstehen, haftet der Vertragspartner in vollen Umfang.
i) Die Mengenerfassung erfolgt verbindlich über die Waagen der FP Xxxxxx Recycling GmbH oder deren Vertragspartner. Sofern nicht nach Gewicht abgerechnet wird, gelten unsere Mengenberechnungen als verbindlich.
j) Das Ladegut ist so zu sichern, dass bei dem Transport eine Gefährdung Dritter ausgeschlossen ist. Dies verursacht ggf. Zusatzkosten durch notwendige Ladungssicherung, welche vom Vertragspartner zu tragen sind. Bei einer Standartladungssicherung in Form eines Netzes oder eine Plane sind dies pauschal 10,00 € netto.
k) Der Vertragspartner verpflichtet sich darüber hinaus uns bzw. dem Transporteur unaufgefordert alle Dokumente (Beförderungspapiere, Sicherheitsdatenblätter etc.) zu übergeben, die der Transporteur nach den gesetzlichen Vorschriften bei sich führen muss.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten des Vertragspartners. a) Die Container werden auf Anweisung und Gefahr des Vertragspartners gestellt.
b) Der Abstellplatz muss frei zugänglich und bei jedem Wetter gefahrlos erreichbar sein. Nicht befestigte Zufahrtswege und Aufstellplätze sind nur dann geeignet, wenn der Untergrund in anderer geeigneter Weise für das Befahren mit LKW vorbereitet ist. Nicht geeignete Standorte können wir, bzw. unsere Erfüllungsgehilfen, aus sicherheitstechnischen Gründen ablehnen. Bei Behinderung des freien Zugangs bzw. der Transportmöglichkeit entfällt die Leistungspflicht der Firma FP Xxxxxx Recycling GmbH trotz Zahlungspflicht des Vertragspartners; Mehrkosten (Standzeit/Wartezeit für Fahrer/ Erfüllungsgehilfen) werden dem Vertragspartner in Rechnung dargestellt10.1. Der Vertragspartner hat die ist verpflichtet, spätestens zum Befahren von fremden Grundstücken, nicht-öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen erforderlichen Zustimmungen Zeitpunkt des Endes der Eigentümer zu besorgen. Unterlässt der Vertragspartner dies und handeln wir im guten Glauben an die erfolgte Zustimmung, so hat der Vertragspartner uns von Ansprüchen DritterBewirtung das vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die sich aus einer unbefugten Inanspruchnahme eines fremden Grundstücks ergeben können, freizustellen. Kann der FP Xxxxxx Recycling GmbH ein Mitverschulden zugerechnet werden, so mindert sich die zu leistende Freistellung entsprechend § 254 BGB. Durch Absetzen und Aufnehmen von Containern und Stützfüßen können Druckstellen und Kratzspuren entstehen, für die wir nicht haften.
c) Die Container dürfen nicht von ihrem Abstellplatz mit Hilfe von Gabelstapler, Kran o. a. versetzt werden. Die Container sind während der Benutzung vor Beschädigung, Brand und Diebstahl zu schützen. Die Kosten zur Reinigung auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahmen durch ihn und/oder Beseitigung von Schäden die ihn begleitenden Gästen entstanden sind zuzüglich – falls noch nicht berücksichtigt – gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen.
10.2. Das Hotel/Restaurant Zollner ist nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren. Akzeptiert der Gastwirt Fremdwährungen, werden diese nach Tunlichkeit zum Tageskurs in Zahlung genommen. Sollte das Hotel/Restaurant Zollner Fremdwährungen oder Wiederbeschaffung bargeldlose Zahlungsmittel akzeptieren, so trägt der Container werden Vertragspartner alle damit zusammenhängenden Kosten, etwa Erkundigungen bei Kreditkartenunternehmungen usw.
10.3. Der Vertragspartner und seine Gäste haften dem Vertragspartner in Rechnung gestelltHotel/Restaurant Zollner gegenüber für jeden Schaden zur ungeteilten Hand, den er oder der Xxxx oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Vertragspartners Leistungen des Gastwirtes entgegennehmen, verursachen. Für auftretende Schäden an Container sowie Schäden, die durch die Aufstellung bzw. Abholung des Containers entstehen, haftet Ansprüche Dritter hält der Vertragspartner. Bei voller Ausnutzung eines größeren gelieferten Containers wird dieser auch voll berechnet. Sollte die Aufstellung bzw. Abholung des Containers durch Gründe, die nicht von uns zu vertreten sind, nicht möglich sein, so werden dem Vertragspartner die vollen Kosten für eine Leerfahrt (d.h. die anfallenden Kosten für /Xxxx das Fahrzeug Hotel/Restaurant Zollner zur Gänze schad- und den Fahrer) in Rechnung gestellt. Die Container der FP Xxxxxx Recycling GmbH dürfen nur durch die FP Xxxxxx Recycling GmbH und/oder deren Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen entleert, getauscht und/oder in sonstiger Absicht transportiert werden. Ein Verstoß gegen diese Regelung verpflichtet den Vertragspartner zu Schadensersatzklaglos.
d) Die Container sind so zu beleuchten 10.4. Das Mitbringen von Speisen und abzusichern, dass sie den Verkehr Getränken ohne vorherige Genehmigung des Hotel/Restaurant Zollner ist nicht gefährden. (Verkehrssicherungspflicht) Behördliche Genehmigungen zum Standort sind vom Vertragspartner einzuholen. Die aus fehlender Genehmigung entstandenen Kosten sind vom Vertragspartner zu erstattengestattet.
e) Die Container dürfen nicht überladen werden und die Beladung darf nur bis unterhalb der Containerränder erfolgen. Das Ladegut (insbesondere Bauschutt, kleinstückige Metallabfälle u. ä.) ist in die Container zu schütten und nicht zu schichten. Schäden und Kosten, die durch Überladung oder unsachgemäße Beladung entstehen, trägt der Vertragspartner. Bei Beladung der Container hat der Vertragspartner sicherzustellen, dass der Abfall sortenrein eingefüllt wird und mehrere Abfallarten nicht vermischt werden. Erfolgt keine Trennung, richtet sich die Vergütung für die gesamte Menge nach dem Inhaltsstoff, für den die höchste Vergütung anfällt. Bei Metallankäufen wiederum behalten wir uns vor Sortierkosten in angemessenem Umfang von der Vergütung in Abzug zu bringen. Ebenfalls werden untergemischte anderweitige Abfallarten mit der Vergütung nach Umfang und Art verrechnet bzw. in Rechnung gestellt. Grundwassergefährdende und giftige Abfälle sind von der Annahme ausgeschlossen. Bei Anlieferungen erfolgt die Annahme nur unter Übergabe ordnungsgemäß ausgefüllter Papiere. Die Abfallschlüsselnummern und die Beschaffenheit des Materials müssen dem ausgehandelten Material entsprechen10.5. Der Vertragspartner ist für die RichtigkeitEinhaltung aller gesetzlichen und behördlichen Vorschriften – insbesondere von gewerberechtlichen, feuerpolizeilichen, urheberschutzrechtlichen und ^ veranstaltungsrechtlichen, sowie des Jugendschutzgesetzes idgF und des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. der gesetzlichen Deklarationsanalytik der anfallenden Abfälle allein verantwortlich; er haftet für deren RichtigkeitNichtraucherschutzgesetzes idgF – selbst verantwortlich und hat den diesbezüglichen Weisungen des Hotel/Restaurant Zollner zu folgen. Dies gilt auch Der Vertragspartner ist – soweit nicht gesetzlich anders vorgesehen – verpflichtet, behördliche Bewilligungen auf eigene Kosten einzuholen und alle behördlichen Auflagen auf eigene Kosten zu erfüllen.
10.6. Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen und darf im Falle Übrigen – ebenso wie sonstige Gegenstände – nur mit Zustimmung des Hotel/Restaurant Zollner angebracht werden. Das Anbringen von Dekorationsmaterial an den Wänden unter Verwendung von Klebstoffen, Klebestreifen, Möbelheftern, Nägeln und Schrauben ist untersagt. Mitgebrachte Gegenstände sind nach der Bevollmächtigung der FP Xxxxxx Recycling GmbH zur Vertretung gegenüber Behörden oder sonstigen Dritten. Bei Zuwiderhandlung gehen die entstehenden Kosten für Sortierung, Transport und Entsorgung zu Lasten des Vertragspartners. Für die Feststellung von Sondermüll bzw. nicht oder schwer verwertbaren Störstoffen gilt die Aussage des Personals/ des Erfüllungsgehilfen der Firma FP Xxxxxx Recycling GmbH als verbindlich. Bei Anlieferungen gelten die Annahmekriterien der Firma FP Xxxxxx Recycling GmbH (siehe Ziffer III).
f) Sämtliche Abfälle dürfen keinerlei spezifikationswidrige Bestandteile enthalten, die aufgrund ihres hohen Säuregehalts oder aus anderem Grund Müllgefäße, Container und/oder Fahrzeuge angreifen, beschädigen oder ungewöhnlich beschmutzen könnten.
g) Sämtliche Abfälle müssen frei von Radioaktivität sein. Sollte eine ionische Strahlung der Abfälle festgestellt werden, sind wir berechtigt die Annahme der Abfälle zu verweigern, die zuständigen Behörden zu informieren und die radioaktiven Abfälle unmittelbar und auf Kosten vom Vertragspartner, unter Beachtung etwaiger behördlicher Auflagen, zurückzuführen oder durch Dritte zurückführen zu lassen.
h) Sämtliche Abfälle müssen frei von Bestandteilen sein, die für eine Entsorgung/ Verhüttung und/oder Verbrennung schädlich sind. Für Schäden, die durch die Mitlieferung solcher Materialien, wie z.B. ExpIosionsmaterial, Hohlkörper etc. entstehen, haftet der Vertragspartner in vollen Umfang.
i) Die Mengenerfassung erfolgt verbindlich über die Waagen der FP Xxxxxx Recycling GmbH oder deren Vertragspartner. Sofern nicht nach Gewicht abgerechnet wird, gelten unsere Mengenberechnungen als verbindlich.
j) Das Ladegut ist so zu sichern, dass bei dem Transport eine Gefährdung Dritter ausgeschlossen ist. Dies verursacht ggf. Zusatzkosten durch notwendige Ladungssicherung, welche Veranstaltung vom Vertragspartner zu tragen sindentfernen. Bei einer Standartladungssicherung in Form eines Netzes oder eine Plane sind Erfolgt die Entfernung nicht gleich nach der Veranstaltung, hat der Gastwirt die Möglichkeit dies pauschal 10,00 € netto.
k) Der Vertragspartner verpflichtet sich darüber hinaus uns auf Kosten des Vertragspartners durch Dritte durchführen zu lassen, bzw. dem Transporteur unaufgefordert alle Dokumente (Beförderungspapiere, Sicherheitsdatenblätter etcRaummiete für die Aufbewahrung zu verrechnen.) zu übergeben, die der Transporteur nach den gesetzlichen Vorschriften bei sich führen muss.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Das Hotel Restaurant Zollner
Pflichten des Vertragspartners. a) Die Container werden auf Anweisung und Gefahr des Vertragspartners gestellt.
b) Der Abstellplatz muss frei zugänglich und bei jedem Wetter gefahrlos erreichbar sein. Nicht befestigte Zufahrtswege und Aufstellplätze sind nur dann geeignet, wenn der Untergrund in anderer geeigneter Weise für das Befahren mit LKW vorbereitet ist. Nicht geeignete Standorte können wir, bzw. unsere Erfüllungsgehilfen, aus sicherheitstechnischen Gründen ablehnen. Bei Behinderung des freien Zugangs bzw. der Transportmöglichkeit entfällt die Leistungspflicht der Firma FP Xxxxxx Recycling GmbH trotz Zahlungspflicht des Vertragspartners; Mehrkosten (Standzeit/Wartezeit für Fahrer/ Erfüllungsgehilfen) werden dem Vertragspartner in Rechnung dargestellt10.1. Der Vertragspartner hat die ist verpflichtet, spätestens zum Befahren von fremden Grundstücken, nicht-öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen erforderlichen Zustimmungen Zeitpunkt des Endes der Eigentümer zu besorgen. Unterlässt der Vertragspartner dies und handeln wir im guten Glauben an die erfolgte Zustimmung, so hat der Vertragspartner uns von Ansprüchen DritterBewirtung das vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die sich aus einer unbefugten Inanspruchnahme eines fremden Grundstücks ergeben können, freizustellen. Kann der FP Xxxxxx Recycling GmbH ein Mitverschulden zugerechnet werden, so mindert sich die zu leistende Freistellung entsprechend § 254 BGB. Durch Absetzen und Aufnehmen von Containern und Stützfüßen können Druckstellen und Kratzspuren entstehen, für die wir nicht haften.
c) Die Container dürfen nicht von ihrem Abstellplatz mit Hilfe von Gabelstapler, Kran o. a. versetzt werden. Die Container sind während der Benutzung vor Beschädigung, Brand und Diebstahl zu schützen. Die Kosten zur Reinigung auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahmen durch ihn und/oder Beseitigung von Schäden die ihn begleitenden Gästen entstanden sind zuzüglich – falls noch nicht berücksichtigt – gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen.
10.2. Der Gastwirt ist nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren. Akzeptiert der Gastwirt Fremdwährungen, werden diese nach Tunlichkeit zum Tageskurs in Zahlung genommen. Sollte der Gastwirt Fremdwährungen oder Wiederbeschaffung bargeldlose Zahlungsmittel akzeptieren, so trägt der Container werden Vertragspartner alle damit zusammenhängenden Kosten, etwa Erkundigungen bei Kreditkartenunternehmungen usw.
10.3. Der Vertragspartner und seine Gäste haften dem Vertragspartner in Rechnung gestelltGastwirt gegenüber für jeden Schaden zur ungeteilten Hand, den er oder der Xxxx oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Vertragspartners Leistungen des Gastwirtes entgegennehmen, verursachen. Für auftretende Schäden an Container sowie Schäden, die durch die Aufstellung bzw. Abholung des Containers entstehen, haftet Ansprüche Dritter hält der Vertragspartner. Bei voller Ausnutzung eines größeren gelieferten Containers wird dieser auch voll berechnet. Sollte die Aufstellung bzw. Abholung des Containers durch Gründe, die nicht von uns zu vertreten sind, nicht möglich sein, so werden dem Vertragspartner die vollen Kosten für eine Leerfahrt (d.h. die anfallenden Kosten für das Fahrzeug /Xxxx den Gastwirt zur Gänze schad- und den Fahrer) in Rechnung gestellt. Die Container der FP Xxxxxx Recycling GmbH dürfen nur durch die FP Xxxxxx Recycling GmbH und/oder deren Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen entleert, getauscht und/oder in sonstiger Absicht transportiert werden. Ein Verstoß gegen diese Regelung verpflichtet den Vertragspartner zu Schadensersatzklaglos.
d) Die Container sind so zu beleuchten 10.4. Das Mitbringen von Speisen und abzusichern, dass sie den Verkehr Getränken ohne vorherige Genehmigung des Gastwirtes ist nicht gefährden. (Verkehrssicherungspflicht) Behördliche Genehmigungen zum Standort sind vom Vertragspartner einzuholen. Die aus fehlender Genehmigung entstandenen Kosten sind vom Vertragspartner zu erstattengestattet.
e) Die Container dürfen nicht überladen werden und die Beladung darf nur bis unterhalb der Containerränder erfolgen. Das Ladegut (insbesondere Bauschutt, kleinstückige Metallabfälle u. ä.) ist in die Container zu schütten und nicht zu schichten. Schäden und Kosten, die durch Überladung oder unsachgemäße Beladung entstehen, trägt der Vertragspartner. Bei Beladung der Container hat der Vertragspartner sicherzustellen, dass der Abfall sortenrein eingefüllt wird und mehrere Abfallarten nicht vermischt werden. Erfolgt keine Trennung, richtet sich die Vergütung für die gesamte Menge nach dem Inhaltsstoff, für den die höchste Vergütung anfällt. Bei Metallankäufen wiederum behalten wir uns vor Sortierkosten in angemessenem Umfang von der Vergütung in Abzug zu bringen. Ebenfalls werden untergemischte anderweitige Abfallarten mit der Vergütung nach Umfang und Art verrechnet bzw. in Rechnung gestellt. Grundwassergefährdende und giftige Abfälle sind von der Annahme ausgeschlossen. Bei Anlieferungen erfolgt die Annahme nur unter Übergabe ordnungsgemäß ausgefüllter Papiere. Die Abfallschlüsselnummern und die Beschaffenheit des Materials müssen dem ausgehandelten Material entsprechen10.5. Der Vertragspartner ist für die RichtigkeitEinhaltung aller gesetzlichen und behördlichen Vorschriften – insbesondere von gewerberechtlichen, feuerpolizeilichen, urheberschutzrechtlichen und veranstaltungsrechtlichen, sowie des OÖ Jugendschutzgesetzes idgF und des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw Nichtraucherschutzgesetzes idgF – selbst verantwortlich und hat den diesbezüglichen Weisungen des Gastwirtes zu folgen. der gesetzlichen Deklarationsanalytik der anfallenden Abfälle allein verantwortlich; er haftet für deren RichtigkeitDer Vertragspartner ist – soweit nicht gesetzlich anders vorgesehen – verpflichtet, behördliche Bewilligungen auf eigene Kosten einzuholen und alle behördlichen Auflagen auf eigene Kosten zu erfüllen.
10.6. Dies gilt auch Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen und darf im Falle Übrigen – ebenso wie sonstige Gegenstände – nur mit Zustimmung des Gastwirtes angebracht werden. Das Anbringen von Dekorationsmaterial an den Wänden unter Verwendung von Klebstoffen, Klebestreifen, Möbelheftern, Nägeln und Schrauben ist untersagt. Mitgebrachte Gegenstände sind nach der Bevollmächtigung der FP Xxxxxx Recycling GmbH zur Vertretung gegenüber Behörden oder sonstigen Dritten. Bei Zuwiderhandlung gehen die entstehenden Kosten für Sortierung, Transport und Entsorgung zu Lasten des Vertragspartners. Für die Feststellung von Sondermüll bzw. nicht oder schwer verwertbaren Störstoffen gilt die Aussage des Personals/ des Erfüllungsgehilfen der Firma FP Xxxxxx Recycling GmbH als verbindlich. Bei Anlieferungen gelten die Annahmekriterien der Firma FP Xxxxxx Recycling GmbH (siehe Ziffer III).
f) Sämtliche Abfälle dürfen keinerlei spezifikationswidrige Bestandteile enthalten, die aufgrund ihres hohen Säuregehalts oder aus anderem Grund Müllgefäße, Container und/oder Fahrzeuge angreifen, beschädigen oder ungewöhnlich beschmutzen könnten.
g) Sämtliche Abfälle müssen frei von Radioaktivität sein. Sollte eine ionische Strahlung der Abfälle festgestellt werden, sind wir berechtigt die Annahme der Abfälle zu verweigern, die zuständigen Behörden zu informieren und die radioaktiven Abfälle unmittelbar und auf Kosten vom Vertragspartner, unter Beachtung etwaiger behördlicher Auflagen, zurückzuführen oder durch Dritte zurückführen zu lassen.
h) Sämtliche Abfälle müssen frei von Bestandteilen sein, die für eine Entsorgung/ Verhüttung und/oder Verbrennung schädlich sind. Für Schäden, die durch die Mitlieferung solcher Materialien, wie z.B. ExpIosionsmaterial, Hohlkörper etc. entstehen, haftet der Vertragspartner in vollen Umfang.
i) Die Mengenerfassung erfolgt verbindlich über die Waagen der FP Xxxxxx Recycling GmbH oder deren Vertragspartner. Sofern nicht nach Gewicht abgerechnet wird, gelten unsere Mengenberechnungen als verbindlich.
j) Das Ladegut ist so zu sichern, dass bei dem Transport eine Gefährdung Dritter ausgeschlossen ist. Dies verursacht ggf. Zusatzkosten durch notwendige Ladungssicherung, welche Veranstaltung unverzüglich vom Vertragspartner zu tragen sindentfernen. Bei einer Standartladungssicherung in Form eines Netzes oder eine Plane sind Erfolgt die Entfernung nicht unverzüglich, hat der Gastwirt die Möglichkeit dies pauschal 10,00 € nettoauf Kosten des Vertragspartners durch Dritte durchführen zu lassen, bzw Raummiete für die Aufbewahrung zu verrechnen.
k) Der 10.7. Sollten Vertragspartner verpflichtet sich darüber hinaus uns bzw. dem Transporteur unaufgefordert alle Dokumente (Beförderungspapiereund Xxxx nicht dieselbe Person sein, Sicherheitsdatenblätter etckann der Gastwirt entweder vom Vertragspartner oder vom Xxxx das Entgelt verlangen.) zu übergeben, die der Transporteur nach den gesetzlichen Vorschriften bei sich führen muss.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Das Gastgewerbe
Pflichten des Vertragspartners. a) Die Container werden auf Anweisung und Gefahr des Vertragspartners gestellt.
b) Der Abstellplatz muss frei zugänglich und bei jedem Wetter gefahrlos erreichbar sein. Nicht befestigte Zufahrtswege und Aufstellplätze sind nur dann geeignet, wenn der Untergrund in anderer geeigneter Weise für das Befahren mit LKW vorbereitet ist. Nicht geeignete Standorte können wir, bzw. unsere Erfüllungsgehilfen, aus sicherheitstechnischen Gründen ablehnen. Bei Behinderung des freien Zugangs bzw. der Transportmöglichkeit entfällt die Leistungspflicht der Firma FP Xxxxxx Recycling GmbH trotz Zahlungspflicht des Vertragspartners; Mehrkosten (Standzeit/Wartezeit für Fahrer/ Erfüllungsgehilfen) werden dem Vertragspartner in Rechnung dargestellt10.1. Der Vertragspartner hat die ist verpflichtet, spätestens zum Befahren von fremden Grundstücken, nicht-öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen erforderlichen Zustimmungen Zeitpunkt des Endes der Eigentümer zu besorgen. Unterlässt der Vertragspartner dies und handeln wir im guten Glauben an die erfolgte Zustimmung, so hat der Vertragspartner uns von Ansprüchen DritterBewirtung das vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die sich aus einer unbefugten Inanspruchnahme eines fremden Grundstücks ergeben können, freizustellen. Kann der FP Xxxxxx Recycling GmbH ein Mitverschulden zugerechnet werden, so mindert sich die zu leistende Freistellung entsprechend § 254 BGB. Durch Absetzen und Aufnehmen von Containern und Stützfüßen können Druckstellen und Kratzspuren entstehen, für die wir nicht haften.
c) Die Container dürfen nicht von ihrem Abstellplatz mit Hilfe von Gabelstapler, Kran o. a. versetzt werden. Die Container sind während der Benutzung vor Beschädigung, Brand und Diebstahl zu schützen. Die Kosten zur Reinigung auf Grund gesonderter Leistungs- inanspruchnahmen durch ihn und/oder Beseitigung von Schäden die ihn begleitenden Gästen entstanden sind zuzüglich, falls noch nicht berücksichtigt - gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen.
10.2. Der Gastwirt ist nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren. Akzeptiert der Gastwirt Fremd-währungen, werden diese nach Tunlichkeit zum Tageskurs in Zahlung genommen. Sollte der Gastwirt Fremdwährungen oder Wiederbeschaffung bargeldlose Zahlungsmittel akzeptieren, so trägt der Container werden Vertragspartner alle damit zusammenhängenden Kosten, etwa Erkundigungen bei Kreditkartenunternehmungen usw.
10.3. Der Vertragspartner und seine Gäste haften dem Vertragspartner in Rechnung gestelltGastwirt gegenüber für jeden Schaden zur ungeteilten Hand, den er oder der Xxxx oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Vertragspartners Leistungen des Gastwirtes entgegennehmen, verursachen. Für auftretende Schäden an Container sowie Schäden, die durch die Aufstellung bzw. Abholung des Containers entstehen, haftet Ansprüche Dritter hält der Vertragspartner. Bei voller Ausnutzung eines größeren gelieferten Containers wird dieser auch voll berechnet. Sollte die Aufstellung bzw. Abholung des Containers durch Gründe, die nicht von uns zu vertreten sind, nicht möglich sein, so werden dem Vertragspartner die vollen Kosten für eine Leerfahrt (d.h. die anfallenden Kosten für das Fahrzeug /Xxxx den Gastwirt zur Gänze schad- und den Fahrer) in Rechnung gestellt. Die Container der FP Xxxxxx Recycling GmbH dürfen nur durch die FP Xxxxxx Recycling GmbH und/oder deren Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen entleert, getauscht und/oder in sonstiger Absicht transportiert werden. Ein Verstoß gegen diese Regelung verpflichtet den Vertragspartner zu Schadensersatzklaglos.
d) Die Container sind so zu beleuchten und abzusichern, dass sie den Verkehr nicht gefährden. (Verkehrssicherungspflicht) Behördliche Genehmigungen zum Standort sind vom Vertragspartner einzuholen. Die aus fehlender Genehmigung entstandenen Kosten sind vom Vertragspartner zu erstatten.
e) Die Container dürfen nicht überladen werden und die Beladung darf nur bis unterhalb der Containerränder erfolgen10.4. Das Ladegut (insbesondere Bauschutt, kleinstückige Metallabfälle u. ä.) ist Mitbringen von Speisen und Getränken in die Container zu schütten und Gaststätte ohne vorherige Genehmigung des Gastwirtes ist nicht zu schichtengestattet. Schäden und Kosten, die durch Überladung oder unsachgemäße Beladung entstehen, trägt der Vertragspartner. Bei Beladung der Container hat der Vertragspartner sicherzustellen, dass der Abfall sortenrein eingefüllt wird und mehrere Abfallarten nicht vermischt werden. Erfolgt keine Trennung, richtet sich die Vergütung für die gesamte Menge nach dem Inhaltsstoff, für den die höchste Vergütung anfällt. Bei Metallankäufen wiederum behalten wir uns vor Sortierkosten in angemessenem Umfang von der Vergütung in Abzug zu bringen. Ebenfalls werden untergemischte anderweitige Abfallarten mit der Vergütung nach Umfang und Art verrechnet bzw. in Rechnung gestellt. Grundwassergefährdende und giftige Abfälle sind von der Annahme ausgeschlossen. Bei Anlieferungen erfolgt die Annahme nur unter Übergabe ordnungsgemäß ausgefüllter Papiere. Die Abfallschlüsselnummern und die Beschaffenheit des Materials müssen dem ausgehandelten Material entsprechen.10.5. Der Vertragspartner ist für die RichtigkeitEinhaltung aller gesetzlichen und behördlichen Vorschriften – insbesondere von gewerberechtlichen, feuerpolizeilichen, urheberschutzrechtlichen und veranstaltungsrechtlichen, sowie des OÖ Jugendschutzgesetzes idgF und des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw Nichtraucherschutzgesetzes idgF – selbst verantwortlich und hat den diesbezüglichen Weisungen des Gastwirtes zu folgen. der gesetzlichen Deklarationsanalytik der anfallenden Abfälle allein verantwortlich; er haftet für deren Richtigkeit. Dies gilt auch im Falle der Bevollmächtigung der FP Xxxxxx Recycling GmbH zur Vertretung gegenüber Behörden oder sonstigen Dritten. Bei Zuwiderhandlung gehen die entstehenden Kosten für Sortierung, Transport und Entsorgung zu Lasten des Vertragspartners. Für die Feststellung von Sondermüll bzw. nicht oder schwer verwertbaren Störstoffen gilt die Aussage des Personals/ des Erfüllungsgehilfen der Firma FP Xxxxxx Recycling GmbH als verbindlich. Bei Anlieferungen gelten die Annahmekriterien der Firma FP Xxxxxx Recycling GmbH (siehe Ziffer III).
f) Sämtliche Abfälle dürfen keinerlei spezifikationswidrige Bestandteile enthalten, die aufgrund ihres hohen Säuregehalts oder aus anderem Grund Müllgefäße, Container und/oder Fahrzeuge angreifen, beschädigen oder ungewöhnlich beschmutzen könnten.
g) Sämtliche Abfälle müssen frei von Radioaktivität sein. Sollte eine ionische Strahlung der Abfälle festgestellt werden, sind wir berechtigt die Annahme der Abfälle zu verweigern, die zuständigen Behörden zu informieren und die radioaktiven Abfälle unmittelbar und auf Kosten vom Vertragspartner, unter Beachtung etwaiger behördlicher Auflagen, zurückzuführen oder durch Dritte zurückführen zu lassen.
h) Sämtliche Abfälle müssen frei von Bestandteilen sein, die für eine Entsorgung/ Verhüttung und/oder Verbrennung schädlich sind. Für Schäden, die durch die Mitlieferung solcher Materialien, wie z.B. ExpIosionsmaterial, Hohlkörper etc. entstehen, haftet der Vertragspartner in vollen Umfang.
i) Die Mengenerfassung erfolgt verbindlich über die Waagen der FP Xxxxxx Recycling GmbH oder deren Vertragspartner. Sofern nicht nach Gewicht abgerechnet wird, gelten unsere Mengenberechnungen als verbindlich.
j) Das Ladegut ist so zu sichern, dass bei dem Transport eine Gefährdung Dritter ausgeschlossen ist. Dies verursacht ggf. Zusatzkosten durch notwendige Ladungssicherung, welche vom Vertragspartner zu tragen sind. Bei einer Standartladungssicherung in Form eines Netzes oder eine Plane sind dies pauschal 10,00 € netto.
k) Der Vertragspartner verpflichtet sich darüber hinaus uns bzw. dem Transporteur unaufgefordert ist – soweit nicht gesetzlich anders vorgesehen – verpflichtet, behördliche Bewilligungen auf eigene Kosten einzuholen und alle Dokumente (Beförderungspapiere, Sicherheitsdatenblätter etcbehördlichen Auflagen auf eigene Kosten zu erfüllen.) zu übergeben, die der Transporteur nach den gesetzlichen Vorschriften bei sich führen muss.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Das Gastgewerbe
Pflichten des Vertragspartners. a) Die Container werden auf Anweisung und Gefahr des Vertragspartners gestellt.
b) Der Abstellplatz muss frei zugänglich und bei jedem Wetter gefahrlos erreichbar sein. Nicht befestigte Zufahrtswege und Aufstellplätze sind nur dann geeignet, wenn der Untergrund in anderer geeigneter Weise für das Befahren mit LKW vorbereitet ist. Nicht geeignete Standorte können wir, bzw. unsere Erfüllungsgehilfen, aus sicherheitstechnischen Gründen ablehnen. Bei Behinderung des freien Zugangs bzw. der Transportmöglichkeit entfällt die Leistungspflicht der Firma FP Xxxxxx Recycling GmbH trotz Zahlungspflicht des Vertragspartners; Mehrkosten (Standzeit/Wartezeit für Fahrer/ Erfüllungsgehilfen) werden dem Vertragspartner in Rechnung dargestellt. 8.1 Der Vertragspartner hat die ist verpflichtet, spätestens zum Befahren von fremden Grundstücken, nicht-öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen erforderlichen Zustimmungen Zeitpunkt der Eigentümer zu besorgen. Unterlässt der Vertragspartner dies und handeln wir im guten Glauben an die erfolgte Zustimmung, so hat der Vertragspartner uns von Ansprüchen DritterAbreise das vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die sich aus einer unbefugten Inanspruchnahme eines fremden Grundstücks ergeben können, freizustellen. Kann der FP Xxxxxx Recycling GmbH ein Mitverschulden zugerechnet werden, so mindert sich die zu leistende Freistellung entsprechend § 254 BGB. Durch Absetzen und Aufnehmen von Containern und Stützfüßen können Druckstellen und Kratzspuren entstehen, für die wir nicht haften.
c) Die Container dürfen nicht von ihrem Abstellplatz mit Hilfe von Gabelstapler, Kran o. a. versetzt werden. Die Container sind während der Benutzung vor Beschädigung, Brand und Diebstahl zu schützen. Die Kosten zur Reinigung auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch ihn und/oder Beseitigung die ihn begleitenden Gäste entstanden sind, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer sowie Ortstaxe zu bezahlen.
8.2 Sollten die bekannt gegebenen Rechnungsdetails (z.B. Rechnungsadresse bzw. Splittung der Rechnung) korrigiert werden müssen, so ist das Hotel berechtigt, pro Rechnungsänderung eine Bearbeitungsgebühr von Schäden EUR 50,00 einzuheben. Eine nachträgliche Änderung der Rechnung ist aus gesetzlichen Gründen nicht möglich.
8.3 Das Hotel ist nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren. Akzeptiert das Hotel Fremdwährungen, werden diese nach Tunlichkeit zum Tageskurs in Zahlung genommen. Sollte das Hotel Fremdwährungen oder Wiederbeschaffung bargeldlose Zahlungsmittel akzeptieren, so trägt der Container werden Vertragspartner alle damit zusammenhängenden Kosten, etwa Erkundigungen bei Kreditkartenunternehmungen usw.
8.4 Der Vertragspartner/Xxxx haftet dem Vertragspartner Hotel gegenüber für jeden Schaden, den er oder der Xxxx oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Vertragspartners Leistungen des Hotels entgegennehmen, verursachen.
8.5 Die Weitergabe (Unterbestand) des Zimmers durch den Xxxx ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Hotels nicht gestattet.
8.6 Die Nutzung des Zimmers hat ausschließlich zu Beherbergungszwecken zu erfolgen. Dreharbeiten, welcher Art auch immer, sowie jedwede kommerzielle Nutzung des Zimmers bzw. die Ausübung eines Gewerbes im Zimmer durch den Xxxx sind ausnahmslos verboten.
8.7 Es gilt absolutes Rauchverbot. Bei Verstoß wird eine Pönale von € 50,-- bis zu € 300,-- für die Schadensbeseitigung durch Sonderreinigung vereinbart und in Rechnung gestellt. Für auftretende Schäden an Container sowie SchädenSofern das Zimmer nicht mehr vermietbar ist, die durch die Aufstellung bzw. Abholung des Containers entstehenist das Hotel auch berechtigt, haftet der VertragspartnerSchadenersatz zu verlangen.
8.8 Es ist untersagt, mitgebrachte Speisen und Getränke im Hotel zuzubereiten oder zu konsumieren (ausgenommen im Apartment). Bei voller Ausnutzung eines größeren gelieferten Containers wird dieser auch voll berechnet. Sollte die Aufstellung bzw. Abholung des Containers durch Gründe, die nicht von uns zu vertreten sind, nicht möglich sein, so werden dem Vertragspartner die vollen Kosten für eine Leerfahrt (d.h. die anfallenden Kosten für das Fahrzeug und den Fahrer) in Rechnung gestellt. Die Container der FP Xxxxxx Recycling GmbH dürfen nur durch die FP Xxxxxx Recycling GmbH und/oder deren Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen entleert, getauscht und/oder in sonstiger Absicht transportiert werden. Ein Verstoß gegen diese Regelung verpflichtet den Vertragspartner zu Schadensersatz.
d) Die Container sind so zu beleuchten und abzusichern, dass sie den Verkehr nicht gefährden. (Verkehrssicherungspflicht) Behördliche Genehmigungen zum Standort sind vom Vertragspartner einzuholen. Die aus fehlender Genehmigung entstandenen Kosten sind vom Vertragspartner zu erstatten.
e) Die Container dürfen nicht überladen werden und die Beladung darf nur bis unterhalb der Containerränder erfolgen. Das Ladegut (insbesondere Bauschutt, kleinstückige Metallabfälle u. ä.) ist in die Container zu schütten und nicht zu schichten. Schäden und Kosten, die durch Überladung oder unsachgemäße Beladung entstehen, trägt der Vertragspartner. Bei Beladung der Container hat Zuwiderhandeln hält der Vertragspartner sicherzustellen, dass der Abfall sortenrein eingefüllt wird und mehrere Abfallarten nicht vermischt werden. Erfolgt keine Trennung, richtet sich die Vergütung für die gesamte Menge nach dem Inhaltsstoff, für den die höchste Vergütung anfällt. Bei Metallankäufen wiederum behalten wir uns vor Sortierkosten in angemessenem Umfang von der Vergütung in Abzug zu bringen. Ebenfalls werden untergemischte anderweitige Abfallarten mit der Vergütung nach Umfang und Art verrechnet bzw. in Rechnung gestellt. Grundwassergefährdende und giftige Abfälle sind von der Annahme ausgeschlossen. Bei Anlieferungen erfolgt die Annahme nur unter Übergabe ordnungsgemäß ausgefüllter Papiere. Die Abfallschlüsselnummern und die Beschaffenheit des Materials müssen dem ausgehandelten Material entsprechen. Der Vertragspartner ist für die Richtigkeit. der gesetzlichen Deklarationsanalytik der anfallenden Abfälle allein verantwortlich; er haftet für deren Richtigkeit. Dies gilt auch im Falle der Bevollmächtigung der FP Xxxxxx Recycling GmbH zur Vertretung gegenüber Behörden oder sonstigen Dritten. Bei Zuwiderhandlung gehen die entstehenden Kosten für Sortierung, Transport und Entsorgung zu Lasten des Vertragspartners. Für die Feststellung von Sondermüll bzw. nicht oder schwer verwertbaren Störstoffen gilt die Aussage des Personals/ des Erfüllungsgehilfen der Firma FP Xxxxxx Recycling GmbH als verbindlich. Bei Anlieferungen gelten die Annahmekriterien der Firma FP Xxxxxx Recycling GmbH (siehe Ziffer III)das Hotel schadlos.
f) Sämtliche Abfälle dürfen keinerlei spezifikationswidrige Bestandteile enthalten, die aufgrund ihres hohen Säuregehalts oder aus anderem Grund Müllgefäße, Container und/oder Fahrzeuge angreifen, beschädigen oder ungewöhnlich beschmutzen könnten.
g) Sämtliche Abfälle müssen frei von Radioaktivität sein. Sollte eine ionische Strahlung der Abfälle festgestellt werden, sind wir berechtigt die Annahme der Abfälle zu verweigern, die zuständigen Behörden zu informieren und die radioaktiven Abfälle unmittelbar und auf Kosten vom Vertragspartner, unter Beachtung etwaiger behördlicher Auflagen, zurückzuführen oder durch Dritte zurückführen zu lassen.
h) Sämtliche Abfälle müssen frei von Bestandteilen sein, die für eine Entsorgung/ Verhüttung und/oder Verbrennung schädlich sind. Für Schäden, die durch die Mitlieferung solcher Materialien, wie z.B. ExpIosionsmaterial, Hohlkörper etc. entstehen, haftet der Vertragspartner in vollen Umfang.
i) Die Mengenerfassung erfolgt verbindlich über die Waagen der FP Xxxxxx Recycling GmbH oder deren Vertragspartner. Sofern nicht nach Gewicht abgerechnet wird, gelten unsere Mengenberechnungen als verbindlich.
j) Das Ladegut ist so zu sichern, dass bei dem Transport eine Gefährdung Dritter ausgeschlossen ist. Dies verursacht ggf. Zusatzkosten durch notwendige Ladungssicherung, welche vom Vertragspartner zu tragen sind. Bei einer Standartladungssicherung in Form eines Netzes oder eine Plane sind dies pauschal 10,00 € netto.
k) Der Vertragspartner verpflichtet sich darüber hinaus uns bzw. dem Transporteur unaufgefordert alle Dokumente (Beförderungspapiere, Sicherheitsdatenblätter etc.) zu übergeben, die der Transporteur nach den gesetzlichen Vorschriften bei sich führen muss.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten des Vertragspartners. 6.1 Der Vertragspartner garantiert, dass er berechtigt ist, allein über das Urheberrecht an seinem Werk zu verfügen und ggf. daran geknüpfte Leistungsschutzrechte Dritter einzuräumen, dass er keine den Rechteeinräumungen des Vertrages entgegenstehende Verfügung oder Rechteeinräumung getroffen hat und dass der Inhalt oder Teile des Werks nicht widerrechtlich urheberrechtlich geschützten Werken anderer Urheber entnommen sind oder Leistungsschutzrechte Dritter verletzen.
6.2 Der Vertragspartner garantiert insbesondere, dass
a) Die Container werden das Werk einschließlich des Titels keine Anspielungen auf Anweisung und Gefahr des Vertragspartners gestellt.Personen oder Ereignisse enthält, die der Deutschen Welle nicht bekannt gegeben sind;
b) Der Abstellplatz muss frei zugänglich und bei jedem Wetter gefahrlos erreichbar sein. Nicht befestigte Zufahrtswege und Aufstellplätze sind nur dann geeignet, wenn der Untergrund in anderer geeigneter Weise für das Befahren mit LKW vorbereitet ist. Nicht geeignete Standorte können wir, bzw. unsere Erfüllungsgehilfen, aus sicherheitstechnischen Gründen ablehnen. Bei Behinderung des freien Zugangs bzw. der Transportmöglichkeit entfällt die Leistungspflicht der Firma FP Xxxxxx Recycling GmbH trotz Zahlungspflicht des Vertragspartners; Mehrkosten (Standzeit/Wartezeit für Fahrer/ Erfüllungsgehilfen) werden an dem Vertragspartner in Rechnung dargestellt. Der Vertragspartner hat die zum Befahren von fremden Grundstücken, nicht-öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen erforderlichen Zustimmungen der Eigentümer zu besorgen. Unterlässt der Vertragspartner dies und handeln wir im guten Glauben an die erfolgte Zustimmung, so hat der Vertragspartner uns von Ansprüchen Dritter, die sich aus einer unbefugten Inanspruchnahme eines fremden Grundstücks ergeben können, freizustellen. Kann der FP Xxxxxx Recycling GmbH ein Mitverschulden zugerechnet werden, so mindert sich die zu leistende Freistellung entsprechend § 254 BGB. Durch Absetzen und Aufnehmen von Containern und Stützfüßen können Druckstellen und Kratzspuren entstehen, für die wir nicht haften.Werk kein Dritter mitgearbeitet hat;
c) Die Container dürfen das Werk noch nicht von ihrem Abstellplatz mit Hilfe von Gabelstapler, Kran o. a. versetzt werden. Die Container sind während der Benutzung vor Beschädigung, Brand und Diebstahl zu schützen. Die Kosten zur Reinigung und/veröffentlicht wurde oder Beseitigung von Schäden oder Wiederbeschaffung der Container werden dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. Für auftretende Schäden an Container sowie Schäden, die durch die Aufstellung bzw. Abholung des Containers entstehen, haftet der Vertragspartner. Bei voller Ausnutzung eines größeren gelieferten Containers wird dieser auch voll berechnet. Sollte die Aufstellung bzw. Abholung des Containers durch Gründe, die nicht von uns zu vertreten sind, nicht möglich sein, so werden dem Vertragspartner die vollen Kosten für eine Leerfahrt (d.h. die anfallenden Kosten für das Fahrzeug und den Fahrer) in Rechnung gestellt. Die Container der FP Xxxxxx Recycling GmbH dürfen nur durch die FP Xxxxxx Recycling GmbH und/oder deren Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen entleert, getauscht und/oder in sonstiger Absicht transportiert werden. Ein Verstoß gegen diese Regelung verpflichtet den Vertragspartner zu Schadensersatz.erschienen ist;
d) er die Programmgrundsätze der DW, die Regelungen zu Werbung und Sponsoring sowie die Bestimmungen zum Jugendschutz gemäß DW-Gesetz eingehalten hat; Die Container genannten Vorschriften des Deutsche Welle-Gesetzes sind so zu beleuchten und abzusichern, dass sie den Verkehr nicht gefährden. (Verkehrssicherungspflicht) Behördliche Genehmigungen zum Standort sind vom Vertragspartner einzuholen. Die aus fehlender Genehmigung entstandenen Kosten sind vom Vertragspartner zu erstattenals Anlage beigefügt.
e) Die Container dürfen nicht überladen werden und die Beladung darf nur bis unterhalb der Containerränder erfolgener von Dritter Seite keine finanziellen Zuwendungen bzw. Das Ladegut (insbesondere Bauschutt, kleinstückige Metallabfälle u. ä.) ist in die Container zu schütten und nicht zu schichten. Schäden und Kosten, die durch Überladung geldwerte oder unsachgemäße Beladung entstehen, trägt der Vertragspartner. Bei Beladung der Container hat der Vertragspartner sicherzustellen, dass der Abfall sortenrein eingefüllt wird und mehrere Abfallarten nicht vermischt werden. Erfolgt keine Trennung, richtet sich die Vergütung sonstige Vorteile für die gesamte Menge nach dem InhaltsstoffPlatzierung von Themen, für den die höchste Vergütung anfällt. Bei Metallankäufen wiederum behalten wir uns vor Sortierkosten in angemessenem Umfang von der Vergütung in Abzug zu bringen. Ebenfalls werden untergemischte anderweitige Abfallarten mit der Vergütung nach Umfang und Art verrechnet bzw. in Rechnung gestellt. Grundwassergefährdende und giftige Abfälle sind von der Annahme ausgeschlossen. Bei Anlieferungen erfolgt die Annahme nur unter Übergabe ordnungsgemäß ausgefüllter Papiere. Die Abfallschlüsselnummern und die Beschaffenheit des Materials müssen dem ausgehandelten Material entsprechen. Kennzeichen (Namen, Logos, Marken, Signets, Musik, etc.) oder Produkten erhalten hat oder künftig erhalten wird.
6.3 Der Vertragspartner ist verpflichtet mitzuteilen, ob in dem Werk fremde Beiträge enthalten sind. Ist dies der Fall, so ist der Vertragspartner verpflichtet, diese sofort bei der Ablieferung des Werkes der Deutschen Welle in einer genauen Aufstellung mitzuteilen. Diese Aufstellung muss die erforderlichen Angaben enthalten (z. B. Quellen, Musikliste mit allen für die Richtigkeit. der gesetzlichen Deklarationsanalytik der anfallenden Abfälle allein verantwortlich; er haftet für deren Richtigkeit. Dies gilt auch im Falle der Bevollmächtigung der FP Xxxxxx Recycling GmbH zur Vertretung gegenüber Behörden oder sonstigen Dritten. Bei Zuwiderhandlung gehen die entstehenden Kosten für SortierungGEMA- Meldung notwendigen Daten, Transport und Entsorgung zu Lasten des Vertragspartners. Für die Feststellung von Sondermüll bzw. nicht oder schwer verwertbaren Störstoffen gilt die Aussage des Personals/ des Erfüllungsgehilfen der Firma FP Xxxxxx Recycling GmbH als verbindlich. Bei Anlieferungen gelten die Annahmekriterien der Firma FP Xxxxxx Recycling GmbH (siehe Ziffer IIIgenaue Hinweise auf Verlagsrechte, etc.).
f) Sämtliche Abfälle dürfen keinerlei spezifikationswidrige Bestandteile enthalten, die aufgrund ihres hohen Säuregehalts oder aus anderem Grund Müllgefäße, Container und/oder Fahrzeuge angreifen, beschädigen oder ungewöhnlich beschmutzen könnten6.4 Der Vertragspartner ist zur Verschwiegenheit über alle Angelegenheiten und Vorgänge der Deutschen Welle verpflichtet.
g) Sämtliche Abfälle müssen frei von Radioaktivität sein6.5 Urheberbenennung erfolgt, soweit dies bei der Deutschen Welle üblich ist.
6.6 Der Vertragspartner hat seine vertraglichen Leistungen persönlich entsprechend seiner Beauftragung durch die Deutsche Welle zu erbringen. Sollte eine ionische Strahlung Dabei hat er die programmlichen, technischen und sonstigen Vorgaben und Gegebenheiten zu berücksichtigen. Bei Meinungsverschiedenheiten über die Ausgestaltung der Abfälle festgestellt werden, sind wir berechtigt Leistung entscheidet die DW allein. Bei Verstoß gegen Satz 2 kann die DW die Annahme der Abfälle zu verweigern, die zuständigen Behörden zu informieren und die radioaktiven Abfälle unmittelbar und auf Kosten vom Vertragspartner, unter Beachtung etwaiger behördlicher Auflagen, zurückzuführen oder durch Dritte zurückführen zu lassenLeistung ablehnen.
h) Sämtliche Abfälle müssen frei von Bestandteilen sein, die für eine Entsorgung/ Verhüttung und/oder Verbrennung schädlich sind. Für Schäden, die durch die Mitlieferung solcher Materialien, wie z.B. ExpIosionsmaterial, Hohlkörper etc. entstehen, haftet der Vertragspartner in vollen Umfang.
i) Die Mengenerfassung erfolgt verbindlich über die Waagen der FP Xxxxxx Recycling GmbH oder deren Vertragspartner. Sofern nicht nach Gewicht abgerechnet wird, gelten unsere Mengenberechnungen als verbindlich.
j) Das Ladegut ist so zu sichern, dass bei dem Transport eine Gefährdung Dritter ausgeschlossen ist. Dies verursacht ggf. Zusatzkosten durch notwendige Ladungssicherung, welche vom Vertragspartner zu tragen sind. Bei einer Standartladungssicherung in Form eines Netzes oder eine Plane sind dies pauschal 10,00 € netto.
k) Der Vertragspartner verpflichtet sich darüber hinaus uns bzw. dem Transporteur unaufgefordert alle Dokumente (Beförderungspapiere, Sicherheitsdatenblätter etc.) zu übergeben, die der Transporteur nach den gesetzlichen Vorschriften bei sich führen muss.
Appears in 1 contract
Samples: Honorarbedingungen Für Urheber