Pflichten des Vertragspartners. 10.1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt des Endes der Bewirtung das vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahmen durch ihn und/oder die ihn begleitenden Gästen entstanden sind zuzüglich – falls noch nicht berücksichtigt – gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen.
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Samples: www.iceq.at, www.gasthaus-lang.at, www.alpenstubn.at
Pflichten des Vertragspartners. 10.1. 8.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt des Endes der Bewirtung Abreise das vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahmen Leistungsinanspruchnahme durch ihn und/oder die ihn begleitenden Gästen entstanden sind zuzüglich – falls noch nicht berücksichtigt – gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen.
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Samples: pension-kathi.at, www.kristan.at
Pflichten des Vertragspartners. 10.16.1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt des Endes der Bewirtung Abreise das vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahmen Leistungsinanspruchnahme durch ihn und/oder die ihn begleitenden Gästen Gäste entstanden sind zuzüglich – falls noch nicht berücksichtigt – gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen.
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Samples: www.redbullring.com