Pflichten des Vertragspartners. 2.7.1 Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Zugriff unbefugter Dritter auf die Software durch geeignete Vor- kehrungen zu verhindern; dazu gehört insbesondere die Geheimhaltung der Zugangsdaten (Email-Adresse und Passwort); diesbezüglich hat der Vertragspartner auch seine Mitarbeiter zu informieren und ihnen entsprechende Weisungen zu erteilen. 2.7.2 Der Vertragspartner ist für die richtige Eingabe und Pflege seiner Daten, zur Nutzung der von asello bereit- gestellten Software selbst verantwortlich. 2.7.3 Der Vertragspartner ist für die Rechtmäßigkeit seines Handelns im Hinblick auf die Einhaltung der Steuer- gesetze selbst verantwortlich. 2.7.4 Der Vertragspartner hat sich über die ihn treffenden gesetzlichen Pflichten und Rahmenbedingungen, für die Verwendung einer Software von asello in seinem Unter- nehmen, laufend zu informieren und diese selbstständig durchzuführen. Ist der Vertragspartner dazu nicht selbst in der Lage, wird er einen dafür ausgebildeten Xxxxxxxx konsultieren. 2.7.5 asello übernimmt keine Haftung für das Speichern der vom Vertragspartner erstellten Daten nach Ver- tragsende. Sei es durch Kündigung oder vorzeitige Ver- tragsauflösung durch asello, wegen Nichtbezahlung des geschuldeten Nutzungsentgelts. 2.7.6 Der Vertragspartner darf die in diesem Vertrag vereinbarten Nutzungsrechte, nicht an Dritte übertragen. 2.7.7 Die Registrierung eines Vertragspartners mit falschen persönlichen Daten oder fiktiven E-Mail-Konten ist nicht gestattet. Im Falle von offensichtlich fiktiven An- gaben behält sich asello vor, den Account zu löschen. 2.7.8 Der Vertragspartner verpflichtet sich, asello für allfällige Schäden, einschließlich Ansprüchen Dritter sowie Folgekosten jeder Art freizuhalten. 2.7.9 Der Vertragspartner ist verpflichtet monatlich oder jährlich (je nach gewählter Abrechnung) im Vorhinein jeweils zum ersten eines jeden Monats/Jahres die verein- barten Nutzungsentgelte auf ein von asello bekannt ge- gebenes Konto zu bezahlen.
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Samples: Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten des Vertragspartners. 2.7.1 a) Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Zugriff unbefugter Dritter auf die Software von RHOTEC GmbH erhaltenen Passwörter und Zugangskennungen strengstens geheim zu halten. RHOTEC GmbH ist umgehend zu informieren, wenn zu vermuten ist, dass unbefugten Dritten ein Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Vertragspartners Dritte durch geeignete Vor- kehrungen zu verhindern; dazu gehört insbesondere die Geheimhaltung Missbrauch der Zugangsdaten (Email-Adresse und Passwort); diesbezüglich hat Passwörter Leistungen von RHOTEC GmbH nutzen, haftet der Vertragspartner auch seine Mitarbeiter zu informieren gegenüber RHOTEC GmbH auf Entgelt und ihnen entsprechende Weisungen zu erteilenSchadensersatz.
2.7.2 b) Der Vertragspartner ist für die richtige Eingabe wird darauf hingewiesen, dass es in seiner alleinigen Verantwortung liegt, und Pflege seiner Datenihm dringend empfohlen wird, zur Nutzung nach jedem Arbeitstag, an dem der von asello bereit- gestellten Software selbst verantwortlichihm verwendete Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungsgehilfen geändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen.
2.7.3 c) Der Vertragspartner ist für wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Rechtmäßigkeit seines Handelns im Hinblick auf die Einhaltung der Steuer- gesetze selbst verantwortlichLauffähigkeit des gesamten Systems beeinträchtigen kann.
2.7.4 Der Vertragspartner hat sich über die ihn treffenden gesetzlichen Pflichten und Rahmenbedingungen, für die Verwendung einer Software von asello in seinem Unter- nehmen, laufend zu informieren und diese selbstständig durchzuführen. Ist der Vertragspartner dazu nicht selbst in der Lage, wird er einen dafür ausgebildeten Xxxxxxxx konsultieren.
2.7.5 asello übernimmt keine Haftung für das Speichern der vom Vertragspartner erstellten Daten nach Ver- tragsende. Sei es durch Kündigung oder vorzeitige Ver- tragsauflösung durch asello, wegen Nichtbezahlung des geschuldeten Nutzungsentgelts.
2.7.6 Der Vertragspartner darf die in diesem Vertrag vereinbarten Nutzungsrechte, nicht an Dritte übertragen.
2.7.7 Die Registrierung eines Vertragspartners mit falschen persönlichen Daten oder fiktiven E-Mail-Konten ist nicht gestattet. Im Falle von offensichtlich fiktiven An- gaben behält sich asello vor, den Account zu löschen.
2.7.8 d) Der Vertragspartner verpflichtet sich, asello für allfällige Schädenohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, einschließlich Ansprüchen Dritter sowie Folgekosten jeder Art freizuhaltendie Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils demselben Inhalt massenhaft versendet werden (sog. Spam-Mails). Verletzt der Vertragspartner die vorgenannte Pflicht, so ist RHOTEC GmbH berechtigt die zur Verfügung gestellten Leistungen zu sperren oder bei wiederholter Verletzung fristlos zu kündigen.
2.7.9 e) Der Vertragspartner ist verpflichtet monatlich verpflichtet, seine Website so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung der Serversysteme z.B. durch fehlerhafte Funktionen oder jährlich (je nach gewählter Abrechnung) im Vorhinein jeweils zum ersten eines jeden Monats/Jahres Skripte vermieden wird. RHOTEC GmbH ist berechtigt, Inhaltseiten, die verein- barten Nutzungsentgelte auf ein von asello bekannt ge- gebenes Konto den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Vertragspartner oder durch Dritte temporär zu bezahlensperren. RHOTEC GmbH wird den Vertragspartner bei einer solchen Maßnahme unverzüglich informieren und die Problematik erläutern. RHOTEC GmbH wird die gesperrten Inhaltseiten sofort wieder freischalten, wenn der Vertragspartner die Fehler behoben hat.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten des Vertragspartners. 2.7.1 5.1 Der Vertragspartner wird die vereinbarten Lieferungen bzw. Leistungen ordnungsgemäß, fachmännisch, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und unter Einhaltung der insbesondere in der jeweiligen Bestellung/dem jeweiligen Auftrag vereinbarten Mengen, Spezifikationen und Fristen ausführen.
5.2 Die vom Vertragspartner zur Erbringung der Leistungen eingesetzten Mitarbeiter müssen die hinreichende Ausbildung und Erfahrung besitzen, die zur vertragsgemäßen Erfüllung ihrer jeweiligen Leistung bzw. Aufgaben erforderlich sind.
5.3 Der Vertragspartner ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Condé Nast nicht berechtigt, die von ihm geschuldete Leistung durch Dritte (z.B. Subunternehmer) erbringen zu lassen. Jeder Einsatz von Subunternehmern durch den Vertragspartner bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Condé Nast.
5.4 Der Vertragspartner ist allein dafür verantwortlich und garantiert, dass die Lieferungen bzw. Leistungen entsprechend den für ihre Erbringung einschlägigen anwendbaren Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien erbracht werden. Der Vertragspartner garantiert, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung bzw. Leistung weder geltendes Recht und Gesetz noch Rechte Dritter verletzt werden.
5.5 Der Vertragspartner verpflichtet sichsich ferner und garantiert, den Zugriff unbefugter Dritter die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und die Bestimmungen der auf die Software durch geeignete Vor- kehrungen zu verhindern; dazu gehört insbesondere die Geheimhaltung der Zugangsdaten (Email-Adresse Grundlage des MiLoG erlassenen Rechtsverordnungen einzuhalten. Die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns und Passwort); diesbezüglich hat der Vertragspartner auch seine Mitarbeiter zu informieren und ihnen entsprechende Weisungen zu erteilen.
2.7.2 Der Vertragspartner ist für die richtige Eingabe und Pflege seiner Daten, zur Nutzung der von asello bereit- gestellten Software selbst verantwortlich.
2.7.3 Der Vertragspartner ist für die Rechtmäßigkeit seines Handelns im Hinblick auf die Einhaltung der Steuer- gesetze selbst verantwortlich.
2.7.4 gesetzlichen Dokumentationspflichten sind Condé Nast nach Aufforderung unverzüglich und vollumfänglich nachzuweisen. Der Vertragspartner stellt Xxxxx Nast von allen Ansprüchen frei, die im Zusammenhang mit den Anforderungen des MiLoG und der auf Grundlage des MiLoG erlassenen Rechtsverordnungen gegen Condé Nast geltend gemacht werden. Der Vertragspartner wird seine Subunternehmer – soweit Condé Nast deren Einsatz nach Maßgabe von Ziffer 5.3 zugestimmt hat sich über - entsprechend verpflichten, so dass diese die ihn treffenden gesetzlichen Pflichten Anforderungen einhalten und Rahmenbedingungen, für die Verwendung einer Software von asello in seinem Unter- nehmen, laufend zu informieren und diese selbstständig durchzuführen. Ist der Vertragspartner dazu nicht selbst in der Lageden Nachweis erbringen kann, wird er einen dafür ausgebildeten Xxxxxxxx konsultierendass sie ihren diesbezüglichen Verpflichtungen nachkommen. Die voraufgeführte Freistellungspflicht des Vertragspartners erstreckt sich auch auf seine Subunternehmer.
2.7.5 asello übernimmt keine Haftung für das Speichern der vom Vertragspartner erstellten Daten nach Ver- tragsende. Sei es durch Kündigung oder vorzeitige Ver- tragsauflösung durch asello, wegen Nichtbezahlung des geschuldeten Nutzungsentgelts.
2.7.6 Der Vertragspartner darf die in diesem Vertrag vereinbarten Nutzungsrechte, nicht an Dritte übertragen.
2.7.7 Die Registrierung eines Vertragspartners mit falschen persönlichen Daten oder fiktiven E-Mail-Konten ist nicht gestattet. Im Falle von offensichtlich fiktiven An- gaben behält sich asello vor, den Account zu löschen.
2.7.8 Der Vertragspartner verpflichtet sich, asello für allfällige Schäden, einschließlich Ansprüchen Dritter sowie Folgekosten jeder Art freizuhalten.
2.7.9 Der Vertragspartner ist verpflichtet monatlich oder jährlich (je nach gewählter Abrechnung) im Vorhinein jeweils zum ersten eines jeden Monats/Jahres die verein- barten Nutzungsentgelte auf ein von asello bekannt ge- gebenes Konto zu bezahlen.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Pflichten des Vertragspartners. 2.7.1 (1) Der Vertragspartner verpflichtet sich, eine Bonitätsabfrage bzgl. eines Betroffenen nur dann vorzunehmen, wenn ihm hinsichtlich des Betroffenen ein berechtigtes Interesse im Sinne des BDSG bzw. der DSGVO oder eine durch den Zugriff unbefugter Dritter Betroffenen unterzeichnete Einwilligungserklärung in die Bonitätsprüfung vorliegt.
(2) Der Vertragspartner verpflichtet sich weiter, die das berechtigte Interesse belegenden Unterlagen oder o. g. schriftliche Einwilligung des Betroffenen zum Zwecke der Stichprobenkontrolle durch PAYONE auf die Software durch geeignete Vor- kehrungen Dauer von 6 Monaten aufzubewahren und PAYONE jederzeit im vorgenannten Zeitrahmen auf Verlangen zur Verfügung zu verhindern; dazu gehört insbesondere die Geheimhaltung der Zugangsdaten (Email-Adresse und Passwort); diesbezüglich hat der Vertragspartner auch seine Mitarbeiter zu informieren und ihnen entsprechende Weisungen zu erteilenstellen.
2.7.2 (3) Soweit es sich bei den seitens der ICD via PAYONE übermittelten Daten um personenbezogene Informationen aus dem Schuldnerverzeichnis handelt, verpflichtet sich der Vertragspartner, diese gem. § 882f ZPO nur zu verwenden, um wirtschaftliche Nachteile abzuwenden, die daraus entstehen können, dass Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.
(4) Gem. § 882 g Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) ist die Erteilung von Auskünften zu bestehenden Schuldnerverzeichnis-Eintragungen in automatisierten Abrufverfahren nur zulässig, wenn diese Form der Datenübermittlung unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Interessen der Betroffenen wegen der Vielzahl der Übermittlungen oder wegen ihrer besonderen Eilbedürftigkeit angemessen ist.
(5) Der Vertragspartner versichert insofern, dass er Auskünfte über das von PAYONE bzw. ICD angebotene automatisierte Abrufverfahren nur wegen der Vielzahl der Übermittlungen und/oder wegen der besonderen Eilbedürftigkeit einholt. Unabhängig hiervon ist für die richtige Eingabe und Pflege seiner Daten, zur jede Verarbeitung oder Nutzung der von asello bereit- gestellten Software selbst verantwortlich.
2.7.3 Der Vertragspartner ist für die Rechtmäßigkeit seines Handelns im Hinblick auf die Einhaltung der Steuer- gesetze selbst verantwortlich.
2.7.4 Der Vertragspartner hat sich über die ihn treffenden gesetzlichen Pflichten und Rahmenbedingungen, für die Verwendung einer Software von asello in seinem Unter- nehmen, laufend ICD übermittelten personenbezogenen Daten zu informieren und diese selbstständig durchzuführen. Ist der Vertragspartner dazu nicht selbst in der Lage, wird er einen dafür ausgebildeten Xxxxxxxx konsultieren.
2.7.5 asello übernimmt keine Haftung für das Speichern der anderen als den vom Vertragspartner erstellten angebebenen und der Übermittlung zugrunde liegenden Zwecken untersagt (§ 29 Abs. 4 i. V. m. § 28 Abs. 5 BDSG bzw. Art. 5 Abs. 1 lit. b) DSGVO). Gleiches gilt hinsichtlich der Weitergabe der übermittelten Daten nach Ver- tragsende. Sei es durch Kündigung oder vorzeitige Ver- tragsauflösung durch asello, wegen Nichtbezahlung des geschuldeten Nutzungsentgelts.
2.7.6 Der Vertragspartner darf die in diesem Vertrag vereinbarten Nutzungsrechte, nicht an Dritte übertragen.
2.7.7 Die Registrierung eines Vertragspartners mit falschen persönlichen Daten oder fiktiven E-Mail-Konten ist nicht gestattetDritte. Im Falle von offensichtlich fiktiven An- gaben behält sich asello der Zuwiderhandlung liegt ggf. eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat gem. §§ 44, 43 Abs. 2 Nr. 2 BDSG bzw. Art. 83 Abs. 5 lit. a) DSGVO i. V. m. §§ 44 ff. BDSG (neu) vor, den Account zu löschen.
2.7.8 Der Vertragspartner verpflichtet sich(6) Die erhaltene Bonitätsauskunft ist ggf. so aufzubewahren, asello für allfällige Schädendass sie vor dem Zugriff unbefugter Dritter gesichert ist. Die Vernichtung der Auskunft hat in einer Weise zu erfolgen, einschließlich Ansprüchen Dritter sowie Folgekosten jeder Art freizuhaltendass eine Kenntnisnahme durch unbefugte Dritte ausgeschlossen ist.
2.7.9 (7) ICD hat im Regelfall keine eigenen Kenntnisse von Existenz oder Identität der bei ihr gespeicherten Personen. Dem Vertragspartner obliegt daher in jedem Zweifelsfall die Prüfung der Identität zwischen der angefragten Person und derjenigen, für die seitens der ICD Daten übermittelt werden (z. B. durch Vorlage einer Ausweiskopie). Sollte der Vertragspartner auf Grund einer solchen Prüfung feststellen, dass die übermittelten Daten nicht die angefragte Person betreffen (verursacht z. B. durch einen Eingabefehler bei Veranlassung der Anfrage oder einen Ausgabefehler wegen eines nicht gespeicherten Geburtsdatums), so besteht zum Schutze des Betroffenen sowie der übermittelten (aber nicht angefragten) Person ein absolutes Nutzungsverbot hinsichtlich der übermittelten Daten.
(8) Soweit eine erforderlich erscheinende Identitätsprüfung durch den Vertragspartner nicht oder nicht in ausreichender Form erfolgt, besteht ebenfalls ein absolutes Nutzungsverbor bezüglich der übermittelten Daten.
(9) Der Vertragspartner ist verpflichtet monatlich oder jährlich (je nach gewählter Abrechnung) im Vorhinein jeweils zum ersten eines jeden Monats/Jahres die verein- barten Nutzungsentgelte ggf. verpflichtet, seine Mitarbeiter, soweit sie an der Zusammenarbeit mit XXXXXX beteiligt sind, auf ein von asello bekannt ge- gebenes Konto zu bezahlenEntsprechendes gilt, sofern sich der Vertragspartner bei seiner Datenverarbeitung der Dienste Dritter bedient.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten des Vertragspartners. 2.7.1 (1) Der Vertragspartner verpflichtet sichhat sicherzustellen, den Zugriff unbefugter Dritter auf dass er während der Vertragslaufzeit die Software gültigen Regularien der Kartenorganisationen an die Aufnahme neuer Vertragspartner und deren Akzeptanz von Zahlungskarten fortlaufend erfüllt und einhält. Der Vertragspartner wird Regelungen und/oder Verfahrensbestimmungen und/oder sonstige Vorgaben der Kartenorganisationen nach Mitteilung durch geeignete Vor- kehrungen zu verhindern; dazu gehört insbesondere die Geheimhaltung PAYONE innerhalb der Zugangsdaten (Email-Adresse von PAYONE bzw. einer Kartenorganisation vorgegebenen angemessenen Frist beachten und Passwort); diesbezüglich hat der Vertragspartner auch seine Mitarbeiter zu informieren und ihnen entsprechende Weisungen zu erteilenumsetzen.
2.7.2 (2) Der Vertragspartner ist für verpflichtet, im Fall einer Reklamation eines Kartenumsatzes durch den berechtigten Karteninhaber oder durch das kartenausgebende Institut die richtige Eingabe Erfüllung aller in Ziffer 2 Abs. (4) a bis c und Pflege Ziffer 8 dieser Vertragsbedingungen sowie die in Ziffer 2 Abs. (9) a bis e Allgemeine Vertragsbedingungen genannten Bedingungen, soweit die Erfüllung in seiner DatenBetriebssphäre oder in der Betriebssphäre seiner Erfüllungsgehilfen liegt, zur Nutzung gegenüber PAYONE schriftlich nachzuweisen. XXXXXX ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Erfüllung der unter Ziffer 2 Abs. (4) a bis c und Ziffer 9 dieser Vertragsbedingungen sowie die in Ziffer 2 Abs. (9) a bis e Allgemeine Vertragsbedingungen genannten Bedingungen vor der Zahlung des Kartenumsatzes an den Vertragspartner zu prüfen.
(3) PAYONE steht ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Vertragspartner zu, sobald der jährliche Kreditkartenumsatz des Vertragspartners mehr als die in den jeweils aktuell geltenden Grenzen der von asello bereit- gestellten Software selbst verantwortlichden Kartenorganisationen für Payment Facilitatoren bzw. Internet Payment Service Provider (IPSP) spezifizierten Limits übersteigt. Nach Überschreiten dieses Limits ist der Vertragspartner verpflichtet, direkt bei einem Acquirer einen neuen Akzeptanzvertrag abzuschließen. XXXXXX wird ihn diesbezüglich unterstützen. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners bestehen nicht.
2.7.3 Der (4) Sofern Partnerprogramme („Affiliates“) durch den Vertragspartner ist für genutzt werden, die Rechtmäßigkeit seines Handelns im Hinblick potentielle Kunden zu Internetseiten Dritter leiten, sind diese auf die Einhaltung der Steuer- gesetze selbst verantwortlichSeite zu veröffentlichen, soweit es sich nicht um reguläre Marketingmaßnahmen wie z. B. Online-Marketing handelt.
2.7.4 Der Vertragspartner hat sich über die ihn treffenden gesetzlichen Pflichten und Rahmenbedingungen, für die Verwendung einer Software von asello in seinem Unter- nehmen, laufend zu informieren und diese selbstständig durchzuführen. Ist der Vertragspartner dazu nicht selbst in der Lage, wird er einen dafür ausgebildeten Xxxxxxxx konsultieren.
2.7.5 asello übernimmt keine Haftung für das Speichern der vom Vertragspartner erstellten Daten nach Ver- tragsende. Sei es durch Kündigung oder vorzeitige Ver- tragsauflösung durch asello, wegen Nichtbezahlung des geschuldeten Nutzungsentgelts.
2.7.6 Der Vertragspartner darf die in diesem Vertrag vereinbarten Nutzungsrechte, nicht an Dritte übertragen.
2.7.7 Die Registrierung eines Vertragspartners mit falschen persönlichen Daten oder fiktiven E-Mail-Konten ist nicht gestattet. Im Falle von offensichtlich fiktiven An- gaben behält sich asello vor, den Account zu löschen.
2.7.8 Der Vertragspartner verpflichtet sich, asello für allfällige Schäden, einschließlich Ansprüchen Dritter sowie Folgekosten jeder Art freizuhalten.
2.7.9 Der Vertragspartner ist verpflichtet monatlich oder jährlich (je nach gewählter Abrechnung) im Vorhinein jeweils zum ersten eines jeden Monats/Jahres die verein- barten Nutzungsentgelte auf ein von asello bekannt ge- gebenes Konto zu bezahlen.
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