Pflichten des Vertragspartners. a) Der Vertragspartner verpflichtet sich, die von ON erhaltenen Passwörter und Zugangskennungen strengstens geheim zu halten. ON ist umgehend zu informieren, wenn zu vermuten ist, dass unbefugten Dritten ein Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Vertragspartners Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistun- gen von ON nutzen, haftet der Vertragspartner gegenüber ON auf Entgelt und Schadensersatz. b) Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass es in seiner alleinigen Verantwortung liegt, und ihm dringend empfohlen wird, nach jedem Arbeitstag, an dem der von ihm verwendete Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungsgehilfen geändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen. c) Der Vertragspartner wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinträchtigen kann. d) Der Vertragspartner verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E- Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils demselben Inhalt massenhaft versendet werden (sog. Spam-Mails). Verletzt der Vertragspartner die vorgenannte Pflicht, so ist ON berechtigt, die zur Verfügung gestellten Leistungen zu sperren oder bei wiederholter Verletzung fristlos zu kündigen. e) Der Vertragspartner ist verpflichtet, seine Website so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung der Server- systeme z.B. durch fehlerhafte Funktionen oder Skripte vermieden wird. ON ist berechtigt, Inhaltseiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Vertragspartner oder durch Dritte temporär zu sperren. ON wird den Vertragspartner bei einer solchen Maßnahme unverzüglich informieren und die Proble- matik erläutern. ON wird die gesperrten Inhaltseiten wieder freischalten, wenn der Vertragspartner die Fehler behoben hat.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten des Vertragspartners. a5.1 Der Vertragspartner erhält zur Administration seines Accounts eine Benutzerkennung und ein Passwort. Er verpflichtet sich, diese Daten gegen die missbräuchliche Verwendung durch Dritte zu schützen und haftet für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung des Passwortes resultiert. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, sein Passwort zu ändern. Die webagentur führt keine Aufzeichnungen (log- files) über das jeweils gültige Passwort und kann den Zugang zu den Daten im Fall des Verlusts nicht wieder herstellen. Die webagentur haftet nicht für Schäden, die durch den Verlust des Passworts verursacht werden.
5.2 Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche von ihm angegebenen persönlichen Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, etc.) auf dem aktuellen Stand zu halten und jede sich ergebende Änderung unverzüglich auch im System vorzunehmen. Unterlässt der Vertragspartner die Bekanntgabe von ON erhaltenen Passwörter und Zugangskennungen strengstens geheim zu halten. ON ist umgehend zu informierenDatenänderungen, gelten für ihn bestimmte Schriftstücke als rechtswirksam zugegangen, wenn zu vermuten istsie an die vom Vertragspartner zuletzt bekannt gegebene Adresse (Anschrift, E-Mail-Adresse etc.) gesandt wurden.
5.3 Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass unbefugten Dritten ein Passwort bekannt istjegliche Kommunikation und Korrespondenz in Form von E-Mails stattfinden wird. Sollten infolge Verschuldens Bezweifelt die webagentur aus irgendeinem Grund die Identität des Vertragspartners Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistun- gen von ON nutzenVertragspartners, haftet verpflichtet sich der Vertragspartner gegenüber ON auf Entgelt und Schadensersatz.seine Identität in geeigneter Form – etwa durch die Übersendung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises per Mail – nachzuweisen
b) Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass es in seiner alleinigen Verantwortung liegt, und ihm dringend empfohlen wird, nach jedem Arbeitstag, an dem der von ihm verwendete Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungsgehilfen geändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen.
c) Der Vertragspartner wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinträchtigen kann.
d) 5.4 Der Vertragspartner verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E- Mailsgegenüber der webagentur sämtliche Formvorschriften, die Werbung enthaltendiese gegenüber der jeweiligen Registrierungsstelle einhalten muss, ebenfalls einzuhalten. Dies beinhaltet insbesondere die Pflicht, jene Formblätter zu verwenden und allenfalls zu ergänzen, deren Verwendung die Registrierungsstellen verpflichtend vorschreiben. Der Vertragspartner verpflichtet sich weiters, sämtliche Kosten zu tragen, die der webagentur durch seine Weigerung, die entsprechenden Formulare zu verwenden, oder Verzögerungen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, entstehen. Die webagentur sendet die entsprechenden Formulare dem Vertragspartner über Aufforderung zu.
5.5 Der Vertragspartner verpflichtet sich, sich vor der Beauftragung der webagentur über die AGB der jeweiligen Registrierungsstelle, die für die Vergabe der Domains zuständig ist, die der Vertragspartner erwerben möchte, zu versenden oder versenden zu lasseninformieren. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils demselben Inhalt massenhaft versendet werden (sog. Spam-Mails). Verletzt der Vertragspartner die vorgenannte Pflicht, so ist ON berechtigt, die zur Verfügung gestellten Leistungen zu sperren oder bei wiederholter Verletzung fristlos zu kündigen.
e) Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich mit der Geltung dieser AGB einverstanden. Dem Vertragspartner ist verpflichtet, seine Website so zu gestaltenklar, dass eine übermäßige Belastung die webagentur gegenüber den Registrierungsstellen nur als Mittler der Server- systeme z.B. durch fehlerhafte Funktionen oder Skripte vermieden wird. ON ist berechtigtDaten auftritt, Inhaltseiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den und dass der Vertrag bezüglich der entsprechenden Domains zwischen dem Vertragspartner oder durch Dritte temporär zu sperren. ON wird den Vertragspartner bei einer solchen Maßnahme unverzüglich informieren und die Proble- matik erläutern. ON wird die gesperrten Inhaltseiten wieder freischalten, wenn der Vertragspartner die Fehler behoben hatjeweiligen Registrierungsstelle zustande kommt.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten des Vertragspartners. aSind an der Infrastruktur oder den Einrichtungen des Vertragspartners aus gesetzlichen Gründen oder durch technische Anpassungen Änderungen notwendig, so trägt der Vertragspartner die jeweils eigenen Kosten für die notwendigen Änderungen an ihren Anlagen. Der betriebliche Unterhalt der Einrichtungen im Ver- antwortungsbereich des Vertragspartners und die Be- hebung von Störungen sind gemäss den Betriebsricht- linien vorzunehmen. Die Betriebsrichtlinien werden von RZO definiert und unterhalten. Der Vertragspartner stellt sicher, dass er seine Unter- stützungs- und Mitwirkungspflichten rechtzeitig und vollumfänglich erbringt. Kommt der Vertragspartner seinen Vertragspflichten nicht oder nicht hinreichend nach, so sind die daraus entstehenden Folgen (z.B. Verzögerungen, Mehraufwendungen usw.) vom Ver- tragspartnern zu tragen. Die von der RZO gelieferten Dienstleistungen und Pro- dukte sind vom Vertragspartner gemeinsam im Rah- men der Vor-Abnahme (Sogenanntes Boarding) auf ihre Übereinstimmung mit den vertraglich geregelten Spezifikationen zu prüfen. Der produktive Einsatz der Dienstleistung oder des Produktes kommt einer er- folgreichen Abnahme gleich. Die RZO kann dem Ver- tragspartner auch Teillieferungen zur Abnahme unter- breiten. Unwesentliche Abweichungen und Mängel, welche den Gebrauch nicht verunmöglichen, werden in einem gemeinsam zu unterzeichnenden Abnahmepro- tokoll festgehalten und innert nützlicher Frist bereinigt bzw. behoben. Xxxxxxxx sind alle Mängel sofort nach ihrer Entdeckung durch den Vertragspartner schriftlich zu rügen. Nimmt der Vertragspartner mittels der Dienstleistun- gen von RZO auch Dienstleistungen Dritter in An- spruch, so ist der Vertragspartner für die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen von RZO durch diese Dritten verantwortlich und haftet bei deren Nichtein- haltung bzw. Verletzung im Schadensfall direkt gegen- über RZO. Der Vertragspartner ist weiter verpflichtet, mit den Dritten direkt über die Benutzung derer Dienstleistungen abzurechnen. Eine anderslautende schriftliche Vereinbarung mit RZO bleibt vorbehalten. Der Vertragspartner verpflichtet sich und garantiert gegenüber XXX, die für den von ihm herbeigeführten Daten- und Informationsaustausch geltenden kanto- nalen und eidgenössischen rechtlichen Bestimmun- gen, insbesondere des Strafrechts, des Datenschut- zes, des Fernmeldewesens- und des Urheberrechts, einzuhalten. Anderslautende schriftliche Vereinbarungen vorbehal- ten, sind zum Bezug der Dienstleistungen von RZO nur der im Dienstleistungsvertrag erwähnte Vertrags- partner bzw. dessen Mitarbeiter und allfällig im Rah- men eines Auftrags oder Werkvertrags beigezogene Dritte berechtigt, und zwar nur, sofern der Bezug der Dienstleistungen von RZO in direktem Zusammenhang mit der Ausübung ihrer arbeits- bzw. auftrags- oder werkvertragsrechtlichen Pflichten in Zusammenhang steht. Jede Verwendung und jedes Zugänglichmachen der Dienstleistungen von RZO an Dritte ist dem Ver- tragspartnern untersagt, sofern dies im Dienstleis- tungsvertrag nicht ausdrücklich erlaubt wird. Der Vertragspartner verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiter die ihm aus dem Vertrag er- wachsenden Pflichten ebenfalls vollumfänglich einhal- ten. Diese Regelung gilt auch für vom Vertragspart- nern im Rahmen eines Auftrags- oder Werkvertrags beigezogene Dritte. Der Vertragspartner hat den Mitarbeitern von RZO während der üblichen Arbeitszeiten und in Notfällen und wenn die Erhaltung der Dienstqualität dies erfor- dert, eigenständigen Zugang zu den technischen Anla- gen, Geräten und sonstigen Gegenständen, die von ON erhaltenen Passwörter und Zugangskennungen strengstens geheim RZO zur Verfügung gestellt oder die vom Vertragspart- nern zur Nutzung der Dienstleistungen von RZO ge- nutzt werden, zu haltengewähren. ON ist umgehend zu informieren, wenn zu vermuten ist, dass unbefugten Dritten ein Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Vertragspartners Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistun- gen von ON nutzen, haftet der Vertragspartner gegenüber ON auf Entgelt und Schadensersatz.
b) Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass es in seiner alleinigen Verantwortung liegt, und ihm dringend empfohlen wird, nach jedem Arbeitstag, an dem der von ihm verwendete Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungsgehilfen geändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen.
c) Der Vertragspartner wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinträchtigen kann.
d) Der Vertragspartner verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis XXX sofort über ihm zur Kenntnis gelangende Mängel, Störungen, Ge- fahren oder Nichtverfügbarkeit von Dienstleistungen, Anlagen, Geräten und sonstigen Gegenständen sowie insbesondere deren rechts- und vertragswidrige Ver- wendung durch ihn, seine Mitarbeiter oder Dritte (z.B. Hacker) zu informieren. Es ist Sache des jeweiligen Empfängers keine E- MailsVertragspartners, die Werbung enthaltenin seinem Be- sitze befindlichen Anlagen, Geräte und sonstigen Ge- genstände, welche für die Dienstleistungen von RZO benutzt werden, sowie die hierzu eingesetzten oder durch die Dienstleistungen von RZO erreichbaren Da- ten inklusive Programmdaten vor unbefugtem Zugriff und Manipulation zu versenden schützen. Eine Weitervermietung oder versenden zu lassenUntervermietung der Kommunikationsinfrastruktur an Dritte ist ohne Ein- willigung von RZO nicht gestattet. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils demselben Inhalt massenhaft versendet werden (sog. Spam-Mails). Verletzt der Vertragspartner die vorgenannte Pflicht, so ist ON berechtigt, die zur Verfügung gestellten Leistungen zu sperren oder bei wiederholter Verletzung fristlos zu kündigen.
e) Der Vertragspartner ist verpflichtetselbst verantwortlich für alle Lizenzen, seine Website so Konzessionen, Genehmigungen oder Bewil- ligungen, die für die Installation und den Betrieb der Vertragspartnereigenen Anlage in seinen oder den Räumlichkeiten von RZO erforderlich sind. Der Vertragspartner verpflichtet sich weiter, Dienst- leistungen von XXX in keiner Art und Weise zu gestaltennutzen, welche bei RZO oder Dritten zu einem Schaden führen könnten. Der Vertragspartner stellt sicher, dass eine übermäßige Belastung der Server- systeme z.B. durch fehlerhafte Funktionen oder Skripte vermieden wird. ON ist berechtigt, Inhaltseiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Vertragspartner oder durch Dritte temporär zu sperren. ON wird den Vertragspartner bei einer solchen Maßnahme unverzüglich informieren gemäss Ei- gentums- und die Proble- matik erläutern. ON wird die gesperrten Inhaltseiten wieder freischalten, wenn der Vertragspartner die Fehler behoben hatBetriebsgrenzen in ihrem Verantwort- lichkeitsbereich befindenden Anlagen über ausrei- chenden Versicherungsschutz verfügen.
Appears in 1 contract
Pflichten des Vertragspartners. a) 2.1 Der Vertragspartner verpflichtet sichsich gegenüber Xxx’x IT alle für das Projekt erforderlichen Informationen, Unterlagen, Vorgänge und Umstände mitzuteilen. Dem Vertragspartner obliegt in diesem Zusammenhang die Pflicht zur Offenbarung aller wirtschaftlichen Verhältnisse und sonstiger faktischen Umstände, die für eine ordnungsgemäße Vertragsleistung relevant sein könnten. Hierzu gehören insbesondere Umstände, die thematisch in der Branche des Vertragspartners angesiedelt sind und sich für Xxx’x IT nicht sofort erschließen, weshalb auch diesbezügliche Nachfragen von ON erhaltenen Passwörter Xxx’x IT nicht erfolgen können und Zugangskennungen strengstens geheim auch nicht zu haltenerfolgen haben.
2.2 Darüber hinaus gilt diese Informationspflicht des Vertragspartners auch für solche Umstände, die erst während der Tätigkeit von Xxx’x IT bekannt werden. ON ist umgehend zu informieren, wenn zu vermuten istXxx’x IT setzt voraus, dass unbefugten Dritten ein Passwort bekannt istdie vom Vertragspartner bereitgestellten Informationen richtig und vollständig und daher seitens Xxx’x IT nicht zu überprüfen sind. Sollten infolge Verschuldens des Vertragspartners Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistun- gen Auf Verlangen von ON nutzen, haftet Xxx’x IT hat der Vertragspartner gegenüber ON auf Entgelt die Richtigkeit und Schadensersatz.
b) Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass es in seiner alleinigen Verantwortung liegt, und ihm dringend empfohlen wird, nach jedem Arbeitstag, an dem Vollständigkeit der von ihm verwendete Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungsgehilfen geändert wurdevorgelegten Unterlagen, eine Datensicherung durchzuführenAuskünfte, und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
c) Der 2.3 Auftretende Störungen, Fehler oder Gefahren im eigenen System, wie z.B. die Kompromittierung der Daten oder Malware (Schadprogramme), sind Xxx’x IT vom Vertragspartner wird ausdrücklich darauf hingewiesenumgehend mitzuteilen und nachvollziehbar zu dokumentieren, dass bereits geringfügige Veränderungen an um ein mögliches Risiko für den Gesamtbetrieb der Software Leistungen seitens Tom’s IT zu verhindern. Etwaige erforderliche Unterlagen für die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinträchtigen kann.
d) Der Vertragspartner verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E- Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils demselben Inhalt massenhaft versendet werden (sog. Spam-Mails). Verletzt der Vertragspartner die vorgenannte Pflicht, so ist ON berechtigt, die Fehlerbeseitigung sind Xxx’x IT zur Einsicht zur Verfügung gestellten Leistungen zu sperren oder bei wiederholter Verletzung fristlos zu kündigen.
e) stellen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, seine Website den Aufforderungen von Xxx’x IT gegebenenfalls Folge zu leisten, um weiteren Schaden zu minimieren.
2.4 Neben den zuvor genannten Pflichten ist der Vertragspartner außerdem verpflichtet, Xxx’x IT bei der Leistungserbringung nach bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen und alle zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.
2.5 Werden Vertragsleistungen in den Räumlichkeiten des Vertragspartners oder dessen Kunden erbracht, so zu gestaltenwerden den Mitarbeitern von Xxx’x IT ausreichend Arbeitsplätze und notwendige Arbeitsmittel unentgeltlich zur Verfügunggestellt. Der Vertragspartner stellt außerdem sicher, dass eine übermäßige Belastung Xxx’x IT während der Server- systeme z.B. durch fehlerhafte Funktionen oder Skripte vermieden wird. ON Leistungserbringung der ungehinderte Zutritt ermöglicht wird und für die Mitarbeiter von Xxx’x IT angemessene Vorkehrungen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit getroffen werden; Insbesondere sind vom Vertragspartner die geltenden gesetzlichen Arbeitnehmerschutzvorschriften einzuhalten.
2.6 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die zur Nutzung der Dienstleistungen von Tom’s IT erforderlichen Passwörter vertraulich zu behandeln.
2.7 Tom’s IT ist berechtigt, Inhaltseitendie Vertragsleistung per Fernwartung zu erbringen. Der Vertragspartner hat einem der Stand der Technik angemessenen Kommunikationsstandard, insbesondere geeignete Hard- und Software bereitzustellen und Xxx’x IT den Zugriff auf die Applikationen zur Erfüllung der Vertragsleistung zu ermöglichen.
2.8 Der Vertragspartner, hat sämtliche Rechte des Lizenzgebers (wie z.B. gewerbliche Schutzrechte, Urheberrecht einschließlich Recht auf Copyright- Vermerk) and der Software und die Ansprüche des Lizenzgebers auf Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen auch durch seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen bzw. Dritte zu wahren, dies gilt auch, wenn die Software geändert oder mit anderen Programmen verbunden wurde. Diese Verpflichtung bleibt nach Beendigung des Vertrages aufrecht. Es obliegt ausschließlich dem Vertragspartner, sich über den Inhalt der entsprechenden Softwarelizenzbedingungen der jeweiligen Hersteller (Lizenzgeber) Kenntnis zuverschaffen. Der Vertragspartner unterwirft sich diesen Lizenzbedingungen jedenfalls dadurch, dass er oder von ihm Beauftragte jene Handlung vornehmen oder vornehmen lassen, die der jeweilige Softwarehersteller als Zustimmungserklärung bestimmt hat. Über ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners, stellt Xxx’x IT die entsprechenden Lizenzbedingungen vorweg zur Verfügung.
2.9 Der Vertragspartner stellt sicher, dass die Hard- und Software unter den obigen Anforderungen bestimmungemäßen Betriebsbedingungen entsprechend der jeweiligen Dokumentation betrieben werden. Ebenso hat der Vertragspartner für die Raum- und Gebäudesicherheit, unter anderem für den Schutz vor Wasser, Feuer und Zutritt Unbefugter Sorge zu tragen. Der Vertragspartner ist für besondere Sicherheitsvorkehrungen in seinen Räumlichkeiten selbst verantwortlich.
2.10 Der Vertragspartner wird alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten so zeitgerecht erbringen, dass Xxx’x IT in der Erbringung der Dienstleistungen nicht gerecht werdenbehindert wird.
2.11 Die Einhaltung des Leistungsspektrums seitens Xxx’x IT setzt die vollständige und rechtzeitige Erfüllung sämtlicher Mitwirkungs- und sonstiger vertraglicher Verpflichtungen seitens des Vertragspartners voraus, vom Zugriff durch dies nimmt der Vertragspartner ausdrücklich zur Kenntnis.
2.12 Erfüllt der Vertragspartner seine Mitwirkungspflichten nicht zu den vereinbarten Terminen oder in dem vorgesehenen Umfang, gelten die von Xxx’x IT erbrachten Leistungen trotz möglicher Einschränkungen dennoch als vertragsgemäß erbracht. Zeitpläne für die von Xxx’x IT zu erbringenden Leistungen verschieben sich in angemessenen Umfang. Der Vertragspartner oder durch Dritte temporär zu sperren. ON wird den Vertragspartner bei einer solchen Maßnahme unverzüglich informieren und die Proble- matik erläutern. ON wird die gesperrten Inhaltseiten wieder freischalten, wenn der Vertragspartner von Xxx’x IT hierdurch entstehenden Mehraufwendungen und/oder Kosten zu den bei Tom’s IT jeweils geltenden Sätzen gesondert vergüten. Xxx’x IT ist weiters berechtigt im Falle eines Verstoßes gegen die Fehler behoben hatMitwirkungspflichten vom jeweiligen Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten des Vertragspartners. a) Der Vertragspartner verpflichtet sich, die von nötigen Materialien (Prospekte, Bilder, Texte, Zeichnungen, Grafiken, etc.), welche in der Website verarbeitet werden sollen, ON erhaltenen Passwörter und Zugangskennungen strengstens geheim vor Projektbeginn zur Verfügung zu halten. ON ist umgehend zu informieren, wenn zu vermuten ist, dass unbefugten Dritten ein Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Vertragspartners Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistun- gen von ON nutzen, haftet der Vertragspartner gegenüber ON auf Entgelt und Schadensersatzstellen.
b) Der Vertragspartner wird darauf hingewiesenverpflichtet sich innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnisnahme zur schriftlichen Freigabe der Website, dass es in seiner alleinigen Verantwortung liegt, und ihm dringend empfohlen wird, nach jedem Arbeitstag, an dem der von ihm verwendete Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungsgehilfen geändert wurde, eine Datensicherung durchzuführenwenn die Website den gestellten Anforderungen genügt.
c) Der Ist der Vertragspartner wird ausdrücklich darauf hingewiesenmit der Freigabe der Website im Verzug, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software erhält ON das Recht, nach schriftlicher Mahnung die Lauffähigkeit Endabrechnung auf Basis des gesamten Systems beeinträchtigen kannAngebotes zu erstellen und einzufordern.
d) Der Vertragspartner verpflichtet sichInsoweit werden auch die nicht im Angebot aufgeführten, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E- Mailsnachträglich vereinbarten, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils demselben Inhalt massenhaft versendet werden (sog. Spam-Mails). Verletzt der Vertragspartner die vorgenannte Pflicht, so ist ON berechtigt, die zur Verfügung gestellten Leistungen zu sperren oder bei wiederholter Verletzung fristlos zu kündigenaber bisher erbrachten Mehrleistungen in Rechnung gestellt.
e) Der Beinhaltet das Angebot das Formulieren von Inhaltstexten durch ON, stellt der Vertragspartner ist verpflichtetgeeignete Infor- mationen (Stichwörter, seine Website so zu gestaltenProduktbeschreibungen, dass eine übermäßige Belastung der Server- systeme z.B. durch fehlerhafte Funktionen technische oder Skripte vermieden wird. ON ist berechtigtinhaltliche Merkmale etc.) als Grundlage für die Texterstellung vor Projektbeginn zur Verfügung.
f) Wird ein Zeitplan für die Fertigstellung vereinbart, Inhaltseiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Vertragspartner oder durch Dritte temporär zu sperren. ON wird den Vertragspartner bei einer solchen Maßnahme unverzüglich informieren und die Proble- matik erläutern. ON wird die gesperrten Inhaltseiten wieder freischalten, wenn liefert der Vertragspartner die Fehler behoben hatbenötigten Materialien spätes- tens zu dem vereinbarten Zeitpunkt, damit die Fertigstellung nicht verzögert wird.
g) Gerät der Vertragspartner mit der Lieferung der Materialien in Verzug, und ist ein Fertigstellungstermin verein- bart, wird der Termin für die Fertigstellung mindestens um die Verzugszeit des Vertragspartners verlängert.
h) Ist der Vertragspartner trotz schriftlicher Mahnung mit der Lieferung der Materialien im Verzug, erhält ON das Recht, die Endabrechnung auf Basis des Angebotes und zusätzlich die im Angebot nicht aufgeführten – aber vereinbarten – bisher erbrachten Mehrleistungen zu erstellen und einzufordern.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten des Vertragspartners. a(1) Der Vertragspartner hat TEAM NIFTY alle für den jeweiligen Auftrag wesentlichen Informationen rechtzeitig mitzuteilen und TEAM NIFTY bei etwaigen Problemen oder Änderungserfordernissen rechtzeitig zu unterrichten. Der Vertragspartner hat TEAM NIFTY alle für die Leistung notwendigen Zugangsdaten (Login/Passwör- ter/Adressen) termingerecht bzw., sofern kein Termin vereinbart worden ist, auf Anforderung mitzuteilen. TEAM NIFTY kann die Mitteilungen des Vertragspartners als richtig und vollständig anse- hen und ist zu Nachforschungen nicht verpflichtet. Wir werden den Vertragspartner auf Unrichtigkeiten hinweisen, sofern wir sie er- kennen. Anweisungen des Vertragspartners sind so rechtzeitig zu erteilen, dass eine angemessene Umsetzungsfrist verbleibt.
(2) Der Vertragspartner übergibt TEAM NIFTY nur solche Vorlagen und Arbeitsmittel, deren auftragsgemäße Verwendung durch TEAM NIFTY keine Rechte Dritter verletzt. Gleiches gilt für sonstige Mit- wirkungen, beispielsweise für vom Vertragspartner bereitgestellte Domains..
(3) Der Vertragspartner ist verpflichtet, in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Vor- aussetzungen zu schaffen. Dies betrifft insbesondere zur Leis- tungsumsetzung erforderliche Hard- und Software sowie Speicher- platz, soweit sie nicht ausdrücklich von TEAM NIFTY bereitzustel- len ist, ferner Remote-Zugänge sowie die Bereitstellung von Netz- werkzugängen und Zugangsdaten, soweit dies für die vereinba- rungsgemäße Ausführung der Leistung durch TEAM NIFTY benötigt wird. Nicht von uns bereitzustellende Inhalte, Bilder und sonstige Medien, die für die Ausführung benötigt werden, hat uns der Part- ner rechtzeitig und mangelfrei so zur Verfügung zu stellen, dass sie von uns vereinbarungsgemäß eingearbeitet werden können.
(4) Der Vertragspartner hat Daten und Datenträger vor Übergabe bzw. Übermittlung an TEAM NIFTY auf Viren und sonstige Schad- software mit einem aktuellen und dem Stand der Technik entspre- chenden Virenschutzprogramm zu prüfen.
(5) Der Vertragspartner verpflichtet sich, aus seiner Sphäre stam- mende Daten vor einer Übergabe an TEAM NIFTY oder Bearbeitung durch TEAM NIFTY und im Übrigen in regelmäßigen, der Wichtigkeit der Daten angemessenen Abständen zu sichern. Unsere Haftung bei Verlust von Daten ist auf die von ON erhaltenen Passwörter und Zugangskennungen strengstens geheim zu halten. ON ist umgehend zu informieren, wenn zu vermuten ist, dass unbefugten Dritten ein Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Vertragspartners Dritte durch Missbrauch Kosten der Passwörter Leistun- gen von ON nutzen, haftet der Vertragspartner gegenüber ON auf Entgelt und Schadensersatz.
b) Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass es in seiner alleinigen Verantwortung liegt, und ihm dringend empfohlen wird, nach jedem Arbeitstag, an dem der von ihm verwendete Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungsgehilfen geändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen.
c) Der Vertragspartner wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinträchtigen kann.
d) Der Vertragspartner verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E- Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils demselben Inhalt massenhaft versendet werden (sog. Spam-Mails). Verletzt der Vertragspartner die vorgenannte Pflicht, so ist ON berechtigt, die zur Verfügung gestellten Leistungen zu sperren oder bei wiederholter Verletzung fristlos zu kündigen.
e) Der Vertragspartner ist verpflichtet, seine Website so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung der Server- systeme z.B. durch fehlerhafte Funktionen oder Skripte vermieden wird. ON ist berechtigt, Inhaltseiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Vertragspartner oder durch Dritte temporär zu sperren. ON wird den Vertragspartner Wiederherstellung bei einer solchen Maßnahme unverzüglich informieren sorgfältigen und die Proble- matik erläutern. ON wird die gesperrten Inhaltseiten wieder freischalten, wenn der Vertragspartner die Fehler behoben hatordnungsgemäßen Sicherung beschränkt.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten des Vertragspartners. a) Der Vertragspartner verpflichtet sichträgt die Verpflichtung sämtliche Arbeitsbedingungen so herzustellen bzw. notwendige Ressourcen zur Verfügung zu stellen, dass TECHATIVE die jeweiligen Vertragsbestandteile ordnungsgemäß erfüllen kann. Folgende Gegebenheiten/Ressourcen sind termingerecht und kostenlos herzustellen bzw. zur Verfügung zu stellen: - Bereitstellung aller zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen - Freischaltung wichtiger Zugänge inkl. technischer Einrichtungen - Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen wie Räumlichkeiten, Arbeitsplätze, Arbeitsmaterialien inkl. sämtlicher technischer Ausstattungen, Stromversorgung, etc., sofern die Vertragserbringung in den Räumlichkeiten des Vertragspartners vereinbart wurde - Personelle Ressourcen bei Erfüllungsgehilfen Darüber hinaus hat der Vertragspartner TECHATIVE vor Aufnahme der Leistungserbringung über Umstände bzw. wirtschaftliche Verhältnisse zu informieren, die für eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung relevant sein könnten. Hierzu gehören insbesondere Informationen, die in die Sphäre des Vertragspartners fallen und relevant für die Leistungserbringung sind, für TECHATIVE aber auf den ersten Blick nicht als wichtig erscheinen und somit auch keine Nachfragen diesbezüglich von Seiten der TECHATIVE gestellt werden. Weiters erfasst sind Tatsachen, die erst während der Vertragserfüllung beim Vertragspartner auftreten und für die ordnungsgemäße Erbringung von Wichtigkeit sind. TECHATIVE geht davon aus, dass sämtliche Informationen, Daten und Angaben, die er vom Vertragspartner erhalten hat bzw. mündliche Auskünfte, die von ON erhaltenen Passwörter deren Mitarbeitern getroffen wurden, der Richtigkeit entsprechen und Zugangskennungen strengstens geheim zu haltenwird diesbezüglich keine weitere Prüfung vornehmen. ON ist umgehend zu informierenInsbesondere behält sich TECHATIVE das Recht vor, wenn zu vermuten istsich die Vollständigkeit und Richtigkeit der bekannt gegebenen Informationen, dass unbefugten Dritten ein Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens der übermittelten Unterlagen und der getätigten mündlichen Auskünfte von Seiten des Vertragspartners Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistun- gen von ON nutzen, haftet der Vertragspartner gegenüber ON auf Entgelt und Schadensersatz.
b) Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass es in seiner alleinigen Verantwortung liegt, und ihm dringend empfohlen wird, nach jedem Arbeitstag, an dem der von ihm verwendete Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungsgehilfen geändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen.
c) Der Vertragspartner wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinträchtigen kann.
d) Der Vertragspartner verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E- Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden schriftlich bestätigen zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils demselben Inhalt massenhaft versendet werden (sog. Spam-Mails). Verletzt der Vertragspartner die vorgenannte Pflicht, so ist ON berechtigt, die zur Verfügung gestellten Leistungen zu sperren oder bei wiederholter Verletzung fristlos zu kündigen.
e) Der Vertragspartner ist verpflichtet, seine Website die genannten Mitwirkungspflichten zeitgerecht und nach bestem Wissen und Gewissen so zu gestaltenerbringen, dass die vereinbarte Vertragsleistung ordnungsgemäß und termingerecht erbracht werden kann. Die Mitwirkungspflicht des Vertragspartners gilt auch dann in vollem Umfang, wenn lediglich eine übermäßige Belastung der Server- systeme z.B. durch fehlerhafte Funktionen oder Skripte vermieden Mangelbehebung als Vertragsleistung geschuldet wird. ON ist berechtigtDer Vertragspartner erklärt hiermit ausdrücklich dies zur Kenntnis zu nehmen. Des Weiteren versichert der Vertragspartner, Inhaltseitendass er in Bezug auf die an die TECHATIVE weitergegebenen Unterlagen, Programme und Werke über sämtliche Urheberrechte bzw. sonstige Rechte verfügt und TECHATIVE nicht Gefahr läuft in fremde Urheber- oder sonstige Rechte einzugreifen.
IV.a. Nichteinhaltung der Pflichten des Vertragspartners Werden die den obigen Anforderungen Mitwirkungspflichten von Seiten des Vertragspartners nicht gerecht werdentermingerecht oder unvollständig bzw. nicht nach bestem Wissen und Gewissen erbracht, vom Zugriff durch den Vertragspartner oder durch Dritte temporär zu sperrengelten die von der TECHATIVE erbrachten Leistungen trotz eventueller Einschränkungen als erbracht. ON wird den Vertragspartner bei einer solchen Maßnahme unverzüglich informieren und die Proble- matik erläutern. ON wird die gesperrten Inhaltseiten wieder freischalten, wenn Verlangt der Vertragspartner dennoch eine vollständige Erfüllung des Vertragsgegenstandes, kann sich der ursprünglich vereinbarte Termin für die Fehler behoben hatFertigstellung der Leistung in angemessenem Umfang verschieben. Entstehen aufgrund der Pflichtverletzung des Vertragspartners zusätzliche Kosten, oder ist ein Mehraufwand an personellen- bzw. zeitlichen Ressourcen entstanden, werden diese von TECHATIVE nach den vereinbarten Sätzen gesondert in Rechnung gestellt. Insbesondere behält sich TECHATIVE bei gravierenden Verletzungen der Mitwirkungspflichten das Recht offen, endgültig und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen