Platzierungsgarantievertrag Musterklauseln

Platzierungsgarantievertrag. Die Investmentgesellschaft und die Wealthcap Investment Servi- ces GmbH (nachfolgend als „Platzierungsgarant“ bezeichnet), haben einen Platzierungsgarantievertrag abgeschlossen. Darin garantiert der Platzierungsgarant gegenüber der Investmentge- sellschaft die Platzierung eines Kommanditkapitals von 7,5 Mio. EUR bis zum 30.06.2019 oder bei einer Verschiebung des Platzie- rungsschlusses gemäß § 6 (1) des Gesellschaftsvertrages auf einen späteren Zeitpunkt bis zu diesem späteren Platzierungs- schluss. Der konkrete garantierte Xxxxxx ermittelt sich aus der Differenz zwischen 7,5 Mio. EUR und dem zum Zeitpunkt des Platzierungs- schlusses gezeichneten und noch aufrechterhaltenen Komman- ditkapital der Investmentgesellschaft („Garantiebetrag“). Der Platzierungsgarant kann die übernommene Platzierunggarantie in der Weise erbringen, dass er selbst oder eine bzw. mehrere der Gruppengesellschaften der Wealth Management Capital Hol- ding GmbH, München, der Investmentgesellschaft in Höhe des Garantiebetrages als Treugeber oder als Direktkommanditist bei- tritt/beitreten und, entsprechend der Art und Höhe ihrer Betei- ligung, Einlagen ( jeweils ohne Ausgabeaufschlag) erbringt/ erbringen. Der Platzierungsgarantievertrag unterliegt deutschem Recht, als Gerichtsstand ist München vereinbart. Angaben zur Vergütung des Platzierungsgaranten finden sich im Kapitel „Kos- ten“, Abschnitt „Kosten auf Ebene der Investmentgesellschaft“.
Platzierungsgarantievertrag. Der Platzierungsgarant verpflichtet sich gemäß Platzierungsgarantievertrag gegenüber der KVG handelnd im Namen und für Rechnung des AIF - unwiderruflich, sich auf erstes Anfordern über den Treuhandkommanditisten bis zur Höhe des gesamten einzuwerbenden Eigenkapitals, als mittelbarer Kommanditist an dem AIF zu beteiligen. Der Platzierungsgarant wird die entsprechende Einlage auf erstes Anfordern, frühestens jedoch zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Eigenkapital-Zwischenfinanzierung, an den AIF leisten. Der Platzierungsgarant ist nach Inanspruchnahme und auflagen- und einredefreier Zahlung der übernommenen Einlage jederzeit berechtigt, die von ihm übernommene Beteiligung an Dritte zu übertragen oder im Umfang der Anteile neu beitretender Anleger herabzusetzen. Dabei hat er die Interessen der bereits beigetretenen Anleger zu wahren. Der Platzierungsgarant kann seine Verpflichtungen aus der Platzierungsgarantie nach eigenem sachgerechten Ermessen auch dadurch erfüllen, dass er Dritte benennt, die die Beteiligung ganz oder teilweise statt seiner übernehmen. Er wird dann in entsprechender Höhe von seinen Verpflichtungen aus dem Platzierungsgarantievertrag frei, sobald und soweit die benannten Dritten die übernommenen Einlageverpflichtungen rechtzeitig, unwiderruflich und vorbehaltlos erfüllt haben. Der Platzierungsgarant kann zur Vermeidung seiner Inanspruchnahme Dritte damit beauftragen, den Vertrieb der Anteile an der Investmentgesellschaft koordinatorisch zu unterstützen (Vertriebskoordinatoren) und ihnen hierfür eine Provision zahlen. Die Beauftragung setzt voraus, dass der jeweilige Vertriebskoordinator soweit erforderlich - über eine aufsichtsrechtliche Erlaubnis für den Vertrieb von Anteilen an geschlossenen inländischen Publikums-AIF verfügt und dass aus seiner Beauftragung heraus keine offensichtlichen Interessenkonflikte entstehen oder entstehende Interessenkonflikte vonseiten des jeweiligen Vertriebskoordinators gegenüber der Investmentgesellschaft offen gelegt werden. Ferner wird der Platzierungsgarant von seinen Verpflichtungen aus dieser Platzierungsgarantie in dem Umfange frei, in dem sich Anleger gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags der Investmentgesellschaft sowie der Beitrittserklärung wirksam an der Investmentgesellschaft beteiligen. Der Platzierungsgarant haftet bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften. Er haftet auch für leichte Fahrlässigke...
Platzierungsgarantievertrag. Die Investmentgesellschaft und die Wealthcap Investment Services GmbH (nachfolgend als „Platzierungsgarant“ bezeichnet) haben einen Platzierungsgarantievertrag abgeschlossen. Darin garantiert der Platzierungsgarant gegenüber der Investment- gesellschaft die Platzierung eines Kommanditkapitals von 10 Mio. EUR bis zum 30.06.2020 oder bei einer Verschiebung des Platzierungsschlusses gemäß § 6 (1) des Gesellschaftsvertrages auf einen späteren Zeitpunkt bis zu diesem späteren Platzie- rungsschluss. Der konkrete garantierte Xxxxxx ermittelt sich aus der Differenz zwischen 10 Mio. EUR und dem zum Zeitpunkt des Platzierungs- schlusses gezeichneten und noch aufrechterhaltenen Komman- ditkapital der Investmentgesellschaft („Garantiebetrag“). Der Platzierungsgarant kann die übernommene Platzierungsgarantie in der Weise erbringen, dass er selbst oder eine bzw. mehrere der Gruppengesellschaften der Wealth Management Capital Holding GmbH, München, der Investmentgesellschaft in Höhe des Garantiebetrages als Treugeber oder als Direktkommanditist beitritt/beitreten und, entsprechend der Art und Höhe ihrer Beteiligung, Einlagen ( jeweils ohne Ausgabeaufschlag) erbringt/ erbringen. Der Platzierungsgarantievertrag unterliegt deutschem Recht, als Gerichtsstand ist München vereinbart. Angaben zur Ver- gütung des Platzierungsgaranten finden sich im Kapitel „Kosten“, Abschnitt „Kosten auf Ebene der Investmentgesellschaft“.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.