Common use of Plombierung Clause in Contracts

Plombierung. Folgende Geräteteile müssen plombiert werden: a) das Einbauschild, es sei denn, es ist so angebracht, dass es sich nicht ohne Vernichtung der Angaben entfernen lässt; b) die Enden der Verbindung zwischen dem eigentlichen Kontrollgerät und dem Fahrzeug; c) die eigentliche Justiereinrichtung und deren Anschluss an die übrigen Teile der Anlage; d) die Umschaltvorrichtung bei Motorfahrzeugen mit mehreren Hinterachsun- tersetzungen; e) die Verbindungen der Justiereinrichtung und der Umschalteinrichtung mit den übrigen Teilen der Anlage; f) die unter Kapitel III Abschnitt A Nummer 7 Buchstabe b) vorgesehenen Gehäuse. In Einzelfällen können bei der Bauartgenehmigung des Xxxxxx weitere Plombierungen vorgesehen werden; auf dem Bauartgenehmigungsbogen muss angegeben werden, wo diese Plomben angebracht sind. Nur die Plomben an den unter den Buchstaben b), c) und e) genannten Verbindungs- stellen dürfen in Notfällen entfernt werden. Jede Verletzung der Plomben muss Gegenstand einer schriftlichen Begründung sein, die der zuständigen Behörde zur Verfügung zu halten ist.

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Samples: Europäisches Übereinkommen Über Die Arbeit Des Im Internationalen Strassenverkehr Beschäftigten Fahrpersonals (Aetr), Europäisches Übereinkommen Über Die Arbeit Des Im Internationalen Strassenverkehr Beschäftigten Fahrpersonals (Aetr), Europäisches Übereinkommen Über Die Arbeit Des Im Internationalen Strassenverkehr Beschäftigten Fahrpersonals (Aetr)

Plombierung. Folgende Geräteteile müssen plombiert werden: a) das Einbauschild, es sei denn, es ist so angebracht, dass es sich nicht ohne Vernichtung der Angaben entfernen lässt;, b) die Enden der Verbindung zwischen dem eigentlichen Kontrollgerät und dem Fahrzeug;, c) die eigentliche Justiereinrichtung und deren Anschluss an die übrigen Teile der Anlage;, d) die Umschaltvorrichtung bei Motorfahrzeugen Kraftfahrzeugen mit mehreren Hinterachsun- tersetzungen;Hinterachsuntersetzungen, e) die Verbindungen der Justiereinrichtung und der Umschalteinrichtung mit den übrigen Teilen der Anlage;Anla- ge, f) die unter Kapitel III Abschnitt A Nummer 7 Buchstabe b) b vorgesehenen Gehäuse. In Einzelfällen können bei der Bauartgenehmigung des Xxxxxx Gerätes weitere Plombierungen vorgesehen werden; auf dem Bauartgenehmigungsbogen muss angegeben werden, wo diese Plomben angebracht sind. Nur die Plomben an den unter den Buchstaben b), c) c und e) e genannten Verbindungs- stellen Verbindungsstellen dürfen in Notfällen entfernt werden. Jede Verletzung der Plomben muss Gegenstand einer schriftlichen Begründung sein, die der zuständigen Behörde zur Verfügung zu halten ist.

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Samples: Europäisches Übereinkommen Über Die Arbeit Des Im Internationalen Straßenverkehr Beschäftigten Fahrpersonals (Aetr)