Verpflichtungen des Auftraggebers Musterklauseln

Verpflichtungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist verpflichtet:
Verpflichtungen des Auftraggebers. 3.1. Verpflichtung des Auftraggebers zur Kooperation und Unterstützung des Auftragnehmers Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung der vertragsgegen- ständlichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Der Auftraggeber hat unaufgefordert sämtliche Mitwirkungsleistungen, Informationen, Daten, Dateien, Materialien, welche für die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Auftragnehmer erforderlich sind, im Voraus zur Verfügung zu stellen. Sollte der Auftraggeber nicht ausreichend kooperieren und/oder Verzögerung verursachen, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, die vertraglichen Verpflich- tungen zu erfüllen, so lange und so weit, wie der Auftragnehmer an der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen aufgrund unzureichender und/oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers gehindert ist. Der Auftragnehmer hat den Auftrag- geber über seine nicht ausreichende oder rechtzeitige Zusammenarbeit zu informieren und eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Erfüllt der Auftraggeber dennoch seine Mitwirkungspflichten nicht, so gehen etwaige für den Auftragnehmer nicht vermeidbare sich daraus ergebenden Vergütungserhöhungen (z.B. Lizenzerweiterungen), zusätzliche Aufwände (z.B. Mehrarbeit, Stornokosten, Reisekosten) und Terminverschiebungen zu seinen Lasten. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist gelten die betroffene Software bzw. der betroffene Service als zur Verfügung gestellt bzw. erbracht.
Verpflichtungen des Auftraggebers. 6.1. Bei einer Änderung der Adresse des Auftraggebers oder des Standorts von Sachen hat der Auftraggeber den Auftragnehmer schriftlich hierüber zu informieren.
Verpflichtungen des Auftraggebers. 4.1 Die ordnungsgemäße Erfüllung des Verpackungsauftrags setzt voraus, dass uns das zu verpackende Gut in einem für die Durchführung des Verpackungsauftrags bereiten und geeigneten Zustand rechtzeitig zur Verfügung gestellt wird. Wenn schriftlich nicht anders vereinbart, sind besonders korrosionsanfällige Teile gesäubert und mit geeigneten Kontaktkorrosionsschutzmitteln behandelt zu übergeben. Ferner ist Voraussetzung, dass der Auftraggeber uns die zutreffenden Gewichtsangaben und sonstigen besonderen Eigenschaften des Gutes schriftlich bekannt gegeben hat. Hierzu gehören insbesondere Angaben über den Schwerpunkt und für Kranarbeiten die Bekanntgabe der Anschlagpunkte. Gefahrgüter sind mit allen notwendigen Angaben schriftlich zu deklarieren.
Verpflichtungen des Auftraggebers. Die vom Auftraggeber eingestellten Inhalte dürfen nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Sie dürfen insbesondere nicht gegen Wettbewerbsrecht verstoßen, keine Gewaltdarstellungen beinhalten und nicht sexuell anstößig sein. Sie dürfen keine diskriminierenden, beleidigenden, rassistischen, verleumderischen oder sonst rechts- oder sittenwidrigen Inhalte oder Darstellungen beinhalten. Die vom Auftraggeber in die App eingestellten Inhalte dürfen nicht gegen die Nutzungsbedingungen der jeweiligen App-Stores verstoßen. Der Auftragnehmer stellt die Apps in den jeweiligen App-Stores ein. Der Auftraggeber hat bei der Gestaltung der App-Inhalte die jeweiligen Nutzungsbedingungen zu beachten, damit sichergestellt ist, dass die App von den App-Stores freigeschaltet wird. Die vom Auftraggeber in die App eingestellte Inhalte dürfen keine Rechte Dritter (z.B. Namens-, Kennzeichen-, Urheber-, Datenschutz-, Persönlichkeitsrechte usw.) verletzen. Der Auftraggeber darf nur solche Informationen und/oder Inhalte in die Plattform einstellen, an denen ihm die dafür erforderlichen Nutzungsrechte zustehen. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die App ein vollständiges Impressum im Sinne des Telemediengesetzes enthält. Der Auftragnehmer behält sich vor, Applikationen, auf denen bedenklich erscheinende Inhalte vom Auftraggeber publiziert werden, ohne weitere Ankündigung für den Zugriff über das Internet zu sperren und den Vertrag fristlos zu kündigen.
Verpflichtungen des Auftraggebers. 12.1 Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass MARIDIS die Leistungen am Einsatzort ungehindert und rechtzeitig erbringen kann. Der Auftraggeber sorgt insbesondere für am Einsatzort notwendige behördliche Genehmigungen für die Erbringung der Leistungen, wie etwa eine Arbeitserlaubnis, und unterstützt MARIDIS bei der Besorgung von Visa für die am Einsatzort tätigen Mitarbeiter von MARIDIS.
Verpflichtungen des Auftraggebers. 2.1 Die ordnungsgemäße Erfüllung des Verpackungsauftrages setzt voraus, dass das zu verpackende Gut in einem für die Durchfüh rung des Verpackungsauftrages bereiten und geeigneten Zustand uns rechtzeitig zur Verfügung gestellt wird. Wenn schriftlich nichts anderes vereinbart ist, sind besonders korrosionsanfällige Teile gesäubert (d.h. insbesondere frei von Fertigungsstoffen, Produktionsrückständen, bereits vorhandener Korrosion und sonstigen Verschmutzungen wie beispielsweise Handschweiß) und mit geeigneten Kontakt- Korrosionsschutzmitteln behandelt zu übergeben. Der Auftraggeber hat darauf zu achten, dass die eingesetzten Reinigungsmittel nicht ihrerseits korrosiv wirken. Für ungereinigte Teile kann keine Gewährleistung in Bezug auf den Korrosionsschutz übernommen werden. Eine Nachkonservierung von Maschinen wird nur bei einer separaten schriftlichen Beauftragung durch uns übernommen. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, uns vor Verpackungsbeginn Art und Name des von ihm für die Vorkonservierung verwendeten Schutzmittels mitzuteilen.
Verpflichtungen des Auftraggebers. 4.1. Mitwirkung: Der Auftraggeber hat jederzeit mitzuwirken, um der Secu24 die Erbringung der Dienstleistungen unter den bestmög- lichen Bedingungen zu ermöglichen. Diese Verpflichtung zur Mit- wirkung umfasst, ist aber nicht beschränkt auf die Bereitstellung
Verpflichtungen des Auftraggebers. 4.1 Die ordnungsgemäße Erfüllung des Verpackungsauftrags setzt voraus, dass das zu verpackende Gut in einem für die Durchführung des Verpackungsauftrags bereiten und geeigneten Zustand der Sopack GmbH rechtzeitig zur Verfügung gestellt wird. Wenn schriftlich nicht anders vereinbart, sind besonders korrosionsanfällige Teile gesäubert und mit geeigneten Kontaktkorrosionsschutzmitteln behandelt an die Sopack GmbH zu übergeben. Ferner ist Voraussetzung, dass der Auftraggeber die zutreffenden Gewichtsangaben und sonstigen besonderen Eigenschaften des Gutes schriftlich bekannt gibt. Hierzu gehören insbesondere Angaben über den Schwerpunkt und für Kranarbeiten die Bekanntgabe der Anschlagpunkte. Gefahrgüter sind mit allen notwendigen Angaben schriftlich zu deklarieren.
Verpflichtungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann den Gegenstand vor der Auktion aus dem Verkauf zurückziehen, indem er die Nichtverkaufsgebühr, 10% des Auktionspreises und 27% Mehrwertsteuer aus dem Auktionsauftrag zahlt. Die Rücknahme eines nicht verkauften Gegenstandes vor der nächsten Auktion ist kostenlos. Der Auftraggeber übernimmt die Garantie für die Echtheit des Gegenstands. Durch Unterzeichnung des Vertrags erklärt der Auftraggeber, dass der eingereichte Gegenstand sein Eigentum ist, dass er alleinige Verfügungsgewalt darüber hat und dass er ausschließlich zum Kaufpreis berechtigt ist, unter Berücksichtigung seiner finanziellen und strafrechtlichen Verantwortung. Wenn der Auftraggeber nicht der Eigentümer des Gegenstands ist, muss er über eine Vollmacht oder einen Auftrag verfügen. Bei einer Vollmacht oder einem Auftrag zum Verkauf des Gegenstands erklärt der Auftraggeber durch Unterzeichnung des Vertrags, dass er den Gegenstand rechtmäßig besitzt und zum Verkauf berechtigt ist.