Zeichnungen und andere Unterlagen. 6.1 Vor Beginn der Werkstattarbeiten sind sämtliche Zeichnungen mit dem Besteller durchzusprechen. Nach Ausführung der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Besteller die der tatsächlichen Ausführung entsprechenden Zeichnungen, Berechnungen und andere die Lieferung betreffende technische Unterlagen in der geforderten Anzahl und Ausführung unverzüglich zu übersenden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Besteller kostenlos das Eigentum an ihnen zu übertragen. Das geistige Eigentum an ihnen wird hierdurch nicht berührt. Der Besteller oder Dritte dürfen sie zur Ausführung von Instandsetzungen und Änderungen und zur Anfertigung von Ersatzteilen unentgeltlich benutzen.
Zeichnungen und andere Unterlagen. Alle Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Fotos, Logo, Designvorlagen und Unterlagen, die dem Besteller überlassen werden, behält sich German Adler seine Eigentums- und Urheberrechte vor. Wir behalten uns das Recht vor, auf jederzeitigen Widerruf. Sie dürfen nicht für andere, als die von German Adler angegebenen Zwecke verwendet oder Dritten zugänglich gemacht werden. Websites und Social-Media-Kanäle, die mit dem gelieferten Design in Zusammenhang stehen, müssen nach Beendigung der Zusammenarbeit gelöscht werden und die Domains an German Adler übertragen werden. German Adler zahlt nur die Gebühren für den Transfer. 10.
Zeichnungen und andere Unterlagen. (1) An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen, die dem Auftraggeber überlassen werden, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen nicht für andere als die von uns angegebenen Zwecke verwendet oder Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind die Unterlagen zurückzugeben.
Zeichnungen und andere Unterlagen. 2.1 Zeichnungen und andere technische Unterlagen zu Produkten oder Herstellung, die von ScientaOmicron vor oder nach dem Kauf bereitgestellt werden, bleiben im Eigentum von ScientaOmicron, und ScientaOmicron bleibt alleiniger Inhaber sämtlicher geistiger Eigentumsrechte an diesen Unterlagen. Die dem Käufer ausgehändigten Unterlagen dürfen nur für den Zweck verwendet werden, für den sie bereitgestellt wurden. Diese Dokumente dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung von ScientaOmicron kopiert, vervielfältigt, an Dritte ausgehändigt oder anderweitig offengelegt werden.
Zeichnungen und andere Unterlagen. (1) Zeichnungen, Skizzen und Muster, die dem AN überlassen sind, bleiben - auch geistiges - Eigentum des AG und dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet und Dritten nur hierfür zugänglich gemacht werden. Durch die Zustimmung des AG zu Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen technischen Unterlagen wird die alleinige Verantwortung des AN für seine Lieferungen oder Leistungen nicht berührt.
Zeichnungen und andere Unterlagen. (1) An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und andere Unterlagen, ebenso auch die von mir erstellten Beratungsschriften, die dem Auftraggeber überlassen werden, behalte ich mir Eigentums- Urheberrechte, insbesondere Copyrightrechte vor. Diese Unterlagen dürfen nicht für andere als die von mir angegebenen Zweck verwendet, oder Dritten zugänglich gemacht werde. Auf Verlangen sind die Unterlagen zurückzugeben. Kopien dürfen nur mit meiner Zustimmung gefertigt werden.
Zeichnungen und andere Unterlagen. 9.1. Alle Ausführungsunterlagen, Vorrichtungen, Werkzeuge, Modelle usw., die dem Lieferanten überlassen worden sind, bleiben Eigentum von Resch und sind auf Kosten des Lieferanten einzulagern. Sie dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet und Dritten nur insoweit zugänglich gemacht werden.
Zeichnungen und andere Unterlagen. 1. Sofern nach DIN/EN/ ISO oder sonstigen Spezifikationen bestellt wird, gilt immer die zum Bestellzeitpunkt gültige neueste DIN/EN/ISO Ausgabe.
Zeichnungen und andere Unterlagen. 6.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, vom Besteller bestellte Artikel sowie alle anderen Produkte, deren Fertigung, Änderung oder Beschreibung der Auftragnehmer für den Besteller übernommen hat, unabhängig von der Frage, ob sie durch Schutzrechte geschützt sind oder nicht, ohne vorheriges schriftliches Einverständnis vom Besteller nicht an Dritte zu liefern sowie keine Informationen über diese Produkte an Dritte weiterzugeben.
Zeichnungen und andere Unterlagen. 11.1 Vor Beginn der Arbeiten sind sämtliche Zeichnungen mit dem Auftraggeber durchzusprechen. Nach Ausführung der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber die der tatsächlichen Ausführung entsprechenden Zeichnungen, Berechnungen und andere die Lieferung/Leistung betreffende technische Unterlagen in der geforderten Anzahl und Ausführung bis spätestens zur Abnahme kostenlos bzw. ohne Aufpreis zu übersenden. Sie sind auf den entsprechenden neuesten Stand zu bringen, nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Auftraggeber, sobald vom Auftragnehmer nachträgliche Änderungen vorgenommen werden. Nachträgliche Änderungen bedürfen stets der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Auftraggebers.