Politische und strategische Vorhaben Musterklauseln

Politische und strategische Vorhaben. 5.3.1 Bereits in den Allgemeinen Grundsätzen des WGKP 1990 über die Zielsetzungen der Krankenanstalten im Rahmen der gesundheitspolitischen Vorgaben war angeführt, dass die GED den Leistungsumfang der einzelnen Spitäler in quantitativer und qualitati- ver Hinsicht definieren sollte und so genannte "Krankenanstalten-Entwicklungspläne" zu erarbeiten wären. Weiters war für den Bereich der Krankenanstalten vorgesehen, an- hand objektiver Standards festzulegen, welche medizinischen Leistungen mit welchen Mitteln von den einzelnen Abteilungen zu erbringen wären. Hinsichtlich der Entwicklung einer Kosten- und Leistungsrechnung wurde im WGKP 1990 auch ein System der Kostentransparenz und Kostenwahrheit im Zusammenhang mit der Finanzierung der Krankenanstalten erwähnt und eine Leistungs- und Kostener- fassung als erforderlich erachtet. 5.3.2 Die Erstellung eines quantitativen und qualitativen Leistungsauftrages als Grund- lage für einen Wirtschafts- sowie einen Finanzierungsplan galt im Rahmen der Unter- nehmungswerdung als notwendige Maßnahme zur "Verbesserung der Kosten-, Leistungs- und Ertragssituation für die Trägerin und damit die Beschränkung des Zu- schussbetrages für die Stadt Wien". In diesem Sinn sah auch das im Strategiekonzept U-KAV als Entwurf enthaltene Statut der Unternehmung einen jährlich vom Gemeinderat zu beschließenden Leistungsauf- trag vor. Weiters war gemäß dem Entwurf als wesentlicher Bestandteil des Wirtschafts- planes ein Leistungsplan mit Erläuterungen vorgesehen, der sich aus dem Leistungs- auftrag ableiten sollte. Dieser Leistungsauftrag sollte eine Darstellung der Leistungs- zahlen der stationären (z.B. auf Basis von Diagnosefallgruppen) und der ambulanten Leistungen (z.B. auf Basis fachspezifischer Ambulanzfälle) sowie der Geriatriezentren und sonstigen Einrichtungen (z.B. der Serviceeinheit Wäsche und Reinigung [SWR]) enthalten. Als Werkzeuge für eine moderne operative Unternehmenssteuerung war lt. Strategie- konzept U-KAV auch die Schaffung eines Kostenrechnungs- und Leistungsinformati- ons- bzw. eines Controllingsystems vorgesehen, das nach einheitlichen, vergleichbaren und nachvollziehbaren Kriterien auszurichten sei und vor allem die Gegebenheiten der einzelnen Teilbereiche berücksichtigen sollte. Dieses Rechenwerk müsste u.a. jederzeit den jeweiligen Grad der Leistungserfüllung im Sinn des erteilten Leistungsauftrages sichtbar machen. Die Anstalten sollten auf dieser Basis die Kosten der Leistungserbrin- gung realitätsnah kalkul...
Politische und strategische Vorhaben. 2.3.1 Wie bereits erwähnt, sah schon der WGKP 1990 vor, dass die städtischen Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen in einem Krankenanstaltenverbund zusam- menzufassen seien, der wie ein Unternehmen weit gehende Selbstständigkeit besitzen solle. In diesen Verbund sei auch das AKH unter Berücksichtigung seiner Sonderstel- lung einzubinden, soweit dies in seiner Spitalsfunktion zur Koordinierung erforderlich wäre. Innerhalb des Verbundes sollten für die Kollegialen Führungen der Kran- kenanstalten eindeutige Entscheidungsstrukturen und klare Kompetenzabgrenzungen festgelegt, die betriebswirtschaftlichen Strukturen in den Krankenanstalten verstärkt und für jede Krankenanstalt so genannte Spitalsentwicklungspläne ausgearbeitet werden. Im WGKP 1990 wurde jede Krankenanstalt als eine betriebswirtschaftlich weit gehend im Rahmen des Leistungsauftrages autonome, personelle und organisatorische Einheit bezeichnet. Die mit allen nötigen Entscheidungskompetenzen ausgestattete Kollegiale Führung sei für die Aufbau- und Ablauforganisation verantwortlich und habe alle Ent- scheidungs-, Anordnungs- und Initiativaufgaben selbstständig wahrzunehmen. Weiters sei eine Controllingstelle in jeder Krankenanstalt zu schaffen, um den Betrieb zu planen und zu steuern sowie die Qualität zu sichern. Schließlich sei als betriebswirtschaftliches Führungsinstrument ein integriertes, nutzer- gerechtes, EDV-gestütztes Informations- und Berichtswesen einzusetzen. In den Kran- kenanstalten sei auch ein System der Leistungserfassung aufzubauen, das als Grund- lage der Budgetierung und Finanzierung dienen sollte. 2.3.2 Im Strategiekonzept U-KAV wurde betont, dass mit Umsetzung der Unterneh- mungswerdung die organisatorischen Anpassungen in die Wege geleitet würden, um Instrumentarien einzuführen, die eine effiziente Unternehmensführung ermöglichen soll- ten. Bei der Umwandlung des KAV müsste es ein oberstes Ziel sein, noch stärker als bisher "Verwalten" durch unternehmerisches Handeln zu ersetzen. Die Grundlagen hie- für wären u.a. vom Rechnungswesen bereitzustellen. Der für die U-KAV erforderliche Umfang des Rechnungswesens wurde mit dem dokumentarischen Rechnungswesen (Finanzbuchhaltung und Bilanzierung), dem betrieblichen Rechnungswesen (Kosten- und Leistungsrechnung) sowie dem Controlling und Berichtswesen festgelegt. Das (dokumentarische) Rechnungswesen der U-KAV sollte sich sinngemäß an die Be- stimmungen des HGB anlehnen (doppelte Buchführung), um die für eine effiziente kauf- männi...
Politische und strategische Vorhaben. 4.3.1 Bereits in dem Bericht der Gemeinderätlichen Kommission zur Erstellung des WGKP 1990 war festgehalten worden, dass der KAV im Rahmen der gesetzlichen Be- stimmungen und gesundheitspolitischen Vorgaben selbstständig und mit allen Kompe- tenzen ausgestattet die Versorgung mit Krankenhausleistungen sicherstellen sollte. Gemäß dem Kapitel "Betriebswirtschaftliche Führung des Krankenhauses im Rahmen der Kompetenzen des Verbundes" war vorgesehen, dass unter der Voraussetzung der finanziellen Bedeckung alle Betriebserfordernisse und sonstigen Wirtschaftsgüter selbstständig angekauft sowie alle Dienstleistungen vergeben werden könnten. Bei be- triebswirtschaftlichem Nutzen würden sich die Anstalten zentraler Ausschreibungen bzw. zentraler Beschaffungsstellen (Magistratsabteilung 54) oder Fachabteilungen be- dienen. Unter der Koordination der GED sollte eine "Einkaufsgemeinschaft" der Wiener städtischen Spitäler insbesondere für den medizinischen Bedarf geschaffen werden. Die Spitäler würden Kompetenzen zum Verkauf von Betriebserzeugnissen und bewegli- chem Vermögen erhalten. Außerdem könnten sie Verträge über die Vermietung (Nut- zung) von Einrichtungen mit dem Ziel der Einnahmensteigerung und Erschließung neuer Einnahmequellen abschließen. 4.3.2 Wie bereits erwähnt, nahm auch das Strategiekonzept U-KAV auf die Beschaffung insofern Bezug, als sämtliche noch bei anderen Magistratsabteilungen liegende Be- schaffungszuständigkeiten an die Unternehmung zu übertragen wären.
Politische und strategische Vorhaben. 6.3.1 Zur Finanzierung des Wiener Gesundheitswesens war bereits im WGKP 1990 ausgeführt worden, dass nur ein System der Kostentransparenz und Kostenwahrheit bzw. der vollen Kostendeckung befriedigend wäre. Wie hiezu näher erläutert worden

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