Politische und strategische Vorhaben Musterklauseln

Politische und strategische Vorhaben. 2.3.1 Wie bereits erwähnt, sah schon der WGKP 1990 vor, dass die städtischen Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen in einem Krankenanstaltenverbund zusam- menzufassen seien, der wie ein Unternehmen weit gehende Selbstständigkeit besitzen solle. In diesen Verbund sei auch das AKH unter Berücksichtigung seiner Sonderstel- lung einzubinden, soweit dies in seiner Spitalsfunktion zur Koordinierung erforderlich wäre. Innerhalb des Verbundes sollten für die Kollegialen Führungen der Kran- kenanstalten eindeutige Entscheidungsstrukturen und klare Kompetenzabgrenzungen festgelegt, die betriebswirtschaftlichen Strukturen in den Krankenanstalten verstärkt und für jede Krankenanstalt so genannte Spitalsentwicklungspläne ausgearbeitet werden. Im WGKP 1990 wurde jede Krankenanstalt als eine betriebswirtschaftlich weit gehend im Rahmen des Leistungsauftrages autonome, personelle und organisatorische Einheit bezeichnet. Die mit allen nötigen Entscheidungskompetenzen ausgestattete Kollegiale Führung sei für die Aufbau- und Ablauforganisation verantwortlich und habe alle Ent- scheidungs-, Anordnungs- und Initiativaufgaben selbstständig wahrzunehmen. Weiters sei eine Controllingstelle in jeder Krankenanstalt zu schaffen, um den Betrieb zu planen und zu steuern sowie die Qualität zu sichern. Schließlich sei als betriebswirtschaftliches Führungsinstrument ein integriertes, nutzer- gerechtes, EDV-gestütztes Informations- und Berichtswesen einzusetzen. In den Kran- kenanstalten sei auch ein System der Leistungserfassung aufzubauen, das als Grund- lage der Budgetierung und Finanzierung dienen sollte.
Politische und strategische Vorhaben. 3.3.1 Im WGKP 1990 war u.a. festgelegt worden, dass im Rahmen der Dezentralisie- rung der Spitäler und Pflegeheime auch personelle Komponenten in großem Umfang von zentralen Dienststellen und Magistratsabteilungen auf den KAV übertragen werden sollten. Weiters war vorgesehen, innerhalb des Verbundes die Eigenständigkeit und Eigenverantwortung der einzelnen Spitäler zu stärken und auszubauen. Durch die De- zentralisierung sollten die Entscheidungsabläufe verkürzt und beschleunigt sowie ent- behrlicher Verwaltungsaufwand verringert werden. Wie weiters dem Bericht der Gemeinderätlichen Kommission zur Erstellung des WGKP 1990 zu entnehmen war, sollte es Aufgabe der GED des KAV sein, die übergeordnete Personalplanung und die Dienstpostenpläne zu erstellen, generelle Regelungen über Zulagen zu treffen sowie über dienstrechtliche Fragen zu entscheiden. Für bestimmte Verwendungsbereiche sollten zusätzliche Ausbildungen (z.B. medizinische Schreib- kräfte) angeboten werden, die mit verbundsinternen Prüfungen abzuschließen wären. Darüber hinaus obläge der GED die übergeordnete Aus- und Weiterbildung der Mitar- beiterInnen des KAV sowie die Personalentwicklung. Den Anstalten sollte zur effizienten Leistungsabgeltung sowie zur Belohnung - als we- sentliches Instrument der Motivation - ein Dispositionsrahmen zugestanden werden. Ebenso sollten sie ermächtigt werden, innerhalb des jährlich vorgegebenen Rahmen- dienstpostenplanes Umsystemisierungen vorzunehmen bzw. einzelne Dienstposten anstaltsintern zu sperren. Darüber hinaus obläge ihnen die selbstständige Auswahl der MitarbeiterInnen mit Ausnahme der Abteilungs- und Institutsvorstände. Schließlich hät- ten die Anstalten zusätzliche Personaleinsatzkompetenzen und Personaldispositions- aufgaben (wie z.B. die anstaltsinterne Versetzung auf höherwertige Dienstposten oder Verwendungsänderungen) wahrzunehmen und wären für den innerbetrieblichen Perso- nalausgleich verantwortlich. Bereits vor der Unternehmungsgründung wurden im KAV entsprechend den Zielsetzun- gen des WGKP 1990 in Form von so genannten "Personalpaketen" Aufgaben, die bis dahin von der Abteilung Personal der GED wahrgenommen worden waren, an die Krankenanstalten und nunmehrigen Geriatriezentren übertragen. Hiebei handelte es sich u.a. um Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Zuerkennung und Verrechnung von Nebengebühren, Genehmigungen von Dienstreisen, Änderungen von Diensteinteilun- gen, Versetzungen innerhalb des KAV, der Durchführung bzw. Veranlassung von Kra...
Politische und strategische Vorhaben. 4.3.1 Bereits in dem Bericht der Gemeinderätlichen Kommission zur Erstellung des WGKP 1990 war festgehalten worden, dass der KAV im Rahmen der gesetzlichen Be- stimmungen und gesundheitspolitischen Vorgaben selbstständig und mit allen Kompe- tenzen ausgestattet die Versorgung mit Krankenhausleistungen sicherstellen sollte. Gemäß dem Kapitel "Betriebswirtschaftliche Führung des Krankenhauses im Rahmen der Kompetenzen des Verbundes" war vorgesehen, dass unter der Voraussetzung der finanziellen Bedeckung alle Betriebserfordernisse und sonstigen Wirtschaftsgüter selbstständig angekauft sowie alle Dienstleistungen vergeben werden könnten. Bei be- triebswirtschaftlichem Nutzen würden sich die Anstalten zentraler Ausschreibungen bzw. zentraler Beschaffungsstellen (Magistratsabteilung 54) oder Fachabteilungen be- dienen. Unter der Koordination der GED sollte eine "Einkaufsgemeinschaft" der Wiener städtischen Spitäler insbesondere für den medizinischen Bedarf geschaffen werden. Die Spitäler würden Kompetenzen zum Verkauf von Betriebserzeugnissen und bewegli- chem Vermögen erhalten. Außerdem könnten sie Verträge über die Vermietung (Nut- zung) von Einrichtungen mit dem Ziel der Einnahmensteigerung und Erschließung neuer Einnahmequellen abschließen.
Politische und strategische Vorhaben. 5.3.1 Bereits in den Allgemeinen Grundsätzen des WGKP 1990 über die Zielsetzungen der Krankenanstalten im Rahmen der gesundheitspolitischen Vorgaben war angeführt, dass die GED den Leistungsumfang der einzelnen Spitäler in quantitativer und qualitati- ver Hinsicht definieren sollte und so genannte "Krankenanstalten-Entwicklungspläne" zu erarbeiten wären. Weiters war für den Bereich der Krankenanstalten vorgesehen, an- hand objektiver Standards festzulegen, welche medizinischen Leistungen mit welchen Mitteln von den einzelnen Abteilungen zu erbringen wären. Hinsichtlich der Entwicklung einer Kosten- und Leistungsrechnung wurde im WGKP 1990 auch ein System der Kostentransparenz und Kostenwahrheit im Zusammenhang mit der Finanzierung der Krankenanstalten erwähnt und eine Leistungs- und Kostener- fassung als erforderlich erachtet.
Politische und strategische Vorhaben. 6.3.1 Zur Finanzierung des Wiener Gesundheitswesens war bereits im WGKP 1990 ausgeführt worden, dass nur ein System der Kostentransparenz und Kostenwahrheit bzw. der vollen Kostendeckung befriedigend wäre. Wie hiezu näher erläutert worden

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