Portfolio Turnover Rate Musterklauseln

Portfolio Turnover Rate. Die Portfolio Turnover Rate wird nach der nachfolgend erläuterten Methode berechnet: Summe der Werte der Wertpapierkäufe eines Betrachtungszeitraumes = X Summe der Werte der Wertpapierverkäufe eines Betrachtungszeitraumes = Y Summe 1 = Summe der Werte der Wertpapiertransaktionen = X + Y Summe der Werte der Zeichnungen eines Betrachtungszeitraumes = Z Summe der Werte der Rücknahmen eines Betrachtungszeitraumes = R Summe 2 = Summe der Werte der Anteilsscheintransaktionen = Z + R Monatlicher Durchschnitt des Nettoteilfondsvermögens = M Die Portfolio Turnover Rate beziffert den Transaktionsumfang auf Ebene des Teilfondsportfolios. Eine Portfolio Turnover Rate, die nahe bei Null liegt, zeigt, dass Transaktionen getätigt wurden, um die Mittelzu- bzw. -abflüsse aus Zeichnungen bzw. Rücknahmen zu investieren bzw. zu deinvestieren. Eine negative Portfolio Turnover Rate indiziert, dass die Summe der Zeichnungen und Rücknahmen höher war, als die Wertpapiertransaktionen im Teilfondsportfolio. Eine positive Portfolio Turnover Rate zeigt, dass die Wertpapiertransaktionen höher waren, als die Anteilscheintransaktionen. Die Portfolio Turnover Rate wird jährlich ermittelt. Die Höhe der Portfolio Turnover Rate wird im jeweiligen Jahresbericht genannt.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den im OGAW bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. der Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW bzw. der Anteilsklasse können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen