Preise, Steuern und Gebühren. 5.1. Alle Preise verstehen sich in Euro. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle des AN. 5.2. Die Kosten von Programmträgern (z.B. CDs, Magnetbänder, Magnetplatten, USB-Sticks, usw.) sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt. 5.3. In der Kommunikation mit Unternehmern verstehen sich die Preise stets in Euro exklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer. 5.4. Bei Bibliotheks- (Standard-)Programmen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung, usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht vom AN zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet. 5.5. Für Dienstleistungen, die in den Geschäftsräumen des AN erbracht werden können, jedoch auf Wunsch des AG ausnahmsweise bei diesem erbracht werden, trägt der AG die Kosten für Fahrt-, Aufenthalt und Wegzeit für die mit der Ausführung der Dienstleistung beauftragten Personen des AN. 5.6. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem AG gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit. 5.7. Der AN behält sich das Recht vor etwaige Preiserhöhungen durchzuführen (auch bei Bestehen eines längerfristigen Vertrages). Diese Preiserhöhungen werden dem AG – sofern ein laufender Vertrag davon betroffen ist – mit einer Mindestvorlaufzeit von 4 Wochen bekannt gegeben. Die Preiserhöhungen fließen auch in bestehende Verträge ein. Wird die Preiserhöhung durch den AG nicht akzeptiert, gelten laufende, dadurch betroffene, Verträge als gekündigt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise, Steuern und Gebühren. 5.13.1. Alle Preise verstehen sich in EuroEuro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle –stelle des AN.
5.2Auftragnehmers. Die Kosten von Programmträgern (z.B. Magnetbändern, Floppy Disks, Streamer Tapes, CDs, Magnetbänder, Magnetplatten, USB-Sticks, usw.) sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.
5.3. In der Kommunikation mit Unternehmern verstehen sich die Preise stets in Euro exklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer.
5.43.2. Bei Bibliotheks- (Standard-)Programmen Standard-) Programmen gelten die am Tag der Lieferung gültigen ListenpreiseListen preise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung, usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem der Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht vom AN Auftragnehmer zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet.
5.5. Für Dienstleistungen, die in den Geschäftsräumen des AN erbracht werden können, jedoch auf Wunsch des AG ausnahmsweise bei diesem erbracht werden, trägt der AG die Kosten für Fahrt-, Aufenthalt und Wegzeit für die mit der Ausführung der Dienstleistung beauftragten Personen des AN.
5.63.3. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem AG Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
5.73.4. Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch des Auftragnehmers für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Der AN behält sich Auftragnehmer ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Für die erbrachten Leistungen und die Abgeltung der Nutzungsrechte erhält der Auftragnehmer ein Honorar in der Höhe von 15% des über sie abgewickelten Werbeetats. Alle Leistungen des Auftragnehmers, die nicht ausdrücklich durch das Recht vor etwaige Preiserhöhungen durchzuführen vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen des Auftragnehmers. Alle dem Auftragnehmer erwachsenden Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (auch bei Bestehen eines längerfristigen Vertrages)z.B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen. Diese Preiserhöhungen werden dem AG – sofern ein laufender Vertrag davon betroffen ist – mit einer Mindestvorlaufzeit Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die des von 4 Wochen bekannt gegebenAuftragnehmers schriftlich veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird der Auftragnehmer den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Preiserhöhungen fließen Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekanntgibt. Für alle Arbeiten des Auftragnehmers, die aus welchem Grund auch in bestehende Verträge einimmer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt dem Auftragnehmer eine angemessene Vergütung. Wird die Preiserhöhung durch den AG Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht akzeptiert, gelten laufende, dadurch betroffene, Verträge als gekündigtausgeführte Konzepte. Entwürfe udgl. sind vielmehr unverzüglich dem Auftragnehmer zurückzustellen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise, Steuern und Gebühren. 5.1. 4.1 Alle Preise verstehen sich in EuroEuro exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und weite- rer Abgaben. Sie gelten Alle anfallenden Abgaben sind vom Auftraggeber zu tragen. Die Preise gel- ten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz Geschäfts- sitz bzw. -stelle des AN.
5.2Auftragnehmers. Die Kosten von Programmträgern (z.B. CDs, Magnetbänder, Magnetplatten, USB-Sticks, usw.) Programmdatenträgern sowie Do- kumentation und allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.
5.34.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei nach Vertragsabschluss eintretenden Steigerun- gen von Lohn- und Materialkosten bzw. In sonstigen Kosten und Abgaben die vertraglich vereinbarten Pauschalbeträge entsprechend zu erhöhen und dem Auftraggeber ab dem auf die Erhöhung folgenden Monatsbeginn anzulasten. Die Höhe der Kommunikation mit Unternehmern verstehen Anpassung richtet sich die Preise stets dabei nach der branchenüblichen Preissteigerung, basierend auf dem österreichi- schen Kollektivvertrag für Angestellte von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in Euro exklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuerautomatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik, welcher im Internet auf der Homepage der Wirtschaftskammer Österreich, Fachgruppe UBIT, abrufbar ist.
5.4. 4.3 Bei Bibliotheks- (Standard-)Programmen Bibliotheks-(Standard)-Programmen gelten die am Tag Tage der Lieferung gültigen ListenpreiseLis- tenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung, Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand Arbeits- aufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen Xxxxx- xxxxxxx von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht vom AN Auftragnehmer zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet.
5.5. Für Dienstleistungen, die in den Geschäftsräumen des AN erbracht werden können, jedoch auf Wunsch des AG ausnahmsweise bei diesem erbracht werden, trägt der AG die Kosten für Fahrt-, Aufenthalt und Wegzeit 4.4 Sollte für die mit der Ausführung der Dienstleistung Erfüllung des Auftrags die persönliche Anwesenheit von einem oder meh- reren vom Auftragnehmer beauftragten Personen erfordern, so sind die tatsächlich an- gefallenen Übernachtungskosten aller vom Auftragnehmer beauftragten Personen vom Auftraggeber zu ersetzen. Ebenso sind dem Auftragnehmer die Fahrtkosten aller Mitar- beiter zu ersetzen, und zwar bei Benutzung der Eisenbahn die für Kosten von Tickets der
1. Klasse, bei der Benutzung eines Flugzeuges die Flugkosten von Tickets der Economy- Klasse, und bei Benutzung eines Pkw Kilometergeld in Höhe des ANgeltenden amtlichen Kilometergeldes für jeden gefahrenen Kilometer.
5.64.5 Der Standort des vertragsgegenständlichen Computersystems ist vertraglich festgelegt. Die Kosten für Fahrt-Bei einem eventuellen Standortwechsel der Computersysteme ist der Auftragnehmer berechtigt, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem AG gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als ArbeitszeitPauschalkostensatz neu festzulegen oder den Vertrag vorzeitig aufzulö- sen.
5.7. Der AN behält sich das Recht vor etwaige Preiserhöhungen durchzuführen (auch bei Bestehen eines längerfristigen Vertrages). Diese Preiserhöhungen werden dem AG – sofern ein laufender Vertrag davon betroffen ist – mit einer Mindestvorlaufzeit von 4 Wochen bekannt gegeben. Die Preiserhöhungen fließen auch in bestehende Verträge ein. Wird die Preiserhöhung durch den AG nicht akzeptiert, gelten laufende, dadurch betroffene, Verträge als gekündigt.
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Samples: General Terms and Conditions for Software Support Services
Preise, Steuern und Gebühren. 5.1. Alle Preise verstehen sich in EuroEuro ohne Umsatzsteuer. Sie Preise gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle des AN.
5.2. Das Entgelt ist bei Dauerschuldverhältnissen jeweils ein Monat im Voraus ohne jeden Abzug spesenfrei auf das auf Rechung angeführte Konto zu bezahlen. Die Kosten von Programmträgern (z.B. CDs, Magnetbänder, Magnetplatten, USB-Sticks, usw.) sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestelltEinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Erbringung der Dienstleistung durch den Auftragnehmer. Die Nicht- einhaltung der Zahlungstermine berechtigen den Auftragnehmer den Zugang bis zum Einlangen der Zahlung ohne vorherige Ankündigung zu sperren. Diese Sperre hat keinen Einfluss auf die Zahlungsverpflichtung für ungekündigte Leistungszeiträume.
5.3. In Bei Zahlungsverzug ist der Kommunikation mit Unternehmern verstehen sich die Preise stets in Euro Auftragnehmer berechtigt, neben den gesetzlichen Verzugszinsen auch eine Mahngebühr von EUR 25,00 exklusive der gesetzlich vorgeschriebenen UmsatzsteuerUmsatzsteuer sowie zusätzlich entstehende Kosten (Mahnung, Inkassobüro etc) zu verrechnen.
5.4. Bei Bibliotheks- (Standard-)Programmen gelten Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtleistung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen zurückzubehalten oder mit Gegenforderungen gegen den Auftragnehmer aufzurechnen. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenforde- rungen rechtskräftig festgestellt oder von dem Auftragnehmer unbestritten sind.
5.5. Sollten sich für die am Tag Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten, wie beispielsweise jene für Materialen, Löhne, Finanzierung, etc. bis zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatungerhöhen, Programmierungso ist der Auftragnehmer berechtigt, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung, usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnetdie Preise entsprechend anzupassen. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden zugrunde liegenden Zeitaufwand, der nicht vom AN von dem Auftragnehmer zu vertreten istist (zB. nachträgliche Änderung des Arbeitsverlaufes, wird nach tatsächlichem Anfall der zu verwendenden Daten oder zusätzliche Arbeiten), werden entsprechend den tatsächlich angefallenen Mehrleistungen berechnet.
5.5. Für Dienstleistungen, Zugrunde gelegt werden die in den Geschäftsräumen des AN erbracht werden können, jedoch auf Wunsch des AG ausnahmsweise bei diesem erbracht werden, trägt zum Zeitpunkt der AG die Kosten für Fahrt-, Aufenthalt und Wegzeit für die mit der Ausführung der Dienstleistung beauftragten Personen des ANLeistung gültigen Stundensätze.
5.6. Die Kosten Alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Abgabenschuldigkeiten, zB. Rechtsgeschäftsgebühren oder Quellensteuern, trägt der Auftraggeber. Sollte der Auftragnehmer für Fahrt-solche Abgaben in Anspruch genommen werden, so wird der Auftraggeber den Auftragnehmer schad- und klaglos halten.
5.7. Kommt es bei Leistungserbringung zu Spesen, die nicht von dem Auftragsnehmer zu vertreten sind, so sind diese gesondert zu vergüten.
5.8. Reise- und Fahrtkosten, Tag- und Nächtigungsgelder sowie sonstige Spesen werden dem AG vom Auftragnehmer gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
5.7. Der AN behält sich das Recht vor etwaige Preiserhöhungen durchzuführen (auch bei Bestehen eines längerfristigen Vertrages). Diese Preiserhöhungen werden dem AG – sofern ein laufender Vertrag davon betroffen ist – mit einer Mindestvorlaufzeit von 4 Wochen bekannt gegeben. Die Preiserhöhungen fließen auch in bestehende Verträge ein. Wird die Preiserhöhung durch den AG nicht akzeptiert, gelten laufende, dadurch betroffene, Verträge als gekündigt.Nächtigungs- gelder
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agbs) Für Edv Dienstleistungen Und Lieferungen
Preise, Steuern und Gebühren. 5.1. 11.1 Alle Preise und Wartungsvergütungen verstehen sich in EuroEuro ohne gesetzliche Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. , Die genannten Preise und Wartungsvergütungen verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle des AN.
5.2Ge- schäftssitz der BDS/IBORG. Die Kosten von Programmträgern (z.B. CDs, MagnetbänderMagnetbändern, Magnetplatten, USB-SticksFloppy Disks, Streamer Tapes, Magnetbandkassetten, usw.) sowie allfällige Vertragsgebühren werden sind vom Kun- den/Auftraggeber gesondert in Rechnung gestelltzu zahlen. Für Verpackungen, Versand und Versicherung fallen gesonderte, vom Kunden/Auftraggeber zu zahlende Kosten an.
5.3. In 11.2 Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs sind vom Kunden/Auftraggeber der Kommunikation mit Unternehmern verstehen sich die BDS/IBORG unter Zugrundelegung der hierfür aktuellen Preise stets in Euro exklusive der gesetzlich vorgeschriebenen UmsatzsteuerBDS/IBORG gesondert zu bezahlen.
5.4. Bei Bibliotheks- (Standard-)Programmen 11.3 Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gelten bei Bibliotheks-(Standard-)Programmen die am Tag der Lieferung Lie- ferung gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung, usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht vom AN zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnetzu- grunde liegenden Zeitaufwand werden von den Vertragspartnern entsprechend berücksichtigt.
5.5. Für Dienstleistungen, die in den Geschäftsräumen des AN erbracht werden können, jedoch auf Wunsch des AG ausnahmsweise bei diesem erbracht werden, trägt der AG die Kosten für Fahrt-, Aufenthalt und Wegzeit für die mit der Ausführung der Dienstleistung beauftragten Personen des AN.
5.6. 11.4 Die Kosten für Fahrt-Fahrt, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem AG Kunden/Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
5.7. Der AN behält sich das Recht vor etwaige Preiserhöhungen durchzuführen (auch bei Bestehen eines längerfristigen Vertrages). Diese Preiserhöhungen werden dem AG – sofern ein laufender Vertrag davon betroffen ist – mit einer Mindestvorlaufzeit von 4 Wochen bekannt gegeben. Die Preiserhöhungen fließen auch in bestehende Verträge ein. Wird die Preiserhöhung durch den AG nicht akzeptiert, gelten laufende, dadurch betroffene, Verträge als gekündigt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen