Common use of Preise, Steuern und Gebühren Clause in Contracts

Preise, Steuern und Gebühren. 4.1. Alle Preise verstehen sich ohne gesonderte Angabe in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. –stelle der Paragraph- Software GmbH. Die Kosten von Programmträgern und sonstigen Medien sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt. 4.2. Bei Bibliotheks- (Standard-)Programmen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht von der Paragraph-Software GmbH zu vertreten ist, werden nach tatsächlichem Anfall berechnet. 4.3. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit. 4.4. Die Entgelte für regelmäßig erbrachte Leistungen (zB Entgelte für Wartungsverträge) werden auf der Basis der für den Monat des Vertragsabschlusses im Nachhinein verlautbarten Indexzahl des Verbraucherpreisindex 2015 oder einem vergleichbaren Nachfolgeindex wertgesichert vereinbart. Schwankungen bis zu 5% bleiben unberücksichtigt. Wird die 5% - Grenze überschritten, wird die Wertsicherung voll wirksam. Die Paragraph-Software GmbH behält sich jedoch ungeachtet der Wertsicherung vor, einseitig das vereinbarte Wartungsentgelt einem allfällig veränderten wirtschaftlichem Umfeld anzupassen.

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Preise, Steuern und Gebühren. 4.1. Alle Preise bzw. Stundensätze verstehen sich ohne gesonderte Angabe in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden vorlie- genden Auftrag. 4.2. Die genannten Preise Pauschalentgelte verstehen sich ab Geschäftssitz bzwSitz der SCCH GmbH ausschließlich der in den Punkten 4.3., 4.4. –stelle der Paragraph- Software GmbH. und 4.5. genannten Kosten, Gebühren und Entgelte. 4.3. Die Kosten von Programmträgern für Programmträger (z.B. Magnetbänder, CDs, DVDs usw.) werden stets gesondert in Rech- nung gestellt. 4.4. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und sonstigen Medien sowie allfällige Vertragsgebühren Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit. 4.24.5. Allfällige Vertragsgebühren sind jedenfalls vom Auftraggeber abzuführen und dieser hält SCCH GmbH diesbezüglich schad- und klaglos. 4.6. Bei Bibliotheks- (Standard-)Programmen Standard)-Programmen gelten – mangels anderer Vereinbarung – die am Tag der Lieferung Liefe- rung gültigen Listenpreise. 4.7. Bei Sofern keine Stundensätze vereinbart wurden, wird bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen seitens der SCCH GmbH üblicherweise angewendeten Stundensätzen verrechnet. 4.8. Abweichungen von einem dem Vertragspreis allfälligen Pauschalentgelt zugrundeliegenden Zeitaufwand, der die nicht von der Paragraph-Software SCCH GmbH alleine zu vertreten istsind, etwa Mehraufwand durch unzureichende oder nicht zeitgerechte Xxxxxx- kung durch den Auftraggeber oder Leistungen der SCCH GmbH, die zwar den Auftragsgegenstand an sich betreffen, die jedoch nicht ausdrücklich vereinbart wurden und einen Mehraufwand verursachen, werden nach tatsächlichem Anfall und Aufwand berechnet. 4.34.9. In den veranschlagten Preisen (insbesondere auch im Pauschalentgelt) sind Hardware- und Software- Komponenten und Systeme, welche für dieses Projekt spezifisch benötigt werden und nicht bereits zur Stan- dardausrüstung der SCCH GmbH gehören, nicht miteingeschlossen. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach entsprechende Ausstattung mit die- sen Systemen über die Projektlaufzeit erfolgt durch den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als ArbeitszeitAuftraggeber. 4.4. Die Entgelte für regelmäßig erbrachte Leistungen (zB Entgelte für Wartungsverträge) werden auf der Basis der für den Monat des Vertragsabschlusses im Nachhinein verlautbarten Indexzahl des Verbraucherpreisindex 2015 oder einem vergleichbaren Nachfolgeindex wertgesichert vereinbart. Schwankungen bis zu 5% bleiben unberücksichtigt. Wird die 5% - Grenze überschritten, wird die Wertsicherung voll wirksam. Die Paragraph-Software GmbH behält sich jedoch ungeachtet der Wertsicherung vor, einseitig das vereinbarte Wartungsentgelt einem allfällig veränderten wirtschaftlichem Umfeld anzupassen.

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Preise, Steuern und Gebühren. 4.15.1. Alle Preise verstehen sich ohne gesonderte Angabe in Euro ohne UmsatzsteuerEuro, exkl. Sie gelten nur 20 % MwSt.. Die kleinste Verrechnungseinheit ist eine halbe Stunde. Bei gemischter Qualifikation in Bezug auf die erbrachten Leistungen wird der für den vorliegenden Auftragdie höhere Qualifikation anzuwendende Stundensatz verrechnet. 5.2. Wenn keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, hat Softwerk GmbH Anspruch auf ein angemessenes Honorar. Die genannten Preise verstehen Höhe und Abrechnungsperioden ergeben sich ab Geschäftssitz bzw. –stelle aus dem Umfang der Paragraph- Software GmbH. Die Kosten von Programmträgern Beauftragung und sonstigen Medien sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestelltder Leistungserbringung, wobei das individuelle Angebot maßgeblich ist. 4.25.3. Bei Bibliotheks- Softwerk GmbH erbringt Leistungen auf Basis einer im Voraus vereinbarten Pauschale oder im Voraus definierte und vom Auftraggeber abgerufene Leistungen nach tatsächlichem Zeitaufwand. Diese werden auf Basis eines angemessenen marktüblichen Stundensatzes kalkuliert und abgerechnet. Softwerk GmbH behält sich das Recht vor, eine Anzahlung vor Beginn des Projekts bekannt zu geben und zu verrechnen, um beispielsweise anfallenden Aufstellungskosten zu decken. 5.4. Vereinbarte Entgelte werden mit Beginn jedes Kalenderjahres um die in den letzten 12 Monaten eingetretene Erhöhung des Verbraucherpreisindex (Standard-)Programmen gelten VPI 2020), mindestens jedoch um 2 %, angepasst. Eine vorübergehende Nichtvalorisierung stellt keinen Verzicht von Softwerk GmbH auf diese Erhöhung dar; diese kann während der gesamten Vertragsdauer auch für die am Tag Vergangenheit geltend gemacht werden. 5.5. Beauftragt der Lieferung gültigen ListenpreiseAuftraggeber eine davon abweichende Leistungserbringung, so werden für die jeweils erbrachten Leistungen Zeitzuschläge verzeichnet. Bei allen anderen Dienstleistungen Beauftragte Leistungen außerhalb der angeführten Zeiträume werden im Faktor 1:2 verzeichnet. Leistungen, die von Softwerk GmbH nach freiem Ermessen außerhalb der Kernöffnungszeiten erbracht werden, werden im Faktor 1:1 verzeichnet. 5.6. Sofern durch Softwerk GmbH beim Vertragspartner Softwareprodukte Dritter eingesetzt oder implementiert werden sollen, so sind die damit verbundenen Kosten nicht vom Honorar umfasst. Sämtliche mit dem Einsatz dieser Softwareprodukte verbundenen Kosten wie Lizenzgebühren, Spesen und sonstige Kosten hat der Vertragspartner Softwerk GmbH binnen 7 Tagen nach Rechnungslegung zu ersetzen oder direkt an den Drittanbieter zu bezahlen. 5.7. Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass eine von Softwerk GmbH vorgenommene, nicht ausdrücklich als bindend bezeichnete Schätzung über die Höhe des voraussichtlich anfallenden Honorars unverbindlich und nicht als verbindlicher Kostenvoranschlag (OrganisationsberatungiSd § 5 Abs 2 KSchG) zu sehen ist, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung uswweil das Ausmaß der von Softwerk GmbHzu erbringenden Leistungen ihrer Natur nach nicht verlässlich im Voraus beurteilt werden kann.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet 5.8. Abweichungen Ein allfälliger Aufwand von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden ZeitaufwandSoftwerk GmbH, der nicht von im Rahmen der Paragraph-Software GmbH Ausübung der dem Vertragspartner zustehenden Einsichtnahme- und Kontrollrechten entsteht, ist angemessen zu vertreten ist, werden nach tatsächlichem Anfall berechnetvergüten. 4.35.9. Softwerk GmbH ist zu jedem beliebigen Zeitpunkt, jedenfalls aber quartalsmäßig, berechtigt, Honorarnoten zu legen und Honorarvorschüsse zu verlangen. 5.10. Ist der Vertragspartner Unternehmer, gilt eine dem Vertragspartner übermittelte und ordnungsgemäß aufgeschlüsselte Honorarnote als genehmigt, wenn und soweit der Vertragspartner nicht binnen eines Monats (maßgebend ist der Eingang bei Softwerk GmbH) ab Erhalt schriftlich widerspricht. 5.11. Sofern der Vertragspartner mit der Zahlung des gesamten oder eines Teiles des Honorars in Verzug gerät, hat er an den Softwerk GmbH Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe, mindestens aber in Höhe von 12 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Darüberhinausgehende gesetzliche Ansprüche (zB § 1333 ABGB) bleiben unberührt. 5.12. Die Ware (Hardware und Software) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung uneingeschränktes Eigentum von Softwerk GmbH. Sollte das Eigentum oder sonstige Rechte (Lizenz-Software-Hersteller) vom Hersteller vorbehalten sein, so gilt dieser Vorbehalt auch gegenüber dem Kunden oder Auftraggeber bis zur vollständigen Bezahlung. 5.13. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Die Höhe der entsprechenden Verrechnungssätze wird von den Vertragsparteien vereinbart. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit. Nebenkosten, wie zB Übernachtungskosten, werden dem Auftraggeber nach tatsächlichem Aufwand verrechnet. 4.4. Die Entgelte für regelmäßig erbrachte Leistungen (zB Entgelte für Wartungsverträge) werden auf der Basis der für den Monat des Vertragsabschlusses im Nachhinein verlautbarten Indexzahl des Verbraucherpreisindex 2015 oder einem vergleichbaren Nachfolgeindex wertgesichert vereinbart. Schwankungen bis zu 5% bleiben unberücksichtigt. Wird die 5% - Grenze überschritten, wird die Wertsicherung voll wirksam. Die Paragraph-Software GmbH behält sich jedoch ungeachtet der Wertsicherung vor, einseitig das vereinbarte Wartungsentgelt einem allfällig veränderten wirtschaftlichem Umfeld anzupassen.

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Preise, Steuern und Gebühren. 4.1. Alle Preise verstehen sich ohne gesonderte Angabe in Euro ohne exklusive Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. –stelle -stelle CELUMs ohne Installation, Einschulung oder sonstige über die Übergabe des Lizenzmaterials und Einräumung der Paragraph- Software GmbH. Die Kosten von Programmträgern und sonstigen Medien sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestelltLizenz hinausgehende Leistungen. 4.2. Bei Bibliotheks- (Standard-)Programmen Standard-Programmen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht von der Paragraph-Software GmbH CELUM zu vertreten ist, werden wird nach tatsächlichem Anfall berechnet. 4.3. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber KUNDEN gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.. Reisekosten im Rahmen der beauftragten Leistungen werden gegen Vorlage der Belege ersetzt. Fahrtspesen werden mit EUR 0,42/km ersetzt. Zur Abrechnung der Reisekosten wird das „CELUM Reisekostenformular“ verwendet. Für die An- und Rückreisezeit wird eine nach km gestaffelte Pauschale pro Tag vereinbart: Bis 50 km EUR 69,00 Bis 250 km EUR 349,00 Bis 500 km EUR 699,00 Über 500 km EUR 999,00 4.4. Die Entgelte für regelmäßig erbrachte Leistungen (zB Entgelte für Wartungsverträge) werden CELUM ist berechtigt, bei nach Vertragsabschluss eintretenden Steigerungen von Lohn- und Materialkosten bzw. sonstigen Kosten und Abgaben, die angeführten Beträge entsprechend zu erhöhen und dem KUNDEN ab dem auf der Basis der für den Monat des Vertragsabschlusses im Nachhinein verlautbarten Indexzahl des Verbraucherpreisindex 2015 oder einem vergleichbaren Nachfolgeindex wertgesichert vereinbart. Schwankungen bis zu 5% bleiben unberücksichtigt. Wird die 5% - Grenze überschritten, wird die Wertsicherung voll wirksamErhöhung folgenden Monatsbeginn anzulasten. Die Paragraph-Software GmbH behält sich jedoch ungeachtet der Wertsicherung vorErhöhungen gelten vom KUNDEN von vornherein akzeptiert, einseitig das vereinbarte Wartungsentgelt einem allfällig veränderten wirtschaftlichem Umfeld anzupassenwenn sie nicht mehr als 10% jährlich betragen.

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