Preise und Fälligkeit Musterklauseln

Preise und Fälligkeit. (1) Sämtliche Preise gelten, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, ab Werk, aus- schließlich Verpackung und Versicherung, zuzüglich der am Tag der Lieferung gültigen Mehr- wertsteuer. Zwischen der Auftragsbestätigung und der Lieferung eintretende Änderungen der dem Angebot zu Grunde liegenden Preise, Tarife und Steuern berechtigen die Vertragspar- teien zu einer entsprechenden Preisanpassung. Die STEINBACH GMBH ist berechtigt für Ma- terialeinkäufe Vorkasse in Höhe von bis zu 50% des Warenwertes vor Bestellung zu verlan- gen. Liegt keine besondere Vereinbarung vor, so ist die Zahlung spätestens 10 Tage nach Lieferung in bar und ohne Abzug fällig. Der Abzug von Xxxxxx bedarf einer schriftlichen vor- herigen Vereinbarung. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist die STEINBACH GMBH berechtigt, die jeweiligen gesetzlich vorgesehenen Zinsen vom Besteller zu verlangen. Die Geltendma- chung höherer Forderungen bleibt hiervon unberührt und zulässig.
Preise und Fälligkeit. Esch & Pickel berechnet Zeitkosten, Spesen, Kosten für Datenträger, Versand- und Telekommunikationskosten entspre- chend der jeweils gültigen Preisliste, soweit mit dem Vertragspartner keine Preise individuell vereinbart wurden. Alle aufgeführten Preise verstehen sich ab Verkaufslager und sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zuzüglich der zur Zeit der Rechnungsstellung gülti- gen Mehrwertsteuer fällig und zu zahlen. Bei Verzug des Vertragspartners ist Esch & Pickel berechtigt, Verzugszinsen nach § 288 BGB in Höhe von 5 % - Punkten über dem Basiszinssatz sowie für jede Mah- nung ein pauschales Bearbeitungsentgelt von 5,00 EUR zu verlangen.
Preise und Fälligkeit. (1) Sämtliche Preise gelten, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, ab Werk, ausschließlich Verpackung und Versicherung, zuzüglich der am Tag der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer. Zwischen der Auftragsbestätigung und der Lieferung eintretende Änderungen der dem Angebot zu Grunde liegenden Preise, Tarife und Steuern berechtigen die Vertragsparteien zu einer entsprechenden Preisanpassung. Die PD ist berechtigt für Materialeinkäufe Vorkasse in Höhe von bis zu 50% des Warenwertes vor Bestellung zu verlangen. Liegt keine besondere Vereinbarung vor, so ist die Zahlung spätestens 10 Tage nach Lieferung in bar und ohne Abzug fällig. Der Abzug von Skonto bedarf einer schriftlichen vorherigen Vereinbarung. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist die PD berechtigt, die jeweiligen gesetzlich vorgesehenen Zinsen vom Besteller zu verlangen. Die Geltendmachung höherer Forderungen bleibt hiervon unberührt und zulässig.
Preise und Fälligkeit. (1) Sämtliche Preise gelten, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, ab Werk, ausschließlich Verpackung und Versicherung, zuzüglich der am Tag der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer. Zwischen der Auftragsbestätigung und der Lieferung eintretende Änderungen der dem Angebot zu Grunde liegenden Preise, Tarife und Steuern berechtigen die Vertragsparteien zu einer entsprechenden Preisanpassung. Liegt keine besondere Vereinbarung vor, so ist die Zahlung spätestens 14 Tage nach Lieferung in bar und ohne Abzug fällig. Der Abzug von Skonto bedarf einer schriftlichen vorherigen Vereinbarung. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung berechnen wir die gesetzlich vorgesehenen Zinsen, derzeit fünf Prozent Zinsen über dem Zinssatz der EZB. Die Geltendmachung höherer Forderungen bleibt zulässig.
Preise und Fälligkeit. 5.1 Die Preise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Preise verstehen sich in Euro.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.