Gerichtsstand und geltendes Recht. Gerichtsstand ist Bonn. Es gilt ausschließlich das deutsche Recht.
Gerichtsstand und geltendes Recht. (1) Wir vereinbaren gemeinsam, dass auf Ihren Vertrag und auf alle Streitigkeiten, Ansprüche oder andere Angelegenheiten jeglicher Art, die zwischen uns entstehen ("Anspruch"), englisches Recht (und kein anderes) anwendbar ist. Wir vereinbaren weiterhin gemeinsam, dass jede Klage (ob sie einen Personenschaden beinhaltet oder nicht) von den Gerichten Englands und Wales behandelt werden muss.
(2) Änderungen dieser Allgemeinen Reisebedingungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Gerichtsstand und geltendes Recht. 2.14.1 Für jeden Streit zwischen dem Versicherungsnehmer und der Gesellschaft, der aus diesem Vertrag entsteht, sind ausschließlich die Gerichte des Großherzogtums Luxemburg zuständig, unbeschadet der Anwendung internationaler Verträge oder Abkommen.
2.14.2 Dieser Vertrag unterliegt luxemburgischem Recht.
Gerichtsstand und geltendes Recht. (a) Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
(b) Der Gerichtsstand für alle rechtlichen Streitigkeiten ist Ulm, Deutschland.
(c) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung der Leistungen ist der Sitz des Service-Provider, Deutschland. Security classification: Protected 9
Gerichtsstand und geltendes Recht. Ist der Abonnent Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juri- stische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Ver- lages Parzeller GmbH & Co. KG. Es gilt deutsches Recht. Verlag Parzeller GmbH & Co. KG Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 0, 00000 Xxxxx Kommanditgesellschaft Sitz Fulda Registergericht Fulda HRA 1026 Komplementär Parco GmbH Sitz Fulda Registergericht Fulda HRB 1854 Geschäftsführer: Xxxxxx Xxxxxx Umsatzsteuer-ID: DE 112 413 666 Abonnentenservice Telefon (0661) 280-310 Telefax (0661) 280-658 xxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxx.xx
Gerichtsstand und geltendes Recht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Wenn der Kunde die Buchung als Verbraucher vorgenommen hat und zu diesem Zeit- punkt seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der getroffenen Rechtswahl unberührt. Gerichtsstand ist Hattingen, falls der Kunde Kaufmann ist oder keinen festen Wohnsitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat.
Gerichtsstand und geltendes Recht. 10.1 Ausschließlicher und alleiniger Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, den Auftragnehmer auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen.
10.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand und geltendes Recht. Gerichtsstand ist Bonn. Es gilt ausschließlich das deutsche Recht. DFG Die nachfolgende Liste der Kostenarten und Organisationseinheiten/Kostenstellen richtet sich an die mittelverwaltende Einrichtung und dient ausschließlich der Erstellung der o.g. Leitlinie und der Verbuchung der Programmpauschale im allgemeinen Haushalt und stellt eine beispielhafte Posi- tivliste der Kostenarten und Organisationseinheiten/Kostenstellen dar, in denen üblicherweise aus Haushaltsmitteln finanzierte, indirekte Projektausgaben entstehen können: Indirekte Projektausgaben tragende Organisationeinheiten Kostenarten Zentrale Verwaltung/Services z. B. ▪ Forschungsabteilung ▪ Personalabteilung ▪ Finanzabteilung ▪ Rechtsabteilung ▪ IT & Data Services ▪ Personalaufwand - nichtwissenschaftlich (z. B. Beamte, Tarifbeschäftigte (befristet, unbefris- tet), Auszubildende, Fort- u. Weiterbildungen, Stel- lenausschreibungen, Sonstige Personalaufwendun- gen, Beihilfe, Trennungsgeld, Versorgungsleistun- gen) ▪ Aufwendungen für bezogene Leistungen (z. B. Druckleistungen, Werkverträge, Honorare, Kurierdienste, sonstige Fremdleistungen) ▪ Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für bezogene Waren (z. B. Zeitschriften, Medien, Literatur, Büro-/Gebäu- deausstattung, GWGs, Büro-/EDV-Materialien, Sonstige Verbrauchsmaterialien) ▪ Sonstige betriebliche Aufwendungen (z. B. Mieten Geräte, Leasing, Lizenzen, Gebühren, Portokosten, Telefonkosten, Gutachten/Beratung, Rechte/Dienste, Reisekosten, Öffentlichkeitsarbeit, Mitgliedsbeiträge, Versicherungsleistungen) Gebäude ▪ Mieten Immobilien DFG z. B. ▪ Miete ▪ Energie ▪ Gebäudemanagement ▪ Reparaturen ▪ Aufwendungen für bezogene Leistungen (z. B. Abfallentsorgung, Reparaturen & Instandhal- tung, Wartung, Reinigung, Hausmeisterdienste, Straßenreinigung, Grünpflege, Gebäudereinigung, Sicherheitsdienste) ▪ Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für bezogene Waren (z. B. Energie, Wasser, Abwasser, Putz-/Pflegema- terialien) ▪ Sonstige betriebliche Aufwendungen (z. B. Architekten/Ingenieure, (Grund-)Xxxxxxx, Ge- bühren, Gutachten/Beratung) ▪ Personalaufwand – nichtwissenschaftlich (insbe- sondere, wenn z. B. Hausmeisterdienste, Reini- gung, Grünpflege etc. durch eigenes Personal er- bracht wird) Dezentrale Wissenschaftsunterstüt- zung z. B. ▪ Technik ▪ Verwaltung ▪ zentrale Einrichtungen Wissenschaftliche Leistungen ohne Projektfinanzierung ▪ Personalaufwand - nichtwissenschaftlich (z. B. Beamte, Tarifbeschäftigte (befristet, unb...
Gerichtsstand und geltendes Recht. 17.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche, Auseinandersetzungen oder Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ("Rechtsstreitigkeiten") sind die für die Stadt München zuständigen Gerichte (ausgenommen sind beschleunigte Inkassoverfahren oder sonstige Streitigkeiten mit zwingendem gesetzlichen Gerichtsstand vor anderen Gerichten, die unberührt bleiben).
17.2 Alle Streitigkeiten werden nach dem in Deutschland geltenden materiellen Recht entschieden (unter Ausschluss jeglicher Bezugnahme oder Inanspruchnahme anderer Gerichtsbarkeiten). Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Waren- kauf findet keine Anwendung.
Gerichtsstand und geltendes Recht. (1) Wir vereinbaren gemeinsam, dass außer wie unten dargelegt auf Ihren Vertrag und auf alle Streitigkeiten, Ansprüche oder andere Angelegenheiten jeglicher Art, die zwischen uns entstehen ("Anspruch"), englisches Recht (und kein anderes) anwendbar ist. Wir vereinbaren weiterhin gemeinsam, dass jede Klage (ob sie einen Personenschaden beinhaltet oder nicht) im Rahmen des ABTA-Schiedsverfahrens (wenn das System für die betreffende Klage verfügbar ist und Sie es nutzen möchten - siehe Klausel 12) oder nur von den Gerichten Englands und Wales behandelt werden muss, es sei denn, Sie leben im Falle eines Gerichtsverfahrens in Schottland oder Nordirland. In diesem Fall muss die Klage entweder bei den Gerichten Ihres Heimatlandes oder in England und Wales eingereicht werden. Wenn ein Verfahren in Schottland oder Nordirland eingeleitet wird, können Sie sich dafür entscheiden, dass Ihr Vertrag und Ihr Anspruch dem Recht von Schottland/Nordirland unterliegen (wenn Sie dies nicht tun, gilt englisches Recht).
(2) Änderungen dieser Allgemeinen Reisebedingungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.