Common use of Première Assistance Clause in Contracts

Première Assistance. Die Dienstleistung Première Assistance wird erbracht von AXA Assistance, dem Assistance- Unternehmen INTER PARTNER ASSISTANCE Groupe Européen SA, zugelassen unter der Nr. 0487 für Reiseversicherungen (K. E. vom 04.07.1979 und vom 13.07.1979 – B.S. vom 14.07.1979) mit Sitz in der Avenue Xxxxxx 166, Xxxxxxxx 0, X-0000 Xxxxxxx, das sich verpflichtet, im Namen der Gesellschaft alle garantierten Assistance-Leistungen zu erbringen. Diese Garantie gilt automatisch ab Inkrafttreten der Versicherung „Feuer“ und solange, wie diese in Kraft ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Versicherten, die AXA Assistance im Rahmen dieses Vertrags mitgeteilt werden, erfolgt zum Zweck der Versicherungsverwaltung, des Kundenmanagements, der Betrugsbekämpfung und der Bearbeitung von Streitigkeiten durch die Gesellschaft und AXA Assistance, wobei diese Daten von AXA Assistance an Dienstleister und Subunternehmer übermittelt werden können, deren Dienste AXA Assistance in Anspruch nimmt und die ihren Sitz außerhalb der Europäischen Union haben können wie unter anderem das Unternehmen AXA Business Services, was die im Rahmen von Assistance-Leistungen erfassten Daten betrifft.

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