Common use of Produktbezogene Bedingungen Clause in Contracts

Produktbezogene Bedingungen. Nr. 1 Optionsrecht Nr. 2 Auszahlungsbetrag; Definitionen (1) Der "Auszahlungsbetrag" je Optionsschein ist, vorbehaltlich des Eintritts eines Knock-Out Ereignisses (Nr. 2a der Emissionsbezogenen Bedingungen) oder der vorzeitigen Rückzahlung oder der Kündigung der Optionsscheine durch den Emittenten (Nr. 2 der Allgemeinen Bedingungen bzw. Nr. 4 der Emissionsbezogenen Bedingungen), der Innere Wert eines Optionsscheins, sofern dieser bereits in der Auszahlungswährung ausgedrückt ist, oder, sofern der Innere Wert nicht bereits in der Auszahlungswährung ausgedrückt ist, der mit dem Referenzkurs der Währungsumrechnung in die Auszahlungswährung umgerechnete Innere Wert eines Optionsscheins. (2) Der "Innere Wert" eines Optionsscheins ist die in der Referenzwährung ausgedrückte und mit dem Bezugsverhältnis multiplizierte Differenz, um die der am Bewertungstag festgestellte Referenzpreis des Basiswerts den jeweiligen Basispreis überschreitet (Open End Turbo Bull Optionsscheine) bzw. unterschreitet (Open End Turbo Bear Optionsscheine). (3) In diesen Optionsscheinbedingungen bedeuten: "Anpassung auf Grund von Im Falle von auf eine Aktie bzw. auf eine oder mehrere ausschüttungen wird der jeweils geltende Basispreis und gegebenenfalls die jeweils geltende Knock-Out Barriere nach billigem Ermessen des Emittenten angepasst. Die Anpassung erfolgt mit Wirkung zu dem Tag, an dem die Aktie des betreffenden Unternehmens, auf die Dividenden bzw. Dividenden gleichstehende Barbeträge ausgeschüttet werden sollen, an ihrer jeweiligen Maßgeblichen Börse ''ex Dividende'' gehandelt werden.

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Samples: Endgültige Bedingungen, Endgültige Bedingungen, Endgültige Bedingungen

Produktbezogene Bedingungen. Nr. 1 Optionsrecht Nr. 2 Auszahlungsbetrag; Definitionen (1) Der "Auszahlungsbetrag" je Optionsschein ist, vorbehaltlich des Eintritts eines Knock-Out Ereignisses (Nr. 2a der Emissionsbezogenen Bedingungen) oder der vorzeitigen Rückzahlung oder der Kündigung der Optionsscheine durch den Emittenten (Nr. 2 der Allgemeinen Bedingungen bzw. Nr. 4 der Emissionsbezogenen Bedingungen), der Innere Wert eines Optionsscheins, sofern dieser bereits in der Auszahlungswährung ausgedrückt ist, oder, sofern der Innere Wert nicht bereits in der Auszahlungswährung ausgedrückt ist, der mit dem Referenzkurs der Währungsumrechnung in die Auszahlungswährung umgerechnete Innere Wert eines Optionsscheins. (2) Der "Innere Wert" eines Optionsscheins ist die in der Referenzwährung ausgedrückte und mit dem Bezugsverhältnis multiplizierte Differenz, um die der am Bewertungstag festgestellte Referenzpreis des Basiswerts den jeweiligen Basispreis überschreitet (Open End Turbo Bull Optionsscheine) bzw. unterschreitet (Open End Turbo Bear Optionsscheine). (3) In diesen Optionsscheinbedingungen bedeuten: "Anpassung auf Grund von Dividendenzahlungen": Im Falle von auf eine Aktie bzw. auf eine oder mehrere ausschüttungen der in einem Index vertretenen Aktien ausgeschütteten Dividenden bzw. Dividenden gleichstehenden Barausschüttungen wird der jeweils geltende Basispreis und gegebenenfalls die jeweils geltende Knock-Out Barriere nach billigem Ermessen des Emittenten angepasst. Die Anpassung erfolgt mit Wirkung zu dem Tag, an dem die Aktie des betreffenden Unternehmens, auf die Dividenden bzw. Dividenden gleichstehende Barbeträge ausgeschüttet werden sollen, an ihrer jeweiligen Maßgeblichen Börse ''ex Dividende'' gehandelt werden.

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Samples: Endgültige Bedingungen, Endgültige Bedingungen, Endgültige Bedingungen

Produktbezogene Bedingungen. Nr. 1 Optionsrecht Nr. 2 Auszahlungsbetrag; Definitionen (1) Der "Auszahlungsbetrag" je Optionsschein ist, vorbehaltlich des Eintritts eines Knock-Out Ereignisses (Nr. 2a der Emissionsbezogenen Bedingungen) oder der vorzeitigen Rückzahlung oder der Kündigung der Optionsscheine durch den Emittenten (Nr. 2 der Allgemeinen Bedingungen bzw. Nr. 4 der Emissionsbezogenen Bedingungen), der Innere Wert eines Optionsscheins, sofern dieser bereits in der Auszahlungswährung ausgedrückt ist, oder, sofern der Innere Wert nicht bereits in der Auszahlungswährung ausgedrückt ist, der mit dem Referenzkurs der Währungsumrechnung in die Auszahlungswährung umgerechnete Innere Wert eines Optionsscheins. (2) Der "Innere Wert" eines Optionsscheins ist die in der Referenzwährung ausgedrückte und mit dem Bezugsverhältnis multiplizierte Differenz, um die der am Bewertungstag festgestellte Referenzpreis des Basiswerts den jeweiligen Basispreis überschreitet (Open End Turbo Bull Optionsscheine) bzw. unterschreitet (Open End Turbo Bear Optionsscheine). (3) In diesen Optionsscheinbedingungen bedeuten: "Anpassung auf Grund von Im Falle von auf eine Aktie bzw. auf eine oder mehrere Dividenden bzw. Dividenden gleichstehenden Bar- ausschüttungen wird der jeweils geltende Basispreis und gegebenenfalls die jeweils geltende Knock-Out Barriere nach billigem Ermessen des Emittenten angepasst. Die Anpassung erfolgt mit Wirkung zu dem Tag, an dem die Aktie des betreffenden Unternehmens, auf die Dividenden bzw. Dividenden gleichstehende Barbeträge ausgeschüttet werden sollen, an ihrer jeweiligen Maßgeblichen Börse ''ex Dividende'' gehandelt werden.

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Samples: Endgültige Bedingungen, Endgültige Bedingungen, Endgültige Bedingungen

Produktbezogene Bedingungen. Nr. 1 Optionsrecht Nr. 2 Auszahlungsbetrag; Definitionen (1) Der "Auszahlungsbetrag" je Optionsschein ist, vorbehaltlich des Eintritts eines Knock-Out Ereignisses (Nr. 2a der Emissionsbezogenen Bedingungen) oder der vorzeitigen Rückzahlung oder der Kündigung der Optionsscheine durch den Emittenten (Nr. 2 der Allgemeinen Bedingungen bzw. Nr. 4 der Emissionsbezogenen Bedingungen), der Innere Wert eines Optionsscheins, sofern dieser bereits in der Auszahlungswährung ausgedrückt ist, oder, sofern der Innere Wert nicht bereits in der Auszahlungswährung ausgedrückt ist, der mit dem Referenzkurs der Währungsumrechnung in die Auszahlungswährung umgerechnete Innere Wert eines Optionsscheins. (2) Der "Innere Wert" eines Optionsscheins ist die in der Referenzwährung ausgedrückte und mit dem Bezugsverhältnis multiplizierte Differenz, um die der am Bewertungstag festgestellte Referenzpreis des Basiswerts den jeweiligen Basispreis überschreitet (Open End Turbo Bull Optionsscheine) bzw. unterschreitet (Open End Turbo Bear Optionsscheine). (3) In diesen Optionsscheinbedingungen bedeuten: "Anpassung auf Grund von Im Falle von auf eine Aktie bzw. auf eine oder mehrere ausschüttungen wird der jeweils geltende Basispreis und gegebenenfalls die jeweils geltende Knock-Out Barriere nach billigem Ermessen des Emittenten angepasst. Die Anpassung erfolgt mit Wirkung zu dem Tag, an dem die Aktie des betreffenden Unternehmens, auf die Dividenden bzw. Dividenden gleichstehende Barbeträge ausgeschüttet werden sollen, an ihrer jeweiligen Maßgeblichen Börse ''ex Dividende'' gehandelt werden.

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Samples: Endgültige Bedingungen, Endgültige Bedingungen, Endgültige Bedingungen

Produktbezogene Bedingungen. Nr. 1 Optionsrecht Nr. 2 Auszahlungsbetrag; Definitionen (1) Der "Auszahlungsbetrag" je Optionsschein ist, vorbehaltlich des Eintritts eines Knock-Out Ereignisses (Nr. 2a der Emissionsbezogenen Bedingungen) oder der vorzeitigen Rückzahlung oder der Kündigung der Optionsscheine durch den Emittenten (Nr. 2 der Allgemeinen Bedingungen bzw. Nr. 4 der Emissionsbezogenen Bedingungen), der Innere Wert eines Optionsscheins, sofern dieser bereits in der Auszahlungswährung ausgedrückt ist, oder, sofern der Innere Wert nicht bereits in der Auszahlungswährung ausgedrückt ist, der mit dem Referenzkurs der Währungsumrechnung in die Auszahlungswährung umgerechnete Innere Wert eines Optionsscheins. (2) Der "Innere Wert" eines Optionsscheins ist die in der Referenzwährung ausgedrückte und mit dem Bezugsverhältnis multiplizierte Differenz, um die der am Bewertungstag festgestellte Referenzpreis des Basiswerts den jeweiligen Basispreis überschreitet (Open End Turbo Bull Optionsscheine) bzw. unterschreitet (Open End Turbo Bear Optionsscheine). (3) In diesen Optionsscheinbedingungen bedeuten: "Anpassung auf Grund von Im Falle von auf eine Aktie bzwDividendenzahlungen": nicht anwendbar "Anpassungsprozentsatz": Der Anpassungsprozentsatz für den 1. auf eine oder mehrere ausschüttungen wird Finanzierungs-kosten- Anpassungszeitraum entspricht dem jeweils in der Tabelle 1 des Annex zu den Emissionsbezogenen Bedingungen für den 1. Finanzierungskosten-Anpassungszeitraum genannten Prozentsatz. Der für jeden folgenden Finanzierungskosten-Anpassungszeitraum anwendbare Anpassungsprozentsatz setzt sich wie folgt zusammen: für Open End Turbo Bull Optionsscheine aus der Summe und für Open End Turbo Bear Optionsscheine aus der Differenz aus (i) dem Referenzzinssatz am letzten Tag des jeweils geltende Basispreis vorangegangenen Finanzierungskosten-Anpassungszeit-raums und gegebenenfalls die jeweils geltende Knock-Out Barriere nach billigem Ermessen des Emittenten angepasst. Die Anpassung erfolgt mit Wirkung zu (ii) dem Tag, an in dem die Aktie des betreffenden Unternehmens, auf die Dividenden bzw. Dividenden gleichstehende Barbeträge ausgeschüttet werden sollen, an ihrer jeweiligen Maßgeblichen Börse ''ex Dividende'' gehandelt werdenAnpassungs- zeitraum geltenden Zinsbereinigungsfaktor.

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Samples: Endgültige Bedingungen, Endgültige Bedingungen

Produktbezogene Bedingungen. Nr. 1 Optionsrecht Nr. 2 Auszahlungsbetrag; Definitionen (1) Der "Auszahlungsbetrag" je Optionsschein ist, vorbehaltlich des Eintritts eines Knock-Out Ereignisses (Nr. 2a Absatz (1) der Emissionsbezogenen Bedingungen) oder der vorzeitigen Rückzahlung oder der Kündigung der Optionsscheine durch den Emittenten (Nr. 2 der Allgemeinen Bedingungen bzw. Nr. 4 der Emissionsbezogenen Bedingungen), der Innere Wert eines Optionsscheins, sofern dieser bereits in der Auszahlungswährung ausgedrückt ist, oder, sofern der Innere Wert nicht bereits in der Auszahlungswährung ausgedrückt ist, der mit dem Referenzkurs der Währungsumrechnung in die Auszahlungswährung umgerechnete Innere Wert eines Optionsscheins. (2) Der "Innere Wert" eines Optionsscheins ist die in der Referenzwährung ausgedrückte und mit dem Bezugsverhältnis multiplizierte Differenz, um die der am Bewertungstag festgestellte Referenzpreis des Basiswerts den jeweiligen Basispreis überschreitet (Open End Turbo Bull OptionsscheineMini Long) bzw. unterschreitet (Open End Turbo Bear OptionsscheineMini Short). (3) In diesen Optionsscheinbedingungen bedeuten: "Anpassung auf Grund von Dividendenzahlungen": Im Falle von auf eine Aktie bzw. auf eine oder mehrere ausschüttungen der in einem Index vertretenen Aktien ausgeschütteten Dividenden bzw. Dividenden gleichstehenden Barausschüttungen wird der jeweils geltende Basispreis und gegebenenfalls die jeweils geltende Knock-Out Barriere nach billigem Ermessen des Emittenten angepasst. Die Anpassung erfolgt mit Wirkung zu dem Tag, an dem die Aktie des betreffenden Unternehmens, auf die Dividenden bzw. Dividenden gleichstehende Barbeträge ausgeschüttet werden sollen, an ihrer jeweiligen Maßgeblichen Börse ''ex Dividende'' gehandelt werden.

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Samples: Endgültige Bedingungen, Endgültige Bedingungen

Produktbezogene Bedingungen. Nr. 1 OptionsrechtWertpapierrecht Nr. 2 Auszahlungsbetrag; Tilgung durch Lieferung des Basiswerts; Definitionen (1) Der "Auszahlungsbetrag" je Optionsschein istZertifikat entspricht bei Ausübung, vorbehaltlich des Eintritts eines KnockAbsatz (2), dem Bonusbetrag. Der ''Bonusbetrag'' je Zertifikat entspricht dem Bonus-Out Ereignisses Level multipliziert mit dem Bezugsverhältnis. a. Sofern der Beobachtungskurs (Nr. 2a 5 Absatz (2) der Emissionsbezogenen Bedingungen) oder zu irgendeiner Zeit während des Beobachtungszeitraums (Absatz (3)) innerhalb der vorzeitigen Rückzahlung oder der Kündigung der Optionsscheine durch den Emittenten Beobachtungsstunden (Nr. 2 der Allgemeinen Bedingungen bzw. Nr. 4 5 Absatz (2) der Emissionsbezogenen Bedingungen)) der Barriere entspricht oder diese unterschreitet und der Endgültige Referenzpreis den Cap nicht erreicht oder überschreitet, erhält der Wertpapierinhaber statt des Auszahlungsbetrags den Basiswert in der durch das Bezugsverhältnis ausgedrückten Anzahl sowie die Zahlung eines Ausgleichsbetrags, sofern Bruchteile des Basiswerts nicht geliefert werden können. Der ''Ausgleichsbetrag'' entspricht dabei dem Endgültigen Referenzpreis multipliziert mit dem zu liefernden Bruchteil des Basiswerts. Hält ein Wertpapierinhaber mehrere Zertifikate, erfolgt keine Zusammenlegung der Ausgleichsbeträge in der Art und Weise, dass dafür eine höhere Anzahl des Basiswerts angedient wird. Sofern die Lieferung des Basiswerts nicht möglich ist, hat der Emittent das Recht, anstatt der Lieferung des Basiswerts einen Geldbetrag zu bezahlen, der Innere Wert eines Optionsscheins, sofern dieser bereits in der Auszahlungswährung ausgedrückt ist, oder, sofern der Innere Wert nicht bereits in der Auszahlungswährung ausgedrückt ist, der mit dem Referenzkurs der Währungsumrechnung in die Auszahlungswährung umgerechnete Innere Wert eines Optionsscheins. (2) Der "Innere Wert" eines Optionsscheins ist die in der Referenzwährung ausgedrückte und Endgültigen Referenzpreis multipliziert mit dem Bezugsverhältnis multiplizierte Differenzentspricht. b. Sofern der Endgültige Referenzpreis den Cap erreicht oder überschreitet, um die entspricht der am Bewertungstag festgestellte Referenzpreis des Basiswerts den jeweiligen Basispreis überschreitet Auszahlungsbetrag je Zertifikat dem Cap multipliziert mit dem Bezugsverhältnis (Open End Turbo Bull Optionsscheine) bzw. unterschreitet (Open End Turbo Bear Optionsscheineder ''Höchstbetrag''). (3) In diesen Optionsscheinbedingungen Wertpapierbedingungen bedeuten: "Anpassung auf Grund Abwicklungsart": Siehe Tabelle 1 des Annex zu den Emissionsbezogenen Bedingungen, wobei ''Variabel'' in Tabelle 1 des Annex zu den Emissionsbezogenen Bedingungen bedeutet, dass die Lieferung des Basiswerts erfolgt, sofern die Bedingung unter Absatz (2) erfüllt ist, und andernfalls der Auszahlungsbetrag (Absatz (1)) gezahlt wird. ''Barausgleich'' in Tabelle 1 des Annex zu den Emissionsbezogenen Bedingungen bedeutet, dass in jedem Fall die Zahlung eines Auszahlungsbetrags erfolgt. "Anzahl von Im Falle von auf eine Aktie bzw. auf eine oder mehrere ausschüttungen wird der jeweils geltende Basispreis und gegebenenfalls die jeweils geltende Knock-Out Barriere nach billigem Ermessen Wertpapieren": Siehe Tabelle 1 des Emittenten angepasst. Die Anpassung erfolgt mit Wirkung Annex zu dem Tag, an dem die Aktie des betreffenden Unternehmens, auf die Dividenden bzw. Dividenden gleichstehende Barbeträge ausgeschüttet werden sollen, an ihrer jeweiligen Maßgeblichen Börse ''ex Dividende'' gehandelt werdenden Emissionsbezogenen Bedingungen.

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Samples: Capped Bonus Certificates

Produktbezogene Bedingungen. Nr. 1 Optionsrecht Nr. 2 Auszahlungsbetrag; Definitionen (1) Der "Auszahlungsbetrag" je Optionsschein ist, vorbehaltlich des Eintritts eines Knock-Out Ereignisses (Nr. 2a der Emissionsbezogenen Bedingungen) oder der vorzeitigen Rückzahlung oder der Kündigung der Optionsscheine durch den Emittenten (Nr. 2 der Allgemeinen Bedingungen bzw. Nr. 4 der Emissionsbezogenen Bedingungen), der Innere Wert eines Optionsscheins, sofern dieser bereits in der Auszahlungswährung ausgedrückt ist, oder, sofern der Innere Wert nicht bereits in der Auszahlungswährung ausgedrückt ist, der mit dem Referenzkurs der Währungsumrechnung in die Auszahlungswährung umgerechnete Innere Wert eines Optionsscheins. Beträgt der Innere Wert eines Optionsscheins null, entspricht der Auszahlungsbetrag dem Mindestbetrag. (2) Der "Innere Wert" eines Optionsscheins ist die in der Referenzwährung ausgedrückte und mit dem Bezugsverhältnis multiplizierte Differenz, um die der am Bewertungstag festgestellte Referenzpreis des Basiswerts den jeweiligen Basispreis überschreitet (Open End Turbo Bull Call Optionsscheine) bzw. unterschreitet (Open End Turbo Bear Put Optionsscheine). (3) In diesen Optionsscheinbedingungen bedeuten: "Anpassung auf Grund Anzahl von Im Falle von auf eine Aktie bzw. auf eine oder mehrere ausschüttungen wird der jeweils geltende Basispreis und gegebenenfalls die jeweils geltende Knock-Out Barriere nach billigem Ermessen Optionsscheinen": Siehe Tabelle 1 des Emittenten angepasst. Die Anpassung erfolgt mit Wirkung Annex zu dem Tag, an dem die Aktie des betreffenden Unternehmens, auf die Dividenden bzw. Dividenden gleichstehende Barbeträge ausgeschüttet werden sollen, an ihrer jeweiligen Maßgeblichen Börse ''ex Dividende'' gehandelt werdenden Emissionsbezogenen Bedingungen.

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Samples: Endgültige Bedingungen

Produktbezogene Bedingungen. Nr. 1 Optionsrecht Nr. 2 Auszahlungsbetrag; Definitionen (1) Der "Auszahlungsbetrag" je Optionsschein ist, vorbehaltlich des Eintritts eines Knock-Out Ereignisses (Nr. 2a der Emissionsbezogenen Bedingungen) oder der vorzeitigen Rückzahlung oder der Kündigung der Optionsscheine durch den Emittenten (Nr. 2 der Allgemeinen Bedingungen bzw. Nr. 4 der Emissionsbezogenen Bedingungen), der Innere Wert eines Optionsscheins, sofern dieser bereits in der Auszahlungswährung ausgedrückt ist, oder, sofern der Innere Wert nicht bereits in der Auszahlungswährung ausgedrückt ist, der mit dem Referenzkurs der Währungsumrechnung in die Auszahlungswährung umgerechnete Innere Wert eines Optionsscheins. (2) Der "Innere Wert" eines Optionsscheins ist die in der Referenzwährung ausgedrückte und mit dem Bezugsverhältnis multiplizierte Differenz, um die der am Bewertungstag festgestellte Referenzpreis des Basiswerts den jeweiligen Basispreis überschreitet (Open End Turbo Bull Optionsscheine) bzw. unterschreitet (Open End Turbo Bear Optionsscheine). (3) In diesen Optionsscheinbedingungen bedeuten: "Anpassung auf Grund von Im Falle von auf eine Aktie bzwDividendenzahlungen": nicht anwendbar "Anpassungsprozentsatz": Der Anpassungsprozentsatz für den 1. auf eine oder mehrere ausschüttungen wird Finanzierungs-kosten- Anpassungszeitraum entspricht dem jeweils in der Tabelle 1 des Annex zu den Emissionsbezogenen Bedingungen für den 1. Finanzierungskosten-Anpassungszeitraum genannten Prozentsatz. Der für jeden folgenden Finanzierungskosten-Anpassungszeitraum anwendbare Anpassungsprozentsatz setzt sich wie folgt zusammen: für Open End Turbo Bull Optionsscheine aus der Summe und für Open End Turbo Bear Optionsscheine aus der Differenz aus (i) dem Referenzzinssatz am letzten Tag des jeweils geltende Basispreis vorangegangenen Finanzierungskosten-Anpassungszeitraums und gegebenenfalls die jeweils geltende Knock-Out Barriere nach billigem Ermessen des Emittenten angepasst. Die Anpassung erfolgt mit Wirkung zu (ii) dem Tag, an in dem die Aktie des betreffenden Unternehmens, auf die Dividenden bzw. Dividenden gleichstehende Barbeträge ausgeschüttet werden sollen, an ihrer jeweiligen Maßgeblichen Börse ''ex Dividende'' gehandelt werdenAnpassungs- zeitraum geltenden Zinsbereinigungsfaktor.

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Samples: Endgültige Bedingungen Für Optionsscheine

Produktbezogene Bedingungen. Nr. 1 Optionsrecht Nr. 2 Auszahlungsbetrag; Definitionen (1) Der "Auszahlungsbetrag" je Optionsschein ist, vorbehaltlich des Eintritts eines Knock-Out Ereignisses (Nr. 2a der Emissionsbezogenen Bedingungen) oder der vorzeitigen Rückzahlung oder der Kündigung der Optionsscheine durch den Emittenten (Nr. 2 der Allgemeinen Bedingungen bzw. Nr. 4 der Emissionsbezogenen Bedingungen), der Innere Wert eines Optionsscheins, sofern dieser bereits in der Auszahlungswährung ausgedrückt ist, oder, sofern der Innere Wert nicht bereits in der Auszahlungswährung ausgedrückt ist, oder der mit dem Referenzkurs der Währungsumrechnung in die Auszahlungswährung umgerechnete Innere Wert eines Optionsscheins. (2) Der "Innere Wert" eines Optionsscheins ist die in der Referenzwährung ausgedrückte und mit dem Bezugsverhältnis multiplizierte Differenz, um die der am Bewertungstag festgestellte Referenzpreis des Basiswerts den jeweiligen Basispreis überschreitet (Open End Turbo Bull Optionsscheine) bzw. unterschreitet (Open End Turbo Bear Optionsscheine). (3) In diesen Optionsscheinbedingungen bedeuten: "Anpassung auf Grund von Dividendenzahlungen": Im Falle von auf eine Aktie bzw. auf eine oder mehrere der in einem Index vertretenen Aktien ausgeschütteten Dividenden bzw. Dividenden gleichstehenden Bar- ausschüttungen wird der jeweils geltende Basispreis und gegebenenfalls die jeweils geltende Knock-Out Barriere nach billigem Ermessen des Emittenten angepasst. Die Anpassung erfolgt mit Wirkung zu dem Tag, an dem die Aktie des betreffenden Unternehmens, auf die Dividenden bzw. Dividenden gleichstehende Barbeträge ausgeschüttet werden sollen, an ihrer jeweiligen Maßgeblichen Börse ''ex Dividende'' gehandelt werden.

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Samples: Endgültige Bedingungen

Produktbezogene Bedingungen. Nr. 1 Optionsrecht Nr. 2 Auszahlungsbetrag; Definitionen (1) Der "Auszahlungsbetrag" je Optionsschein ist, vorbehaltlich des Eintritts eines Knock-Out Ereignisses (Nr. 2a der Emissionsbezogenen Bedingungen) oder der vorzeitigen Rückzahlung oder der Kündigung der Optionsscheine durch den Emittenten (Nr. 2 der Allgemeinen Bedingungen bzw. Nr. 4 der Emissionsbezogenen Bedingungen), der Innere Wert eines Optionsscheins, sofern dieser bereits in der Auszahlungswährung ausgedrückt ist, oder, sofern der Innere Wert nicht bereits in der Auszahlungswährung ausgedrückt ist, der mit dem Referenzkurs der Währungsumrechnung in die Auszahlungswährung umgerechnete Innere Wert eines Optionsscheins. (2) Der "Innere Wert" eines Optionsscheins ist die in der Referenzwährung ausgedrückte und mit dem Bezugsverhältnis multiplizierte Differenz, um die der am Bewertungstag festgestellte Referenzpreis des Basiswerts den jeweiligen Basispreis überschreitet (Open End Turbo Bull Optionsscheine) bzw. unterschreitet (Open End Turbo Bear Optionsscheine). (3) In diesen Optionsscheinbedingungen bedeuten: "Anpassung auf Grund von Im Falle von auf eine Aktie bzwnicht anwendbar "Anpassungsprozentsatz": Der Anpassungsprozentsatz für den 1. auf eine oder mehrere ausschüttungen wird Finanzierungs- kosten-Anpassungszeitraum entspricht dem jeweils in der Tabelle 1 des Annex zu den Emissionsbezogenen Bedingungen für den 1. Finanzierungskosten- Anpassungszeitraum genannten Prozentsatz. Der für jeden folgenden Finanzierungskosten-Anpassungszeitraum anwendbare Anpassungsprozentsatz setzt sich wie folgt zusammen: für Open End Turbo Bull Optionsscheine aus der Summe und für Open End Turbo Bear Optionsscheine aus der Differenz aus (i) dem Referenzzinssatz am letzten Tag des jeweils geltende Basispreis vorangegangenen Finanzierungskosten- Anpassungszeit-raums und gegebenenfalls die jeweils geltende Knock-Out Barriere nach billigem Ermessen des Emittenten angepasst. Die Anpassung erfolgt mit Wirkung zu (ii) dem Tag, an in dem die Aktie des betreffenden Unternehmens, auf die Dividenden bzw. Dividenden gleichstehende Barbeträge ausgeschüttet werden sollen, an ihrer jeweiligen Maßgeblichen Börse ''ex Dividende'' gehandelt werdenAnpassungszeitraum geltenden Zinsbereinigungsfaktor.

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Samples: Endgültige Bedingungen