Produktbezogene Bedingungen. Nr. 1 Werpapierrecht Nr. 2 Auszahlungsbetrag; Definitionen (1) Der "Auszahlungsbetrag" je Wertpapier entspricht bei Ausübung gemäß Nr. 3 Absatz (1) der Emissionsbezogenen Bedingungen oder bei Kündigung durch den Emittenten gemäß Nr. 4 Absatz (1) der Emissionsbezogenen Bedingungen dem Endgültigen Referenzpreis multipliziert mit dem Bezugsverhältnis unter Berücksichtigung der Management Gebühr. (2) Sämtliche unter diesen Emissionsbezogenen Bedingungen zahlbaren Beträge werden auf zwei Dezimalstellen kaufmännisch gerundet. (3) In diesen Wertpapierbedingungen bedeuten: "Anpassungsrate": Die an einem Bezugsverhältnis-Anpassungstag(t) anwendbare Anpassungsrate entspricht der Differenz aus (i) 100 % und (ii) der Management Gebühr am Bezugsverhältnis-Anpassungstag(t) unter Berücksichtigung der Zinskonvention actual/360. "Anpassungstag": nicht anwendbar "Anpassungszeitraum": nicht anwendbar "Anzahl von Wertpapieren": Siehe Tabelle 1 des Annex zu den Emissionsbezogenen Bedingungen.
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Produktbezogene Bedingungen. Nr. 1 WerpapierrechtZertifikatsrecht
Nr. 2 Auszahlungsbetrag; Definitionen
(1) Der "Auszahlungsbetrag" je Wertpapier Zertifikat entspricht bei Ausübung gemäß Nr. 3 Absatz (1) der Emissionsbezogenen Bedingungen oder bei Kündigung durch den Emittenten gemäß Nr. 4 Absatz (1) der Emissionsbezogenen Bedingungen dem Endgültigen Referenzpreis multipliziert mit dem Bezugsverhältnis unter Berücksichtigung der Management Gebühr.
(2) Sämtliche unter diesen Emissionsbezogenen Bedingungen zahlbaren Beträge werden auf zwei Dezimalstellen kaufmännisch gerundet.
(3) In diesen Wertpapierbedingungen Zertifikatsbedingungen bedeuten: "Anpassungsrate": Die an einem Bezugsverhältnis-Anpassungstag(t) anwendbare Anpassungsrate entspricht der Differenz aus aus
(i) 100 % und (ii) der Management Gebühr am Bezugsverhältnis-Anpassungstag(t) unter Berücksichtigung Berück- sichtigung der Zinskonvention actual/360. "Anpassungstag": nicht anwendbar "Anpassungszeitraum": nicht anwendbar "Anzahl von WertpapierenZertifikaten": Siehe Tabelle 1 des Annex zu den Emissionsbezogenen Bedingungen.Emissionsbezogenen
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