Produktbezogene Bedingungen. Nr. 1 Wertpapierrecht Nr. 2 Auszahlungsbetrag; Definitionen (1) Der "Auszahlungsbetrag" je Zertifikat entspricht bei Ausübung, vorbehaltlich Absatz (2), dem Endgültigen Referenzpreis multipliziert mit dem Bezugsverhältnis, gemäß Nr. 3 Absatz (3) der Emissionsbezogenen Bedingungen in die Auszahlungswährung umgerechnet. (2) Der maximale Auszahlungsbetrag (der ''Höchstbetrag'') je Zertifikat entspricht dem Cap multipliziert mit dem Bezugsverhältnis, gemäß Nr. 3 Absatz (3) der Emissionsbezogenen Bedingungen in die Auszahlungswährung umgerechnet. (3) In diesen Wertpapierbedingungen bedeuten: "Abwicklungsart": Siehe Tabelle 1 des Annex zu den Emissionsbezogenen Bedingungen, wobei ''Variabel'' in Tabelle 1 des Annex zu den Emissionsbezogenen Bedingungen bedeutet, dass die Lieferung des Basiswerts erfolgt, sofern die Bedingung unter Absatz (2) erfüllt ist, und andernfalls der Auszahlungsbetrag (Absatz (1)) gezahlt wird. ''Barausgleich'' in Tabelle 1 des Annex zu den Emissionsbezogenen Bedingungen bedeutet, dass in jedem Fall die Zahlung eines Auszahlungsbetrags erfolgt. "Anzahl von Wertpapieren": Siehe Tabelle 1 des Annex zu den Emissionsbezogenen Bedingungen.
Appears in 2 contracts
Samples: Endgültige Bedingungen, Endgültige Bedingungen