Produktrückruf. Kein Versicherungsschutz besteht wegen Schäden im Zusammenhang mit dem Rückruf eigener oder fremder Produkte oder Dienstleistungen.
Produktrückruf. 7.3.1 Soweit eine Behörde oder staatliche Einrichtung, die für einen Produktrückruf der Liefergegenstände zuständig ist, den Käufer oder Lieferanten schriftlich darüber informiert oder soweit der Käufer oder der Lieferant Grund zu der Annahme haben, dass die Liefergegenstände
a) mögliche Sicherheitsrisiken bergen oder Gefahrensituationen schaffen oder verursachen können, einschließlich dem Risiko für ernsthafte Verletzungen oder den Tod,
b) einen Mangel, Defekt oder sonstige Qualitätsbeeinträchtigungen enthalten,
c) nicht den gesetzlichen oder sonstigen anwendbaren Vorschriften und Standards entsprechen, und
d) soweit es aus diesem Grund ratsam oder erforderlich erscheint, die betroffenen Liefergegenstände zurückzurufen und/oder zu reparieren werden sich der Lieferant und der Käufer umgehend über diesen Umstand und die zu Grunde liegenden Fakten und Sachverhalte in Kenntnis setzen.
7.3.2 Der Käufer ist berechtigt zu entscheiden, ob der Rückruf der betroffenen Liefergegenstände ("Rückrufaktion") angebracht ist, soweit nicht bereits wegen einer entsprechenden Mitteilung der zuständigen Behörde oder staatliche Einrichtung ein Rückruf unvermeidbar ist.
7.3.3 Soweit eine Rückrufaktion auf Grund gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist oder soweit der Käufer oder der Lieferant entscheiden, dass eine Rückrufaktion angebracht ist, wird der Lieferant unverzüglich einen Plan vorlegen, der alle erforderlichen Maßnahmen für einen Rückruf oder eine Reparatur der Liefergegenstände enthält("Korrekturmaßnahmenplan") . Der Lieferant wird dem Käufer Gelegenheit geben, die Korrekturmaßnahmenpläne vor deren Umsetzung zu prüfen.
7.3.4 Käufer und Lieferant werden sicherstellen, dass der Korrekturmaßnahmenplan für beide Parteien angemessen und akzeptabel ist. In keinem Fall darf sich der Umstand, dass sich der Käufer und Lieferant nicht auf einen Korrekturmaßnahmenplan einigen können dazu führen, dass sich die rechtzeitige Benachrichtigung eines möglichen Sicherheitsrisikos für Nutzer der Liefergegenstände verzögert oder, dass eine oder beide Parteien sich nicht gesetzesgemäß verhalten. Droht ein solcher Fall, hat der Käufer das Recht, den Korrekturmaßnahmenplan selbst zu erstellen. Darüber hinaus ist der Käufer verpflichtet, dem Lieferanten im Hinblick auf alle Korrekturmaßnahmen sowie ggf. eine damit im Zusammenhang stehende Übermittlung von Informationen und Nachweisen an die zuständigen Behörden und staatlichen Einrichtungen in angemessenem Umfang zu unterstützen. Davon un...
Produktrückruf. Ansprüche wegen des Rückrufs von Produkten und der damit in Verbindung stehenden Kos- ten.
Produktrückruf. Nicht versichert sind Schäden im Zusammenhang mit dem Rückruf eigener oder fremder Produkte oder Dienstleistungen.
Produktrückruf. 13.1. Bestehen für uns wesentliche Gründe (z.B. auf- grund von Qualitätsmängeln, behördlicher Anordnung oder gesetzlicher Verpflichtungen), ein auf dem Markt bereitgestelltes Produkt aus dem Markt zurückzurufen oder eine produktbezogene Sicherheitswarnung zu verbreiten („Produktrückruf“), ist der Kunde verpflich-
13.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Rückverfolgbarkeit
13.3. Der Kunde hat auf entsprechende Aufforderung
13.4. Der Kunde wird die mit einem Produktrückruf ver-
Produktrückruf. Der Käufer verpflichtet sich, angemessene, aktuelle und genaue Aufzeichnungen zu führen, um den sofortigen Rückruf von Produkten vom Markt zu ermöglichen. Diese Aufzeichnungen umfassen auch Aufzeichnungen über Lieferungen an Kunden. Der Käufer leistet jede Unterstützung, die der Verkäufer vernünftigerweise für den dringenden Rückruf von Produkten vom Markt benötigen könnte.
Produktrückruf. 9.1. Eine Rückrufaktion kann durchgeführt oder eine Produktwarnung veröffentlicht werden, wenn:
(i) dies kraft Gesetzes oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung erforderlich ist, oder
(ii) sich die Anzahl der von dem Vertragspartner gelieferten, an den Kunden von dessen Kunden wegen Mangelhaftigkeit retournierten Waren im Verhältnis zum Durchschnitt der vergangenen zwölf Monate um mindestens 5% erhöht hat und der Kunde infolgedessen bei Anwendung pflichtgemäßen Ermessens einen Produktrückruf verlangen darf.
9.2. Der Vertragspartner hat den Kunden im erforderlichen Umfang zu unterstützen, um einen effizienten und unverzüglichen Produktrückruf bzw. die entsprechende Veröffentlichung einer Produktwarnung zu ermöglichen. Sofern der Produktrückruf oder die Produktwarnung auf die Verletzung vertraglicher Pflichten des Vertragspartners zurückzuführen ist, haftet der Vertragspartner für jeglichen Schaden, der dem Kunden oder einem verbundenen Unternehmen des Kunden mittelbar oder unmittelbar im Zusammenhang mit dem Produktrückruf oder der Produktwarnung erwächst.
Produktrückruf. 16.1. Auftraggeber muss hinsichtlich der vom Lieferanten (weiter-) gelieferten Produkte gemäß der geltenden Anforderungen in Bezug auf die Produktsicherheit handeln.
16.2. Auftraggeber wird jede vom Lieferanten verlangte Mitwirkung erbringen, wenn der Lieferant z.B. aufgrund europäischer oder niederländischer Vorschriften Maßnahmen auf dem Gebiet der Produktsicherheit wie Warnung der Öffentlichkeit oder Produktrückruf ergreifen möchte.
16.3. Auftraggeber wird ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Lieferanten keine Maßnahmen auf dem Gebiet der Produktsicherheit wie Warnung der Öffentlichkeit oder Produktrückruf ergreifen oder eine zuständige Behörde informieren.
16.4. Um eine eventuelle Warnung der Öffentlichkeit oder einen Produktrückruf zu ermöglichen, administriert der Auftraggeber jederzeit, an wen, wann und in welchen Mengen die vom Lieferanten gelieferten Produkte weitergeliefert wurden.
Produktrückruf. 1. Falls der Lieferant einen etwaigen Mangel an den vom Lieferanten gelieferten Produkten (einschließlich Verpackung) feststellt, ist der Lieferant verpflichtet, Fruitmasters Holland darüber unverzüglich telefonisch und schriftlich zu informieren und dabei Folgendes anzugeben:
a) die Art des Mangels
b) die betroffenen Produkte und
c) alle weiteren Informationen, die von Bedeutung sein können. Der Lieferant ist ferner verpflichtet, um mit Fruitmasters Holland einen etwaigen Produktrückruf und eine Schadensbegrenzung zu besprechen.
2. Die Kosten des Produktrückrufs hat der Lieferant vollumfänglich zu übernehmen.
3. Die Bestimmungen dieses Artikels lassen sämtliche Rechte von Fruitmasters Holland unberührt.
Produktrückruf. Creamy Creation ist berechtigt, alle Produkte (oder Produkte, die solche Produkte enthalten), die mangelhaft sind oder in denen ein Mangel aufzutreten droht, vom Markt zu nehmen, zurück zu rufen und den Kunden anzuweisen, solche Produkte sofort vom Markt zu nehmen und/oder aus allen Lagern zu entfernen. Der Kunde ist verpflichtet, einer solchen Weisung unverzüglich Folge zu leisten.