Programme Musterklauseln

Programme. 2.1 Über die Kabelfernsehanlage werden den Teilnehmern die jeweils vom Verein Kabel-TV Admont zur Verfügung gestellten Fernseh- und Hörfunkprogramme (Programmpaket) zugeleitet.
Programme. Programme sind urheberrechtlich geschützt und werden unter dem Bedingungen der zugehörigen Lizenzvereinbarungen lizenziert (nicht verkauft). Für Toshiba Programme ohne zugehörige Lizenz oder Programme, die von Toshiba als „ICA-Programme“ bezeichnet werden, gelten folgende Bedingungen: Durch Annahme der Bestellung des Kunden gewährt Toshiba dem Kunden ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung des Programms, jedoch nur in dem Land, in dem der Geschäftsfall durchgeführt wird. Das Eigentumsrecht an den ICA-Programmen verbleibt bei Toshiba, einem seiner verbundenen Unternehmen oder einem Dritten. Die Programme sind urheberrechtlich geschützt und werden lizenziert (nicht verkauft).
Programme. Es ist ausdrücklich nicht gestattet, dass der Kunde eigenmächtig Programme jeglicher Art, Scripts etc. auf dem angemieteten Webspace installiert und ausführt. Ausnahmen müssen von Consisto in schriftlicher Form genehmigt werden.
Programme. 2.1. Über die Kabelfernsehanlage werden den Teilnehmern die jeweils von der Stadtwerke Judenburg AG zur Verfügung gestellten Fernseh- und Radioprogramme zugeleitet.
Programme. Die Auftragnehmerin gewährt dem Auftraggeber das einfache und persönliche Nutzungsrecht an dem von der Auftragnehmerin erstellten Programm. Das Nutzungsrecht umfasst die Nutzung des Programms auf einem Computer bzw. auf einem Server für eine Website. Ohne abweichende Regelung im Sinne des § 12 Abs. 3 gilt insbesondere: Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, das Programm an Dritte weiterzu- geben, sei es durch Vermietung, Leihe oder kostenlose Weitergabe. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, das Programm zu verändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln oder als Grundlage eigener Programme zu verwenden.
Programme. Eindeutige Programmfehler werden vom Lieferanten entspre- chend der Garantiebestimmungen behoben. Eine Aufnahme der produktiven Verarbeitung gilt in jedem Fall als Abnahme.
Programme. VEGA-net überträgt das Fernsehbild der einzelnen Programmanstalten entsprechend der Ausstrahlung ohne Änderung. Die aktuelle Liste der zur Verfügung stehenden Programme kann der Kunde bei VEGA-net anfordern.
Programme. 1 Trägerschaft, Name, Sitz § 2 Angebote des „Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF)“ § 3 Programmerstellung, Verwertung § 4 (aufgehoben)
Programme. Die Kooperationsvereinbarung ist bezogen auf die Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der nachfolgenden Richtlinien: mit den folgenden Bestandteilen.
Programme. Das XPS-FINANZOFFICE ist ein Programmpaket bestehend aus XPS-VERMÖGENSPLANER für die private Finanzpla- nung, XPS-RENTENPLANER für die Ruhestandsplanung (einschließlich Schichtenvergleich) sowie XPS-FINANZTOOLS mit verschiedenen Analysetools für Standardaufgaben von Finanzberatern. Die Programme laufen unter EXCEL ab Version EXCEL 2016 unter Betriebssystem Windows ab Version Windows 8.