Promotionen Musterklauseln

Promotionen. Die TUC strebt im Zeitraum 2023 bis 2024 insgesamt 240 erfolgreich abgeschlossene Promotionsverfahren (darunter 8 kooperative Promotionen) an. Bei Erreichen der folgenden Werte für den Umfang der im wettbewerblichen, wissenschaftsgeleiteten Verfahren eingenommenen Mittel (Mittelwert 2023 bis 2024) werden der TUC Punkte wie folgt angerechnet: In T€ Punkte Ab 42.000 11 Von 39.900 bis unter 42.000 10 Von 37.800 bis unter 39.900 9 Von 35.700 bis unter 37.800 8 Von 33.600 bis unter 35.700 7 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Drittmitteleinnahmen aus der Wirtschaft (2023 bis 2024; Mittelwert) werden der TUC Punkte wie folgt angerechnet: In T€ Punkte Ab 3.500 11 Von 3.325 bis unter 3.500 10 Von 3.150 bis unter 3.325 9 Von 2.975 bis unter 3.150 8 Von 2.800 bis unter 2.975 7 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der Absolventen der erfolgreich abgeschlossenen Promotionsverfahren (2023 bis 2024; Summe) werden der TUC Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Ab 240 11 Von 228 bis 239 10 Von 216 bis 227 9 Von 204 bis 215 8 Von 192 bis 203 7 Der Punktwert für die Ziele in der Forschung ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 30 Punkte.
Promotionen. Die MFD strebt im Zielvereinbarungszeitraum insgesamt 800 erfolgreich abgeschlossene Promotionsverfahren an. Zusätzlich strebt die MFD einen Anteil an Promotionsabschlüssen mit dem Prädikat „Summa cum laude“ in Höhe von 14 % pro Jahr an. Im Bereich der Nachwuchsförderung soll im nächsten Zielvereinbarungszeitraum die Anzahl durchgeführter TAC meetings (Treffen des Thesis Advisory Committees) aufgenommen werden.
Promotionen. Die TU Dresden strebt (ohne Promotionen an der Medizinischen Fakultät) im Zeitraum 2023 bis 2024 insgesamt 1.000 erfolgreich abgeschlossene Promotionsverfahren (darunter 60 kooperative Promotionen) an. Bei Erreichen der folgenden Werte für den Umfang der im wettbewerblichen, wissenschaftsgeleiteten Verfahren eingeworbenen Mittel (Mittelwert 2023 bis 2024) werden der TU Dresden Punkte wie folgt angerechnet: In T€ Punkte Ab 165.000 11 Von 156.750 bis unter 165.000 10 Von 148.500 bis unter 156.750 9 Von 140.250 bis unter 148.500 8 Von 132.000 bis unter 140.250 7 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Drittmitteleinnahmen aus der Wirtschaft – ohne Medizinische Fakultät (Mittelwert 2023 bis 2024) werden der TU Dresden Punkte wie folgt angerechnet: In T€ Punkte Ab 23.000 11 Von 21.850 bis unter 23.000 10 Von 20.700 bis unter 21.850 9 Von 19.550 bis unter 20.700 8 Von 18.400 bis unter 19.550 7 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der Absolventen der erfolgreich abgeschlossenen Promotionsverfahren – ohne Medizinische Fakultät (2023 bis 2024; Summe) werden der TU Dresden Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Ab 1.000 11 Von 950 bis 999 10 Von 900 bis 949 9 Von 850 bis 899 8 Von 800 bis 849 7 Der Punktwert für die Ziele in der Forschung ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 30 Punkte.
Promotionen. Die TUBAF strebt im Zeitraum 2021 bis 2024 insgesamt 370 erfolgreich abgeschlossene Promotionsverfahren (darunter 27 kooperative Promotionen) an. Bei Erreichen der folgenden Werte für den Umfang der im wettbewerblichen, wissenschaftsgeleiteten Verfahren eingenommenen Mittel (Mittelwert 2021 bis 2024) werden der TUBAF Punkte wie folgt angerechnet: In T€ Punkte Ab 25.000 11 Von 23.750 bis unter 25.000 10 Von 22.500 bis unter 23.750 9 Von 21.250 bis unter 22.500 8 Von 20.000 bis unter 21.250 7 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Drittmitteleinnahmen aus der Wirtschaft (2023 bis 2024; Mittelwert) werden der TUBAF Punkte wie folgt angerechnet: In T€ Punkte Ab 7.500 11 Von 7.125 bis unter 7.500 10 Von 6.750 bis unter 7.125 9 Von 6.375 bis unter 6.750 8 Von 6.000 bis unter 6.375 7 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der Absolventen der erfolgreich abgeschlossenen Promotionsverfahren (2021 bis 2024; Summe) werden der TUBAF Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Ab 370 11 351 bis 369 10 333 bis 350 9 314 bis 332 8 296 bis 313 7 Der Punktwert für die Ziele in der Forschung ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 30 Punkte.
Promotionen. Eine Promotion kann vom Kunden für die betreffende Dienstleistung nur einmalig in Anspruch genommen werden. Die Dienstleistung wird nach Ablauf der Promotion automatisch kostenpflichtig. Eine Kündigung der Dienstleistung auf Ende der Promotion berechtigt den Kunden nicht zu einer weiteren Gratispromotion. Eine weitere Gratispromotion entfällt ebenfalls, wenn der Kunde die Dienstleistung später noch einmal abonniert.
Promotionen. Die TUBAF strebt im Zeitraum 2025 bis 2028 insgesamt 330 erfolgreich abgeschlossene Promotionsverfahren an.
Promotionen. 1 Mit den über WhappDeal veröffentlichten Promotionen geben wir weder eine Empfehlung noch eine Aufforderung zum Kauf von Produkten oder Dienstleistungen ab. Gegenüber End- Usern dient WhappDeal ausschliesslich als Informationsplattform. Wir distanzieren uns von den Inhalten der Promotionen. Für die Publizierung ist die jeweilige Partnerfirma rechtlich verantwortlich. 2 Promotionen mit Waren oder Dienstleistungen, deren Verkauf gemäss Recht verboten ist, dürfen nicht publiziert werden. Insbesondere dürfen keine Texte und Bilder mit folgendem In- halt publiziert werden: Alkoholische Getränke (Bier und Wein nur mit Verweis auf eine Alters- beschränkung), Tabak, Drogen, Waffen, Sprengkörper, Pornographie, Aktien, Arzneimittel, Kunst, medizinische Geräte, Raubkopien und Fälschungen, Wahrsagerei, sowie anstössige und diskriminierende Artikel. 3 Promotionen dürfen nur auf Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch verfasst werden. Der Text der Promotion muss die Ware oder Dienstleistung möglichst genau beschreiben. 4 Das Bild in Promotion muss zur angebotenen Ware oder Dienstleistung passen. Nicht erlaubt sind Bilder mit erkennbaren Minderjährigen, sowie anstössige und diskriminierende Bilder. 5 Verstösst der Inhalt (Bild oder Text) eines Angebots gegen das Recht oder diese AGB, dürfen wir dieses kommentarlos löschen. Bei vorsätzlichem Verstoss wird das Kundenkonto gesperrt. Die bezahlten Kosten für unsere Dienstleistungen werden dabei nicht zurück erstattet. Wir be- halten uns vor, allfällige weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Auffällige, anstössige Inhalte bitten wir, uns über xxxx@XxxxxXxxx.xx zu melden. 6 Sämtliche Promotionen müssen den Charakter von etwas besonderem / aussergewöhnli- chem oder einem sehr guten Preis beinhalten. Falls Firmen dies in der Auffassung von WhappDe- al nicht ausführen, darf der Account von WhappDeal gesperrt werden.
Promotionen. Im Dezember 2009 fand die mündliche Promotionsprü- fung von Anja Finger (Dissertation: „Wake-Up Calls: Sleep Discipline and Its Subject/s“) erfolgreich statt. Im Februar 2010 wurden Kathi Beier (Dissertation: „Selbst- täuschung. Zu Ontologie und Ethik eines privativen Phänomens“) und Christian Westerhoff (Dissertation: „Zwangsarbeit im Ersten Weltkrieg. Rekrutierung und Beschäftigung osteuropäischer Arbeitskräfte in den von Deutschland besetzten Gebieten“), im Juni 2010 Leif Scheuermann (Dissertation: „Religion an der Grenze. Provinzialrömische Religion am Neckar- und äußeren obergermanischen Limes“ ) sowie im Oktober 2010 Marc Zivojinovic (Dissertation: „Der Titokult. Formen charis- matischer Herrschaft im sozialistischen Jugoslawien“) mit Erfolg promoviert.
Promotionen. Bei der Anzahl der erfolgreich abgeschlossenen Promotionen im Jahr 2003 (Stand 30.06.03) beträgt der Anteil der Frauen nur 41% bzw. 47 % bei Berücksichtigung der Promotionen in der Medizin.

Related to Promotionen

  • Sanktionen 1 Der Auftraggeber oder die nach gesetzlicher Anordnung zuständige Behörde kann einen Anbieter oder Subunternehmer, der selber oder durch seine Organe in schwerwiegender Weise einen oder mehrere der Tatbestände von Artikel 44 Absatz 1 Buchstaben c und e sowie Absatz 2 Buchstaben b, f und g erfüllt, von künftigen öffentlichen Aufträgen für die Dauer von bis zu fünf Jahren aus- schliessen oder ihm eine Busse von bis zu zehn Prozent der bereinigten Angebotssumme auferlegen. In leichten Fällen kann eine Verwarnung erfolgen. 2 Diese Sanktionsmöglichkeiten gelten unabhängig von weiteren rechtlichen Schritten gegen den fehlbaren Anbieter, Subunternehmer oder deren Organe. Den Verdacht auf unzulässige Wettbewerbsabreden nach Artikel 44 Absatz 2 Buchstabe b teilt der Auftraggeber oder die nach gesetzlicher Anordnung zu- ständige Behörde der Wettbewerbskommission mit. 3 Der Auftraggeber oder die nach gesetzlicher Anordnung zuständige Behörde meldet einen rechtskräftigen Ausschluss nach Absatz 1 dem InöB. Das InöB führt eine nicht öffentliche Liste der sanktionierten Anbieter und Subunterneh- mer, unter Angabe der Gründe für den Ausschluss sowie der Dauer des Aus- schlusses von öffentlichen Aufträgen. Es sorgt dafür, dass jeder Auftraggeber in Bezug auf einen bestimmten Anbieter oder Subunternehmer die entsprechen- den Informationen erhalten kann. Es kann zu diesem Zweck ein Abrufverfahren einrichten. Bund und Kantone stellen einander alle nach diesem Artikel erhobe- nen Informationen zur Verfügung. Nach Ablauf der Sanktion wird der Eintrag aus der Liste gelöscht. 4 Verstösst ein Auftraggeber gegen diese Vereinbarung, erlässt die nach ge- setzlicher Anordnung zuständige Behörde die angemessenen Weisungen und sorgt für deren Einhaltung. 5 Werden für einen öffentlichen Auftrag finanzielle Beiträge gesprochen, so kön- nen diese Beiträge ganz oder teilweise entzogen oder zurückgefordert werden, wenn der Auftraggeber gegen beschaffungsrechtliche Vorgaben verstösst.

  • Investitionen In Bezug auf Investitionen wird auf das gesonderte Investitionsabkommen verwie- sen, das Korea einerseits sowie Island, Liechtenstein und die Schweiz andererseits abgeschlossen haben. Dieses Investitionsabkommen8 ist für seine Vertragsparteien Bestandteil der Instrumente zur Errichtung der Freihandelszone.

  • Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises M08.23 Juvenile chronische Arthritis, systemisch beginnende Form: Unterarm [Radius, Xxxx, Xxxxxxxxxx] 0 2,00 EUR 93320

  • Reklamationen 1. Eine Reklamation ist jede Äußerung der Unzufriedenheit mit einer Dienstleistung bzw. dem Verlauf der geleisteten Dienstleistung und kann mit einem Anspruch auf Verbesserung der Dienstleistung bzw. Rückerstattung aller oder eines Teils der erhaltenen Gebühren einhergehen. Aufforderungen ohne den gegen den Betreiber gerichteten Anspruch gelten nicht als Reklamation. 2. Im Reklamationsschreiben sind zumindest folgende Daten zur Kundenidentifizierung anzugeben: Vorname, Nachname, Mobiltelefonnummer. Ohne diese Daten werden die Reklamationen vom Betreiber nicht bearbeitet. 3. Alle Reklamationen bezüglich der vertraglichen Dienstleistungen sind vorzubringen: a. per E-Mail an die Adresse des Betreibers wie unter I.3, b. per Kontaktformular auf der Webseite, c. telefonisch, d. per Einschreibebrief an die unter I.3 genannte Anschrift des Betreibers, e. persönlich am Sitz des Betreibers. 4. Falls die in der Reklamation angegebenen Daten oder sonstige Informationen zu ergänzen sind, ersucht der Betreiber vor der Prüfung der Reklamation, die angezeigte Ergänzung durch den die Beschwerde einlegenden Kunde nachzureichen. 5. Reklamation ist innerhalb von 7 Tagen ab dem Vorfall einzureichen. 6. Das Vorbringen einer Reklamation befreit den Kunden nicht von der Pflicht, den Verpflichtungen gegenüber dem Betreiber fristgerecht nachzukommen. 7. Der Betreiber prüft die Reklamation innerhalb von 14 Tagen nach deren Eingang und in besonders komplexen Fällen innerhalb von 30 Tagen. Falls die Reklamation einer Ergänzung bedarf, beginnt die Frist für die Reklamationsprüfung mit dem Tag der Vorlage aller notwendigen Unterlagen oder weiteren Erklärungen/Informationen. Sollte es für den Betreiber nicht möglich sein, diese Frist einzuhalten, unterrichtet er den Kunden über die Verzögerung und deren Grund (Umstände, die festgestellt werden müssen) und teilt die voraussichtliche Frist der Reklamationsprüfung mit. 8. Die Reklamationsentscheidung wird dem Kunden je nach seiner Xxxx per E-Mail oder Post zugeschickt. Der Betreiber kann diese Entscheidung an eine andere vom Kunden gewünschte Adresse/E-Mail-Adresse senden. 9. Der Kunde hat das Recht, gegen die Entscheidung des Betreibers eine Beschwerde einzulegen. Die Beschwerde wird innerhalb von 14 Tagen nach Eingang beim KDZ bearbeitet. Die Beschwerde ist durch eine der nachstehend beschriebenen Möglichkeiten einzureichen: a. per E-Mail an die Adresse des Betreibers wie unter I.3, b. per Kontaktformular auf der Webseite, c. per Einschreibebrief an die unter I.3 genannte Anschrift des Betreibers, d. persönlich am Sitz des Betreibers. 10. Der Kunde kann: a. innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Reklamationsentscheidung eine Beschwerde gegen diese Entscheidung des Betreibers direkt an KD zu richten; x. Xxxxx gegen den Betreiber beim zuständigen Gericht erheben.

  • Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?

  • Veröffentlichungen 1 Im offenen und im selektiven Verfahren veröffentlicht der Auftraggeber die Vorankündi- gung, die Ausschreibung, den Zuschlag sowie den Abbruch des Verfahrens auf einer ge- meinsam von Bund und Kantonen betriebenen Internetplattform für öffentliche Beschaf- fungen. Ebenso veröffentlicht er Zuschläge, die im Staatsvertragsbereich freihändig erteilt wurden. 2 Die Ausschreibungsunterlagen werden in der Regel zeitgleich und elektronisch zur Verfü- gung gestellt. Der Zugang zu diesen Veröffentlichungen ist unentgeltlich. 3 Die vom Bund und den Kantonen mit der Entwicklung und dem Betrieb der Internetplatt- form beauftragte Organisation kann von den Auftraggebern, den Anbietern sowie weiteren Personen, welche die Plattform oder damit verbundene Dienstleistungen nutzen, Entgelte oder Gebühren erheben. Diese bemessen sich nach der Anzahl der Veröffentlichungen be- ziehungsweise nach dem Umfang der genutzten Leistungen. 4 Für jeden Auftrag im Staatsvertragsbereich, der nicht in einer Amtssprache der Welthan- delsorganisation (WTO) ausgeschrieben wird, veröffentlicht der Auftraggeber zeitgleich mit der Ausschreibung eine Zusammenfassung der Anzeige in einer Amtssprache der WTO. Die Zusammenfassung enthält mindestens: a) den Gegenstand der Beschaffung; b) die Frist für die Abgabe der Angebote oder Teilnahmeanträge; c) die Bezugsquelle für die Ausschreibungsunterlagen. 5 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs ist auf die sprachlichen Verhältnisse des Gebiets Rücksicht zu nehmen, in welchem der Auftrag zur Ausführung gelangt. 6 Im Staatsvertragsbereich erteilte Zuschläge sind in der Regel innerhalb von 30 Tagen zu ver- öffentlichen. Die Mitteilung enthält folgende Angaben: a) Art des angewandten Verfahrens; b) Gegenstand und Umfang des Auftrags; c) Name und Adresse des Auftraggebers; d) Datum des Zuschlags; e) Name und Adresse des berücksichtigten Anbieters; f) Gesamtpreis des berücksichtigten Angebots einschliesslich Mehrwertsteuer. 7 Die Kantone können zusätzliche Publikationsorgane vorsehen.

  • Begriffsbestimmungen 2.1 Für die Vereinbarung werden die nachstehenden Begriffe wie folgt definiert:

  • Konsultationen Jede Vertragspartei kann der anderen Vertragspartei Konsultationen über jede mit diesem Abkommen in Zusammenhang stehende Frage vorschlagen. Diese Konsultationen werden an einem Ort und zu einem Zeitpunkt, der auf diplomatischem Wege vereinbart wurde, abgehalten.

  • Informationen Das Vertragsunternehmen sichert Elavon mit Wirkung zum Tag des Inkrafttretens dieses Vertrages sowie zum Zeitpunkt jeder Transaktion während der Laufzeit dieses Vertrages im Wege eines eigenständigen Garantieversprechens zu: Alle Elavon übermittelten Informationen sind wahr und vollständig und vermitteln ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Geschäfts- und Finanzlage und der wesentlichen Gesellschafter, Eigentümer oder leitenden Angestellten des Vertragsunternehmens.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen