Promotionen Musterklauseln

Promotionen. Die UL strebt (ohne Promotionen an der Medizinischen Fakultät) im Zeitraum 2017 bis 2020 insgesamt 1.200 erfolgreich abgeschlossene Promotionsverfahren (darunter 7 kooperative Promotionen) an. Bei Erreichen der folgenden Werte für den Umfang der im wettbewerblichen, wissenschaftsgeleiteten Verfahren eingeworbenen Mittel (Mittelwert 2017 bis 2020) werden der UL Punkte wie folgt angerechnet: In T € Punkte Ab 70.000 11 Von 66.500 bis unter 70.000 10 Von 63.000 bis unter 66.500 9 Von 59.500 bis unter 63.000 8 Von 56.000 bis unter 59.500 7 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Drittmitteleinnahmen aus der Wirtschaft (2017 bis 2020; Mittelwert) werden der UL Punkte wie folgt angerechnet: In T € Punkte Ab 6.200 11 Von 5.890 bis unter 6.200 10 Von 5.580 bis unter 5.890 9 Von 5.270 bis unter 5.580 8 Von 4.960 bis unter 5.270 7 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der Absolventen der erfolgreich abgeschlossenen Promotionsverfahren (2017 bis 2020; Summe) werden der UL Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Ab 1.200 11 Von 1.140 bis 1.199 10 Von 1.080 bis 1.139 9 Von 1.020 bis 1.079 8 Von 960 bis 1.019 7 Der Punktwert für die Ziele in der Forschung ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 30 Punkte.
Promotionen. Eine Promotion kann vom Kunden für die betreffende Dienstleistung nur einmalig in Anspruch genommen werden. Die Dienstleistung wird nach Ablauf der Promotion automatisch kostenpflichtig. Eine Kündigung der Dienstleistung auf Ende der Promotion berechtigt den Kunden nicht zu einer weiteren Gratispromotion. Eine weitere Gratispromotion entfällt ebenfalls, wenn der Kunde die Dienstleistung später noch einmal abonniert.
Promotionen. Die TUBAF strebt im Zeitraum 2021 bis 2024 insgesamt 370 erfolgreich abgeschlossene Promotionsverfahren (darunter 27 kooperative Promotionen) an. Bei Erreichen der folgenden Werte für den Umfang der im wettbewerblichen, wissenschaftsgeleiteten Verfahren eingenommenen Mittel (Mittelwert 2021 bis 2024) werden der TUBAF Punkte wie folgt angerechnet: In T€ Punkte Ab 25.000 11 Von 23.750 bis unter 25.000 10 Von 22.500 bis unter 23.750 9 Von 21.250 bis unter 22.500 8 Von 20.000 bis unter 21.250 7 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Drittmitteleinnahmen aus der Wirtschaft (2023 bis 2024; Mittelwert) werden der TUBAF Punkte wie folgt angerechnet: In T€ Punkte Ab 7.500 11 Von 7.125 bis unter 7.500 10 Von 6.750 bis unter 7.125 9 Von 6.375 bis unter 6.750 8 Von 6.000 bis unter 6.375 7 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der Absolventen der erfolgreich abgeschlossenen Promotionsverfahren (2021 bis 2024; Summe) werden der TUBAF Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Ab 370 11 351 bis 369 10 333 bis 350 9 314 bis 332 8 296 bis 313 7 Der Punktwert für die Ziele in der Forschung ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 30 Punkte.
Promotionen. Die TU Dresden strebt (ohne Promotionen an der Medizinischen Fakultät) im Zeitraum 2023 bis 2024 insgesamt 1.000 erfolgreich abgeschlossene Promotionsverfahren (darunter 60 kooperative Promotionen) an. Bei Erreichen der folgenden Werte für den Umfang der im wettbewerblichen, wissenschaftsgeleiteten Verfahren eingeworbenen Mittel (Mittelwert 2023 bis 2024) werden der TU Dresden Punkte wie folgt angerechnet: In T€ Punkte Ab 165.000 11 Von 156.750 bis unter 165.000 10 Von 148.500 bis unter 156.750 9 Von 140.250 bis unter 148.500 8 Von 132.000 bis unter 140.250 7 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Drittmitteleinnahmen aus der Wirtschaft – ohne Medizinische Fakultät (Mittelwert 2023 bis 2024) werden der TU Dresden Punkte wie folgt angerechnet: In T€ Punkte Ab 23.000 11 Von 21.850 bis unter 23.000 10 Von 20.700 bis unter 21.850 9 Von 19.550 bis unter 20.700 8 Von 18.400 bis unter 19.550 7 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der Absolventen der erfolgreich abgeschlossenen Promotionsverfahren – ohne Medizinische Fakultät (2023 bis 2024; Summe) werden der TU Dresden Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Ab 1.000 11 Von 950 bis 999 10 Von 900 bis 949 9 Von 850 bis 899 8 Von 800 bis 849 7 Der Punktwert für die Ziele in der Forschung ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 30 Punkte.
Promotionen. 1 Mit den über WhappDeal veröffentlichten Promotionen geben wir weder eine Empfehlung noch eine Aufforderung zum Kauf von Produkten oder Dienstleistungen ab. Gegenüber End- Usern dient WhappDeal ausschliesslich als Informationsplattform. Wir distanzieren uns von den Inhalten der Promotionen. Für die Publizierung ist die jeweilige Partnerfirma rechtlich verantwortlich. 2 Promotionen mit Waren oder Dienstleistungen, deren Verkauf gemäss Recht verboten ist, dürfen nicht publiziert werden. Insbesondere dürfen keine Texte und Bilder mit folgendem In- halt publiziert werden: Alkoholische Getränke (Bier und Wein nur mit Verweis auf eine Alters- beschränkung), Tabak, Drogen, Waffen, Sprengkörper, Pornographie, Aktien, Arzneimittel, Kunst, medizinische Geräte, Raubkopien und Fälschungen, Wahrsagerei, sowie anstössige und diskriminierende Artikel. 3 Promotionen dürfen nur auf Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch verfasst werden. Der Text der Promotion muss die Ware oder Dienstleistung möglichst genau beschreiben. 4 Das Bild in Promotion muss zur angebotenen Ware oder Dienstleistung passen. Nicht erlaubt sind Bilder mit erkennbaren Minderjährigen, sowie anstössige und diskriminierende Bilder. 5 Verstösst der Inhalt (Bild oder Text) eines Angebots gegen das Recht oder diese AGB, dürfen wir dieses kommentarlos löschen. Bei vorsätzlichem Verstoss wird das Kundenkonto gesperrt. Die bezahlten Kosten für unsere Dienstleistungen werden dabei nicht zurück erstattet. Wir be- halten uns vor, allfällige weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Auffällige, anstössige Inhalte bitten wir, uns über xxxx@XxxxxXxxx.xx zu melden. 6 Sämtliche Promotionen müssen den Charakter von etwas besonderem / aussergewöhnli- chem oder einem sehr guten Preis beinhalten. Falls Firmen dies in der Auffassung von WhappDe- al nicht ausführen, darf der Account von WhappDeal gesperrt werden.
Promotionen. Bei der Anzahl der erfolgreich abgeschlossenen Promotionen im Jahr 2003 (Stand 30.06.03) beträgt der Anteil der Frauen nur 41% bzw. 47 % bei Berücksichtigung der Promotionen in der Medizin.
Promotionen. Im Dezember 2009 fand die mündliche Promotionsprü- fung von Anja Finger (Dissertation: „Wake-Up Calls: Sleep Discipline and Its Subject/s“) erfolgreich statt. Im Februar 2010 wurden Kathi Beier (Dissertation: „Selbst- täuschung. Zu Ontologie und Ethik eines privativen Phänomens“) und Christian Westerhoff (Dissertation: „Zwangsarbeit im Ersten Weltkrieg. Rekrutierung und Beschäftigung osteuropäischer Arbeitskräfte in den von Deutschland besetzten Gebieten“), im Juni 2010 Leif Scheuermann (Dissertation: „Religion an der Grenze. Provinzialrömische Religion am Neckar- und äußeren obergermanischen Limes“ ) sowie im Oktober 2010 Marc Zivojinovic (Dissertation: „Der Titokult. Formen charis- matischer Herrschaft im sozialistischen Jugoslawien“) mit Erfolg promoviert.
Promotionen. Die UL strebt (ohne Promotionen an der Medizinischen Fakultät) im Zeitraum 2021 bis 2024 insgesamt 1.200 erfolgreich abgeschlossene Promotionsverfahren (darunter 8 kooperative Promotionen) an. Bei Erreichen der folgenden Werte für den Umfang der im wettbewerblichen, wissenschaftsgeleiteten Verfahren eingeworbenen Mittel (Mittelwert 2021 bis 2024) werden der UL Punkte wie folgt angerechnet: In T€ Punkte Ab 70.000 11 Von 66.500 bis unter 70.000 10 Von 63.000 bis unter 66.500 9 Von 59.500 bis unter 63.000 8 Von 56.000 bis unter 59.500 7 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Drittmitteleinnahmen aus der Wirtschaft – ohne Medizinische Fakultät (2021 bis 2024; Mittelwert) werden der UL Punkte wie folgt angerechnet: In T€ Punkte Ab 7.000 11 Von 6.650 bis unter 7.000 10 Von 6.300 bis unter 6.650 9 Von 5.950 bis unter 6.300 8 Von 5.600 bis unter 5.950 7 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der Absolventen der erfolgreich abgeschlossenen Promotionsverfahren – ohne Medizinische Fakultät (2021 bis 2024; Summe) werden der UL Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Ab 1.200 11 Von 1.140 bis 1.199 10 Von 1.080 bis 1.139 9 Von 1.020 bis 1.079 8 Von 960 bis 1.019 7 Der Punktwert für die Ziele in der Forschung ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 30 Punkte.
Promotionen. Die MFD strebt im Zielvereinbarungszeitraum insgesamt 800 erfolgreich abgeschlossene Promotionsverfahren an. Zusätzlich strebt die MFD einen Anteil an Promotionsabschlüssen mit dem Prädikat „Summa cum laude“ in Höhe von 14 % pro Jahr an. Im Bereich der Nachwuchsförderung soll im nächsten Zielvereinbarungszeitraum die Anzahl durchgeführter TAC meetings (Treffen des Thesis Advisory Committees) aufgenommen werden.

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  • Sanktionen 1 Der Auftraggeber oder die nach gesetzlicher Anordnung zuständige Behörde kann einen Anbieter oder Subunternehmer, der selber oder durch seine Organe in schwerwiegender Weise einen oder mehrere der Tatbestände von Artikel 44 Absatz 1 Buchstaben c und e sowie Absatz 2 Buchstaben b, f und g erfüllt, von künftigen öffentlichen Aufträgen für die Dauer von bis zu fünf Jahren aus- schliessen oder ihm eine Busse von bis zu zehn Prozent der bereinigten Angebotssumme auferlegen. In leichten Fällen kann eine Verwarnung erfolgen. 2 Diese Sanktionsmöglichkeiten gelten unabhängig von weiteren rechtlichen Schritten gegen den fehlbaren Anbieter, Subunternehmer oder deren Organe. Den Verdacht auf unzulässige Wettbewerbsabreden nach Artikel 44 Absatz 2 Buchstabe b teilt der Auftraggeber oder die nach gesetzlicher Anordnung zu- ständige Behörde der Wettbewerbskommission mit. 3 Der Auftraggeber oder die nach gesetzlicher Anordnung zuständige Behörde meldet einen rechtskräftigen Ausschluss nach Absatz 1 dem InöB. Das InöB führt eine nicht öffentliche Liste der sanktionierten Anbieter und Subunterneh- mer, unter Angabe der Gründe für den Ausschluss sowie der Dauer des Aus- schlusses von öffentlichen Aufträgen. Es sorgt dafür, dass jeder Auftraggeber in Bezug auf einen bestimmten Anbieter oder Subunternehmer die entsprechen- den Informationen erhalten kann. Es kann zu diesem Zweck ein Abrufverfahren einrichten. Bund und Kantone stellen einander alle nach diesem Artikel erhobe- nen Informationen zur Verfügung. Nach Ablauf der Sanktion wird der Eintrag aus der Liste gelöscht. 4 Verstösst ein Auftraggeber gegen diese Vereinbarung, erlässt die nach ge- setzlicher Anordnung zuständige Behörde die angemessenen Weisungen und sorgt für deren Einhaltung. 5 Werden für einen öffentlichen Auftrag finanzielle Beiträge gesprochen, so kön- nen diese Beiträge ganz oder teilweise entzogen oder zurückgefordert werden, wenn der Auftraggeber gegen beschaffungsrechtliche Vorgaben verstösst.

  • Investitionen In Bezug auf Investitionen wird auf das gesonderte Investitionsabkommen verwie- sen, das Korea einerseits sowie Island, Liechtenstein und die Schweiz andererseits abgeschlossen haben. Dieses Investitionsabkommen8 ist für seine Vertragsparteien Bestandteil der Instrumente zur Errichtung der Freihandelszone.

  • Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises M09.80 Juvenile Arthritis bei sonstigen anderenorts klassifizierten Krankheiten: Mehrere Lokalisationen 1 2,00 EUR 93320

  • Reklamationen 10.1 Wie auch immer genannte Reklamationen jeglicher Art schieben die Zahlungsverpflichtung der Gegenpartei nicht auf. Reklamationen werden vom Lieferanten nur angenommen, wenn diese per Einschreiben innerhalb von vierzehn Tagen nach der Lieferung der Sachen bei ihm geltend gemacht werden. Nach Ablauf der oben genannten Frist gilt die Lieferung als von der Gegenpartei unwiderruflich und bedingungslos angenommen. Eventuelle Rechtsforderungen sind unter Androhung deren Nichtigkeit innerhalb von einem Jahr nach der fristgerechten Reklamation anhängig zu machen. Der Nachweis der fristgerechten Reklamation ist Sache der Gegenpartei. Die Gegenpartei kann die Richtigkeit ihrer Reklamation nur anhand der Sachen beweisen, wobei ihr außerdem die Beweispflicht obliegt, dass diese Sachen die gleichen sind wie jene, die vom Lieferanten geliefert wurden und dass sich die Sachen in dem gleichen Zustand befinden wie beim Verlassen des Lagers des Lieferanten. 10.2 Abweichungen in Bezug auf Qualität, Maße, Farben, Oberflächenbehandlung und dergleichen, die technisch nicht zu verhindern oder laut Handelsbrauch allgemein zulässig sind, stellen keinen Reklamationsgrund dar. Reklamationen werden vom Lieferanten nur bearbeitet, wenn ihm Gelegenheit gegeben wurde, die Sachen im Originalzustand in der Originalverpackung zu kontrollieren. Vom Lieferanten werden nur Sachen angenommen, die in seinem Auftrag zurückgeschickt wurden und für die der Reklamationsgrund von ihm gebilligt wurde. Die Rücksendung erfolgt auf Rechnung und Risiko der Gegenpartei. Bei einer von der Gegenpartei nachgewiesenen und vom Lieferanten für begründet erachteten Reklamation kann der Lieferant nach eigenem Ermessen die Teile oder die Artikel, auf die sich die Reklamation bezieht, ersetzen oder der Gegenpartei gutschreiben, dies unter Ausschluss jeglicher anderer Rechte der Gegenpartei auf Schadenersatz. In Bezug auf Reklamationen wird jede Teillieferung als Einzellieferung betrachtet.

  • Konsultationen Jede Vertragspartei kann der anderen Vertragspartei Konsultationen über jede mit diesem Abkommen in Zusammenhang stehende Frage vorschlagen. Diese Konsultationen werden an einem Ort und zu einem Zeitpunkt, der auf diplomatischem Wege vereinbart wurde, abgehalten.

  • Informationen Das Vertragsunternehmen sichert Elavon mit Wirkung zum Tag des Inkrafttretens dieses Vertrages sowie zum Zeitpunkt jeder Transaktion während der Laufzeit dieses Vertrages im Wege eines eigenständigen Garantieversprechens zu: Alle Elavon übermittelten Informationen sind wahr und vollständig und vermitteln ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Geschäfts- und Finanzlage und der wesentlichen Gesellschafter, Eigentümer oder leitenden Angestellten des Vertragsunternehmens.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Transaktionskosten Zusätzlich trägt der OGAW sämtliche aus der Verwaltung des Vermögens erwachsenden Nebenkosten für den An- und Verkauf der Anlagen (marktkonforme Courtagen, Kommissionen, Abgaben), sowie alle Steuern, die auf das Vermögen des OGAW sowie dessen Erträge und Aufwendungen erhoben werden (z.B. Quellensteuern auf ausländischen Erträgen). Der OGAW trägt ferner allfällige externe Kosten, d.h. Gebühren von Dritten, die beim An- und Verkauf der Anlagen anfallen. Diese Kosten werden direkt mit dem Einstands- bzw. Verkaufswert der betreffenden Anlagen verrechnet. Zusätzlich werden den jeweiligen Anteilsklassen etwaige Währungsabsicherungskosten belastet. Gegenleistungen, welche in einer fixen Pauschalgebühr enthalten sind, dürfen nicht zusätzlich als Einzelaufwand belastet werden. Eine allfällige Entschädigung für beauftragte Dritte ist jedenfalls in den Gebühren nach Art. 30 des Treuhandvertrages enthalten. Die allfälligen Kosten einer Währungsabsicherung von Anteilsklassen werden der entsprechenden Anteilsklasse zugeordnet.

  • Wiederherstellungskosten Im Schadenfall wird zwischen Teilschaden und Totalschaden unterschieden. Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Wiederherstellungskosten zuzüglich des Wertes des Altmaterials nicht höher sind als der Neuwert der versicherten Sache. Sind die Wiederherstellungskosten höher, so liegt ein Totalschaden vor. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert durch einen Abzug insbesondere für Alter, Abnutzung und technischen Zustand. Versicherte Sachen, die in verschiedenen Positionen bezeichnet sind, gelten auch dann nicht als einheitliche Sache, wenn sie wirtschaftlich zusammen gehören. Werden versicherte Sachen in einer Sammelposition aufgeführt, so gelten sie nicht als einheitliche Sache, sofern diese eigenständig verwendet werden können.

  • Kostenvoranschlag Der Kostenvoranschlag ist innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der vertragsärztlichen Verordnung vom Leistungserbringer an die KKH zu übermitteln. Maßgebend für die Recht- zeitigkeit ist das Datum der Absendung durch den Leistungserbringer. Soll die Versorgung mit den vertragsgegenständlichen Hilfsmitteln über den vereinbarten/ge- nehmigten Versorgungszeitraum fortgesetzt werden, hat der Leistungserbringer frühestens 28 Tage, spätestens 5 Tage vor Ablauf des genehmigten Versorgungszeitraumes der KKH dieses schriftlich mitzuteilen. Hierzu übermittelt der Leistungserbringer (erneut) einen Kostenvoranschlag nach Maßgabe der Anlage 05: „Datenübermittlung“ mit den dort vorgesehenen (Mindest-) Angaben. Eine Übermittlung eines Kostenvoranschlages ist nicht erforderlich, wenn die Leistung nicht genehmigungspflichtig ist.