Proportionalitätsregel. Die Proportionalitätsregel legt den Schadensersatz fest, den die Gesellschaft dem Versicherungsnehmer im Schadensfall schuldet, sofern sich Angaben des Versicherungsnehmers ihr gegenüber, die als Grundlage für die Vertragsgestaltung gedient haben, als nicht zutreffend erweisen. Es gibt zwei Arten von Proportionalitätsregeln: die der Beträge und die der Prämien. 1. Die Proportionalitätsregel der Beträge kommt zur Anwendung, wenn sich die Beträge, zu deren Versicherung sich der Versicherungsnehmer entschieden hatte, als unzureichend herausstellen. Sie errechnet sich wie folgt: Entschädigung = versicherter Betrag Schäden X Betrag, der hätte versichert werden müssen 2. Die Proportionalitätsregel der Prämien kommt im Fall einer unbeabsichtigten Auslassung oder ungenauen Angabe oder im Fall einer nicht gemeldeten Erhöhung des Risikos zur Anwendung, sofern ein Element, das die Prämie beeinflussen kann, nicht oder nicht mehr der Realität entspricht. Sie errechnet sich wie folgt: Entschädigung = gezahlte Prämie Schäden X Prämie, die hätte gezahlt werden müssen
Appears in 7 contracts
Samples: Versicherungsbedingungen, Berufsversicherungen, Versicherungsbedingungen