Proportionalitätsregel. Die Proportionalitätsregel wird nicht angewandt: ◼ falls der Versicherte die von der Gesellschaft vorgeschlagene Bewertungstabelle für das Gebäude korrekt angewandt und ausgefüllt und die Versicherung für das Gebäude auf Grundlage des ermittelten Xxxxx abgeschlossen hat; ◼ falls der Versicherte das Gebäude auf eigene Kosten von einem Sachverständigen hat schätzen lassen, der ihm von der Gesellschaft genannt worden war, und er die Versicherung mindestens auf Grundlage des ermittelten Xxxxx abgeschlossen hat; ◼ auf die Garantien in Verbindung mit der außervertraglichen Haftpflicht; ◼ auf die zu einem vereinbarten Wert abgeschlossenen Versicherungen.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Berufsversicherungen, Versicherungsbedingungen