Prämienangleichung und Kündigungsrecht nach Prämienangleichung. A(GB)-3.1 Die Versicherungsprämien unterliegen der Prämienangleichung. Soweit die Prämien nach Lohn-, Bau- oder Umsatzsumme berechnet werden, findet keine Prämienangleichung statt. Mindestprämien unterliegen unabhängig von der Art der Prämienberechnung der Prämien- angleichung.
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Prämienangleichung und Kündigungsrecht nach Prämienangleichung. A(GB)-3.1 Die Versicherungsprämien unterliegen der PrämienangleichungPrä- mienangleichung. Soweit die Prämien nach Lohn-, Bau- oder Umsatzsumme berechnet werden, findet keine Prämienangleichung statt. Mindestprämien unterliegen unabhängig von der Art der Prämienberechnung Prämienbe- rechnung der Prämien- angleichungPrämienangleichung.
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Prämienangleichung und Kündigungsrecht nach Prämienangleichung. A(GB)-3.1 Die Versicherungsprämien unterliegen der Prämienangleichung. Soweit die Prämien nach Lohn-, Bau- oder Umsatzsumme berechnet werden, findet keine Prämienangleichung statt. Mindestprämien Mindestbeiträge unterliegen unabhängig von der Art der Prämienberechnung Prämien- berechnung der Prämien- angleichungBeitragsangleichung.
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Prämienangleichung und Kündigungsrecht nach Prämienangleichung. A(GB)-3.1 Die Versicherungsprämien unterliegen der Prämienangleichung. Soweit die Prämien nach Lohn-, Bau- oder Umsatzsumme berechnet werden, findet keine Prämienangleichung statt. Mindestprämien unterliegen unabhängig von der Art der Prämienberechnung Prämien- berechnung der Prämien- angleichungPrämienangleichung.
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