Prüfergebnis Musterklauseln

Prüfergebnis. IBM wird den Kunden schriftlich benachrichtigen, sofern eine solche Überprüfung ergibt, dass der Kunde die berechtigte Nutzung eines berechtigten Produkts überschritten hat oder der Kunde die ihm aus diesem Vertrag obliegenden Verpflichtungen nicht einhält. Der Kunde erklärt sich dazu bereit, die in einer Rechnung von IBM aufgeführten Gebühren für 1) die Nutzungsüberschreitung, 2) Software-Subscription und -Support während der Nutzungsüberschreitung entweder für die Dauer der Nutzungsüberschreitung oder für zwei Jahre, je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist, und 3) alle anfallenden zusätzlichen Gebühren und anderen Verbindlichkeiten, die sich aufgrund der Prüfung ergeben, unverzüglich direkt an IBM zu entrichten.
Prüfergebnis. □ unwesentliche bzw. ohne Mängel □ wesentliche Mängel (Überwachung und Mängelbeseitigung sind erforderlich) □ erhebliche Mängel führt zu □ Personengefahr □ Betriebsmittelgefährdung und wurde bis zur Behebung stillgelegt Weitere Vorgehensweise: Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet, die im Rahmen der Zustandsfeststellung festgestellten Mängel unverzüglich bzw. zur vereinbar- ten Frist zu beseitigen. □ Eine Nachprüfung ist nicht erforderlich. □ Eine Nachprüfung ist erforderlich und festgesetzt auf den Hinweise/Beschreibung: Prüfer Ort der Prüfung Datum Unterschrift Firmenanschrift und Telefon-Nr.
Prüfergebnis. IBM wird den Lizenznehmer schriftlich benachrichtigen, sofern eine solche Überprüfung ergibt, dass der Lizenznehmer die berechtigte Nutzung eines Programms überschritten hat oder der Lizenznehmer die ihm aus dieser Vereinbarung obliegenden Verpflichtungen nicht einhält. Der Lizenznehmer erklärt sich dazu bereit, die in einer Rechnung von IBM aufgeführten Gebühren für 1) die Nutzungsüberschreitung, 2) die Unterstützung während der Nutzungsüberschreitung entweder für die Dauer der Nutzungsüberschreitung oder für zwei Jahre, je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist, und 3) alle anfallenden zusätzlichen Gebühren und anderen Verbindlichkeiten, die sich aufgrund der Prüfung ergeben, unverzüglich direkt an IBM zu entrichten.
Prüfergebnis. Es wurden nicht alle Abschlagszahlungen berücksichtigt. Es fehlen…
Prüfergebnis. Es wurden nicht alle Einnahmemeldungen berücksichtigt. Es fehlen…
Prüfergebnis. Es wurden nicht alle Fahrten berücksichtigt. Es fehlen…
Prüfergebnis. Es wurden nicht sachgerechte Aufteilungsverhältnisse festgestellt. Dieses be- trifft die folgenden Relationen (der Anlage/ der beigefügten Datei/ der übermit- telten Daten): 4001 3502 495 alle Gesetzter Schlüssel nicht berücksichtigt 75% 2501 4001 55 Xxxxxxx Bahn nicht beteiligt, da nur Busweg 100% … … … … … … Xxx Xxx Xxxx Xxx Xxxxxxx Xxxxxxxxx- kategorie Anspruch Abrechnung Schlüssel Abrechnung Korrektur- vorschlag Anspruch Korrektur Anpruchs- änderung Xxxxxxxx0 Xxxxxxxx00 Xxx0 Zeitkarten_Schüler 53,40 € 41,40% 100,00% 128,99 € 75,59 € Xxxxxxxx00 Xxxxxxxx0 Xxx0 Einzelkarten 110,20 € 23,50% 40,00% 187,57 € 77,37 € Xxxxxxxx00 Xxxxxxxx00 Xxx0 Zeitkarten_Schüler 104,20 € 92,80% 100,00% 112,28 € 8,08 € Xxxxxxxx00 Xxxxxxxx00 Xxx0 Einzelkarten 335,15 € 93,50% 100,00% 358,45 € 23,30 € Xxxxxxxx00 Xxxxxxxx00 Xxx0 Zeitkarten_Schüler 83,40 € 52,40% 100,00% 159,16 € 75,76 € Xxxxxxxx00 Xxxxxxxx00 Xxx0 Zeitkarten_Schüler 187,40 € 64,80% 80,00% 231,36 € 43,96 € Xxxxxxxx00 Xxxxxxxx0 Xxx0 Zeitkarten_Erwachsene 69,58 € 84,80% 100,00% 82,05 € 12,47 € Xxxxxxxx00 Xxxxxxxx0 Xxx0 Einzelkarten 862,85 € 92,30% 100,00% 934,83 € 71,98 € Xxxxxxxx00 Xxxxxxxx0 Xxx0 Zeitkarten_Schüler 1.576,84 € 85,70% 100,00% 1.839,95 € 263,11 € Xxxxxxxx00 Xxxxxxxx00 Xxx0 Einzelkarten 99,00 € 95,90% 100,00% 103,23 € 4,23 € Xxxxxxxx00 Xxxxxxxx00 Xxx0 Zeitkarten_Schüler 939,90 € 99,80% 100,00% 941,78 € 1,88 € Xxxxxxxx00 Xxxxxxxx0 Xxx0 Einzelkarten 82,85 € 90,20% 100,00% 91,85 € 9,00 € Xxxxxxxx00 Xxxxxxxx0 Xxx0 Einzelkarten 82,15 € 97,20% 100,00% 84,52 € 2,37 € Xxxxxxxx00 Xxxxxxxx00 Xxx0 Einzelkarten 71,35 € 74,30% 100,00% 96,03 € 24,68 € Gemeinde28 Gemeinde81 Weg11 Einzelkarten 69,00 € 25,00% 50,00% 138,00 € 69,00 € Gemeinde28 Gemeinde81 Weg11 Einzelkarten 139,00 € 26,50% 45,00% 236,04 € 97,04 € Gemeinde28 Gemeinde81 Weg11 Zeitkarten_Schüler 63,10 € 24,70% 50,00% 127,73 € 64,63 € Xxxxxxxx00 Xxxxxxxx00 Xxx0 Zeitkarten_Erwachsene 2.691,70 € 41,10% 55,00% 3.602,03 € 910,33 € Xxxxxxxx00 Xxxxxxxx00 Xxx0 Einzelkarten 21.951,65 € 40,40% 55,00% 29.884,67 € 7.933,02 € Xxxxxxxx00 Xxxxxxxx00 Xxx0 Zeitkarten_Erwachsene 9.191,36 € 74,90% 81,00% 9.939,92 € 748,56 € Xxxxxxxx00 Xxxxxxxx00 Xxx0 Einzelkarten 55.580,35 € 73,70% 81,00% 61.085,59 € 5.505,24 € Gemeinde3 Xxxxxxxx0 Xxx0 Einzelkarten 178,63 € 39,70% 60,00% 269,97 € 91,34 € Gemeinde3 Xxxxxxxx0 Xxx0 Zeitkarten_Schüler 866,80 € 52,70% 60,00% 986,87 € 120,07 € Xxxxxxxx0 Xxxxxxxx00 Xxx0 Einzelkarten 127,50 € 24,40% 40,00% 209,02 € 81,52 € Xxxxxxxx0 Xxxxxxxx00 Xxx0 Ei...
Prüfergebnis. Es wurden keine Mängel festgestellt Die Photovoltaikanlage entspricht den anerkannten Regeln der Elektrotechnik Bemerkungen: Prüfung Konstruktion: Ort der Prüfung Datum der Prüfung Prüfer Name, Unterschrift Prüfung Aufbau: Ort der Prüfung Datum der Prüfung Prüfer Name, Unterschrift Besichtigung: Ort der Besichtigung Datum der Besichtigung Prüfer Name, Unterschrift Elektrische Prüfung: Ort der Prüfung Datum der Prüfung Prüfer Name, Unterschrift Der Umfang der Haftung des / der Unterzeichnenden ist auf die oben beschriebenen Arbeiten eingeschränkt nach E DIN IEC 62446 (VDE 0126-23, Entwurf), Anhang B Prüfdatum: Beginn der Prüfung: Uhr, Ende: Uhr Prüfer: (Vorname, Name) Besichtigte Stromkreise (bei großen Anlagen und getrennten Besichtigungen pro Besichtigung ein Blatt ausfüllen): Gesamte Photovoltaikanlage Folgende Stromkreise: Die Photovoltaikanlage wurde nach den Anforderungen in DIN VDE 0100-600 besichtigt.
Prüfergebnis. Bei erfolgreicher Prüfung erteilt der Identitätsvermittler dem Diensteanbieter per Textform die Freigabe zur Teilnahme an VIDIS. Mit erfolgreicher Freigabe hat der Diensteanbieter das Recht, sich während der Vertragslaufzeit in der Außenkommunikation und vor allem in Verhandlungen über Lernmittelbezugsverträge mit „geeignet für Nutzung mit VIDIS im Rahmen der Pilotphase“ zu bezeichnen. Für die Verwendung der Marken und Designs des Identitätsvermittlers gilt Ziffer 8.3. entsprechend.

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  • Ergebnis Das Antrag stellende Unternehmen ist ein KMU, wenn die Anzahl der Mitarbeiter insgesamt kleiner als 250 ist. Zudem darf die Summe der Jahresumsätze höchstens 50 Mio Euro oder die addierten Bilanzsummen höchstens 43 Mio Euro betragen. Ja Ja Nein Nein Ja Ja Ja Ja Ja Ja Verbund über eine natürliche Person ① Alleinige Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte Beherrschender Einfluss gemäß Vertrag oder Satzung Mehrheit der Stimmrechte Verpflichtung zur Erstellung eines konsolidierten Abschlusses Nein Ja Unternehmen hält Beteiligung zwischen 25% und ≤ 50% ② Nein Nein Eigenständiges Unternehmen 20020 Fassung 07/08 3/4 ① Siehe Allgemeine Erläuterungen, Ziffer 2, Verbundene Unternehmen ② Siehe Allgemeine Erläuterungen, Ziffer 2, Eigenständige Unternehmen Nein Ja Ja + 100%ige Anrechnung + Prozentuale Anrechnung nach Beteiligungsquote Weiteres verbundenes Unternehmen des verbundenen Unternehmens Nein Nein Ja Ja Nein Nein Alle Partnerunternehmen des verbundenen Unternehmens Weitere verbundene Unternehmen des Partnerunternehmens + Prozentuale Anrechnung des verbundenen Unternehmens des Partnerunternehmens Ja + Prozentuale Anrechnung nach Beteiligungsquote 20020 Fassung 07/08 4/4 Maßgeblich für die Einstufung als Kleinstunternehmen bzw. als ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) ist die Emp- fehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen ABl. der EU L 124/36 vom 20. Mai 2003. Bitte beachten Sie, dass diese vereinfachte Erklärung ausschließlich für nicht verflochtene Unternehmen anzuwenden ist. Nähere Informationen zur KMU-Definition sowie zu verflochtenen Unternehmen gibt Ihnen das entsprechende Informa- tionsblatt (Formularnummer 20020). Name, Vorname/Firma Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) Zahl der Mitarbeiter Jahresumsatz (in €) Bilanzsumme (in €) Es wird versichert, dass es sich um bei dem hier bezeichneten Antragsteller um ein eigenständiges Unternehmen ohne Verflechtungen mit anderen Unternehmen handelt. Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift(en) und Stempel 20029 zurücksetzen Fassung 07/08 Doktyp_12008 1/1 Maßgeblich für die Einstufung als Kleinstunternehmen beziehungsweise als ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) ist die Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen ABl. der EU L 124/36 vom 20. Mai 2003. Nähere Informationen zur KMU-Definition sowie zu verflochtenen Unternehmen gibt Ihnen das entsprechende Informa- tionsblatt (Formularnummer 20020). Name, Vorname/Firma Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) Es wird versichert, dass die Angaben auf den nachfolgenden Anhängen vollständig und korrekt sind und dass ein KMU gemäß oben genannter EU-Definition vorliegt. Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift(en) und Stempel 20182 zurücksetzen Fassung 11/20 1/4

  • Bonitätsauskünfte Soweit es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen notwendig ist, fragen wir bei Auskunfteien Informationen zur Be­ urteilung Ihres allgemeinen Zahlungsverhaltens ab. Aktuell handelt es sich bei diesen Auskunfteien um Schufa und Credit­ reform. Weitere Informationen zu den eingesetzten Auskunfteien finden Sie auf unserer Homepage xxx.xx0000.xx in der Rubrik Datenschutz. Datenübermittlung an die SCHUFA und Befreiung vom Berufsgeheimnis: Die LV 1871 übermittelt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantra­ gung, die Durchführung und Beendigung dieses Versicherungsvertrages sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhal­ ten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundver­ ordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Vertragspartners** oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interes­ sen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kun­ den. Die SCHUFA verarbeitet Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertrags­ partnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein An­ gemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kredit­ würdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden.

  • Mietpreis Der vom Mieter an den Vermieter zu bezahlende Mietpreis ist im Mietvertrag geregelt und richtet sich grundsätzlich nach der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Preisliste. Der Mietpreis wird pro Nacht berechnet. Der Preis pro Nacht kann variieren, je nachdem in welche Saison die jeweilige Nacht fällt. Neben der mietweisen Überlassung sind durch den Mietpreis, soweit nicht ausdrücklich zwischen Vermieter und Mieter schriftlich oder in Textform etwas anderes vereinbart wurde, nur die Kosten für die Kfz-Versicherung (vgl. § 11) sowie für Wartung und Verschleißreparaturen abgegolten. In welchem Umfang gefahrene Kilometer im Mietpreis enthalten sind kann der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste entnommen werden. Nicht im Mietpreis enthalten sind insbesondere Kraftstoffkosten, Maut-, Park-, Camping-, Stellplatz- sowie Fährgebühren, Bußgelder und sonstige Strafgebühren sowie die sonstigen Betriebskosten. Diese Kosten sind ausschließlich vom Mieter zu tragen. Gibt der Mieter das Reisemobil vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurück, so hat er den vollen vertraglich vereinbarten Mietpreis zu zahlen, es sei denn, der Vermieter kann das Reisemobil im Zeitraum zwischen tatsächlicher Rückgabe und vereinbarten Ende der Miete anderweitig vermieten. Ist eine anderweitige Vermietung in diesem Zeitraum tatsächlich möglich, mindert sich der zu bezahlende Mietpreis entsprechend anteilig. Gibt der Mieter das Reisemobil nicht zu dem im Mietvertrag vereinbarten Termin an den Vermieter zurück, so ist der Vermieter berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung als Nutzungsentschädigung ein Entgelt mindestens in Höhe des zuvor vereinbarten Mietzinses zu verlangen. Dies gilt auch, wenn den Mieter kein Verschulden an der verspäteten Rückgabe trifft. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens behält sich der Vermieter vor.

  • Kaufpreis a. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer sowie die Kosten der Versendung bzw. Anlieferung enthalten. Es werden bei der Lieferung von Mineralölen eine GGVS- sowie eine Mautpauschale und bei Pellets ein Einblas- sowie Mautpauschale erhoben. Skontoabzüge sind ausgeschlossen. x. Xxxxxx kein Preis vereinbart ist, erfolgt Preis- und Mengenberechnung bei der Lieferung von Mineralölprodukten zu unserem am Liefertag allgemein gültigen Preis, der sich nach handelsüblichen und/oder gesetzlichen Bemessungsfaktoren (insbes. Mineralölsteuergesetz/Eichordnung etc.) berechnet. c. Sollte unsere Ware, ihre Vor- und Zwischenerzeugnisse oder Rohstoffe mit Zöllen und sonstigen Abgaben belegt oder die für diese bereits bestehenden öffentlichen oder privatrechtlichen Lasten, insbesondere Frachten, Umschlagtarife oder Steuern, erhöht werden, so können wir die dich dadurch für die verkaufte Ware ergebenden Mehrbelastung in Rechnung stellen oder den Kaufpreis nachträglich entsprechend erhöhen oder wegen des nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurücktreten; das gilt auch, wenn ein Festpreis oder steuer-, zoll- oder frachtfreie Lieferung vereinbart war. d. Soll zoll- und/oder steuerbegünstigt geliefert werden, ist uns der von dem Verwendungszweck entsprechende Erlaubnisschein rechtzeitig vorzulegen. Wird der Erlaubnisschein nicht erteilt oder wieder entzogen, werden wir die Ware unter Berücksichtigung der am Tage der Lieferung gültigen Zoll- und Steuersätze berechnen. e. Bei Verträgen, bei denen die Lieferung der Ware erst vier Monate nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden soll, sind wir berechtigt, die Erhöhung des Entgelts, die zwischen Abschluss und Ausführung des Vertrages entstehen, dem Kunden in Rechnung zu stellen und nach dem Zeitpunkt der Vertragsausführung gültigen Preis zu berechnen.

  • Sehhilfen sind, abweichend von § 4 Nr. 2 d) Satz 6 Teil II AVB/KK 2013, unabhängig von der Anzahl erstattungsfähig zu 100 %, maximal 900 EUR innerhalb von jeweils drei Kalenderjahren ab Versicherungsbeginn.

  • Baukostenzuschüsse 2.1. Der Kunde zahlt einen weiteren Baukostenzuschuss (BKZ), wenn der Kunde seine Leistungsanforderung (maximale Wärmeleistung/Anschlusswert) wesentlich erhöht. Wesentlichkeit ist dann anzunehmen, wenn eine Leistungssteigerung von 25 % erzielt wird. 2.2. Als angemessener BKZ zu den auf den Kunden entfallenden Kosten für die Erstellung oder Verstärkung von der örtlichen Versorgung dienenden Verteilungsanlagen gilt ein Anteil von 70 % dieser Kosten.

  • Ausspeisepunkt Ein Punkt innerhalb eines Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden aus einem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern oder zum Zwecke der Einspeicherung entnommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen oder Grenzübergängen übertragen werden kann. Als Ausspeisepunkt gilt im Fernleitungsnetz auch die Zusammenfassung mehrerer Ausspeisepunkte zu einer Zone gemäß § 11 Abs. 2 GasNZV.

  • Verbraucherstreitbeilegung Das Unternehmen ist nicht verpflichtet und nicht bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).

  • Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung a) Xxxxx nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versiche- rungsnehmer seine Pflichten nach § 9.2 a) vorsätzlich verletzt hat. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflichten grob fahrlässig, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungs-nehmers entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen. b) Nach einer Gefahrerhöhung nach § 9.2 b) und 9.2 c) ist der Versicherer für einen Versicherungsfall, der später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugegangen sein müssen, leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt hat. Hat der Versicherungsnehmer seine Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gilt § 9.5 a) Satz 2 und 3 entsprechend. Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen, wenn ihm die Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem ihm die Anzeige hätte zugegangen sein müssen, bekannt war. c) Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen,

  • Folgebeitrag Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist. Ist mit Ihnen die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt Ihre Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen.