Prüfung der Mietfläche Musterklauseln

Prüfung der Mietfläche. Die Mietfläche wird von der Messe München GmbH auf dem Hallenboden eingemessen und an den Ecken markiert. Jeder Aussteller ist verpflichtet, sich nach der Standzuteilung über Lage und Maß etwaiger Einbauten, insbesondere Feuermelder, Verlauf der Versorgungskanäle, Lüftungssysteme usw. selbst zu in- formieren und gegebenenfalls den Standbauer zu unterrichten. Die Grenzen der Mietfläche sind unbedingt einzuhalten (siehe auch Punkt 4.7.4. Hallenböden). Hallenteile und technische Einrichtungen dürfen nicht beschädigt, verschmutzt oder auf andere Art verändert werden (z. B. Bohren, Nageln, Schrauben). Auch das Streichen, Tapezieren und Bekleben ist nicht gestattet. Durch Standaufbauten und Exponate dürfen keine Hallenteile und technische Einrichtungen belastet werden, die dafür nicht bestimmt sind. Hallensäulen / Hallenstützen können aber innerhalb der Stand- fläche ohne Beschädigung derselben im Rahmen der zulässigen Bauhöhe umbaut werden. Fugen an Hallenwänden, -decken und -fußböden dürfen unter keinen Umständen durch Stemm-, Fundamentierungs- oder ähnliche Arbeiten beschädigt werden. Das Einbringen von Bolzen und Verankerungen für Standbauten ist nicht gestattet. Die Befestigung von Exponaten durch Bodenverankerungen ist nur in begründeten Ausnahmefällen und nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Messe München GmbH, Hauptabteilung Tech- nischer Ausstellerservice, möglich. Hierzu sind spätestens zwei Wochen vor Aufbaubeginn die be- nötigten Bodenverankerungen bei der Messe München GmbH, Hauptabteilung Technischer Aussteller- service, schriftlich anzumelden. Der Anmeldung sind maßstäbliche Pläne mit Angabe der Lage, Verankerungsart und Bohrungsdurchmesser sowie Anzahl der Verankerungen beizufügen. Die An- zahl der Verankerungen ist auf die unbedingt notwendige Menge zu begrenzen. Ein Anspruch auf das Einbringen und die Nutzung von Bodenverankerungen besteht nicht. Die Messe München GmbH behält sich das Recht vor, die zur Verankerung zu verwendenden Materialien vorzuschreiben. Bei Verwendung von nicht genehmigten Materialien und / oder bei Einbringung von Bodenverankerun- gen ohne schriftliche Genehmigung der Messe München GmbH wird eine Reparaturkostenpauschale von 90,00 EUR/Bohrloch zzgl. MwSt. erhoben. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Messe München GmbH, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice.
Prüfung der Mietfläche. Die Mietfläche wird von der Messe München GmbH auf dem Boden des Freigeländes eingemessen und an den Ecken markiert. Jeder Aussteller ist verpflichtet, sich nach der Standzuteilung über Lage und Maß etwaiger Einbauten, insbesondere Versorgungsleitungen, Fundamente, Gleise, Verteilerkästen usw. selbst zu informieren und gegebenenfalls den Standbauer zu unterrichten. Die Grenzen der Mietfläche sind unbedingt einzuhalten. Es ist sicherzustellen, dass keine sich auf der Mietfläche befindlichen Gegenstände über die Mietfläche hinausragen. Ausnahmen kann die Messe München GmbH, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice, für Turmdrehkräne aus Sicher- heitsgründen erteilen; sie kann die Ausnahmegenehmigung davon abhängig machen, dass sämtliche betroffenen Aussteller darin eingewilligt haben, dass der betreffende Turmdrehkran in ihren Stand hineinragt. Weigert sich ein Aussteller, diese Einwilligung zu erteilen, so ist die Weigerung unbeachtlich, wenn es aus Sicherheitsgründen erforderlich ist, dass der betreffende Turmdrehkran in seine Miet- fläche hineinragt.
Prüfung der Mietfläche. Die gemietete Standfläche wird von Mitte der Trennwand bis Mitte der Trennwand gemessen. Somit ergibt sich eine Differenz von 6 cm der ge- mieteten Standfläche. Wenn Sie einen eigenen Systemstand verwenden oder feste Einbauten planen, teilen Sie dies der Messeleitung bitte recht- zeitig mit. Es wird darauf hingewiesen, dass die Grundrisse bzw. Hallen- pläne der Messeleitung in erster Linie der Orientierung dienen. Wir emp- fehlen daher allen Ausstellern sowie den im Auftrag tätigen Messebauern dringend, sich über vorhandene Einbauten (Feuermelder, Verteilerkästen, Wasseranschlüsse, Hallenpfeiler etc.) an Ort und Stelle selbst zu informie- ren. Jegliche Befestigung von Standbauten und Exponaten an Hallen- wänden, Decken, Dächern, Hallensäulen, Rohrleitungen u.ä. sowie das Anstreichen, Tapezieren und Bekleben derselben sind nicht gestattet. Die Standgrenzen sind unbedingt einzuhalten.
Prüfung der Mietfläche. Die Standfläche wird von der agra Veranstaltungs GmbH gekennzeichnet. Jeder Aussteller ist unverzüglich verpflichtet, sich vor Ort über Lage, Maße und etwaige Einbauten usw. zu informieren. Beanstandungen wegen Maßdifferenzen usw. werden von der agra Veranstaltungs GmbH nachträglich nicht anerkannt. Die Standgrenzen müssen unbedingt eingehalten werden. Es ist darauf zu achten, dass die Grenzen der vermieteten Flächen weder durch Standaufbauten noch durch Gegenstände überschritten werden. Die Platzanforderungen müssen so gewählt werden, dass Standaufbauten, Stützen, Säulen, Dachüberstände, Plakate, Schilder usw. weder auf die Wege noch auf die angrenzenden Flächen bzw. Stände der Nachbarn ragen. Eingriffe in den Boden sind nicht gestattet, in Ausnahmefällen müssen diese durch die agra Veranstaltungs GmbH genehmigt werden. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung bei Nichtbeachtung. Zelthallen, Zelthallenteile, Wände und Fußböden sowie technische Einrichtungen dürfen nicht beschädigt, verschmutzt oder auf andere Art verändert werden (z.B. Bohren, Nageln, Schrauben). Auch das Streichen, Tapezieren und Bekleben ist nicht gestattet. Zelthallenteile und technische Einrichtungen dürfen weder durch Standaufbauten noch durch Exponate belastet werden. Feuermelder, Feuerlöschgeräte und deren Hinweisschilder dürfen nicht von ihrem Standort entfernt, zugehängt oder zugestellt werden. Stützen können, sofern innerhalb der Standfläche, ohne Beschädigung derselben im Rahmen der zulässigen Bauhöhe umbaut werden.