Prüfung und Abnahme. 19.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle Leistungen von der Leistungs- erbringerin sofort nach deren Bereitstellung anzunehmen und auf Mängel zu prüfen (Abnahme). 19.2 Der Kunde hat festgestellte Mängel innert einer Frist von 7 Tagen der Leistungserbringerin anzuzeigen. Unterlässt er dies, gelten die Arbeiten als genehmigt. Ebenso gilt die Ab- nahme als erfolgt, wenn der Kunde den operativen Betrieb aufnimmt oder Änderungen an gelieferten Produkten vor- nimmt. 19.3 Die Leistungserbringerin hat Mängel innert angemessener oder einer allfällig vereinbarten Frist zu beheben. 19.4 Zeigen sich bei der Prüfung unerhebliche Mängel, so findet die Abnahme gleichwohl mit Abschluss der Prüfung statt. Die Leistungserbringerin behebt die festgestellten Mängel und gibt deren Behebung dem Kunden bekannt.
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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions, Allgemeine Geschäftsbedingungen