Common use of Prüfungs- und Betretungsrecht, Weisungsbefugnis Clause in Contracts

Prüfungs- und Betretungsrecht, Weisungsbefugnis. Der Betreiber der Schienenwege hat auf seinem Betriebsgelände das Recht, sich jederzeit davon zu überzeugen, dass das EVU seinen vertraglichen Pflichten nachkommt. Soweit es zur Gewährleistung eines sicheren und ordnungsgemäßen Betriebes notwendig ist, können dazu legitimierte Personale des Betreibers der Schienenwege Fahrzeuge, Anlagen und Einrichtungen des EVU betreten und dem Personal des EVU Weisungen erteilen. Das Personal des EVU hat den Weisungen Folge zu leisten.

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Samples: Schienennetz Nutzungsbedingungen, Schienennetz Nutzungsbedingungen, Schienennetz Benutzungsbedingungen

Prüfungs- und Betretungsrecht, Weisungsbefugnis. Der Betreiber der Schienenwege hat auf seinem Betriebsgelände das Recht, sich jederzeit davon zu überzeugen, dass das EVU seinen vertraglichen Pflichten nachkommt. Soweit es zur Gewährleistung eines sicheren und ordnungsgemäßen ord- nungsgemäßen Betriebes notwendig ist, können dazu legitimierte Personale des Betreibers der Schienenwege Fahrzeuge, Anlagen und Einrichtungen Fahrzeuge des EVU betreten und dem Personal des EVU Weisungen erteilen. Das Personal des EVU hat den Weisungen Wei- sungen Folge zu leisten.

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Samples: Schienennetz Benutzungsbedingungen

Prüfungs- und Betretungsrecht, Weisungsbefugnis. Der Betreiber der Schienenwege hat auf seinem Betriebsgelände das Recht, sich jederzeit davon zu überzeugen, dass das EVU seinen vertraglichen Pflichten nachkommt. Soweit es zur Gewährleistung eines sicheren und ordnungsgemäßen Betriebes notwendig ist, können dazu legitimierte Personale des Betreibers der Schienenwege Fahrzeuge, Anlagen und Einrichtungen Fahrzeuge des EVU betreten und dem Personal des EVU Weisungen erteilen. Das Personal des EVU hat den Weisungen Folge zu leisten.

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Samples: Schienennetz Benutzungsbedingungen

Prüfungs- und Betretungsrecht, Weisungsbefugnis. Der Betreiber der Schienenwege hat auf seinem Betriebsgelände das RechtDie WHG ist berechtigt, sich auf ihrem Betriebsgelände jederzeit davon zu überzeugen, dass das EVU seinen seine vertraglichen Pflichten nachkommterfüllt. Soweit es dies zur Gewährleistung eines sicheren und ordnungsgemäßen Betriebes notwendig ist, können dazu legitimierte Personale beauftragte Personen des Betreibers der Schienenwege Eisenbahnbetriebsleiters Fahrzeuge, Anlagen und Einrichtungen des EVU betreten und dem Personal des EVU betriebliche Weisungen erteilen. Das Personal des EVU hat den Weisungen uneingeschränkt Folge zu leisten. Dies umfasst auch die Befugnis zur Mitfahrt im Führerraum des eingesetzten Triebfahrzeugs.

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Samples: Nutzungsbedingungen

Prüfungs- und Betretungsrecht, Weisungsbefugnis. Der Betreiber der Schienenwege hat auf seinem Betriebsgelände das Recht, sich jederzeit davon zu überzeugen, dass das EVU seinen vertraglichen vertrag- lichen Pflichten nachkommt. Soweit es zur Gewährleistung eines sicheren und ordnungsgemäßen Betriebes notwendig ist, können dazu legitimierte Personale des Betreibers der Schienenwege Fahrzeuge, Anlagen und Einrichtungen des EVU betreten und dem Personal des EVU Weisungen erteilen. Das Personal des EVU hat den Weisungen Folge zu leisten.

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Samples: Schienennetz Benutzungsbedingungen

Prüfungs- und Betretungsrecht, Weisungsbefugnis. Der Betreiber der Schienenwege hat auf seinem Betriebsgelände das Recht, sich jederzeit davon zu überzeugen, dass das EVU seinen vertraglichen Pflichten vertragli- xxxx Xxxxxxxxx nachkommt. Soweit es zur Gewährleistung eines sicheren und ordnungsgemäßen Betriebes notwendig ist, können dazu legitimierte Personale des Betreibers der Schienenwege Fahrzeuge, Anlagen und Einrichtungen Fahrzeuge des EVU betreten und dem Personal des EVU Weisungen erteilen. Das Personal des EVU hat den Weisungen Folge zu leisten.

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Samples: Schienennetz Benutzungsbedingungen