Qualität, Qualitätsprüfung Musterklauseln

Qualität, Qualitätsprüfung. Die Qualität der vom Leistungsgeber zur Verfügung gestellten Energie entspricht der Qualität der von dem jeweiligen Vorlieferanten gelieferten Energie bzw. dem als Anlage 1 zum Term Sheet Nr. 4 beigefügten Produkt-Katalog, soweit anwendbar.
Qualität, Qualitätsprüfung. Die Qualität der Leistung und Qualitätszusicherungen des Leistungsgebers sind in den AGB geregelt. Bei einer von dem Leistungsgeber zu vertretenden Nichteinhaltung der vereinbarten Verfügbarkeit gelten die einschlägigen Vorschriften der Leistungsbeschreibung.
Qualität, Qualitätsprüfung. Die Qualität der bereitgestellten Signale und ihre Verfügbarkeit entspricht dem bei den Empfangsanlagen und Modulationsleitungsnetzen für die terrestrischen Sender des Leistungsgebers vorherrschenden Qualitäts-Standard.
Qualität, Qualitätsprüfung. 10.1 Die Qualität der bereitgestellten Signale und ihre Verfügbarkeit entspricht dem bei der BK-Einspeisung und -Verteilung in dem jeweiligen Netz des Leistungsgebers vorherrschenden Qualitäts-Standard.
Qualität, Qualitätsprüfung. 10.1 Für das System DIAMANT gilt die als Anlage 2 beigefügte technische Beschreibung.
Qualität, Qualitätsprüfung. 10.1 Für das System OPAL gilt die als Anlage 2 beigefügte technische Beschreibung.
Qualität, Qualitätsprüfung. 10.1 Für die Systeme DIMOSAURUS und OPAL gelten die als Anlage 2 beigefügten technischen Beschreibungen.
Qualität, Qualitätsprüfung. 10.1 [Freigelassen]