Qualitätsmanagementsystem des Lieferanten Musterklauseln

Qualitätsmanagementsystem des Lieferanten. Der Lieferant verpflichtet sich zur permanenten Anwendung eines wirksamen Qualitäts- managementsystems, dass entsprechend seiner Struktur und Betriebsgröße auf der Basis der aktuellen Revision von ISO 9001 aufgebaut wurde. Diese internationale Norm ist als Grundlage für die QM- Systemanforderungen anzusehen, die ggf. durch branchen- und kundenspezifische Standards je nach der Art der bestellten Produkte, Prozesse bzw. Dienstleistungen zu ergänzen ist. Verfügt der Lieferant über kein gültiges Zertifikat zu seinem Qualitätsmanagementsystem (QMS), kann das QMS anderweitig durch den Besteller überprüft werden- z.B. anhand der Unterlagen zur Selbstauskunft oder in einem Zulassungsaudit durch den Besteller. Die ggf. festgelegten Verbesserungsmaßnahmen werden schriftlich festgelegt. Die Umsetzung der für Lieferantenzulassung notwendigen Verbesserungen wird durch den Besteller überwacht. Verliert der Lieferant seine Zulassung bzw. sein QMS- Zertifikat, so ist der Besteller unverzüglich, jedoch spätestens drei Werktage ab Kenntnis des Verlusts, schriftlich zu informieren. Der Lieferant ist verpflichtet, seine nationalen Rechtsvorschriften bzgl. Umweltschutz, Energienutzung und Arbeitssicherheit einzuhalten. Arbeitsplätze und -abläufe sind so zu gestalten, dass negative Auswirkungen auf den Menschen und Produkte ausgeschlossen werden. Der Besteller empfiehlt dem Lieferanten darüber hinaus die Implementierung zutreffender Managementsysteme: Umwelt-/ Energie-/ Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagementsystem.
Qualitätsmanagementsystem des Lieferanten a.) Der Lieferant verpflichtet sich zur permanenten Anwendung eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN ISO 9001:2015. Dies ist eine Mindestanforderung. Das Qualitätsmanagement ist in Richtung IATF 16949:2016 weiter zu entwickeln. Bis zur Umsetzung der IATF 16949:2016 gelten die Anforderungen der MAQMSR als zusätzliche Mindestanforderung. Der Lieferant trägt die ausschließliche Verantwortung für die Qualität der von ihm gelieferten Produkte. Der Lieferant verpflichtet sich, die Qualität der von ihm hergestellten Produkte vor der Lieferung an MSG so zu prüfen, dass eine zusätzliche Eingangsprüfung bei MSG entfallen kann. Die Eingangsprüfung bei MSG beschränkt sich ausschließlich auf äußerlich erkennbare Transport- und Verpackungsschäden sowie auf die Einhaltung von Menge und Identität. Die Prüfung der Identität erfolgt zumindest anhand der Lieferpapiere. Festgestellte Mängel werden dem Lieferanten unverzüglich angezeigt. Die Garantie- und Gewährleistungsansprüche vom Kunden bleiben hierdurch unberührt. b.) Der Lieferant ist dem Null-Fehler-Ziel verpflichtet und wird darüber hinaus seine Leistungen dahingehend kontinuierlich optimieren. Kann der Lieferant keine 0-Fehlerlieferung garantieren, so werden jährliche ppm-Ziele festgelegt. Sind keine gesonderten ppm-Ziele festgelegt gilt grundsätzlich eine Fehlerrate < 100 ppm. Wird das ppm-Ziel nicht erreicht, so ist vom Lieferanten ein Maßnahmenkatalog einzureichen. Falls erforderlich wird des Weiteren das Eskalationsverfahren gemäß Punkt 4 eingeleitet. c.) Soweit MSG dem Lieferanten Produktions- und Prüfmittel zur Verfügung stellt, müssen diese vom Lieferanten in sein Qualitätsmanagementsystem wie eigene Produktions- und Prüfmittel einbezogen werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Qualitätsmanagementsystem des Lieferanten. Der Lieferant ist für die von ihm gelieferten Produkte und Dienstleistungen ganzheitlich verantwortlich. Diese Vereinbarung gilt für alle Lieferanten von Prototypenteilen und -komponenten, Produktionsmaterialien, Serien- und Ersatzteilen, Dienstleistungen wie z.B. Wärmebehandlung, Lackierung oder Oberflächenbeschichtungen, jedweder Art von Materialbearbeitung, sowie für Lieferanten die Dienstleistungen erbringen wie z.B. Entwicklungs- oder Programmiertätigkeiten. Darüber hinaus gelten auftragsspezifische Dokumente wie Spezifikationen, Qualitätssicherungsvereinbarungen, Kundenanfragen und weitere Kundenanforderungen die dem Lieferanten jederzeit über das MinebeaMitsumi Webportal zugänglich sind. (siehe: xxx.xxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxx/). MTCE stellt auf Nachfrage auch die Anforderungen in Papierform zur Verfügung. Weitere zutreffende Anforderungen: • MinebeaMitsumi Global Supplier Requirements include Code of Conduct • MinebeaMitsumi Green procurement • GADSL für Automotive Produkte (IMDS / CAMDS) • ISO 9001:2015 • IATF 16949:2016 • ISO 14001 • VDA Schadteilanalyse • VDA 2 Produktionsprozess und Produktfreigabe (PPF) • PPAP Production Part Approval Process • MSA Measurement Systems Analysis, • APQP • General Purchase Order Terms and Conditions. Zertifizierte QM- Systeme nach DIN EN ISO 9001 werden als Mindestanforderung für Industrial Produkte angesehen. Für Automotive Produkte die Einhaltung und erfolgreiche Aufrechterhaltung der IATF 16949 Customer Specific Requirements (CSR) werden Produktspezifisch über eine SQP vereinbart und definiert. Weitere mit der MTCE getroffene Vereinbarungen, Verweise und genannte Normen sind für den Lieferanten ebenfalls bindend und somit ein Vertragsbestandteil. Der Lieferant verpflichtet sich, im Rahmen seines QM-Systems die Prozesse und Fertigungen zur MTCE mindestens einmal jährlich einem Prozessaudit zu unterziehen. Ergebnisse dieses Audits sind der MTCE auf Nachfrage vorzulegen. Der Lieferant verpflichtet sich, seinen Unterlieferanten dahingehend zu qualifizieren, dass die hier getroffenen Vereinbarungen auch auf seine Unterlieferanten anwendbar sind.
Qualitätsmanagementsystem des Lieferanten. Der Lieferant unterhält ein Qualitätsmanagementsystem gemäß ISO 9001: 2015 oder ein vergleichbares, weiterentwickeltes System. Er verpflichtet sich zur Null-Fehler- Zielsetzung und informiert Dynacast rechtzeitig über den jeweiligen Zertifizierungsstand. Auch die Vor- und Unterlieferanten werden entsprechend den ISO-Richtlinien und den Grundsätzen dieses Vertrages in das Qualitätssystem des Lieferanten eingebunden.
Qualitätsmanagementsystem des Lieferanten a) Der Lieferant ist für die von ihm erbrachten Leistungen voll verantwortlich. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, verpflichtet sich der Lieferant zur permanenten Anwendung eines Qualitätsmanagementsystems mindestens nach ISO 9001 oder eines Systems, das mindestens alle inhaltlichen Anforderungen dieser Norm erfüllt. b) Für alle durch ETA PLUS vorgeschriebenen Unterlieferanten wird ETA PLUS diese Unterlieferanten auffordern, ebenfalls ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend den von ETA PLUS gestellten Forderungen einzurichten. Der Lieferant prüft, dass ein durch ETA PLUS vorgeschriebener Unterlieferant diese Forderungen einhält und informiert ETA PLUS bei Nichterfüllung. c) Der Lieferant wird seine Unterlieferanten, welche durch ETA PLUS nicht vorgeschrieben sind, zur Einhaltung der von ihm übernommenen Pflichten aus diesem Vertrag verpflichten. Falls der Lieferant die Übernahme der Pflichten bei Unterlieferanten nicht durchsetzen kann, wird er ETA PLUS informieren und die Vertragspartner werden versuchen, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. d) Systemauditbewertungen werden durch ETA PLUS anerkannt, wenn selbige durch akkreditierte Zertifizierungsgesellschaften bzw. durch einen Maschinenbauer (Original Equipment Manufacturer) erfolgt sind und die Leistungen, welche an ETA PLUS erbracht werden, durch das erteilte Zertifikat und/oder Auditbericht, abgedeckt sind. Die Kopie eines gültigen Zertifikates ist unaufgefordert bei ETA PLUS (Fachbereich Einkauf) einzureichen. Der Lieferant sorgt dafür, dass ETA PLUS unaufgefordert stets das gültige Zertifikat zur Verfügung steht. Nur dadurch kann eine Berücksichtigung in der Lieferantenbewertung erfolgen. e) Auf Anfrage von ETA PLUS muss der Lieferant sicherstellen, dass – sofern vorhanden - auch Zertifikate seiner Unterlieferanten ETA PLUS zur Verfügung gestellt werden.
Qualitätsmanagementsystem des Lieferanten. (1) Der Lieferant unterhält ein Qualitätsmanagementsystem, welches mindestens die Anforde- rungen der ISO 9001 erfüllt. Den entsprechenden Nachweis führt der Lieferant im Rahmen eines Zertifizierungsverfahrens mit einer akkreditierten Zertifizierungsgesellschaft nach ISO 9001 und durch Vorlage des Zertifikates. Der Lieferant entwickelt sein Qualitätsmanagementsystem in der Weise weiter, dass die Anforderungen der IATF 16949 erfüllt werden. (2) Der Lieferant verpflichtet sich zum ressourcenschonenden Betrieb seiner Fertigungseinrich- tungen. Er unterhält ein System zum Umweltmanagement, welches sich nachweislich an der Norm ISO 14001 bzw. am EMAS Standard orientiert. Die geltenden gesetzlichen Vorgaben zu Stoffverboten in Produkten gemäß Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge (Stoffverbote gemäß der sog. „Altautorichtline“) sind einzuhalten. (3) Der Lieferant benennt für die interne Koordination von Produktsicherheitsaspekten einen Pro- duktsicherheitsbeauftragten (PSB). Der PSB ist bzgl. seiner Aufgabenstellung und Verantwortlich- keit zu qualifizieren. Der Lieferant teilt KSM unaufgefordert den PSB mit.
Qualitätsmanagementsystem des Lieferanten. Der Lieferant verpflichtet sich, ein wirksames Managementsystem einzurichten und permanent anzuwenden, welches den Anforderungen der DIN EN ISO 9001 oder adä­quat in der jeweils gültigen Fassung entspricht. Der Lieferant verpflichtet die für die Herstellung oder die Qualitätssicherung seiner Lieferung an den Abnehmer hinzugezogenen Unterlieferanten zur Einhaltung der von ihm übernommenen Pflichten aus dieser Managementvereinbarung. Der Abnehmer kann vom Lieferanten dokumentierte Nachweise verlangen, dass der Lieferant sich von der Einhaltung des Qualitätsmanagementsystems bei seinen Unterlieferanten überzeugt hat. Ein gültiges Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 oder anderer gleichwertiger Normen wird als ausreichender Nachweis der Qualitätsfähigkeit des Lieferanten bzw. seiner Unterlieferanten anerkannt. Der Lieferant gewährt den Mitarbeitern des Bestellers nach vorheriger Terminabsprache Zutritt zu seinen Betriebsstätten und -anlagen, um die Existenz sowie Funktion des Managementsystems des Zulieferers zu überprüfen.
Qualitätsmanagementsystem des Lieferanten. Grundsätzlich ist der Lieferant für die Qualität seiner Leistung verantwortlich. Der Vertragsgegenstand muss dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. Der Lieferant hat Spezifikationen und Beschreibungen der Fa. Xxxxxxx zum Vertragsgegenstand auf Fehler und auf Herstellbarkeit zu prüfen. Um zu gewährleisten, dass diese den Spezifikationen der Fa. Walther entspricht, ist ein wirksames Qualitätsmanagementsystem gemäß den Anforderungen der DIN EN ISO 9001 in der jeweils gültigen Fassung einzuführen, anzuwenden, aufrecht zu erhalten und die Wirksamkeit durch eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsgesellschaft bestätigen zu lassen. Sofern keine Zertifizierung besteht, muss der Lieferant eine Weiterentwicklung des QM-Systems nach den Forderungen der aktuellen Version der DIN EN ISO 9001 durchführen. Die Anforderungen müssen bekannt sein und angewendet werden. Der Lieferant ist dem Null-Fehler-Ziel verpflichtet und muss seine Lieferung dahingehend kontinuierlich optimieren und seine Unterlieferanten diesbezüglich weiterentwickeln. Der Lieferant wird durch eine geeignete Kennzeichnung der Vertragsgegenstände oder - falls dies nicht möglich ist - auf andere Weise dafür sorgen, dass bei Erkennen eines Fehlers festgestellt werden kann, welche Vertragsgegenstände insgesamt von einem solchen Fehler betroffen sind oder betroffen sein können. Über sein Kennzeichnungssystem hat der Lieferant die Fa. Walther so auf dem Laufenden zu halten, dass der Fa. Walther jederzeit eine Feststellung möglich ist.
Qualitätsmanagementsystem des Lieferanten a) Zur Sicherstellung der Qualität seiner Produkte und Dienstleistungen verpflichtet sich der Lieferant, ein wirksames Qualitätssicherungssystem min. nach DIN EN ISO 9001 oder eines Systems, das mindestens alle inhaltlichen Anforderungen dieser Norm erfüllt, anzuwenden und aufrechtzuerhalten. b) Der Lieferant verpflichtet sich, rechtliche Umweltschutzvorgaben einzuhalten und daran zu arbeiten, bei seinen Tätigkeiten nachteilige Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu verringern. Hierzu ist die Einführung und Weiterentwicklung eines Umweltmanagementsystems nach ISO 14001 wünschenswert. c) Das Ziel der ACE GmbH ist es, die Nachhaltigkeit in der Lieferkette sicherzustellen und zu verbessern, daher beziehen wir unsere Lieferanten in diesen Prozess mit ein. Der Nachhaltigkeitsfragebogen für Lieferanten dient zur Selbstbewertung und als erste Bestandsaufnahme, die Aufschluss über den derzeitigen Stand der Aktivitäten unserer Lieferanten bezüglich CSR/Nachhaltigkeit gibt. d) Speziell für Automotive-Bereich gelten auch weitere Regelwerke, insbesondere die nachfolgenden: • VDA-Schriftenreihe, Band 1 ff • IATF 16949 • Die entsprechenden Kundenanforderungen wie z.B. Formel Q Konkret, Formel Q Fähigkeit, Mercedes Benz Special Terms, Toyota SQAM Anforderungen etc. ebenfalls als Vertragsbestandteil.
Qualitätsmanagementsystem des Lieferanten. Der Lieferant verpflichtet sich zur permanenten Anwendung eines Qualitätsmanagementsystems in Anlehnung an die DIN EN ISO 9000 ff, in der jeweils gültigen Form oder eines Systems, das mindestens alle inhaltlichen Anforderungen einer der vorgenannten Normen erfüllt. Wenn HAUTAU dem Lieferanten Produktions- und Prüfmittel im Rahmen des Bezuges von Lieferungen zur Verfügung stellt, müssen diese vom Lieferanten in sein Qualitätsmanagementsystem wie eigene Mittel einbezogen werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Lieferant verpflichtet sich, das Produkt nur so zu liefern, wie in der Zeichnung/ Spezifikation beschrieben, dies gilt auch für Stoffe und Teile seiner Unterlieferanten. Der Lieferant hat daher die HAUTAU Anforderungen, wie z.B. Spezifikationen und Zeichnungen, sorgfältig zu prüfen, ob die geforderten Sollwerte und Toleranzen eingehalten werden können. Bei Unklarheiten ist Rücksprache mit HAUTAU zu nehmen.