Qualitätsmanagementsystem des Lieferanten Musterklauseln

Qualitätsmanagementsystem des Lieferanten. Der Lieferant verpflichtet sich zur permanenten Anwendung eines wirksamen Qualitäts- managementsystems, dass entsprechend seiner Struktur und Betriebsgröße auf der Basis der aktuellen Revision von ISO 9001 aufgebaut wurde. Diese internationale Norm ist als Grundlage für die QM- Systemanforderungen anzusehen, die ggf. durch branchen- und kundenspezifische Standards je nach der Art der bestellten Produkte, Werks- bzw. Dienstleistungen zu ergänzen ist. Verfügt der Lieferant über kein gültiges Zertifikat zu seinem Qualitätsmanagementsystem (QMS), wird sein QMS in einem Zulassungsaudit durch den Besteller überprüft und die ggf. notwendigen Verbesserungsmaßnahmen schriftlich festgelegt. Verliert der Lieferant seine Zulassung bzw. seine Zertifizierung, so ist der Besteller unverzüglich, jedoch spätestens drei Werktage ab Kenntnis des Verlusts, schriftlich zu informieren. Der Lieferant ist verpflichtet, seine nationalen Rechtsvorschriften bzgl. Umweltschutz, Energienutzung und Arbeitssicherheit einzuhalten. Arbeitsplätze und -abläufe sind so zu gestalten, dass negative Auswirkungen auf die Produkte ausgeschlossen werden. Der Besteller empfiehlt dem Lieferanten darüber hinaus die Implementierung zutreffender Managementsysteme: Umwelt-/ Energie-/ Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagementsystem.
Qualitätsmanagementsystem des Lieferanten a.) Der Lieferant verpflichtet sich zur permanenten Anwendung eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN ISO 9001:2015. Dies ist eine Mindestanforderung. Das Qualitätsmanagement ist in Richtung IATF 16949:2016 weiter zu entwickeln. Bis zur Umsetzung der IATF 16949:2016 gelten die Anforderungen der MAQMSR als zusätzliche Mindestanforderung. Der Lieferant trägt die ausschließliche Verantwortung für die Qualität der von ihm gelieferten Produkte. Der Lieferant verpflichtet sich, die Qualität der von ihm hergestellten Produkte vor der Lieferung an MSG so zu prüfen, dass eine zusätzliche Eingangsprüfung bei MSG entfallen kann. Die Eingangsprüfung bei MSG beschränkt sich ausschließlich auf äußerlich erkennbare Transport- und Verpackungsschäden sowie auf die Einhaltung von Menge und Identität. Die Prüfung der Identität erfolgt zumindest anhand der Lieferpapiere. Festgestellte Mängel werden dem Lieferanten unverzüglich angezeigt. Die Garantie- und Gewährleistungsansprüche vom Kunden bleiben hierdurch unberührt.
Qualitätsmanagementsystem des Lieferanten. Der Lieferant ist für die von ihm gelieferten Produkte und Dienstleistungen ganzheitlich verantwortlich. Diese Vereinbarung gilt für alle Lieferanten von Prototypenteilen und -komponenten, Produktionsmaterialien, Serien- und Ersatzteilen, Dienstleistungen wie z.B. Wärmebehandlung, Lackierung oder Oberflächenbeschichtungen, jedweder Art von Materialbearbeitung, sowie für Lieferanten die Dienstleistungen erbringen wie z.B. Entwicklungs- oder Programmiertätigkeiten. Darüber hinaus gelten auftragsspezifische Dokumente wie Spezifikationen, Qualitätssicherungsvereinbarungen, Kundenanfragen und weitere Kundenanforderungen die dem Lieferanten jederzeit über das MinebeaMitsumi Webportal zugänglich sind. (siehe: xxx.xxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxx/). MTCE stellt auf Nachfrage auch die Anforderungen in Papierform zur Verfügung. Weitere zutreffende Anforderungen: • MinebeaMitsumi Global Supplier Requirements include Code of Conduct • MinebeaMitsumi Green procurement • GADSL für Automotive Produkte (IMDS / CAMDS) • ISO 9001:2015 • IATF 16949:2016 • ISO 14001 • VDA Schadteilanalyse • VDA 2 Produktionsprozess und Produktfreigabe (PPF) • PPAP Production Part Approval Process • MSA Measurement Systems Analysis, • APQP • General Purchase Order Terms and Conditions. Zertifizierte QM- Systeme nach DIN EN ISO 9001 werden als Mindestanforderung für Industrial Produkte angesehen. Für Automotive Produkte die Einhaltung und erfolgreiche Aufrechterhaltung der IATF 16949 Customer Specific Requirements (CSR) werden Produktspezifisch über eine SQP vereinbart und definiert. Weitere mit der MTCE getroffene Vereinbarungen, Verweise und genannte Normen sind für den Lieferanten ebenfalls bindend und somit ein Vertragsbestandteil. Der Lieferant verpflichtet sich, im Rahmen seines QM-Systems die Prozesse und Fertigungen zur MTCE mindestens einmal jährlich einem Prozessaudit zu unterziehen. Ergebnisse dieses Audits sind der MTCE auf Nachfrage vorzulegen. Der Lieferant verpflichtet sich, seinen Unterlieferanten dahingehend zu qualifizieren, dass die hier getroffenen Vereinbarungen auch auf seine Unterlieferanten anwendbar sind.
Qualitätsmanagementsystem des Lieferanten a) Zur Sicherstellung der Qualität seiner Produkte und Dienstleistungen verpflichtet sich der Lieferant, ein wirksames Qualitätssicherungssystem min. nach DIN EN ISO 9001 oder eines Systems, das mindestens alle inhaltlichen Anforderungen dieser Norm erfüllt, anzuwenden und aufrechtzuerhalten.
Qualitätsmanagementsystem des Lieferanten. (1) Der Lieferant unterhält ein Qualitätsmanagementsystem, welches mindestens die Anforde- rungen der ISO 9001 erfüllt. Den entsprechenden Nachweis führt der Lieferant im Rahmen eines Zertifizierungsverfahrens mit einer akkreditierten Zertifizierungsgesellschaft nach ISO 9001 und durch Vorlage des Zertifikates. Der Lieferant entwickelt sein Qualitätsmanagementsystem in der Weise weiter, dass die Anforderungen der IATF 16949 erfüllt werden.
Qualitätsmanagementsystem des Lieferanten. XY verpflichtet sich zur permanenten Anwendung eines geeigneten, den Vorgaben der Automobilindustrie entsprechenden Qualitätsmanagementsystems, das durch ein gültiges Zertifikat nach IATF 16949 in der jeweils gültigen Fassung nachzuweisen ist. Kann sich XY nicht nach IATF 16949 zertifizieren lassen, verpflichtet sich XY, ein Managementsystem nach der jeweils aktuell gültigen Version der DIN EN ISO 9001 zu unterhalten und in Abstimmung mit BPW bestimmte, in der IATF 16949 oder den Referenzhandbüchern der Automotive Industry Action Group (nachfolgend „AIAG“ genannt) enthaltene Anforderungen (z.B. FMEA, SPC etc.) trotzdem zu erfüllen. Damit BPW diese Verpflichtung überprüfen kann, ist von XY ein entsprechender Arbeitsplan aufzustellen, der die Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen aufführt. Das Ziel muss jedoch für XY sein, das Qualitätsmanagementsystem nach IATF 16949 auszurichten und nachzuweisen. BPW führt eine Potentialanalyse oder ein Systemaudit nach VDA Band 6 durch, soweit zwischen XY und BPW bereits eine Geschäftsbeziehung besteht, aber XY sein Qualitätsmanagementsystem noch nicht hat zertifizieren lassen. Das jeweilige Ergebnis führt zu einer Auditeinstufung im Sinne des VDA Band 6 (A, B oder C) und folgenden Auflagen für XY: Auditergebnis Auflagen „C“ XY ist mit sofortiger Wirkung nur noch mittels Sondermaßnahmen (z.B. Einzelabnahme, 100% Warenausgangsprüfung etc.) berechtigt, an BPW zu liefern. XY ist verpflichtet, in einem Zeitraum von 3 Monaten mindestens die Auditeinstufung „B“ zu erreichen. Auf Anfrage von XY unterstützt BPW bei der Umsetzung.
Qualitätsmanagementsystem des Lieferanten. Der Lieferant verpflichtet sich zur permanenten Anwendung eines Qualitätsmanagementsystems nach - DIN EN ISO 9001 (Nachweis der Zertifizierung erforderlich) - ISO/TS 16949 (Nachweis der Zertifizierung ist anzustreben - Umweltmanagementsystem nach EMAS oder DIN EN ISO 14001 (anzustreben) Der Lieferant ist dem Null-Fehler-Ziel verpflichtet bzw. strebt dieses an und muss seine Leistungen dahingehend kontinuierlich optimieren. Soweit der Kunde dem Lieferanten Produktions- und Prüfmittel, insbesondere Mittel und Einrichtungen im Rahmen des Bezugs von Lieferungen zur Verfügung stellt, müssen diese vom Lieferanten in sein Qualitätsmanagementsystem wie eigene Produktions- und Prüfmittel einbezogen werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Qualitätsmanagementsystem des Lieferanten. Der Lieferant verpflichtet sich zur permanenten Anwendung eines Qualitäts- managementsystems in Anlehnung an DIN EN ISO 9001 in der jeweiligen gültigen Form oder eines Systems, das mindestens alle inhaltlichen Anforde- rungen der vorgenannten Norm erfüllt. Der Lieferant ist dem Null-Fehler-Ziel verpflichtet und muss seine Leistungen dahingehend kontinuierlich optimieren. Abweichende Zielvereinbarungen werden in Spezifikationen getroffen (z. B. in Technischen Lieferbedingungen Einkauf (TLE), Rahmenvereinbarungen, Regelungen im Anlaufmanagement). Im Falle von Fusionen, Akquisitionen und Angliederungen und ähnlichen Maß- nahmen mit möglicher Auswirkung auf die Struktur des Unternehmens oder seiner Betriebe nimmt der Lieferant eine Verifizierung zum QM-System vor und informiert Licatec unverzüglich zu Sachverhalt und Ergebnis der Verifizierung.
Qualitätsmanagementsystem des Lieferanten. Grundsätzlich ist der Lieferant für die Qualität seiner Leistung verantwortlich. Der Vertragsgegenstand muss dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. Der Lieferant hat Spezifikationen und Beschreibungen der Fa. Xxxxxxx zum Vertragsgegenstand auf Fehler und auf Herstellbarkeit zu prüfen. Um zu gewährleisten, dass diese den Spezifikationen der Fa. Walther entspricht, ist ein wirksames Qualitätsmanagementsystem gemäß den Anforderungen der DIN EN ISO 9001 in der jeweils gültigen Fassung einzuführen, anzuwenden, aufrecht zu erhalten und die Wirksamkeit durch eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsgesellschaft bestätigen zu lassen. Sofern keine Zertifizierung besteht, muss der Lieferant eine Weiterentwicklung des QM-Systems nach den Forderungen der aktuellen Version der DIN EN ISO 9001 durchführen. Die Anforderungen müssen bekannt sein und angewendet werden. Der Lieferant ist dem Null-Fehler-Ziel verpflichtet und muss seine Lieferung dahingehend kontinuierlich optimieren und seine Unterlieferanten diesbezüglich weiterentwickeln. Der Lieferant wird durch eine geeignete Kennzeichnung der Vertragsgegenstände oder - falls dies nicht möglich ist - auf andere Weise dafür sorgen, dass bei Erkennen eines Fehlers festgestellt werden kann, welche Vertragsgegenstände insgesamt von einem solchen Fehler betroffen sind oder betroffen sein können. Über sein Kennzeichnungssystem hat der Lieferant die Fa. Walther so auf dem Laufenden zu halten, dass der Fa. Walther jederzeit eine Feststellung möglich ist.
Qualitätsmanagementsystem des Lieferanten. Der Lieferant verpflichtet sich zur permanenten Anwendung eines Qualitätsmanagementsystems in Anlehnung an die DIN EN ISO 9000 ff, in der jeweils gültigen Form oder eines Systems, das mindestens alle inhaltlichen Anforderungen einer der vorgenannten Normen erfüllt. Wenn HAUTAU dem Lieferanten Produktions- und Prüfmittel im Rahmen des Bezuges von Lieferungen zur Verfügung stellt, müssen diese vom Lieferanten in sein Qualitätsmanagementsystem wie eigene Mittel einbezogen werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Lieferant verpflichtet sich, das Produkt nur so zu liefern, wie in der Zeichnung/ Spezifikation beschrieben, dies gilt auch für Stoffe und Teile seiner Unterlieferanten. Der Lieferant hat daher die HAUTAU Anforderungen, wie z.B. Spezifikationen und Zeichnungen, sorgfältig zu prüfen, ob die geforderten Sollwerte und Toleranzen eingehalten werden können. Bei Unklarheiten ist Rücksprache mit HAUTAU zu nehmen.