Schädlingsbekämpfung. C 1.9.1 Wenn die versicherte Wohnung von Schädlingen befallen ist und der Befall aufgrund seines Ausmaßes nur fachmännisch beseitigt werden kann, organisieren wir die Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma und übernehmen die Kosten für die Schädlingsbekämpfung bis zu 300 Euro je Versicherungsfall. Als Schädlinge gelten ausschließlich Schaben (z. X. Xxxxx- xxxxx), Ratten, Mäuse, Motten, Ameisen und Silberfischchen.
C 1.9.2 Wir erbringen keine Leistungen, wenn der Befall der versicherten Wohnung durch Schädlinge bereits vor Vertragsbeginn für Sie erkennbar war.
Schädlingsbekämpfung a. EA organisiert den Einsatz einer Fachfirma für die Schädlingsbekämpfung, wenn die versicherte Wohnung in einem Ausmaß durch Schädlinge befallen wurde, das nur fachmännisch beseitigt werden kann. EA übernimmt die Kosten für die Schädlingsbekämpfung bis zu einer Höhe von EUR 500,– € je Versicherungsfall.
b. Als Schädlinge gelten ausschließlich Schaben (z. B. Kakerlaken), Ratten, Mäuse, Motten, Ameisen und Silberfischchen.
c. EA erbringt keine Leistung, wenn der Befall der versicherten Wohnung durch Schädlinge bereits vor Beginn des Vertrages für den Versicherungsnehmer erkennbar war.
Schädlingsbekämpfung. Der Versicherer organisiert die Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma, wenn der Befall der versicherten Wohneinheit durch Schädlinge aufgrund seines Ausmaßes nur fachmännisch beseitigt werden kann. Als Schädlinge gelten hierbei ausschließlich Schaben (zum Beispiel Kakerlaken), Ratten, Mäuse, Motten, Ameisen und Silberfischchen und übernehmen die hierbei anfallen- den Kosten.
Schädlingsbekämpfung. 1. Bei Befall der versicherten Wohnung durch Schädlinge, der aufgrund sei- nes Ausmaßes nur fachmännisch beseitigt werden kann, organisiert der Versicherer die Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma.
2. Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Schädlingsbekämpfung, maximal jedoch 500,— € je Versicherungsfall.
3. Als Schädlinge gelten ausschließlich Schaben (z. B. Kakerlaken), Ratten, Mäuse, Motten, Ameisen und Silberfischchen.
Schädlingsbekämpfung. 4.7.1 Wenn die versicherte Wohnung von Schädlingen befallen ist, organisieren wir die Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma. Voraussetzung ist, dass der Befall ein Ausmaß hat, das nur durch einen Fachmann beseitigt werden kann. Als Schädlinge gelten ausschließlich folgende Tiere: Ratten, Mäuse, Schaben (bspw. Kakerlaken), Motten, Ameisen und Silberfischchen.
4.7.2 Die Kosten für die Schädlingsbekämpfung übernehmen wir bis zu 500 Euro je Versicherungsfall.
4.7.3 Wir erbringen keine Leistungen, wenn Sie schon vor Vertragsbeginn hät- ten erkennen können, dass Ihre Wohnung von Schädlingen befallen ist.
Schädlingsbekämpfung. 12.1 Ist die versicherte Wohnung von Schädlingen befallen und kann der Befall aufgrund seines Ausmaßes nur fachmännisch beseitigt werden, organisiert der Versicherer die Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma und übernimmt die Kosten. Schädlinge sind Schaben (zum Beispiel Kakerlaken), Ratten, Mäuse, Motten, Ameisen und Silberfischchen.
12.2 Der Versicherer erbringt keine Leistungen, wenn der Befall des versicherten Objektes durch Schädlinge bereits vor Ver- tragsbeginn für Sie erkennbar war.
Schädlingsbekämpfung. Auf Verlangen des Eigentümers müssen die Gäste eine angemessene Zeitspanne einräumen, damit die Schädlingsbekämpfung in den Räumlichkeiten durchgeführt werden kann. Die Gäste haben unverzüglich alle Anweisungen des Schädlingsbekämpfers bezüglich der Vorbereitung der Räumlichkeiten für die Arbeit, der ordnungsgemäßen Lagerung verderblicher Waren und der ordnungsgemäßen Beseitigung von Müll zu befolgen.
Schädlingsbekämpfung. Der Versicherer organisiert den Einsatz einer Fachfirma für die Schäd- lingsbekämpfung, wenn die versicherte Wohnung in einem Ausmaß durch Schädlinge befallen wurde, welches nur fachmännisch beseitigt werden kann.
Schädlingsbekämpfung. Wenn das versicherte Objekt von Schädlingen befallen ist und der Befall aufgrund seines Ausmaßes nur fachmännisch beseitigt werden kann, organisieren wir die Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma und übernehmen die Kosten für die Schädlingsbekämpfung bis zu EUR 500,– je Versicherungsfall. Als Schädlinge gelten ausschließlich Schaben (z. B. Kakerlaken), Ratten, Mäuse, Motten, Ameisen und Silberfischchen. Für die Schädlingsbekämpfung wird eine Karenzzeit von 30 Tagen ab Vertragsschluss vereinbart. Für Fälle, die innerhalb der Karenzzeit eintre- ten, besteht keine Leistungspflicht des Versicherungs-gebers.
Schädlingsbekämpfung. Wird das versicherte Gebäude bzw. die versicherte Wohnung durch Schädlinge in einem Ausmaß befallen, der nur fachmännisch zu beseitigen ist, organisieren wir die Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma. Als Schädlinge gelten ausschließlich Schaben (z. B. Kakerlaken), Ratten, Mäuse, Motten, Ameisen und Silberfischchen. Wir übernehmen die Kosten für die Schädlingsbekämpfung bis zu 300 Euro je Ver- sicherungsfall. Eine Übernahme der Kosten ist ausgeschlossen, wenn der Schädlingsbefall des ver- sicherten Gebäudes bzw. der versicherten Wohnung bereits vor Vertragsbeginn für Sie erkennbar war. Befinden sich im Bereich des versicherten Gebäudes bzw. der versicherten Woh- nung Wespennester, so organisieren wir die fachmännische Entfernung bzw. Umsiedlung. Die Kosten für die Entfernung bzw. Umsiedlung des Wespennestes übernehmen wir bis 300 Euro je Versicherungsfall. Die Übernahme der Kosten ist ausgeschlossen, wenn für Sie bereits vor Vertrags- beginn die Existenz des Wespennestes erkennbar war oder sich das Wespennest in einem räumlichen Bereich befindet, der nicht der versicherten Wohnung zuge- ordnet werden kann. Darüber hinaus entfällt die Kostenübernahme, wenn aus rechtlichen Gründen, z. B. aus Gründen des Artenschutzes, eine Entfernung oder Umsiedlung nicht zulässig ist.