Schädlingsbekämpfung Musterklauseln

Schädlingsbekämpfung. C 1.9.1 Wenn die versicherte Wohnung von Schädlingen befallen ist und der Befall aufgrund seines Ausmaßes nur fachmännisch beseitigt werden kann, organisieren wir die Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma und übernehmen die Kosten für die Schädlingsbekämpfung bis zu 300 Euro je Versicherungsfall. Als Schädlinge gelten ausschließlich Schaben (z. X. Xxxxx- xxxxx), Ratten, Mäuse, Motten, Ameisen und Silberfischchen.
Schädlingsbekämpfung. 12.1 Ist die versicherte Wohnung von Schädlingen befallen und kann der Befall aufgrund seines Ausmaßes nur fachmännisch beseitigt werden, organisiert der Versicherer die Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma und übernimmt die Kosten. Schädlinge sind Schaben (zum Beispiel Kakerlaken), Ratten, Mäuse, Motten, Ameisen und Silberfischchen.
Schädlingsbekämpfung a. EA organisiert den Einsatz einer Fachfirma für die Schäd- lingsbekämpfung, wenn die versicherte Wohnung in einem Ausmaß durch Schädlinge befallen wurde, der nur fach- männisch beseitigt werden kann. EA übernimmt die Kosten für die Schädlingsbekämpfung bis zu einer Höhe von EUR 500,– € je Versicherungsfall.
Schädlingsbekämpfung. 10.1 Der Versicherer organisiert den Einsatz einer Fachfirma für die Schäd- lingsbekämpfung, wenn die versicherte Wohnung in einem Ausmaß durch Schädlinge befallen wurde, welches nur fachmännisch beseitigt werden kann.
Schädlingsbekämpfung. Der Versicherer organisiert die Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma, wenn der Befall der versicherten Wohneinheit durch Schädlinge aufgrund seines Ausmaßes nur fachmännisch beseitigt werden kann. Als Schädlinge gelten hierbei ausschließlich Schaben (zum Beispiel Kakerlaken), Ratten, Mäuse, Motten, Ameisen und Silberfischchen und übernehmen die hierbei anfallen- den Kosten.
Schädlingsbekämpfung. Wird das versicherte Gebäude bzw. die versicherte Wohnung durch Schädlinge in einem Ausmaß befallen, der nur fachmännisch zu beseitigen ist, organisieren wir die Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma. Als Schädlinge gelten ausschließlich Schaben (z. B. Kakerlaken), Ratten, Mäuse, Motten, Ameisen und Silberfischchen. Wir übernehmen die Kosten für die Schädlingsbekämpfung bis zu 300 Euro je Ver- sicherungsfall. Eine Übernahme der Kosten ist ausgeschlossen, wenn der Schädlingsbefall des ver- sicherten Gebäudes bzw. der versicherten Wohnung bereits vor Vertragsbeginn für Sie erkennbar war. Befinden sich im Bereich des versicherten Gebäudes bzw. der versicherten Woh- nung Wespennester, so organisieren wir die fachmännische Entfernung bzw. Umsiedlung. Die Kosten für die Entfernung bzw. Umsiedlung des Wespennestes übernehmen wir bis 300 Euro je Versicherungsfall. Die Übernahme der Kosten ist ausgeschlossen, wenn für Sie bereits vor Vertrags- beginn die Existenz des Wespennestes erkennbar war oder sich das Wespennest in einem räumlichen Bereich befindet, der nicht der versicherten Wohnung zuge- ordnet werden kann. Darüber hinaus entfällt die Kostenübernahme, wenn aus rechtlichen Gründen, z. B. aus Gründen des Artenschutzes, eine Entfernung oder Umsiedlung nicht zulässig ist.
Schädlingsbekämpfung. Auf Verlangen des Eigentümers müssen die Gäste eine angemessene Zeitspanne einräumen, damit die Schädlingsbekämpfung in den Räumlichkeiten durchgeführt werden kann. Die Gäste haben unverzüglich alle Anweisungen des Schädlingsbekämpfers bezüglich der Vorbereitung der Räumlichkeiten für die Arbeit, der ordnungsgemäßen Lagerung verderblicher Waren und der ordnungsgemäßen Beseitigung von Müll zu befolgen.
Schädlingsbekämpfung. Wenn das versicherte Objekt von Schädlingen befallen ist und der Befall aufgrund seines Ausmaßes nur fachmännisch beseitigt werden kann, organisieren wir die Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma und übernehmen die Kosten für die Schädlingsbekämpfung bis zu EUR 500,– je Versicherungsfall. Als Schädlinge gelten ausschließlich Schaben (z. B. Kakerlaken), Ratten, Mäuse, Motten, Ameisen und Silberfischchen. Für die Schädlingsbekämpfung wird eine Karenzzeit von 30 Tagen ab Vertragsschluss vereinbart. Für Fälle, die innerhalb der Karenzzeit eintre- ten, besteht keine Leistungspflicht des Versicherungs-gebers.
Schädlingsbekämpfung. 11.1 Wir vermitteln und bezahlen die Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma, wenn in dem versicherten Objekt der Befall durch Schädlinge aufgrund des Ausmaßes nur fachmännisch beseitigt wer- den kann. Als Schädlinge gelten ausschließlich Schaben (z. B. Kakerla- ken), Ratten, Mäuse, Motten, Ameisen und Silberfische.
Schädlingsbekämpfung. A3-11.1 Bei Befall der versicherten Wohnung durch Schädlin- ge, der aufgrund seines Ausmaßes nur fachmännisch beseitigt werden kann, organisiert der Versicherer die Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma.