Rahmenvereinbarungsklauseln Musterklauseln

Rahmenvereinbarungsklauseln. 1. Diese Rahmenvereinbarungsklauseln regeln insbesondere die Grundsätze für die Ausgabe von AirPlus Visa Corporate Cards (Firmenkarten) an Mitarbeiter des oben angeführten Unternehmens (Vertragspartner).
Rahmenvereinbarungsklauseln. 1. Diese Rahmenvereinbarungsklauseln regeln insbesondere die Grundsätze für die Ausgabe von Austrian Miles & More World Business Mastercards (Firmenkarten) an Mitarbeiter des oben angeführten Unternehmens (Vertragspartner). 2. Die Aufträge zur Ausstellung einer Austrian Miles & More World Business Mastercard – ausgefüllt von jenen Mitarbeitern, die mit einer Austrian Miles & More World Business Mastercard ausgestattet werden sollen – liegen bei oder werden nachgereicht. 3. Der Vertragspartner ist einverstanden, dass die neu erstellte(n) Firmenkarte(n) direkt an den Firmenkarteninhaber ausgegeben werden. Die Zusendung der jeweiligen Umsatznachricht erfolgt an die Firmenadresse bzw. angegebene E-Mailadresse. 4. Das Unternehmen haftet für die Bezahlung aller durch die Verwendung dieser Karte aufgrund der Zahlungsanweisung des Karteninhaber entstandenen Verbindlichkeiten. 5. Wird die Karte nicht ausschließlich für dienstlich veranlasste Aufwendungen gemäß Punkt 16.4 der AGB verwendet, ist card complete berechtigt den Kartenvertrag aus wichtigem Grund aufzulösen. 6. Der Vertragspartner stellt sicher, dass die unter die Rahmenvereinbarung fallenden Austrian Miles & More World Business Mastercards ausschließlich an die Mitarbeiter des Vertragspartners ausgegeben werden. 7. Der Vertragspartner verpflichtet sich, das Ausscheiden von Mitarbeitern mit Austrian Miles & More World Business Mastercards unverzüglich der card complete und der DC Bank AG schriftlich mitzuteilen, sowie card complete und der DC Bank AG bei Bedarf eine Aufstellung dieser ausgeschiedenen Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen. 8. Der Vertragspartner ist verpflichtet (Seite 3), die zur Abklärung des wirtschaftlichen Eigentümers notwendigen Informationen und Unterlagen vollständig und lückenlos zur Verfügung zu stellen. Etwaige im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen zum wirtschaftlichen Eigentümer sowie sonstiger verpflichtender Angaben, wie z.B. Änderung des Firmennamens, der Anschrift, der Branche udgl., sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen. Er versichert der card complete, dass Informationen zum wirtschaftlichen Eigentümer wahrheitsgemäß angegeben wurden. Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass ein Zuwiderhandeln gegen diese Bestimmung die card complete zur sofortigen und einseitigen Vertragskündigung berechtigt. 9. Jene Personen die gegenüber card complete und der DC Bank AG als Vertretungsberechtigte des Vertragspartners agieren, werden im Unterschriftenprobenblatt (Seite...

Related to Rahmenvereinbarungsklauseln

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.