Rahmenverträge. 1 Der Auftraggeber kann Vereinbarungen mit einem oder mehreren Anbietern ausschreiben, die zum Ziel haben, die Bedingungen für die Leistungen, die im Laufe eines bestimmten Zeitraums bezogen werden sollen, festzulegen, insbe- sondere in Bezug auf deren Preis und gegebenenfalls die in Aussicht genom- menen Mengen. Gestützt auf einen solchen Rahmenvertrag kann der Auftrag- geber während dessen Laufzeit Einzelverträge abschliessen. 2 Rahmenverträge dürfen nicht mit der Absicht oder der Wirkung verwendet werden, den Wettbewerb zu behindern oder zu beseitigen. 3 Die Laufzeit eines Rahmenvertrags beträgt höchstens fünf Jahre. Eine auto- matische Verlängerung ist nicht möglich. In begründeten Fällen kann eine län- gere Laufzeit vorgesehen werden. 4 Wird ein Rahmenvertrag mit nur einem Anbieter abgeschlossen, so werden die auf diesem Rahmenvertrag beruhenden Einzelverträge entsprechend den Bedingungen des Rahmenvertrags abgeschlossen. Für den Abschluss der Ein- zelverträge kann der Auftraggeber den jeweiligen Vertragspartner schriftlich auffordern, sein Angebot zu vervollständigen. 5 Werden aus zureichenden Gründen Rahmenverträge mit mehreren Anbietern abgeschlossen, so erfolgt der Abschluss von Einzelverträgen nach Xxxx des Auftraggebers entweder nach den Bedingungen des jeweiligen Rahmenver- trags ohne erneuten Aufruf zur Angebotseinreichung oder nach folgendem Ver- fahren:
Appears in 3 contracts
Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen, Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen, Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen
Rahmenverträge. 1 Der Auftraggeber kann Vereinbarungen mit einem oder mehreren Anbietern ausschreibenaus- schreiben, die zum Ziel haben, die Bedingungen für die Leistungen, die im Laufe eines bestimmten Zeitraums bezogen werden sollen, festzulegen, insbe- sondere insbesondere in Bezug auf deren Preis und gegebenenfalls die in Aussicht genom- menen genommenen Mengen. Gestützt auf einen solchen Rahmenvertrag kann der Auftrag- geber Auftraggeber während dessen Laufzeit Einzelverträge abschliessen.
2 Rahmenverträge dürfen nicht mit der Absicht oder der Wirkung verwendet werdenwer- den, den Wettbewerb zu behindern oder zu beseitigen.
3 Die Laufzeit eines Rahmenvertrags beträgt höchstens fünf Jahre. Eine auto- matische automa- tische Verlängerung ist nicht möglich. In begründeten Fällen kann eine län- gere längere Laufzeit vorgesehen werden.
4 Wird ein Rahmenvertrag mit nur einem Anbieter abgeschlossen, so werden die auf diesem Rahmenvertrag beruhenden Einzelverträge entsprechend den Bedingungen Bedin- gungen des Rahmenvertrags abgeschlossen. Für den Abschluss der Ein- zelverträge Einzelverträge kann der Auftraggeber den jeweiligen Vertragspartner schriftlich auffordern, sein Angebot zu vervollständigen.
5 Werden aus zureichenden Gründen Rahmenverträge mit mehreren Anbietern abgeschlossenab- geschlossen, so erfolgt der Abschluss von Einzelverträgen nach Xxxx des Auftraggebers Auftrag- gebers entweder nach den Bedingungen des jeweiligen Rahmenver- trags Rahmenvertrags ohne erneuten er- neuten Aufruf zur Angebotseinreichung oder nach folgendem Ver- fahrenVerfahren:
a) vor Abschluss jedes Einzelvertrags konsultiert der Auftraggeber schriftlich die Vertragspartner und teilt ihnen den konkreten Bedarf mit;
b) der Auftraggeber setzt den Vertragspartnern eine angemessene Frist für die Abgabe der Angebote für jeden Einzelvertrag;
c) die Angebote sind schriftlich einzureichen und während der Dauer, die in der Anfrage genannt ist, verbindlich;
d) der Auftraggeber schliesst den Einzelvertrag mit demjenigen Vertragspartner ab, der gestützt auf die in den Ausschreibungsunterlagen oder im Rahmenver- trag definierten Kriterien das beste Angebot unterbreitet.
Appears in 2 contracts
Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen, Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)
Rahmenverträge. 1 Der Auftraggeber kann Vereinbarungen mit einem oder mehreren Anbietern ausschreibenaus- schreiben, die zum Ziel haben, die Bedingungen für die Leistungen, die im Laufe eines ei- nes bestimmten Zeitraums bezogen werden sollen, festzulegen, insbe- sondere insbesondere in Bezug Be- zug auf deren Preis und gegebenenfalls die in Aussicht genom- menen genommenen Mengen. Gestützt Ge- stützt auf einen solchen Rahmenvertrag kann der Auftrag- geber Auftraggeber während dessen Laufzeit Lauf- zeit Einzelverträge abschliessen.
2 Rahmenverträge dürfen nicht mit der Absicht oder der Wirkung verwendet werden, den Wettbewerb zu behindern oder zu beseitigen.
3 Die Laufzeit eines Rahmenvertrags beträgt höchstens fünf Jahre. Eine auto- matische automatische Verlängerung ist nicht möglich. In begründeten Fällen kann eine län- gere längere Laufzeit vorgesehen vor- gesehen werden.
4 Wird ein Rahmenvertrag mit nur einem Anbieter abgeschlossen, so werden die auf diesem Rahmenvertrag beruhenden Einzelverträge entsprechend den Bedingungen des Rahmenvertrags abgeschlossen. Für den Abschluss der Ein- zelverträge Einzelverträge kann der Auftraggeber den jeweiligen Vertragspartner schriftlich auffordern, sein Angebot zu vervollständigen.
5 Werden aus zureichenden Gründen Rahmenverträge mit mehreren Anbietern abgeschlossenabge- schlossen, so erfolgt der Abschluss von Einzelverträgen nach Xxxx des Auftraggebers entweder nach den Bedingungen des jeweiligen Rahmenver- trags Rahmenvertrags ohne erneuten Aufruf Auf- ruf zur Angebotseinreichung oder nach folgendem Ver- fahrenVerfahren:
a) vor Abschluss jedes Einzelvertrags konsultiert der Auftraggeber schriftlich die Vertragspartner und teilt ihnen den konkreten Bedarf mit;
b) der Auftraggeber setzt den Vertragspartnern eine angemessene Frist für die Ab- gabe der Angebote für jeden Einzelvertrag;
c) die Angebote sind schriftlich einzureichen und während der Dauer, die in der Anfrage genannt ist, verbindlich;
d) der Auftraggeber schliesst den Einzelvertrag mit demjenigen Vertragspartner ab, der gestützt auf die in den Ausschreibungsunterlagen oder im Rahmenver- trag definierten Kriterien das beste Angebot unterbreitet.
Appears in 2 contracts
Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb), Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)
Rahmenverträge. 1 Der Auftraggeber kann Vereinbarungen mit einem oder mehreren Anbietern ausschreiben, die zum Ziel haben, die Bedingungen für die Leistungen, die im Laufe eines bestimmten Zeitraums bezogen werden sollen, festzulegen, insbe- sondere insbesondere in Bezug auf deren Preis und gegebenenfalls die in Aussicht genom- menen genommenen Mengen. Gestützt auf einen solchen Rahmenvertrag Rahmen- vertrag kann der Auftrag- geber Auftraggeber während dessen Laufzeit Einzelverträge abschliessen.
2 Rahmenverträge dürfen nicht mit der Absicht oder der Wirkung verwendet werden, den Wettbewerb zu behindern oder zu beseitigen.
3 Die Laufzeit eines Rahmenvertrags beträgt höchstens fünf Jahre. Eine auto- matische Verlängerung automatische Verlän- gerung ist nicht möglich. In begründeten Fällen kann eine län- gere längere Laufzeit vorgesehen werdenwer- den.
4 Wird ein Rahmenvertrag mit nur einem Anbieter abgeschlossen, so werden die auf diesem Rahmenvertrag beruhenden Einzelverträge entsprechend den Bedingungen des Rahmenvertrags Rahmen- vertrags abgeschlossen. Für den Abschluss der Ein- zelverträge Einzelverträge kann der Auftraggeber den jeweiligen Vertragspartner schriftlich auffordern, sein Angebot zu vervollständigen.
5 Werden aus zureichenden Gründen Rahmenverträge mit mehreren Anbietern abgeschlossenabgeschlos- sen, so erfolgt der Abschluss von Einzelverträgen nach Xxxx des Auftraggebers entweder nach den Bedingungen des jeweiligen Rahmenver- trags Rahmenvertrags ohne erneuten Aufruf zur Angebotseinreichung Angebots- einreichung oder nach folgendem Ver- fahrenVerfahren:
a) vor Abschluss jedes Einzelvertrags konsultiert der Auftraggeber schriftlich die Vertrags- partner und teilt ihnen den konkreten Bedarf mit;
b) der Auftraggeber setzt den Vertragspartnern eine angemessene Frist für die Abgabe der Angebote für jeden Einzelvertrag;
c) die Angebote sind schriftlich einzureichen und während der Dauer, die in der Anfrage genannt ist, verbindlich;
d) der Auftraggeber schliesst den Einzelvertrag mit demjenigen Vertragspartner ab, der ge- stützt auf die in den Ausschreibungsunterlagen oder im Rahmenvertrag definierten Kri- terien das beste Angebot unterbreitet.
Appears in 2 contracts
Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb), Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)
Rahmenverträge. 1 Der Auftraggeber kann Vereinbarungen mit einem oder mehreren Anbietern ausschreiben, die zum Ziel haben, die Bedingungen für die Leistungen, die im Laufe eines bestimmten Zeitraums bezogen werden sollen, festzulegen, insbe- sondere insbesondere in Bezug auf deren Preis und gegebenenfalls die in Aussicht genom- menen genommenen Mengen. Gestützt auf einen solchen Rahmenvertrag kann der Auftrag- geber Auftraggeber während dessen Laufzeit Einzelverträge abschliessen.
2 Rahmenverträge dürfen nicht mit der Absicht oder der Wirkung verwendet werden, den Wettbewerb zu behindern oder zu beseitigen.
3 Die Laufzeit eines Rahmenvertrags beträgt höchstens fünf Jahre. Eine auto- matische automatische Verlängerung ist nicht möglich. In begründeten Fällen kann eine län- gere längere Laufzeit vorgesehen werden.
4 Wird ein Rahmenvertrag mit nur einem Anbieter abgeschlossen, so werden die auf diesem Rahmenvertrag beruhenden Einzelverträge entsprechend den Bedingungen des Rahmenvertrags abgeschlossen. Für den Abschluss der Ein- zelverträge Einzelverträge kann der Auftraggeber den jeweiligen Vertragspartner schriftlich auffordern, sein Angebot zu vervollständigen.
5 Werden aus zureichenden auszureichenden Gründen Rahmenverträge mit mehreren Anbietern abgeschlossen, so erfolgt der Abschluss von Einzelverträgen nach Xxxx des Auftraggebers entweder nach den Bedingungen des jeweiligen Rahmenver- trags Rahmenvertrags ohne erneuten Aufruf zur Angebotseinreichung oder nach folgendem Ver- fahrenVerfahren:
a) vor Abschluss jedes Einzelvertrags konsultiert der Auftraggeber schriftlich die Vertragspartner und teilt ihnen den konkreten Bedarf mit;
b) der Auftraggeber setzt den Vertragspartnern eine angemessene Frist für die Abgabe der Angebote für jeden Einzelvertrag;
c) die Angebote sind schriftlich einzureichen und während der Dauer, die in der Anfrage genannt ist, verbindlich;
d) der Auftraggeber schliesst den Einzelvertrag mit demjenigen Vertragspartner ab, der gestützt auf die in den Ausschreibungsunterlagen oder im Rahmenvertrag definierten Kriterien das beste Angebot unterbreitet.
Appears in 1 contract
Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)
Rahmenverträge. 1 Der Auftraggeber kann Vereinbarungen mit einem oder mehreren Anbietern ausschreiben, die zum Ziel haben, die Bedingungen für die Leistungen, die im Laufe eines bestimmten Zeitraums bezogen werden sollen, festzulegen, insbe- sondere in Bezug auf deren Preis und gegebenenfalls die in Aussicht genom- menen Mengen. Gestützt auf einen solchen Rahmenvertrag kann der Auftrag- geber während dessen Laufzeit Einzelverträge abschliessen.
2 Rahmenverträge dürfen nicht mit der Absicht oder der Wirkung verwendet werden, den Wettbewerb zu behindern oder zu beseitigen.
3 Die Laufzeit eines Rahmenvertrags beträgt höchstens fünf Jahre. Eine auto- matische Verlängerung ist nicht möglich. In begründeten Fällen kann eine län- gere Laufzeit vorgesehen werden.
4 Wird ein Rahmenvertrag mit nur einem Anbieter abgeschlossen, so werden die auf diesem Rahmenvertrag beruhenden Einzelverträge entsprechend den Bedingungen des Rahmenvertrags abgeschlossen. Für den Abschluss der Ein- zelverträge Einzelverträge kann der Auftraggeber den jeweiligen Vertragspartner schriftlich auffordern, sein Angebot zu vervollständigen.
5 Werden aus zureichenden Gründen Rahmenverträge mit mehreren Anbietern abgeschlossen, so erfolgt der Abschluss von Einzelverträgen nach Xxxx des Auftraggebers entweder nach den Bedingungen des jeweiligen Rahmenver- trags ohne erneuten Aufruf zur Angebotseinreichung oder nach folgendem Ver- fahrenVerfahren:
Appears in 1 contract
Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen
Rahmenverträge. 1 Der Auftraggeber kann Vereinbarungen mit einem oder mehreren Anbietern ausschreiben, die zum Ziel haben, die Bedingungen für die Leistungen, die im Laufe eines bestimmten Zeitraums bezogen werden sollen, festzulegen, insbe- sondere insbesondere in Bezug auf deren Preis und gegebenenfalls die in Aussicht genom- menen genommenen Mengen. Gestützt auf einen solchen Rahmenvertrag kann der Auftrag- geber Auftraggeber während dessen Laufzeit Einzelverträge abschliessen.
2 Rahmenverträge dürfen nicht mit der Absicht oder der Wirkung verwendet werden, den Wettbewerb zu behindern oder zu beseitigen.
3 Die Laufzeit eines Rahmenvertrags beträgt höchstens fünf Jahre. Eine auto- matische automatische Verlängerung ist nicht möglich. In begründeten Fällen kann eine län- gere längere Laufzeit vorgesehen werden.
4 Wird ein Rahmenvertrag mit nur einem Anbieter abgeschlossen, so werden die auf diesem Rahmenvertrag beruhenden Einzelverträge entsprechend den Bedingungen des Rahmenvertrags abgeschlossen. Für den Abschluss der Ein- zelverträge Einzelverträge kann der Auftraggeber den jeweiligen Vertragspartner schriftlich auffordern, sein Angebot zu vervollständigen.
5 Werden aus zureichenden Gründen Rahmenverträge mit mehreren Anbietern abgeschlossen, so erfolgt der Abschluss von Einzelverträgen nach Xxxx des Auftraggebers entweder nach den Bedingungen des jeweiligen Rahmenver- trags Rahmenvertrags ohne erneuten Aufruf zur Angebotseinreichung oder nach folgendem Ver- fahrenVerfahren:
a) vor Abschluss jedes Einzelvertrags konsultiert der Auftraggeber schriftlich die Vertragspartner und teilt ihnen den konkreten Bedarf mit;
b) der Auftraggeber setzt ihnen eine angemessene Frist für die Abgabe der Angebote für jeden Einzelvertrag;
c) die Angebote sind schriftlich einzureichen und während der Dauer, die in der Anfrage genannt ist, verbindlich;
d) der Auftraggeber schliesst den Einzelvertrag mit demjenigen Vertragspartner ab, der gestützt auf die in den Ausschreibungsunterlagen oder im Rahmenvertrag definierten Kriterien das beste Angebot unterbreitet.
Appears in 1 contract
Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)