Rauchen Musterklauseln

Rauchen. Das Rauchen im Fahrzeug ist nicht gestattet! Wird gegen das Rauchverbot verstoßen, so ist der Mieter gegenüber dem Vermieter zu einer Zahlung einer Vertragsstrafe von 50 Euro verpflichtet.
Rauchen. Das Rauchen am Arbeitsplatz ist nicht erlaubt. Für gewisse Zonen gilt jedoch eine spezielle Regelung. Der Arbeitgeber erwartet von Xxxxxxxxxxxx/Rauchern und Nichtraucherinnen/Nichtrauchern gegenseitige Rücksichtnahme und ein faires Ver- halten. Der Arbeitgeber hält sich an die gesetzlichen Vorschriften, die Sicherheitsbe- stimmungen und trifft präventiv Massnahmen gegen Feuergefahren.
Rauchen. Soweit zum Beginn oder während der in Ziff. 3 genannten Dauer nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen das Rauchen auf und/oder im Messezentrum Nürnberg all- gemein oder in Teilen beschränkt oder verboten ist, ist der Messeveranstalter berechtigt, zu Messebeginn ein ent- sprechendes Rauchverbot auszusprechen und das Rau- chen lediglich in dafür vorgesehenen Zonen zu gestatten.
Rauchen a.) Alle unsere Apartments, Zimmer, Studios und Ferienwohnungen sind rauchfrei. Das Rauchen in den Innenräumen ist verboten. b.) Sie haften für alle Schäden, z.B. Brandflecken und -löcher an der Ausstattung, die durch einen Verstoß gegen das Rauchverbot entstehen. Wir haben Anspruch auf Schadenersatz in voller Höhe des Wiederbeschaffungswertes. c.) Sie dürfen auf dem Balkon oder Terrasse rauchen. Bitte werfen Sie die Zigarettenkippen in die Aschenbecher. d.) Sollte im Apartment, Zimmer, Studio oder in der Ferienwohnung geraucht werden, ist eine spezielle Reinigung erforderlich und wird dem Xxxx mit EUR 150,- in Rechnung gestellt.
Rauchen. Rauchen ist im gesamten Haus, im Eingangsbereich sowie vor dem Kindergarten nicht erlaubt. Geraucht werden darf ausschließlich auf der benannten Fläche vor dem Haus. Das Rauchen für Minderjährige in der Öffentlichkeit ist nach dem Jugendschutzgesetz generell untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten.
Rauchen. Das Rauchen ist verboten an Orten, an denen ♦ durch Anschläge und Aushänge darauf hingewiesen wird, ♦ leicht entzündliche und explosionsgefährliche Stoffe verarbei- tet oder aufbewahrt werden, ♦ explosible Gase, Dampf-Luft-Gemische oder Staub-Luft- Gemische auftreten können. Brennende, glühende sowie glimmende Stoffe oder Gegenstände (zum Beispiel Streichhölzer, Zigarren, Zigaretten, Pfeifenglut) dürfen nicht achtlos weggeworfen oder weggelegt werden. Offene Flammen sind vorher zu löschen; Glut ist zu vernichten.
Rauchen. Unter Rauchen verstehen wir, unabhängig von der Nikotinmenge, neben dem Genuss von Tabak unter Feuer auch den Genuss von elektrischen Rauchhilfen wie zum Beispiel E-Zigaretten. Es ist nicht entscheidend, wie die Nikotinaufnahme erfolgt: Sie kann zum Beispiel durch aktives Rauchen nach oben genannter Definition, Kau-/Schnupftabak oder Nikotinersatzpräparate (Nikotinpflaster oder Ähnliches) erfolgen.
Rauchen. Rauchen im Schulhaus und auf dem Schulgelände ist untersagt. Ausnahme: Für Personen ab 18 Jahren – nur in der gekennzeichneten Raucherzone im Pausenhof.
Rauchen. Das Rauchen ist in allgemein zugänglichen Räumen wie Treppenhaus, Waschküche, Aufzug usw. untersagt. Schutz vor Xxxxx und Unwetter. Sämtliche Fenster - auch Dach-, Gang- und Kellerfenster - sind bei Unwetter sofort zu schließen. Gleiches gilt bei Frostgefahr für alle Fenster, diese dürfen nur zum Lüften geöffnet werden. Bei starkem Frost müssen die entsprechenden Räume so beheizt werden, dass die Wasserleitungen nicht einfrieren. Die Hof- und Gartenleitung ist abzustellen und leerlaufen zu lassen. In den zu gemeinschaftlichem Gebrauch bestimmten Räumen und Anlagen dürfen Gegenstände aller Art, insbesondere Fahrräder, Mopeds, Motorräder und sonstige Fahrzeuge, nicht abgestellt werden. Dasselbe gilt für das Abstellen von Fahrzeugen und anderen Gegenständen außerhalb des Hauses auf dem Grundstück. Für das Beseitigen von Abfällen sind ausschließlich Mülleimer entsprechend der örtlichen Regelung zu verwenden. Sofern Müllbehälter (z. B. grüne Tonnen) von mehreren Mietern gemeinsam genutzt werden, sind diese verpflichtet, im Wechsel die Müllbehälter zur Müllabfuhr bereitzustellen und anschließend an den Stellplatz zurückzubringen. Treppenhausbeleuchtung / Hauseingangstür. Der Mieter hat Schäden an der Treppenhausbeleuchtung umgehend dem Vermieter zu melden. Die Haustür ist von 22 Uhr abends bis 7 Uhr morgens verschlossen zu halten. Das Waschen und Trocknen von Wäsche hat in der Waschküche bzw. dem Trockenspeicher zu erfolgen, sofern diese Räume vorhanden sind. Das Ausklopfen von Teppichen, Decken, Polstermöbeln usw. darf nur an dem hierfür bestimmten Platz, z. B. im Hof - keinesfalls auf dem Balkon oder vor bzw. aus den Fenstern - und nur während den behördlich erlaubten Zeiten erfolgen. Das Anbringen von Schildern bedarf der Genehmigung des Vermieters. Außenantennen, insbesondere Fernsehantennen, dürfen nur mit vorheriger Einwilligung des Vermieters angebracht werden und nur nach Abschluss eines besonderen Antennenvertrags. Die Ausführung muss fachgerecht erfolgen. Der Mieter haftet für alle aus der Anbringung und aus dem Vorhandensein der Anlage entstehenden Schäden ohne Rücksicht auf sein Verschulden. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, den Zustand der Anlage auf Kosten des Mieters durch einen Fachmann überprüfen zu lassen. In Speicher- und Kellerraum dürfen leicht entzündliche Gegenstände und Flüssigkeiten zur Vermeidung von Brandgefahr nicht aufbewahrt werden. Jeder Mieter hat das ihm zugewiesene Keller- bzw. Speicherabteil zu nutzen. Alle polizeilichen ...
Rauchen. Das Rauchen – auch von E-Zigaretten – ist in allen Räumlichkeiten von MYTHOS XXXXXX verboten.