Reaktions- und Störungsbehebungszeit. Die Reaktionszeiten werden in den Einzelverträgen festgehalten und gelten grundsätzlich nur innerhalb der vereinbarten Bereitschaftszeit. Störungsbehebungszeiten werden nur auf besondere Vereinbarung im Einzelvertrag gewährt. Die Zeit für die Wiederherstellung der Datenbestände wird bei der Berechnung der Störungsbehebungszeit nicht mitgerechnet.
Reaktions- und Störungsbehebungszeit. Störungsbehebungen werden kundengerecht und rasch möglichst abgearbeitet. Garantierte Reakti- ons- und Störungsbehebungszeiten können über optionale SLA geregelt werden.