Rechenschaftsablage und Prüfung. 20 Rechenschaftsablage 1. Die Rechnungseinheit des Immobilienfonds ist der Schweizer Franken. 2. Das Rechnungsjahr läuft jeweils vom 1. April bis am 31. Xxxx. 3. Innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondslei- tung einen geprüften Jahresbericht des Immobilienfonds. 4. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten Hälfte des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen Halbjahresbericht. 5. Das Auskunftsrecht des Anlegers gemäss § 5 Ziff. 4 bleibt vorbehalten. Die Prüfgesellschaft prüft, ob die Fondsleitung und die Depotbank die gesetzlichen und vertrag- lichen Vorschriften wie auch die allenfalls auf sie anwendbaren Standesregeln der Asset Ma- nagement Association Switzerland (AMAS) eingehalten haben. Ein Kurzbericht der Prüfgesell- schaft zur publizierten Jahresrechnung erscheint im Jahresbericht.
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Samples: Fondsvertrag, Fondsvertrag, Fondsvertrag
Rechenschaftsablage und Prüfung. 20 20. Rechenschaftsablage
1. Die Rechnungseinheit des Immobilienfonds Teilvermögens Pictet CH Precious Metals Fund - Physical Gold ist der Schweizer FrankenUS-Dollar (USD).
2. Das Rechnungsjahr läuft jeweils vom 1. April Oktober bis am 3130. XxxxSeptember.
3. Innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondslei- tung Fondsleitung einen geprüften Jahresbericht des ImmobilienfondsAnlagefonds.
4. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten Hälfte des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen Halbjahresbericht.
5. Das Auskunftsrecht des Anlegers gemäss § §5 Ziff. 4 5 bleibt vorbehalten. Die Prüfgesellschaft prüft, ob die Fondsleitung und die Depotbank die gesetzlichen und vertrag- lichen vertraglichen Vorschriften wie auch die allenfalls auf sie anwendbaren anwend- baren Standesregeln der Asset Ma- nagement Association Management Associ- ation Switzerland (AMAS) eingehalten haben. Ein Kurzbericht Kurzbe- richt der Prüfgesell- schaft Prüfgesellschaft zur publizierten Jahresrechnung Jahres- rechnung erscheint im Jahresbericht.
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Samples: Fondsprospekt, Fondsprospekt, Fondsprospekt
Rechenschaftsablage und Prüfung. 20 20. Rechenschaftsablage
1. Die Rechnungseinheit des Immobilienfonds Anlagefonds ist der Schweizer FrankenFranken (CHF).
2. Das Rechnungsjahr läuft jeweils vom 1. April Januar bis am 31. XxxxDezember.
3. Innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondslei- tung Fondsleitung einen geprüften Jahresbericht des ImmobilienfondsAnlagefonds.
4. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten Hälfte des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen Halbjahresbericht.
5. Das Auskunftsrecht des Anlegers gemäss § §5 Ziff. 4 5 bleibt vorbehalten. Die Prüfgesellschaft prüft, ob die Fondsleitung und die Depotbank die gesetzlichen und vertrag- lichen vertraglichen Vorschriften wie auch die allenfalls auf sie anwendbaren anwend- baren Standesregeln der Asset Ma- nagement Association Management Associ- ation Switzerland (AMAS) eingehalten haben. Ein Kurzbericht Kurzbe- richt der Prüfgesell- schaft Prüfgesellschaft zur publizierten Jahresrechnung Jahres- rechnung erscheint im Jahresbericht.
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Samples: Fondsprospekt, Fondsprospekt
Rechenschaftsablage und Prüfung. 20 21 Rechenschaftsablage
1. Die Rechnungseinheit des Immobilienfonds der einzelnen Teilvermögen ist der Schweizer Frankenjeweils im Besonderen Teil geregelt.
2. Das Rechnungsjahr läuft jeweils vom 1. April Januar bis am zum 31. XxxxDezember.
3. Innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondslei- tung Fondsleitung einen geprüften Jahresbericht des ImmobilienfondsUmbrella-Fonds bzw. der Teilvermögen.
4. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten Hälfte des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen HalbjahresberichtHalbjahresbericht des Umbrella-Fonds bzw. der Teilvermögen.
5. Das Auskunftsrecht des Anlegers gemäss § 5 Ziff. 4 bleibt vorbehalten. Die Prüfgesellschaft prüft, ob die Fondsleitung und die Depotbank die gesetzlichen und vertrag- lichen vertragli- chen Vorschriften wie auch die allenfalls auf sie anwendbaren Standesregeln der Asset Ma- nagement Management Association Switzerland (AMAS) eingehalten haben. Ein Kurzbericht der Prüfgesell- schaft Prüfgesellschaft zur publizierten Jahresrechnung erscheint er- scheint im Jahresbericht.
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Samples: Prospectus, Prospectus
Rechenschaftsablage und Prüfung. 20 Rechenschaftsablage
1. Die Rechnungseinheit des Immobilienfonds Anlagefonds ist der Schweizer FrankenEuro (EUR).
2. Das Rechnungsjahr läuft jeweils vom 1. April Januar bis am 31. XxxxDezember.
3. Innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondslei- tung Fonds- leitung einen geprüften Jahresbericht des ImmobilienfondsAnlagefonds.
4. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten Hälfte des Rechnungsjahres veröffentlicht veröffent- licht die Fondsleitung einen Halbjahresbericht.
5. Das Auskunftsrecht des Anlegers gemäss § 5 Ziff. 4 bleibt vorbehalten. Die Prüfgesellschaft prüft, ob die Fondsleitung und die Depotbank die gesetzlichen und vertrag- lichen ver- traglichen Vorschriften wie auch die allenfalls auf sie anwendbaren Standesregeln der Asset Ma- nagement Management Association Switzerland (AMAS) eingehalten haben. Ein Kurzbericht der Prüfgesell- schaft zur publizierten Jahresrechnung erscheint im Jahresbericht.
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Samples: Fondsvertrag, Fondsvertrag
Rechenschaftsablage und Prüfung. 20 Rechenschaftsablage
1. Die Rechnungseinheit des Immobilienfonds ist Rechnungseinheiten der Schweizer Frankeneinzelnen Teilvermögen sind aus dem Besonderen Teil ersichtlich.
2. Das Rechnungsjahr läuft jeweils vom 1. April Januar bis am zum 31. XxxxDezember.
3. Innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondslei- tung Fondsleitung einen geprüften Jahresbericht des ImmobilienfondsUmbrella-Fonds bzw. der Teilvermögen.
4. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten Hälfte des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen HalbjahresberichtHalbjahresbericht des Umbrella-Fonds bzw. der Teilvermögen.
5. Das Auskunftsrecht des Anlegers gemäss § 5 Ziff. 4 5 bleibt vorbehalten. Die Prüfgesellschaft prüft, ob die Fondsleitung und die Depotbank die gesetzlichen und vertrag- lichen vertraglichen Vorschriften wie auch die allenfalls auf sie anwendbaren Standesregeln der Swiss Funds & Asset Ma- nagement Management Association Switzerland (AMAS) eingehalten SFAMA ein- gehalten haben. Ein Kurzbericht der Prüfgesell- schaft Prüfgesellschaft zur publizierten Jahresrechnung erscheint im JahresberichtJah- resbericht.
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Samples: Fondsvertrag
Rechenschaftsablage und Prüfung. 20 Rechenschaftsablage
1. Die Rechnungseinheit des Immobilienfonds Anlagefonds ist der Schweizer FrankenFranken (CHF).
2. Das Rechnungsjahr läuft jeweils vom 1. April bis zum 31. Xxxx, erstmals am 31. XxxxXxxx 2017.
3. Innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondslei- tung Fondsleitung einen geprüften Jahresbericht des ImmobilienfondsAnlagefonds.
4. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten Hälfte des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen Halbjahresbericht.
5. Das Auskunftsrecht des Anlegers gemäss § 5 Ziff. 4 bleibt vorbehalten. Die Prüfgesellschaft prüft, ob die Fondsleitung und die Depotbank die gesetzlichen und vertrag- lichen vertraglichen Vorschriften wie auch die allenfalls auf sie anwendbaren Standesregeln der Swiss Funds & Asset Ma- nagement Management Association Switzerland (AMAS) SFAMA eingehalten haben. Ein Kurzbericht der Prüfgesell- schaft Prüfgesellschaft zur publizierten Jahresrechnung erscheint im Jahresbericht.
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Samples: Fondsvertrag
Rechenschaftsablage und Prüfung. 20 Rechenschaftsablage
1. Die Rechnungseinheit des Immobilienfonds Anlagefonds ist der Schweizer FrankenUS Dollar.
2. Das Rechnungsjahr des Anlagefonds läuft jeweils vom 1. April Januar bis am zum 31. XxxxDezember. Der erste Rech- nungsabschluss erfolgt per 31. Dezember 2021.
3. Innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondslei- tung Fondsleitung einen geprüften ge- prüften Jahresbericht des ImmobilienfondsAnlagefonds.
4. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten Hälfte des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung Fondslei- tung einen Halbjahresbericht.
5. Das Auskunftsrecht des Anlegers gemäss § 5 Ziff. 4 bleibt vorbehalten. Die Prüfgesellschaft prüft, ob die Fondsleitung und die Depotbank die gesetzlichen und vertrag- lichen Vorschriften vertraglichen Vor- schriften wie auch die allenfalls auf sie anwendbaren Standesregeln der Swiss Funds & Asset Ma- nagement Management Association Switzerland (AMAS) eingehalten SFAMA eingehal- ten haben. Ein Kurzbericht der Prüfgesell- schaft Prüfgesellschaft zur publizierten Jahresrechnung erscheint im Jahresbericht.
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Samples: Fondsvertrag
Rechenschaftsablage und Prüfung. 20 20. Rechenschaftsablage
1. Die Rechnungseinheit des Immobilienfonds Teilvermögens Pictet CH Enhanced - Swiss Equities 130/30 ist der Schweizer FrankenFranken (CHF).
2. Das Rechnungsjahr läuft jeweils vom 1. April Januar bis am 31. XxxxDezember.
3. Innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondslei- tung Fondsleitung einen geprüften Jahresbericht des ImmobilienfondsAnlagefonds.
4. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten Hälfte des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen Halbjahresbericht.
5. Das Auskunftsrecht des Anlegers gemäss § §5 Ziff. 4 5 bleibt vorbehalten. Die Prüfgesellschaft prüft, ob die Fondsleitung und die Depotbank die gesetzlichen und vertrag- lichen vertraglichen Vorschriften wie auch die allenfalls auf sie anwendbaren an- wendbaren Standesregeln der Asset Ma- nagement Management Association Switzerland (AMAS) eingehalten haben. Ein Kurzbericht der Prüfgesell- schaft Prüfgesellschaft zur publizierten Jahresrechnung erscheint im Jahresbericht.
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Samples: Fondsprospekt
Rechenschaftsablage und Prüfung. 20 Rechenschaftsablage
1. Die Rechnungseinheit des Immobilienfonds Anlagefonds ist der Schweizer FrankenFranken (CHF).
2. Das Rechnungsjahr läuft jeweils vom 1. April November bis am 31. XxxxOktober.
3. Innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres veröffentlicht veröffent- licht die Fondslei- tung Fondsleitung einen geprüften Jahresbericht des ImmobilienfondsAnlagefonds.
4. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten Hälfte des Rechnungsjahres Rechnungs- jahres veröffentlicht die Fondsleitung einen Halbjahresbericht.
5. Das Auskunftsrecht des Anlegers gemäss § 5 Ziff. 4 bleibt vorbehalten. Die Prüfgesellschaft prüft, ob die Fondsleitung und die Depotbank die gesetzlichen gesetzli- chen und vertrag- lichen vertraglichen Vorschriften wie auch die allenfalls auf sie anwendbaren Standesregeln der Swiss Funds & Asset Ma- nagement Management Association Switzerland (AMAS) SFAMA eingehalten haben. Ein Kurzbericht der Prüfgesell- schaft Prüfgesellschaft zur publizierten Jahresrechnung erscheint im Jahresbericht.
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Samples: Fondsvertrag
Rechenschaftsablage und Prüfung. 20 Rechenschaftsablage
1. Die Rechnungseinheit des Immobilienfonds Anlagefonds ist der Schweizer FrankenFranken (CHF).
2. Das Rechnungsjahr läuft jeweils vom 1. April Januar bis am 31. XxxxDezember.
3. Innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondslei- tung Fondsleitung einen geprüften Jahresbericht des ImmobilienfondsAnlagefonds.
4. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten Hälfte des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung Fonds- leitung einen Halbjahresbericht.
5. Das Auskunftsrecht des Anlegers gemäss § 5 Ziff. 4 bleibt vorbehalten. § 21 Prüfung Die Prüfgesellschaft prüft, ob die Fondsleitung und die Depotbank die gesetzlichen Vorschriften des Fondsvertrages, des KAG und vertrag- lichen Vorschriften wie auch die allenfalls auf sie anwendbaren der Standesregeln der Swiss Funds & Asset Ma- nagement Management Association Switzerland (AMAS) SFAMA eingehalten haben. Ein Kurzbericht der Prüfgesell- schaft Prüfgesellschaft zur publizierten Jahresrechnung erscheint im Jahresbericht.
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Samples: Fondsvertrag
Rechenschaftsablage und Prüfung. 20 Rechenschaftsablage
1. Die Rechnungseinheit des Immobilienfonds Anlagefonds ist der Schweizer FrankenFranken (CHF).
2. Das Rechnungsjahr läuft jeweils vom 1. April September bis am 31. XxxxAugust.
3. Innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondslei- tung Fondsleitung einen geprüften Jahresbericht des ImmobilienfondsAnlagefonds.
4. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten Hälfte des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen Halbjahresbericht.
5. Das Auskunftsrecht des Anlegers gemäss § 5 Ziff. 4 bleibt vorbehalten. § 21 Prüfung Die Prüfgesellschaft prüft, ob die Fondsleitung und die Depotbank die gesetzlichen und vertrag- lichen vertraglichen Vorschriften wie auch die allenfalls auf sie anwendbaren Standesregeln der Swiss Funds & Asset Ma- nagement Management Association Switzerland (AMAS) SFAMA eingehalten haben. Ein Kurzbericht der Prüfgesell- schaft Prüfgesellschaft zur publizierten Jahresrechnung erscheint im Jahresbericht.
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Samples: Fondsvertrag
Rechenschaftsablage und Prüfung. 20 20. Rechenschaftsablage
1. Die Rechnungseinheit des Immobilienfonds Teilvermögens Pictet CH Solutions - Swiss High Dividend ist der Schweizer FrankenFranken (CHF).
2. Das Rechnungsjahr läuft jeweils vom 1. April Januar bis am 31. XxxxDezember.
3. Innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondslei- tung Fondsleitung einen geprüften Jahresbericht des ImmobilienfondsAnlagefonds.
4. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten Hälfte des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen Halbjahresbericht.
5. Das Auskunftsrecht des Anlegers gemäss § §5 Ziff. 4 5 bleibt vorbehalten. §21. Prüfung Die Prüfgesellschaft prüft, ob die Fondsleitung und die Depotbank die gesetzlichen und vertrag- lichen vertraglichen Vorschriften wie auch die allenfalls auf sie anwendbaren an- wendbaren Standesregeln der Asset Ma- nagement Management Association Switzerland (AMAS) eingehalten haben. Ein Kurzbericht der Prüfgesell- schaft Prüfgesellschaft zur publizierten Jahresrechnung erscheint im Jahresbericht.
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Samples: Fondsprospekt
Rechenschaftsablage und Prüfung. 20 Rechenschaftsablage
1. Die Rechnungseinheit des Immobilienfonds ist der Schweizer FrankenEuro.
2. Das erste Rechnungsjahr ist ein verlängertes Rechnungsjahr und endet am 31. Xxxx 2019. Jedes Rechnungsjahr nach dieser ersten Rechnungslegungsperiode läuft jeweils vom 1. April bis am 31. Xxxx.
3. Innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondslei- tung Fondsleitung einen geprüften Jahresbericht des Immobilienfonds.
4. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten Hälfte des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen Halbjahresbericht.
5. Das Auskunftsrecht des Anlegers gemäss § 5 Ziff. 4 bleibt vorbehalten. Die Prüfgesellschaft prüft, ob die Fondsleitung und die Depotbank die gesetzlichen und vertrag- lichen vertraglichen Vorschriften wie auch die allenfalls auf sie anwendbaren Standesregeln der Swiss Funds & Asset Ma- nagement Manage- ment Association Switzerland (AMAS) SFAMA eingehalten haben. Ein Kurzbericht der Prüfgesell- schaft Prüfgesellschaft zur publizierten Jahresrechnung erscheint im Jahresbericht.
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Samples: Emissionsprospekt
Rechenschaftsablage und Prüfung. 20 Rechenschaftsablage
1. Die Rechnungseinheit des Immobilienfonds Anlagefonds ist der Schweizer Franken.
2. Das Rechnungsjahr des Anlagefonds läuft jeweils vom 1. April Oktober bis am 3130. XxxxSeptember.
3. Innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondslei- tung Fondsleitung einen geprüften Jahresbericht des ImmobilienfondsAnlagefonds.
4. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten Hälfte des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen Halbjahresbericht.
5. Das Auskunftsrecht des Anlegers gemäss § 5 Ziff. 4 bleibt vorbehalten. Die Prüfgesellschaft prüft, ob die Fondsleitung und die Depotbank die gesetzlichen und vertrag- lichen Vorschriften wie auch vertraglichen Vor- schriften sowie die allenfalls auf sie anwendbaren Standesregeln der Asset Ma- nagement Management Association Switzerland (AMAS) eingehalten haben. Ein Kurzbericht der Prüfgesell- schaft Prüfgesellschaft zur publizierten Jahresrechnung erscheint im Jahresbericht.
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Rechenschaftsablage und Prüfung. 20 Rechenschaftsablage
1. Die Rechnungseinheit des Immobilienfonds ist der Schweizer FrankenFranken (CHF).
2. Das Rechnungsjahr läuft jeweils vom 1. April Januar bis am zum 31. XxxxDezember. Das erste Rechnungsjahr läuft vom Datum der Lancierung bis zum 31. Dezember 2021.
3. Innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondslei- tung Fondsleitung einen geprüften Jahresbericht des Immobilienfonds.
4. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten Hälfte des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen Halbjahresbericht.
5. Das Auskunftsrecht des Anlegers gemäss § §5 Ziff. 4 bleibt vorbehalten. Die Prüfgesellschaft prüft, ob die Fondsleitung und die Depotbank die gesetzlichen und vertrag- lichen vertraglichen Vorschriften wie auch die allenfalls auf sie anwendbaren Standesregeln der Swiss Funds & Asset Ma- nagement Management Association Switzerland (AMAS) SFAMA eingehalten haben. Ein Kurzbericht der Prüfgesell- schaft Prüfgesellschaft zur publizierten Jahresrechnung erscheint im Jahresbericht.
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Samples: Fondsvertrag
Rechenschaftsablage und Prüfung. 20 Rechenschaftsablage
1. Die Rechnungseinheit des Immobilienfonds ist der Schweizer FrankenFranken (CHF).
2. Das Rechnungsjahr läuft jeweils vom 1. April Oktober bis am 3130. XxxxSeptember.
3. Innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondslei- tung Fondsleitung einen geprüften Jahresbericht des Immobilienfonds.
4. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten Hälfte des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung Fonds- leitung einen Halbjahresbericht.
5. Das Auskunftsrecht des Anlegers gemäss § 5 Ziff. 4 bleibt vorbehalten. § 21 Prüfung Die Prüfgesellschaft prüft, ob die Fondsleitung und die Depotbank die gesetzlichen und vertrag- lichen Vorschriften vertraglichen Vor- schriften wie auch die allenfalls auf sie anwendbaren Standesregeln der Asset Ma- nagement Management Association Switzerland (AMAS) eingehalten haben. Ein Kurzbericht Kurzbe- richt der Prüfgesell- schaft Prüfgesellschaft zur publizierten Jahresrechnung erscheint im Jahresbericht.
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Samples: Fondsvertrag
Rechenschaftsablage und Prüfung. 20 Rechenschaftsablage
1. Die Rechnungseinheit des Immobilienfonds Fonds ist der Schweizer Franken.
2. Das Rechnungsjahr läuft jeweils vom 1. April Juli bis am 3130. XxxxJuni des folgenden Jahres.
3. Innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondslei- tung Fondsleitung einen geprüften Jahresbericht des Immobilienfonds.
4. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten Hälfte des Rechnungsjahres Rechnungsjahrs veröffentlicht die Fondsleitung einen Halbjahresbericht.
5. Das Auskunftsrecht des Anlegers gemäss § 5 Ziff. 4 bleibt vorbehalten. Die Prüfgesellschaft prüft, ob die Fondsleitung und die Depotbank die gesetzlichen gesetzli- chen und vertrag- lichen vertraglichen Vorschriften wie auch die allenfalls auf sie anwendbaren Standesregeln der Swiss Funds & Asset Ma- nagement Management Association Switzerland (AMAS) SFAMA eingehalten haben. Ein Kurzbericht der Prüfgesell- schaft Prüfgesellschaft zur publizierten Jahresrechnung erscheint im Jahresbericht.
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Samples: Fondsvertrag
Rechenschaftsablage und Prüfung. 20 Rechenschaftsablage
1. Die Rechnungseinheit des Immobilienfonds Anlagefonds ist der Schweizer Franken.
2. Das Rechnungsjahr des Anlagefonds läuft jeweils vom 1. April Oktober bis am 3130. XxxxSeptember.
3. Innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondslei- tung Fondsleitung einen geprüften Jahresbericht des ImmobilienfondsAnlagefonds.
4. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten Hälfte des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen Halbjahresbericht.
5. Das Auskunftsrecht des Anlegers gemäss § 5 Ziff. 4 bleibt vorbehalten. Die Prüfgesellschaft prüft, ob die Fondsleitung und die Depotbank die gesetzlichen und vertrag- lichen Vorschriften wie auch vertraglichen Vor- schriften sowie die allenfalls auf sie anwendbaren Standesregeln der Swiss Funds & Asset Ma- nagement Management Association Switzerland (AMAS) SFAMA eingehalten haben. Ein Kurzbericht der Prüfgesell- schaft Prüfgesellschaft zur publizierten Jahresrechnung erscheint im Jahresbericht.
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Rechenschaftsablage und Prüfung. 20 21 Rechenschaftsablage
1. Die Rechnungseinheit des Immobilienfonds der einzelnen Teilvermögen ist der Schweizer FrankenSchweizer- franken.
2. Das Rechnungsjahr läuft jeweils vom 1. April September eines Jahres bis am 31. XxxxEnde August des nächsten Jahres.
3. Innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres veröffentlicht ver- öffentlicht die Fondslei- tung Fondsleitung einen geprüften Jahresbericht des ImmobilienfondsUmbrella-Fonds bzw. der Teilvermögen.
4. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten Hälfte des Rechnungsjahres veröffentlicht Zusätzlich zum Jahresbericht informiert die Fondsleitung einen Halbjahresberichtdie Anleger über die Zusammensetzung und den Nettoinventarwert des Vermögens der Teilvermögen und über den Nettoinventarwert pro Anteil. Diese In- formationen erfolgen aufgrund individueller Vereinbarungen mit den Anlegern entweder per Brief, Fax oder mit Hilfe elektronischer Medien, direktem Depotzugriff, per E-Mail etc.
5. Das Auskunftsrecht des Anlegers der Anleger gemäss § 5 Ziff. 4 5 bleibt vorbehalten. Die Prüfgesellschaft prüft, ob die Fondsleitung und die Depotbank die gesetzlichen gesetz- lichen und vertrag- lichen vertraglichen Vorschriften wie auch die allenfalls auf sie anwendbaren Standesregeln der Swiss Funds & Asset Ma- nagement Management Association Switzerland (AMASSFAMA) eingehalten haben. Ein Kurzbericht der Prüfgesell- schaft Prüfgesellschaft zur publizierten Jahresrechnung erscheint im Jahresbericht.
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Samples: Fondsvertrag
Rechenschaftsablage und Prüfung. 20 22 Rechenschaftsablage
1. Die Rechnungseinheit des Immobilienfonds ist Rechnungseinheiten der Schweizer Frankeneinzelnen Teilvermögen sind im Besonderen Teil genannt.
2. Das Rechnungsjahr läuft jeweils vom 1. April Oktober bis am 31zum 30. XxxxSeptember.
3. Innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondslei- tung Fondsleitung einen geprüften Jahresbericht des ImmobilienfondsUmbrella-Fonds bzw. der Teilvermögen.
4. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten Hälfte des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen HalbjahresberichtHalbjahresbericht des Umbrella-Fonds bzw. der Teilvermögen.
5. Das Auskunftsrecht des Anlegers gemäss § 5 Ziff. 4 bleibt vorbehalten. Die Prüfgesellschaft prüft, ob die Fondsleitung und die Depotbank die gesetzlichen und vertrag- lichen vertraglichen Vorschriften wie auch die allenfalls auf sie anwendbaren Standesregeln der Swiss Funds & Asset Ma- nagement Management Association Switzerland (AMAS) SFAMA eingehalten haben. Ein Kurzbericht der Prüfgesell- schaft Prüfgesellschaft zur publizierten Jahresrechnung erscheint im Jahresbericht.
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Samples: Prospectus
Rechenschaftsablage und Prüfung. 20 Rechenschaftsablage
1. Die Rechnungseinheit des Immobilienfonds ist der Schweizer Franken.
2. Das Rechnungsjahr läuft jeweils vom 1. April Juli bis am 3130. XxxxJuni.
3. Innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres Rech- nungsjahres veröffentlicht die Fondslei- tung Fondsleitung einen geprüften Jahresbericht des Immobilienfonds.
4. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten Hälfte des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen Halbjahresbericht.
5. Das Auskunftsrecht des Anlegers gemäss § §5 Ziff. 4 bleibt vorbehalten. §21 Prüfung Die Prüfgesellschaft prüft, ob die Fondsleitung und die Depotbank die gesetzlichen und vertrag- lichen vertraglichen Vorschriften wie auch die allenfalls auf sie anwendbaren Standesregeln der Asset Ma- nagement Management Association Switzerland (AMAS) eingehalten einge- halten haben. Ein Kurzbericht der Prüfgesell- schaft Prüfgesellschaft zur publizierten pu- blizierten Jahresrechnung erscheint im Jahresbericht.
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Samples: Fondsvertrag