Common use of Rechenschaftsablage und Prüfung Clause in Contracts

Rechenschaftsablage und Prüfung. 21 Rechenschaftsablage 1. Die Rechnungseinheit der Teilvermögen ist der Schweizer Franken. 2. Das Rechnungsjahr läuft jeweils vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. 3. Innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondslei- tung einen revidierten Jahresbericht des Umbrella-Fonds bzw. dessen Teilvermögen. Darin ist auf das in § 21 Ziff. 5 erwähnte Auskunftsrecht des Anlegers bezüglich OPALS ausdrücklich hinzuweisen. 4. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten Hälfte des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen ungeprüften Halbjahresbericht. Darin ist auf das in § 21 Ziff. 5 erwähnte Auskunftsrecht des Anlegers bezüglich OPALS ausdrücklich hinzuweisen. 5. Das Auskunftsrecht des Anlegers gemäss § 5 Ziff. 4 bleibt vorbehalten. Insbesondere kann der Anleger bei der Fondsleitung jederzeit kostenlos eine Liste über die Zusammensetzung der ein- zelnen jeweils vom Fonds gehaltenen OPALS anfordern. Die Prüfgesellschaft prüft, ob die Fondsleitung und die Depotbank die gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften wie auch die allenfalls auf sie anwendbaren Standesregeln der Asset Management Associ- ation Switzerland eingehalten haben. Ein Kurzbericht der Prüfgesellschaft zur publizierten Jahresrech- nung erscheint im Jahresbericht.

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Samples: Umbrella Fund Agreement, Umbrella Fund Agreement, Umbrella Fund Agreement

Rechenschaftsablage und Prüfung. 21 22 Rechenschaftsablage 1. Die Rechnungseinheit der Teilvermögen ist der Schweizer Franken. 2. Das Rechnungsjahr des Umbrella-Fondsbzw. dessen Teilvermögen läuft jeweils vom 1. Januar bis zum 3131.Dezember. 2. DezemberDie Rechnungseinheit und dererste Rechnungsabschluss sind für jedes Teilvermögen imBesonderen Teilgeregelt. 3. Innerhalb von vier Monaten nach Monatennach Abschluss des Rechnungsjahres veröffentlicht Rechnungsjahresveröffentlicht die Fondslei- tung Fondsleitung einen revidierten Jahresbericht des geprüften Jahresberichtdes Umbrella-Fonds bzw. dessen Teilvermögen. Darin ist auf das in § 21 Ziff. 5 erwähnte Auskunftsrecht des Anlegers bezüglich OPALS ausdrücklich hinzuweisen. 4. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten Hälfte des derersten Hälftedes Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen ungeprüften Halbjahresbericht. Darin ist auf das in § 21 Ziff. 5 erwähnte Auskunftsrecht des Anlegers bezüglich OPALS ausdrücklich hinzuweisen. 5. Das Auskunftsrecht des Anlegers gemäss § gemäss§ 5 Ziff. 4 5 bleibt vorbehalten. Insbesondere kann der Anleger bei der Fondsleitung jederzeit kostenlos eine Liste über die Zusammensetzung der ein- zelnen jeweils vom Fonds gehaltenen OPALS anfordern. Die Prüfgesellschaft prüft, ob die Fondsleitung und die Depotbank die gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften wie auch die allenfalls auf sie anwendbaren Standesregeln der Asset Management Associ- ation Association Switzerland eingehalten haben. Ein Kurzbericht der Prüfgesellschaft zur publizierten Jahresrech- nung Jahresrechnung erscheint im Jahresbericht.

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Samples: Umbrella Fund Prospectus, Umbrella Fund Agreement

Rechenschaftsablage und Prüfung. 21 Rechenschaftsablage 1. Die Rechnungseinheit Rechnungseinheiten der einzelnen Teilvermögen ist der Schweizer Franken.sind die fol- genden: – XXXXX XXXXXXX AKTIEN SCHWEIZ CHF – XXXXX XXXXXXX AKTIEN WELT CHF – XXXXX XXXXXXX AKTIEN SMALL & MID 2. Das Rechnungsjahr läuft jeweils vom 1. Januar 1.November eines Jahres bis zum 31. DezemberEnde Oktober des nächsten Jahres. 3. Innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondslei- tung Fondsleitung einen revidierten geprüften Jahresbericht des Umbrella-Fonds bzw. dessen der Teilvermögen. Darin ist auf das in § 21 Ziff. 5 erwähnte Auskunftsrecht des Anlegers bezüglich OPALS ausdrücklich hinzuweisen. 4. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten Hälfte des Rechnungsjahres veröffentlicht Zusätzlich zum Jahresbericht informiert die Fondsleitung einen ungeprüften Halbjahresberichtdie Anleger über die Zusammensetzung und den Inventarwert des Vermögens der Teilvermögen und über den Inventarwert pro Anteil. Darin ist auf das in § 21 Ziff. 5 erwähnte Auskunftsrecht des Anlegers bezüglich OPALS ausdrücklich hinzuweisenDiese In- formationen erfolgen aufgrund individueller Vereinbarungen mit den Anlegern entweder per Brief, Fax oder mit Hilfe elektronischer Me- dien, direktem Depotzugriff, per E-Mail etc. 5. Das Auskunftsrecht des Anlegers der Anleger gemäss § 5 Ziff. 4 bleibt vorbehalten. Insbesondere kann der Anleger bei der Fondsleitung jederzeit kostenlos eine Liste über die Zusammensetzung der ein- zelnen jeweils vom Fonds gehaltenen OPALS anfordernvorbehal- ten. Die Prüfgesellschaft prüft, ob die Fondsleitung und die Depotbank die gesetzlichen ge- setzlichen und vertraglichen Vorschriften wie auch die allenfalls auf sie anwendbaren Standesregeln der Swiss Funds & Asset Management Associ- ation Switzerland Association (SFAMA) eingehalten habenha- ben. Ein Kurzbericht der Prüfgesellschaft Prüfstelle zur publizierten Jahresrech- nung erscheint Jahresrechnung er- scheint im Jahresbericht.

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Samples: Fondsvertrag

Rechenschaftsablage und Prüfung. 21 20 Rechenschaftsablage 1. Die Rechnungseinheit Rechnungseinheiten der einzelnen Teilvermögen ist sind: a) Mobilière Community Sustainable Goals Fund: der Schweizer Franken. 2. Das Rechnungsjahr läuft jeweils vom 1. Januar bis am 31. Dezember. Das erste Rechnungsjahr für das Teilvermögen Mobilière Community Sustainable Goals Fund läuft bis zum 31. DezemberDezember 2024. 3. Innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres Rechnungs- jahres veröffentlicht die Fondslei- tung Fondsleitung einen revidierten Jahresbericht geprüften Jahres- bericht des Umbrella-Fonds bzw. dessen der Teilvermögen. Darin ist auf das in § 21 Ziff. 5 erwähnte Auskunftsrecht des Anlegers bezüglich OPALS ausdrücklich hinzuweisen. 4. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten Hälfte des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen ungeprüften HalbjahresberichtHalbjahresbericht des Umbrella-Fonds bzw. Darin ist auf das in § 21 Ziff. 5 erwähnte Auskunftsrecht des Anlegers bezüglich OPALS ausdrücklich hinzuweisender Teilvermö- gen. 5. Das Auskunftsrecht des Anlegers gemäss § 5 Ziff. 4 6 bleibt vorbehaltenvor- behalten. Insbesondere kann der Anleger bei der Fondsleitung jederzeit kostenlos eine Liste über die Zusammensetzung der ein- zelnen jeweils vom Fonds gehaltenen OPALS anfordern. § 21 Prüfung Die Prüfgesellschaft prüft, ob die Fondsleitung und die Depotbank die gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften wie auch die allenfalls allen- falls auf sie anwendbaren Standesregeln der Asset Management Associ- ation Association Switzerland eingehalten haben. Ein Kurzbericht der Prüfgesellschaft zur publizierten Jahresrech- nung Jahresrechnung erscheint im JahresberichtJah- resbericht.

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Samples: Umbrella Fund Agreement

Rechenschaftsablage und Prüfung. 21 20 Rechenschaftsablage 1. Die Rechnungseinheit der einzelnen Teilvermögen ist der Schweizer Frankenaus dem Besonderen Teil ersichtlich. 2. Das Rechnungsjahr läuft jeweils vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. 3. Innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondslei- tung Fondsleitung einen revidierten geprüften Jahresbericht des Umbrella-Fonds bzw. dessen der Teilvermögen. Darin ist auf das in § 21 Ziff. 5 erwähnte Auskunftsrecht des Anlegers bezüglich OPALS ausdrücklich hinzuweisen. 4. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten Hälfte des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen ungeprüften HalbjahresberichtHalbjahresbericht des Umbrella-Fonds bzw. Darin ist auf das in § 21 Ziff. 5 erwähnte Auskunftsrecht des Anlegers bezüglich OPALS ausdrücklich hinzuweisender Teilvermögen. 5. Das Auskunftsrecht der Anlegerin bzw. des Anlegers gemäss § 5 Ziff. 4 bleibt vorbehalten. Insbesondere kann der Anleger bei der Fondsleitung jederzeit kostenlos eine Liste über die Zusammensetzung der ein- zelnen jeweils vom Fonds gehaltenen OPALS anfordern. Die Prüfgesellschaft prüft, ob die Fondsleitung und die Depotbank die gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften wie auch die allenfalls auf sie anwendbaren Standesregeln der Swiss Funds & Asset Management Associ- ation Switzerland Association SFAMA eingehalten haben. Ein Kurzbericht der Prüfgesellschaft zur publizierten Jahresrech- nung Jahresrechnung erscheint im Jahresbericht.

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Samples: Umbrella Fund Agreement

Rechenschaftsablage und Prüfung. 21 20 Rechenschaftsablage 1. Die Rechnungseinheit Rechnungseinheiten der einzelnen Teilvermögen ist der Schweizer Frankensind: - DZPB Fund Selection I: EUR; - DZPB Fund Selection II: EUR; - DZPB Fund Selection III: EUR; - DZPB Fund Selection IV: EUR. 2. Das Rechnungsjahr läuft jeweils vom 1. Januar Oktober bis zum 3130. DezemberSeptember. 3. Innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondslei- tung Fonds- leitung einen revidierten geprüften Jahresbericht des Umbrella-Fonds bzw. dessen der Teilvermögen. Darin ist auf das in § 21 Ziff. 5 erwähnte Auskunftsrecht des Anlegers bezüglich OPALS ausdrücklich hinzuweisen. 4. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten Hälfte des Rechnungsjahres veröffentlicht veröffent- licht die Fondsleitung einen ungeprüften HalbjahresberichtHalbjahresbericht des Umbrella-Fonds bzw. Darin ist auf das in § 21 Ziff. 5 erwähnte Auskunftsrecht des Anlegers bezüglich OPALS ausdrücklich hinzuweisender Teilvermögen. 5. Das Auskunftsrecht des Anlegers gemäss § 5 Ziff. 4 5 bleibt vorbehalten. Insbesondere kann der Anleger bei der Fondsleitung jederzeit kostenlos eine Liste über die Zusammensetzung der ein- zelnen jeweils vom Fonds gehaltenen OPALS anfordern. Die Prüfgesellschaft prüft, ob die Fondsleitung und die Depotbank die gesetzlichen und vertraglichen vertragli- chen Vorschriften wie auch die allenfalls auf sie anwendbaren Standesregeln der Swiss Funds & Asset Management Associ- ation Switzerland Association SFAMA eingehalten haben. Ein Kurzbericht der Prüfgesellschaft zur publizierten Jahresrech- nung Jahresrechnung erscheint im Jahresbericht.

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Samples: Fondsvertrag

Rechenschaftsablage und Prüfung. 21 20 Rechenschaftsablage 1. Die Rechnungseinheit der folgenden Teilvermögen ist der der: a) Upright Umbrella – Schweizer Franken.Aktienperlen: Schweizer Franken (CHF) 2. Das Rechnungsjahr läuft jeweils vom 1. Januar November bis zum 31. DezemberOktober. 3. Innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondslei- tung Fondsleitung einen revidierten geprüften Jahresbericht des Umbrella-Fonds bzw. dessen Teilvermögen. Darin ist auf das in § 21 Ziff. 5 erwähnte Auskunftsrecht des Anlegers bezüglich OPALS ausdrücklich hinzuweisenFonds. 4. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten Hälfte des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen ungeprüften Halbjahresbericht. Darin ist auf das in § 21 Ziff. 5 erwähnte Auskunftsrecht des Anlegers bezüglich OPALS ausdrücklich hinzuweisen. 5. Das Auskunftsrecht des Anlegers gemäss § 5 Ziff. 4 bleibt vorbehalten. Insbesondere kann der Anleger bei der Fondsleitung jederzeit kostenlos eine Liste über die Zusammensetzung der ein- zelnen jeweils vom Fonds gehaltenen OPALS anfordern. 1. Die Prüfgesellschaft prüft, ob die Fondsleitung und die Depotbank die gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften wie auch die allenfalls auf sie anwendbaren Standesregeln der Asset Management Associ- ation Association Switzerland eingehalten haben. Ein Kurzbericht der Prüfgesellschaft zur publizierten Jahresrech- nung Jahresrechnung erscheint im Jahresbericht.

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Samples: Umbrella Fund Prospectus

Rechenschaftsablage und Prüfung. 21 20 Rechenschaftsablage 1. Die Rechnungseinheit Rechnungseinheiten der einzelnen Teilvermögen ist sind: a) Mobilière Community Sustainable Goals Fund: der Schweizer Franken. 2. Das Rechnungsjahr läuft jeweils vom 1. Januar bis am 31. Dezember. Das erste Rechnungsjahr für das Teilvermögen Mobilière Community Sustainable Goals Fund läuft bis zum 31. DezemberDezember 2024. 3. Innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres Rechnungsjah- res veröffentlicht die Fondslei- tung Fondsleitung einen revidierten Jahresbericht geprüften Jahresbe- richt des Umbrella-Fonds bzw. dessen der Teilvermögen. Darin ist auf das in § 21 Ziff. 5 erwähnte Auskunftsrecht des Anlegers bezüglich OPALS ausdrücklich hinzuweisen. 4. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten Hälfte des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen ungeprüften HalbjahresberichtHalbjah- resbericht des Umbrella-Fonds bzw. Darin ist auf das in § 21 Ziff. 5 erwähnte Auskunftsrecht des Anlegers bezüglich OPALS ausdrücklich hinzuweisender Teilvermögen. 5. Das Auskunftsrecht des Anlegers gemäss § 5 Ziff. 4 6 bleibt vorbehaltenvor- behalten. Insbesondere kann der Anleger bei der Fondsleitung jederzeit kostenlos eine Liste über die Zusammensetzung der ein- zelnen jeweils vom Fonds gehaltenen OPALS anfordern. § 21 Prüfung Die Prüfgesellschaft prüft, ob die Fondsleitung und die Depotbank die gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften wie auch die allenfalls allen- falls auf sie anwendbaren Standesregeln der Asset Management Associ- ation Association Switzerland eingehalten haben. Ein Kurzbericht der Prüfgesellschaft zur publizierten Jahresrech- nung Jahresrechnung erscheint im Jahresbericht.Jah- resbericht. 41 Teil 2 – Fondsvertrag

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Samples: Umbrella Fund Agreement