Common use of Rechenschaftsablage und Prüfung Clause in Contracts

Rechenschaftsablage und Prüfung. 20 Rechenschaftsablage 1. Die Rechnungseinheiten der einzelnen Teilvermögen sind: a) Swiss Dividend Fund: Schweizer Franken (CHF) b) Swiss Small & Mid Cap Fund: Schweizer Franken (CHF) c) Swiss ESG Fund: Schweizer Franken (CHF) 2. Das Rechnungsjahr läuft jeweils vom 1. Dezember bis 30. November. 3. Innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen geprüften Jahresbericht des Umbrella-Fonds bzw. der Teilvermögen. 4. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten Hälfte des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen Halbjahresbericht des Umbrella-Fonds bzw. der Teilvermögen. 5. Das Auskunftsrecht des Anlegers gemäss § 5 Ziff. 5 bleibt vorbehalten. Die Prüfgesellschaft prüft, ob die Fondsleitung und die Depotbank die gesetzlichen und vertraglichen Vor- schriften wie auch die allenfalls auf sie anwendbaren Standesregeln der Asset Management Association Switzerland eingehalten haben. Ein Kurzbericht der Prüfgesellschaft zur publizierten Jahresrechnung er- scheint im Jahresbericht.

Appears in 1 contract

Samples: Fondsprospekt

Rechenschaftsablage und Prüfung. 20 Rechenschaftsablage 1. Die Rechnungseinheiten aller zurzeit ausgegeben Teilvermögen ist der einzelnen Teilvermögen sind: a) Swiss Dividend Fund: Schweizer Franken (CHF) b) Swiss Small & Mid Cap Fund: Schweizer Franken (CHF) c) Swiss ESG Fund: Schweizer Franken (CHF). 2. Das Rechnungsjahr aller zurzeit ausgegebenen Teilvermögen läuft jeweils vom 1. Dezember Oktober bis 30. NovemberSeptember. 3. Innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen geprüften Jahresbericht des Umbrella-Fonds bzw. der Teilvermögen. 4. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten Hälfte des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen Halbjahresbericht des Umbrella-Fonds bzw. der Teilvermögen. 5. Das Auskunftsrecht des Anlegers gemäss § 5 Ziff. 5 bleibt vorbehalten. Die Prüfgesellschaft prüft, ob die Fondsleitung und die Depotbank die gesetzlichen und vertraglichen Vor- schriften wie auch die allenfalls auf sie anwendbaren Standesregeln der Swiss Funds & Asset Management Association Switzerland SFAMA eingehalten haben. Ein Kurzbericht der Prüfgesellschaft zur publizierten Jahresrechnung er- scheint erscheint im Jahresbericht.

Appears in 1 contract

Samples: Umbrella Fund Prospectus

Rechenschaftsablage und Prüfung. 20 Rechenschaftsablage 1. Die Rechnungseinheiten Rechnungseinheit des Immobilienfonds ist der einzelnen Teilvermögen sind: a) Swiss Dividend Fund: Schweizer Franken (CHF) b) Swiss Small & Mid Cap Fund: Schweizer Franken (CHF) c) Swiss ESG Fund: Schweizer Franken (CHF)Franken. 2. Das Rechnungsjahr läuft jeweils vom 1. Dezember April bis 30am 31. NovemberXxxx. 3. Innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung Fondslei- tung einen geprüften Jahresbericht des Umbrella-Fonds bzw. der TeilvermögenImmobilienfonds. 4. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten Hälfte des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen Halbjahresbericht des Umbrella-Fonds bzw. der TeilvermögenHalbjahresbericht. 5. Das Auskunftsrecht des Anlegers gemäss § 5 Ziff. 5 4 bleibt vorbehalten. Die Prüfgesellschaft prüft, ob die Fondsleitung und die Depotbank die gesetzlichen und vertraglichen Vor- schriften vertrag- lichen Vorschriften wie auch die allenfalls auf sie anwendbaren Standesregeln der Swiss Funds & Asset Management Association Switzerland Associa- tion SFAMA eingehalten haben. Ein Kurzbericht der Prüfgesellschaft zur publizierten Jahresrechnung er- scheint Jahres- rechnung erscheint im Jahresbericht.

Appears in 1 contract

Samples: Fondsvertrag

Rechenschaftsablage und Prüfung. 20 Rechenschaftsablage 1. Die Rechnungseinheiten Rechnungseinheit des Immobilienfonds ist der einzelnen Teilvermögen sind: a) Swiss Dividend Fund: Schweizer Franken (CHF) b) Swiss Small & Mid Cap Fund: Schweizer Franken (CHF) c) Swiss ESG Fund: Schweizer Franken (CHF)Franken. 2. Das Rechnungsjahr läuft jeweils vom 1. Dezember Juli bis 30. NovemberJuni. 3. Innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres Rech­ nungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen geprüften Jahresbericht des Umbrella-Fonds bzw. der TeilvermögenImmobilienfonds. 4. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten Hälfte des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen Halbjahresbericht des Umbrella-Fonds bzw. der Teilvermögen. 5. Das Auskunftsrecht des Anlegers gemäss § §5 Ziff. 5 4 bleibt vorbehalten. Die Prüfgesellschaft prüft, ob die Fondsleitung und die Depotbank die gesetzlichen und vertraglichen Vor- schriften Vorschriften wie auch die allenfalls auf sie anwendbaren Standesregeln Standes­ regeln der Asset Management Association Switzerland eingehalten haben. Ein Kurzbericht der Prüfgesellschaft zur publizierten Jahresrechnung er- scheint erscheint im JahresberichtJahres­ bericht.

Appears in 1 contract

Samples: Fondsvertrag

Rechenschaftsablage und Prüfung. 20 21 Rechenschaftsablage 1. Die Rechnungseinheiten Rechnungseinheit der einzelnen Teilvermögen sind: a) Swiss Dividend Fund: Schweizer Franken (CHF) b) Swiss Small & Mid Cap Fund: Schweizer Franken (CHF) c) Swiss ESG Fund: Schweizer Franken (CHF)ist jeweils im Besonderen Teil geregelt. 2. Das Rechnungsjahr läuft jeweils vom 1. Dezember Januar bis 30zum 31. NovemberDezember. 3. Innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung Fondslei- tung einen geprüften Jahresbericht des Umbrella-Fonds bzw. der Teilvermögen. 4. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten Hälfte des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen Halbjahresbericht des Umbrella-Fonds bzw. der Teilvermögen. 5. Das Auskunftsrecht des Anlegers gemäss § 5 Ziff. 5 4 bleibt vorbehalten. Die Prüfgesellschaft prüft, ob die Fondsleitung und die Depotbank die gesetzlichen und vertraglichen Vor- schriften vertrag- lichen Vorschriften wie auch die allenfalls auf sie anwendbaren Standesregeln der Swiss Funds & Asset Management Association Switzerland Associa- tion SFAMA eingehalten haben. Ein Kurzbericht der Prüfgesellschaft zur publizierten Jahresrechnung er- scheint Jahres- rechnung erscheint im Jahresbericht.

Appears in 1 contract

Samples: Umbrella Fund Prospectus

Rechenschaftsablage und Prüfung. 20 22 Rechenschaftsablage 1. Die Rechnungseinheiten der einzelnen Teilvermögen sind: a) Swiss Dividend Fund: Schweizer Franken (CHF) b) Swiss Small & Mid Cap Fund: Schweizer Franken (CHF) c) Swiss ESG Fund: Schweizer Franken (CHF) 2. Das Rechnungsjahr des Umbrella-Fonds bzw. der Teilvermögen läuft jeweils vom 1. Dezember April bis 30zum 31. NovemberXxxx. Der erste Rechnungsabschluss und die jeweilige Rechnungseinheit sind für jedes Teilvermögen im Besondern Teil geregelt. 32. Innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen geprüften Jahresbericht des UmbrellaUmbrel- la-Fonds bzw. der Teilvermögen. 43. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten Hälfte des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen Halbjahresbericht ungeprüften Halbjah- resbericht des Umbrella-Fonds bzw. der Teilvermögen. 54. Das Auskunftsrecht des Anlegers gemäss § 5 Ziff. 5 4 bleibt vorbehalten. Die Prüfgesellschaft prüft, ob die Fondsleitung und die Depotbank die gesetzlichen und vertraglichen Vor- schriften Vorschriften wie auch die allenfalls auf sie anwendbaren Standesregeln der Swiss Funds & Asset Management Association Switzerland SFAMA eingehalten haben. Ein Kurzbericht der Prüfgesellschaft zur publizierten Jahresrechnung er- scheint erscheint im Jahresbericht.

Appears in 1 contract

Samples: Umbrella Fund Agreement

Rechenschaftsablage und Prüfung. 20 20. Rechenschaftsablage 1. Die Rechnungseinheiten Rechnungseinheit des Teilvermögens Pictet CH Solutions - Swiss High Dividend ist der einzelnen Teilvermögen sind: a) Swiss Dividend Fund: Schweizer Franken (CHF) b) Swiss Small & Mid Cap Fund: Schweizer Franken (CHF) c) Swiss ESG Fund: Schweizer Franken (CHF). 2. Das Rechnungsjahr läuft jeweils vom 1. Dezember Januar bis 3031. NovemberDezember. 3. Innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen geprüften Jahresbericht des Umbrella-Fonds bzw. der TeilvermögenAnlagefonds. 4. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten Hälfte des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen Halbjahresbericht des Umbrella-Fonds bzw. der TeilvermögenHalbjahresbericht. 5. Das Auskunftsrecht des Anlegers gemäss § §5 Ziff. 5 bleibt vorbehalten. Die Prüfgesellschaft prüft, ob die Fondsleitung und die Depotbank die gesetzlichen und vertraglichen Vor- schriften Vorschriften wie auch die allenfalls auf sie anwendbaren an- wendbaren Standesregeln der Asset Management Association Switzerland eingehalten haben. Ein Kurzbericht der Prüfgesellschaft zur publizierten Jahresrechnung er- scheint erscheint im Jahresbericht.

Appears in 1 contract

Samples: Fondsprospekt

Rechenschaftsablage und Prüfung. 20 Rechenschaftsablage 1. Die Rechnungseinheiten Rechnungseinheit des Immobilienfonds ist der einzelnen Teilvermögen sind: a) Swiss Dividend Fund: Schweizer Franken (CHF) b) Swiss Small & Mid Cap Fund: Schweizer Franken (CHF) c) Swiss ESG Fund: Schweizer Franken (CHF)Franken. 2. Das Rechnungsjahr läuft jeweils vom 1. Dezember Oktober bis am 30. NovemberSeptember, erstmals vom Datum der Erstausgabe von Anteilen an. Der erste Abschluss erfolgte per 30. September 2015. 3. Innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen geprüften Jahresbericht des Umbrella-Fonds bzw. der TeilvermögenImmobilienfonds. 4. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten Hälfte des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen Halbjahresbericht des Umbrella-Fonds bzw. der TeilvermögenHalbjahresbericht. 5. Das Auskunftsrecht des Anlegers gemäss § 5 Ziff. 5 4 bleibt vorbehalten. Die Prüfgesellschaft prüft, ob die Fondsleitung und die Depotbank die gesetzlichen und vertraglichen Vor- schriften Vorschriften wie auch die allenfalls auf sie anwendbaren Standesregeln der Swiss Funds & Asset Management Association Switzerland SFAMA eingehalten haben. Ein Kurzbericht der Prüfgesellschaft zur publizierten Jahresrechnung er- scheint erscheint im Jahresbericht.

Appears in 1 contract

Samples: Fondsvertrag

Rechenschaftsablage und Prüfung. 20 21 Rechenschaftsablage 1. Die Rechnungseinheiten der einzelnen Teilvermögen sind: a: Swisscanto (CH) Swiss Dividend Fund: Schweizer Franken (Bond Fund Responsible VV CHF CHF) b) Swiss Small & Mid Cap Fund: Schweizer Franken (CHF) c) Swiss ESG Fund: Schweizer Franken (CHF) 2. Das Rechnungsjahr läuft jeweils vom 1. Dezember Juni bis 3031. NovemberMai, erstmals vom Datum der Erstausgabe von Anteilen an. 3. Innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen ei- nen geprüften Jahresbericht des Umbrella-Fonds bzw. der Teilvermögen. 4. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten Hälfte des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen Halbjahresbericht des Umbrella-Fonds bzw. der Teilvermögen. 5. Das Auskunftsrecht des Anlegers gemäss § 5 Ziff. 5 bleibt vorbehalten. Die Prüfgesellschaft prüft, ob die Fondsleitung und die Depotbank die gesetzlichen und vertraglichen Vor- schriften wie auch die allenfalls auf sie anwendbaren Standesregeln der Asset Management Association Switzerland eingehalten Switzerlandeingehalten haben. Ein Kurzbericht der Prüfgesellschaft zur publizierten Jahresrechnung er- scheint im Jahresbericht.

Appears in 1 contract

Samples: Investment Fund Prospectus

Rechenschaftsablage und Prüfung. 20 Rechenschaftsablage 1. Die Rechnungseinheiten der einzelnen Teilvermögen sind: a) Swiss Dividend Fund: Schweizer Franken (CHF) b) Swiss Small & Mid Cap Fund: Schweizer Franken (CHF) c) Swiss ESG Fund: Schweizer Franken für den Quantex Strategic Precious Metal Fund (CHF) 2. Das Rechnungsjahr läuft jeweils vom 1. Dezember Januar bis 3031. NovemberDezember. 3. Innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres Rechnungsjahrs veröffentlicht die Fondsleitung einen geprüften Jahresbericht Jah- resbericht des Umbrella-Fonds bzw. der Teilvermögen. 4. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten Hälfte des Rechnungsjahres Rechnungsjahrs veröffentlicht die Fondsleitung einen Halbjahresbericht des Umbrella-Fonds bzw. der TeilvermögenHalbjahresbericht. 5. Das Auskunftsrecht des Anlegers gemäss § 5 Ziff. 5 bleibt vorbehalten. Die Prüfgesellschaft prüft, ob die Fondsleitung und die Depotbank die gesetzlichen und vertraglichen Vor- schriften Vorschriften wie auch die allenfalls auf sie anwendbaren Standesregeln der Asset Management Association Switzerland (vormals Swiss Funds & Asset Management Association SFAMA) eingehalten haben. Ein Kurzbericht der Prüfgesellschaft zur publizierten Jahresrechnung er- scheint erscheint im Jahresbericht.

Appears in 1 contract

Samples: Prospectus and Fund Contract

Rechenschaftsablage und Prüfung. 20 22 Rechenschaftsablage 1. Die Rechnungseinheiten der einzelnen Teilvermögen sind: a) Swiss Dividend Fund: Schweizer Franken (CHF) b) Swiss Small & Mid Cap Fund: Schweizer Franken (CHF) c) Swiss ESG Fund: Schweizer Franken (CHF) 2. Das Rechnungsjahr des Umbrella-Fondsbzw. dessen Teilvermögen läuft jeweils vom 1. Dezember Ja- nuar bis 30zum 31.Dezember. 2. NovemberDie Rechnungseinheit und dererste Rechnungsabschluss sind für jedes Teilvermögen imBe- sonderen Teilgeregelt. 3. Innerhalb von vier Monaten nach Monatennach Abschluss des Rechnungsjahres veröffentlicht Rechnungsjahresveröffentlicht die Fondsleitung Fondslei- tung einen geprüften Jahresbericht des Jahresberichtdes Umbrella-Fonds bzw. der dessen Teilvermögen. 4. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten Hälfte des derersten Hälftedes Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen Halbjahresbericht des Umbrella-Fonds bzw. der Teilvermögenungeprüften Halbjahresbericht. 5. Das Auskunftsrecht des Anlegers gemäss § gemäss§ 5 Ziff. 5 bleibt vorbehalten. Die Prüfgesellschaft prüft, ob die Fondsleitung und die Depotbank die gesetzlichen und vertraglichen Vor- schriften Vorschriften wie auch die allenfalls auf sie anwendbaren Standesregeln der Asset Management Association Switzerland eingehalten haben. Ein Kurzbericht der Prüfgesellschaft zur publizierten Jahresrechnung er- scheint zurpublizierten Jahresrechnungerscheint im Jahresbericht.

Appears in 1 contract

Samples: Umbrella Fund Agreement