Rechnungseinheit Musterklauseln

Rechnungseinheit. (1) Die in den Artikeln 6 und 7 genannte Rechnungseinheit ist das Sonderziehungsrecht des internationalen Währungsfonds. Die in den Artikeln 6 und 7 genannten Beträge werden in die Landeswährung des Staates umgerechnet, in dem die Beschränkung der Haftung geltend gemacht wird; die Umrechnung erfolgt entsprechend dem Wert der betreffenden Währung im Zeitpunkt der Errichtung des Haftungsfonds, der Zahlung oder der Leistung einer nach dem Recht dieses Staates gleichwertigen Sicherheit. Der in Sonderziehungsrechten ausgedrückte Wert der Landeswährung eines Vertragsstaats, der Mitglied des Internationalen Währungsfonds ist, wird nach der vom Internationalen Währungsfonds angewendeten Bewertungsmethode errechnet, die an dem betreffenden Tag für seine Operationen und Transaktionen gilt. Der in Sonderziehungsrechten ausgedrückte Wert der Landeswährung eines Vertragsstaats, der nicht Mitglied des Internationalen Währungsfonds ist, wird auf eine von diesem Vertragsstaat bestimmte Weise errechnet.
Rechnungseinheit. Die in Artikel 20 dieses Übereinkommens genannte Rechnungseinheit ist das vom In- ternationalen Währungsfonds festgelegte Sonderziehungsrecht. Die in Artikel 20 ge- nannten Beträge werden in die Landeswäh- rung eines Staates entsprechend dem Wert dieser Währung am Tage des Urteils oder an dem von den Parteien vereinbarten Tag um- gerechnet. Der Wert, im Verhältnis zum Son- derziehungsrecht, der Landeswährung eines Vertragsstaats wird nach der Bewertungsme- thode berechnet, die der Internationale Wäh- rungsfonds am betreffenden Tag tatsächlich in seinen eigenen Operationen und Transak- tionen anwendet.
Rechnungseinheit. USD Anlagepolitik
Rechnungseinheit. CHF Anlagepolitik
Rechnungseinheit. AIFMG-8-3-iVm-7-3-p Für nähere Angaben zur Währung des Teilfonds sowie der Anteilsklassen und deren Rundung und Stückelung siehe Anhang I der konstituierenden Dokumente.
Rechnungseinheit. Eine Rechnungseinheit ist das Sonderziehungsrecht des In- ternationalen Währungsfonds. Der Betrag wird in Euro ent- sprechend dem Wert des Euro gegenüber dem Sonderzie- hungsrecht am Tag des Urteils oder an dem von den Par- teien vereinbarten Tag umgerechnet. Der Wert des Euro ge- genüber dem Sonderziehungsrecht wird nach der Berech- nungsmethode ermittelt, die der Internationale Währungs- fonds an dem betreffenden Tag für seine Operationen und Transaktionen verwendet.
Rechnungseinheit. Rechnungseinheit der Teilvermögen ist der US- Dollar (USD).
Rechnungseinheit. Für die Teilvermögen Balanced Allocation (CHF), Swiss Leaders, Swiss Small & Mid Caps, Swiss Equities Tracker+ ESG, Swiss Xxxxx Xxxx, Swiss Franc High Grade Bond, Swiss Franc Credit Bond, Global Government Fundamental Long Duration, Ultra Low Duration (CHF) und Short-Term Money Market (CHF): CHF Für die Teilvermögen Commodity Risk Premia ex-Agri und Short-Term Money Market (USD): USD Für das Teilvermögen Short-Term Money Market (EUR): EUR Die Anteile eines jeden Teilvermögens können auch in einer Referenzwährung (CHF, EUR, USD, GBP) begeben werden, die von der Rechnungseinheit eines Teilvermögens abweicht (siehe Ziff. 1.1).
Rechnungseinheit. Umrechnungs- und Annahmekurse für Währungen
Rechnungseinheit. Anhang F Die in Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a) vorgesehene Zahlungsmodalität wurde von folgenden Staaten gewählt: Die in Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe b) vorgesehene Zahlungsmodalität wurde von folgenden Staaten gewählt: