Rechnungsprüfung. Die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stiftung unterliegen der Prüfung durch den Bundesrechnungshof.
Rechnungsprüfung. Rechnungsprüfung in rechnerischer und fachlicher Hinsicht mit Prüfen und Bescheinigen des Leistungsstandes anhand nachvollziehbarer Leistungsnachweise.
Rechnungsprüfung. 27.1. Die Jahresabschlüsse der EZB und der nationalen Zentralbanken werden von unabhängigen externen Rechnungsprüfern, die vom EZB-Rat empfohlen und vom Rat anerkannt wurden, geprüft. Die Rechnungsprüfer sind befugt, alle Bücher und Konten der EZB und der nationalen Zentralbanken zu prüfen und alle Auskünfte über deren Geschäfte zu verlangen.
27.2. Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist nur auf eine Prüfung der Effizienz der Verwaltung der EZB anwendbar.
Rechnungsprüfung. 4.1. Kontrolle der Aufmaßermittlung und -zusammenstellung (z.B. Aufmaßblätter) der ausgeführten Bauleistungen.
4.2. Prüfung der Rechnungen (Prüfung auf Übereinstimmung mit dem Vertrag hinsichtlich der Vergütungsberechtigung [Prüfung dem Grunde nach]; Prüfung auf Richtigkeit hinsichtlich des Vergütungsumfanges [Prüfung der Höhe nach], inkl. Leistungsabgrenzung von teilweise Bankverbindung IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 Raiffeisen Bezirksbank Kufstein BIC XXXXXX00000 Xx.Xx. 8662447 BLZ 00000 Xxxx. 024/3671 UID ATU 67085067 ausgeführten Leistungen bzw. .berprüfung auf Vollständigkeit; formale Überprüfung [inkl. Einhaltung von Fristen]; Nachprüfung der Preisumrechnung bei vereinbarten veränderlichen Preisen).
4.3. Prüfung und Abrechnung von Regieleistungen (Überprüfung des Ausmaßes der Regieleistungen analog zu den Bauleistungen hinsichtlich Vergütungsberechtigung und -umfang).
4.4. Feststellen der anweisbaren Teil- und Schlusszahlungen.
Rechnungsprüfung. Die Eigenprüfung des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Karlsruhe erstreckt sich auch auf den Stadtteil Karlsruhe-Hohenwettersbach. Die Aufsichtsprüfung wird durch die Gemeinde- prüfungsanstalt vorgenommen.
Rechnungsprüfung. 9.9.1 Die Überprüfung der eingereichten Rechnungen erfolgt in der Regel durch die ÖBA, ansonsten durch einen vom AG beauftragten Unternehmer bzw. durch die AG selbst.
9.9.2 Die Prüffrist beträgt für Teilrechnungen 30 Tage, für die Schlussrechnung 90 Tage.
9.9.3 Die Frist zur Rechnungsprüfung beginnt mit dem Einlangen der mangelfreien (Punkt 9.8) Teilrechnung oder Schlussrechnung. Sie beginnt für die Schlussrechnung in keinem Fall vor der in Punkt 8.3 vorgesehenen Übernahme. Für die Hemmung und Unterbrechung der Prüffrist geltend die in Punkt 9.8 vorgesehenen Bestimmungen.
Rechnungsprüfung. 10.7302A Rechnungspüfung h Überprüfung der Rechnungen (und deren evtl. Aufgliederungen) der Ausführenden, auf formale Richtigkeit sowie auf Basis der geprüften Aufmaßunterlagen auf rechnerische Richtigkeit zur Ermittlung der anerkannten Leistung. Durchführung von Rechnungskorrekturen und Mängelrügen der Rechnungen im Rahmen der Vertragsvereinbarungen. Erstellung von Zahlungsfreigaben unter Berücksichtigung der anerkannten Leistung, der vertraglichen Einbehalte und Abzüge sowie allfälliger Einbehalte und Abzüge für Qualitätsmängel und Bauschäden. Die Rechnungsprüfung erfolgt bei allen Rechnungen vollumfänglich. 10.7302B Vereinfachte Rechnungsprüfung (optional) h Überprüfung der Rechnungen (und deren evtl. Aufgliederungen) der Ausführenden, auf formale Richtigkeit sowie auf Basis der geprüften Aufmaßunterlagen auf rechnerische Richtigkeit zur Ermittlung der anerkannten Leistung. Durchführung von Rechnungskorrekturen und Mängelrügen der Rechnungen im Rahmen der Vertragsvereinbarungen. Erstellung von Zahlungsfreigaben unter Berücksichtigung der anerkannten Leistung, der vertraglichen Einbehalte und Abzüge sowie allfälliger Einbehalte und Abzüge für Qualitätsmängel und Bauschäden. Das Ausmaß der vereinfachten Rechnungsprüfung ist bei Abschlagsrechnungen nur hinsichtlich möglicher Überzahlung, bei Schlussrechnungen und Regierechnungen vollumfänglich durchzuführen. 10.7302C Bietersturzkontrolle (optional) h Erstellung von Bietersturzprotokollen durch Erstellung eines Preisspiegels je geprüfter Rechnung unter Berücksichtigung der anerkannten Ist-Mengen und der Anbotspreise der drei erstgereihten Bieter. Bewertung und Weiterleitung an die Projektleitung/-steuerung und die/den AG. Zahlungsfreigaben 10.7304A Gebührenprüfung h Fachtechnische und rechnerische Überprüfung von Vorschreibungen und Gebühren auf Richtigkeit und Vertragsmäßigkeit. Feststellung und Dokumentation der anweisbaren Beträge und deren Freigabe zur Zahlungsdurchführung.
Rechnungsprüfung. Die Rechnungslegung der SPITEX MUTTENZ erfolgt für den Bericht Pflegewohnungen separat und wird durch eine unabhängige Revisionsstelle geprüft.
Rechnungsprüfung. Der Mieter ist verpflichtet, die Tankkarten)/Ladekarte(n)- Rechnungen unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und Beanstandungen spätestens vier Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei Arval einzureichen. Nach Ablauf der vier Wochen gilt die jeweilige Rechnung als genehmigt, wenn sie vom Mieter nicht innerhalb dieser Frist beanstandet wurde.
Rechnungsprüfung. 5.7.1 Für Leistungen oder Teilleistungen die nicht pauschal vergütet werden, ist der Consultant verpflichtet, im berufsüblichen Rahmen aktuelle Aufzeichnungen zu führen, aus denen die er- brachten Leistungen sowie der Zeit- und Kos- tenaufwand klar und in systematischer Form hervorgehen. Er gestattet dem AG und der KfW, diese jederzeit zu prüfen und während der Ver- tragsdauer Kopien hiervon anzufertigen.