Recht am geistigen Eigentum Musterklauseln

Recht am geistigen Eigentum. 13.1 Alle eingetragenen und nicht eingetragenen Urheberrechte, Patente, eingetragene Handelsmarken, Handelsnamen, Datenbankrechte, Geschmacksmusterrechte und sonstigen geistigen und gewerblichen Schutzrechte sowie alle ähnlichen Rechte in Bezug auf den Schutz von der Software (auch soweit Kundenspezifische Software durch Vorgaben oder Mitarbeit des Kunden entstanden ist) und der Dokumentation sind alleiniges Eigentum von NEVARIS oder ihren Lizenzgebern. Keine der Bestimmungen darf so ausgelegt werden, dass sie zu einer vollständigen oder teilweisen Übertragung dieser Rechte auf den Kunden führt. 13.2 Der Kunde darf die geistigen und gewerblichen Schutzrechte von NEVARIS weder vollständig noch teilweise verändern, entfernen oder unkenntlich machen. Der Kunde darf die geistigen und gewerblichen Schutzrechte von NEVARIS in keinem Gerichtsbezirk weltweit verwenden oder registrieren lassen. Jegliche Nutzung der geistigen und gewerblichen Schutzrechte von NEVARIS ist NEVARIS selbst vorbehalten, und jeglicher aus dieser Nutzung entstehende Vorteil steht NEVARIS zu.
Recht am geistigen Eigentum. 13.1 Alle Eigentumsrechte an den Produkten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, Patentrechte, Handelsmarken, Geschäftsgeheimnisse und alle anderen Rechte an geistigem Eigentum, gehen zu jeder Zeit und für alle Zwecke auf TD SYNNEX oder den jeweiligen Drittlizenzgeber über. 13.2 Es liegt in der Verantwortung des Käufers, die mit der gelieferten Software verbundenen Lizenzbedingungen einzuhalten und seine Kunden entsprechend anzuweisen und dafür zu sorgen, dass sie diese einhalten. Sofern die geltenden Gesetze nichts anderes bestimmen, ist es dem Käufer untersagt, direkt oder indirekt ein Reverse Engineering durchzuführen, insbesondere, aber nicht beschränkt auf das Kopieren, Dekompilieren, Disassemblieren der Produkte in ihrer Gesamtheit oder in Teilen, das Extrahieren ihres Quellcodes, das Modifizieren, Anpassen oder Reproduzieren ihrer Bestandteile sowie alle anderen Handlungen, die nicht durch die Lizenz gestattet sind. Im Falle eines Verstoßes des Käufers oder seines Kunden gegen diese Klausel 13.2 hat der Käufer TD SYNNEX von allen Ansprüchen und daraus resultierenden Schäden und Verlusten (einschließlich etwaiger Anwaltskosten), die TD SYNNEX infolge eines solchen Verstoßes entstehen, freizustellen und schadlos zu halten.
Recht am geistigen Eigentum. Der Käufer ist damit einverstanden, dass alle Handelsnamen, Schutzmarken, Domänennamen, Urheberrechte, Betriebsgeheimnisse und alle anderen Rechte am geistigen Eigentum im Zusammenhang mit den Produkten immer ausschließliches Eigentum des Verkäufers bleiben. Die Verwendung irgendwelchen Handelsnamens oder einer Schutzmarke, eines Domänennamens, Wortes, Firmenzeichens, Zeichens oder eines anderen Rechtes am geistigen Eigentum im Zusammenhang mit den Produkten, egal ob hinsichtlich des Handelsnamens, des Firmennamens oder auf eine andere Art und Weise bedarf einer vorherigen Zustimmung, die der Käufer in diesem Falle vom Verkäufer zu beantragen hat. Nach der Kündigung oder nach dem Ablauf des Vertrages aus irgendeinem Grund ist der Käufer verpflichtet, die betreffenden Informationen dem Verkäufer zurückzugeben.
Recht am geistigen Eigentum. Der Kunde erkennt an, dass die Rechte am geistigen Eigentum in Bezug auf die Ware und alle sich daraus ergebenden Rechte das alleinige Eigentum von uns bzw. unserer Lieferanten oder Hersteller der Waren bleiben. Keine Bestimmung des Vertrages oder dieser Bestimmungen ist so auszulegen, dass dem Kunden ein Recht oder eine Lizenz in Bezug auf die Produkte eingeräumt oder übertragen wird. Mit dem Verkauf der Ware, wird weder ausdrücklich noch stillschweigend, durch Rechtsverwirkung oder auf andere Weise eine Lizenz im Rahmen eines Patents übertragen. Wir gewährleisten in keiner Weise, dass die Produkte frei von Verletzungen oder Verstößen gegen die Rechte des geistigen Eigentums Dritter sind.
Recht am geistigen Eigentum. Alle Urheber-, Patent-. Handelsnamens-, Marken-, Datenbank, Geschmacksmusterrechte (in allen Fällen sowohl registriert als nicht registrierte), Rechte an vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse und andere Rechte am geistigen Eigentum und gewerbliche Schutzrechte, sowiealleähnlichen Rechte zum Schutz der (Informationen betreffend die) Webseite, webbasierten Softwareapplikation und die Dokumentation sind das ausschließliche Eigentum von Exact und seines Lizenzgebers/seiner Lizenzgeber. Keine der Vertragsbestimmungen im Exact Online-Vertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Exact Online darf dahingehendausgelegtwerden, dassvoneiner vollständigen oder teilweisen Übertragung dieser Rechte an den Kundenauszugehen ist.

Related to Recht am geistigen Eigentum

  • Rechte an geistigem Eigentum a) Vorbehaltlich der in diesen Bedingungen vorgesehenen Lizenzen behält jede Partei alle Urheberrechte und Nutzungsrechte daran, Rechte an Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und an Marken, und alle anderen Rechte des geistigen Eigentums, über die sie vor Vertragsabschluss verfügen konnte. b) Der Kunde räumt Agilent eine nichtexklusive, weltweite, kostenlose Lizenz ein, urheberrechtlich geschützte Werke oder andere Rechte des geistigen Eigentums des Kunden, über die dieser vor Vertragsabschluss verfügen konnte und die Agilent benötigt, um seine Verpflichtungen unter diesem Vertrag zu erfüllen, zu benutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu verbreiten, anzuzeigen, zu offenbaren, aufzuführen und zu übertragen. Insoweit Rechte des geistigen Eigentums, über die der Kunde vor Vertragsabschluss verfügen konnte, Bestandteil eines Produkts werden, räumt der Kunde Agilent eine nichtexklusive, weltweite, unwiderrufliche, kostenlose und übertragbare Lizenz ein, unter solchen Rechten herzustellen, herstellen zu lassen, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, zu kopieren, zu bearbeiten, zu verbreiten, anzuzeigen, zu offenbaren, aufzuführen, einzuführen und unterzulizenzieren. c) Agilent wird Eigentümer aller Urheberrechte und der Nutzungsrechte daran, aller Patente, Rechte an Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, Marken und anderer Rechte des geistigen Eigentums, die sich auf unter den vorliegenden Bedingungen an den Kunden gelieferte Produkte und Dienstleistungen beziehen.

  • Geistige Eigentumsrechte Unbeschadet konkreterer Bestimmungen dieser AGB, sind alle geistigen Eigentumsrechte, wie Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte und Designrechte im Zusammenhang mit dem Dienst (diese Website) ausschließliches Eigentum des Anbieters oder seiner Lizenzgeber und unterliegen dem Schutz des jeweils anwendbaren Rechts oder internationaler Verträge in Bezug auf geistiges Eigentum. Alle Marken-, Namens- oder Bildmarken – und alle anderen Marken, Handelsnamen, Dienstleistungsmarken, Wortmarken, Illustrationen, Bilder oder Logos – die im Zusammenhang mit dem Dienst (diese Website) erscheinen, sind und bleiben ausschließliches Eigentum des Anbieters oder seiner Lizenzgeber und unterliegen dem Schutz anwendbaren Rechts oder internationaler Verträge in Bezug auf geistiges Eigentum. Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder anderweitig zu modifizieren. In diesem Fall wird der Anbieter den Nutzer angemessen über diese Änderungen informieren. Solche Änderungen gelten erst ab dem jeweils dem Nutzer mitgeteilten Zeitpunkt auf die Vertragsbeziehung aus. Wenn die überarbeiteten Bedingungen nicht akzeptiert werden, kann jede Partei den Vertrag kündigen. Für das Verhältnis vor der Annahme der Änderungen durch den Nutzer gilt die jeweils gültige Vorgängerversion der AGB. Der Nutzer kann jede frühere Version der AGB vom Anbieter erhalten. Falls gesetzlich vorgeschrieben, wird der Anbieter die Nutzer im Voraus über das Wirksamwerden der geänderten Bedingungen informieren.

  • Geistiges Eigentum Wir oder unsere Lizenzgeber besitzen und kontrollieren alle Urheberrechte und sonstigen Rechte an geistigem Eigentum auf der Website sowie die Daten, Informationen und sonstigen Ressourcen, die auf der Website angezeigt werden oder auf der Website zugänglich ist. 4.1 Alle Rechte vorbehalten Sofern bestimmte Inhalte nichts anderes vorschreiben, wird dir keine Lizenz oder ein anderes Recht unter Urheber-, Marken-, Patent- oder anderen Rechten an geistigem Eigentum gewährt. Dies bedeutet, dass du keine Ressourcen auf dieser Website verwendest, kopierst, reproduzierst, ausführst, anzeigst, verteilst, in ein elektronisches Medium einbettest, änderst, zurückentwickelst, dekompilierst, übergibst, herunterlädst, übertragst, monetarisierst, verkaufst, vermarktest oder kommerzialisierst in jeglicher Form, ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung, außer und nur insoweit, als dies in den Bestimmungen des zwingenden Rechts (wie dem Recht auf Zitat) anders festgelegt ist.

  • Schutz des geistigen Eigentums 6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer (Unternehmensberater). Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten. 6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Geltendmachung von Ansprüchen 21.1. Um die Geltendmachung und Verifizierung von behaupteten Ansprüchen zu erleichtern, wird dem Reisenden empfohlen, sich über die Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung von Leistungen schriftliche Bestätigungen geben zu lassen bzw. Belege, Beweise, Zeugenaussagen zu sichern. 21.2. Gewährleistungsansprüche können innerhalb von 2 Jahren geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren. 21.3. Es empfiehlt sich, im Interesse des Reisenden, Ansprüche unverzüglich nach Rückkehr von der Pauschalreise vollständig und konkret bezeichnet direkt beim Reiseveranstalter oder im Wege des Reisevermittlers geltend zu machen, da mit zunehmender Verzögerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist.

  • Übergang von Ersatzansprüchen Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden. Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden, es sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht.

  • Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung, wenn wir den nicht angezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Monatsfrist noch nicht verstrichen ist. Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss erlöschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen. Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse B1-6.2.1 Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat. B1-6.2.2 Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu. B1-6.2.3 Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu. B1-6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat. B1-6.2.5 Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.