Common use of Recht und Vertragssprache Clause in Contracts

Recht und Vertragssprache. Ihr Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesre- publik Deutschland. Ergänzend zu diesen Bedin- gungen gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Die Vertragssprache für alle Erklä- rungen zu diesem Vertrag ist Deutsch. Wenn sich Ihre Anschrift ändert, müssen Sie uns dies unverzüglich mitteilen. Tun Sie dies nicht, können Ihnen Nachteile entstehen: Wir können Ihnen Erklärungen zum Vertrag mit eingeschrie- benem Brief an Ihre letzte Anschrift senden. Drei Tage danach gilt die Erklärung als bei Ihnen zu- gegangen – auch wenn Sie sie tatsächlich nicht erhalten haben. Dies gilt auch, wenn Sie Gewer- betreibender sind und Ihre gewerbliche Niederlas- sung verlegt haben. Dasselbe gilt, wenn Sie Ihren Namen ändern.

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Recht und Vertragssprache. Ihr Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesre- publik Deutschland. Ergänzend zu diesen Bedin- gungen gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Die Vertragssprache für alle Erklä- rungen zu diesem Vertrag ist Deutsch. Wenn sich Ihre Anschrift ändert, müssen Sie uns dies unverzüglich mitteilen. Tun Sie dies nicht, können Ihnen Nachteile entstehen: Wir können Ihnen Erklärungen zum Vertrag mit eingeschrie- benem Brief an Ihre letzte Anschrift senden. Drei Tage danach gilt die Erklärung als bei Ihnen zu- gegangen zuge- gangen – auch wenn Sie sie tatsächlich nicht erhalten er- halten haben. Dies gilt auch, wenn Sie Gewer- betreibender Gewerbe- treibender sind und Ihre gewerbliche Niederlas- sung verlegt haben. Dasselbe gilt, wenn Sie Ihren Namen ändern.

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Recht und Vertragssprache. Ihr Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesre- publik Bundesrepublik Deutschland. Ergänzend zu diesen Bedin- gungen Bedingungen gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Die Vertragssprache für alle Erklä- rungen Erklärungen zu diesem Vertrag ist Deutsch. Wenn sich Ihre Anschrift ändert, müssen Sie uns dies unverzüglich mitteilen. Tun Sie dies nicht, können Ihnen Nachteile entstehen: Wir können Ihnen Erklärungen zum Vertrag mit eingeschrie- benem eingeschriebenem Brief an Ihre letzte Anschrift senden. Drei Tage danach gilt die Erklärung als bei Ihnen zu- gegangen zugegangen – auch wenn Sie sie tatsächlich nicht erhalten haben. Dies gilt auch, wenn Sie Gewer- betreibender Gewerbetreibender sind und Ihre gewerbliche Niederlas- sung Niederlassung verlegt haben. Dasselbe gilt, wenn Sie Ihren Namen ändern.

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