Common use of Rechte des Kunden bei Mängeln Clause in Contracts

Rechte des Kunden bei Mängeln. (1) Dem Kunden stehen seine Rechte wegen eines Mangels der Ware nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu, soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart ist. (2) Für einen Kunden, der Kaufmann ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Untersuchung der Ware und Rüge von Mängeln (§§ 377, 381 HGB). (3) Im Falle eines Sachmangels der Ware sind wir nach unserer Xxxx, die wir innerhalb angemessener Frist treffen werden, zunächst zur Nachbesserung (d.h. Beseitigung des Mangels) oder Ersatzlieferung (d.h. im Falle von Software zur Über- lassung eines neuen mangelfreien Programmstandes) verpflichtet und berechtigt. Die Beseitigung des Mangels kann im Falle von Software auch darin bestehen, dass wir dem Kunden vertragsgemäße und zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden, soweit der Mangel selbst nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu beseitigen ist und dadurch die bestimmungsgemäße Verwendung der Software nur unerheblich beeinträchtigt wird. (4) Im Falle eines Rechtsmangels der Ware sind wir nach unserer Xxxx, die wir innerhalb angemessener Frist treffen wer- den, zunächst zur Nacherfüllung durch Verschaffung einer rechtlich einwandfreien Nutzungsmöglichkeit an der Ware oder an ausgetauschter oder geänderter gleichwertiger Ware berechtigt und verpflichtet. Im Falle eines Rechtsmangels von Software übernimmt der Kunde den neuen Programmstand, wenn der vertragsgemäße Funktionsumfang erhalten bleibt und ihm die Übernahme zumutbar ist. (5) Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. (6) Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Kunden unzumutbar, ist sie unmöglich oder haben wir sie – zu Recht oder zu Unrecht – verweigert oder ist eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende Frist erfolglos abgelaufen bzw. nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich, so kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern oder Schadens- bzw. Aufwendungsersatz verlangen; unsere Haftung auf Ersatz von Schäden und vergeblichen Aufwendungen ist allerdings nach Maßgabe von Ziffer 11 (Unsere Haftung) und Ziffer 12 (Verjährung) beschränkt. (7) Erbringen wir nach Meldung eines Sachmangels an Software durch den Kunden Leistungen zur Suche oder Beseitigung des Mangels, ohne hierzu verpflichtet zu sein, so ist der Kunde verpflichtet, uns durch die Leistungen zur Suche oder Beseitigung des Mangels entstandene Schäden oder Aufwendungen zu ersetzen, es sei denn, der Kunde hat bei seiner Meldung des Mangels keine Pflichten verletzt oder seine Pflichtverletzung nicht zu vertreten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechte des Kunden bei Mängeln. (1) Dem . Für Warenlieferungen vertretbaren Sachen gilt: Offenkundige Sachmängel, Falschlieferung und Mängelabweichungen sind uns gegenüber vom Kunden stehen seine Rechte wegen eines Mangels unverzüglich, spätestens 7 Arbeitstage nach Empfang der Ware durch den Kunden schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind uns innerhalb einer Frist von 7 Arbeitstagen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu, soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart istihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Die mangelhafte Ware ist uns auf Verlangen zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. (2. Für Montage und Lagerung von Maschinen und Anlagen sowie Herstellung und Lieferung unvertretbarer Waren gilt: a) Für Bei Mangelhaftigkeit der von uns erbrachter Leistung ist der Kunde zunächst auf einen KundenAnspruch auf Nacherfüllung beschränkt, der Kaufmann ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Untersuchung der Ware und Rüge von Mängeln (§§ 377, 381 HGB). (3) Im Falle eines Sachmangels der Ware sind den wir nach unserer Xxxx, die wir innerhalb angemessener Frist treffen werden, zunächst zur Xxxx durch Neuerstellung oder Nachbesserung (d.h. Beseitigung des Mangels) oder Ersatzlieferung (d.h. im Falle von Software zur Über- lassung eines neuen mangelfreien Programmstandes) verpflichtet und berechtigt. Die Beseitigung des Mangels kann im Falle von Software auch darin bestehen, dass wir dem Kunden vertragsgemäße und zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden, soweit der Mangel selbst nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu beseitigen ist und dadurch die bestimmungsgemäße Verwendung der Software nur unerheblich beeinträchtigt wirderfüllen können. (4b) Im Falle eines Rechtsmangels der Ware sind Sind wir nach unserer Xxxx, die wir innerhalb angemessener Frist treffen wer- den, zunächst zur Nacherfüllung durch Verschaffung einer rechtlich einwandfreien Nutzungsmöglichkeit an der Ware nicht bereit oder an ausgetauschter oder geänderter gleichwertiger Ware berechtigt und verpflichtet. Im Falle eines Rechtsmangels von Software übernimmt der Kunde den neuen Programmstand, wenn der vertragsgemäße Funktionsumfang erhalten bleibt und ihm die Übernahme zumutbar ist. (5) Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. (6) Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ist diese dem Kunden unzumutbar, ist sie unmöglich insbesondere durch eine unangemessen von uns zu vertretende Verzögerung oder haben wir sie – zu Recht oder zu Unrecht – verweigert oder ist eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende Frist erfolglos abgelaufen bzw. nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlichwegen des Fehlschlagens der Nacherfüllung, so kann ist der Kunde nach Maßgabe seiner Xxxx berechtigt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten zurückzutreten, Minderung des Werklohnes zu verlangen oder die Vergütung mindern auf unsere Kosten für Selbstabhilfe des Mangels zu sorgen sowie Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen. Eine Nachbesserung gilt nach dem dritten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht aus der Art der Leistung oder Schadens- bzwder sonstigen Umstände etwas anderes ergibt. Aufwendungsersatz verlangen; unsere Haftung auf Ersatz von Schäden und vergeblichen Aufwendungen ist allerdings nach Maßgabe von Ziffer 11 (Unsere Haftung) und Ziffer 12 (Verjährung) beschränkt. (7) Erbringen wir nach Meldung eines Sachmangels an Software durch den Kunden Leistungen zur Suche oder Beseitigung Handelt es sich bei der erbrachten Leistung um eine Bauleistung im Sinne des Mangels, ohne hierzu verpflichtet zu sein, so § 634 a BGB ist der Kunde verpflichtetunter den oben genannten Voraussetzungen nicht zum Rücktritt berechtigt. Ein Rücktrittsrecht aus einem anderen Grund bleibt hiervon unberührt. c) Bei offensichtlichen Mängeln verliert der Kunde seine Rechte, uns durch die Leistungen zur Suche oder Beseitigung wenn diese nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellung des Mangels entstandene Schäden oder Aufwendungen zu ersetzen, es sei dennWerkes und nach einer Mitteilung hierüber an den Kunden schriftlich gerügt werden. Soweit der Kunde wegen Mängeln, der Kunde hat bei seiner Meldung des Mangels keine Pflichten verletzt von uns erbrachten Leistungen einen Schaden erlitten oder seine Pflichtverletzung nicht zu vertretenvergebliche Aufwendungen hat, richtet sich unsere Haftung hierfür nach Ziffer VIII.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Rechte des Kunden bei Mängeln. (1) Dem Kunden stehen seine 10.1 Der Kunde kann die folgenden Rechte wegen eines Mangels nur geltend machen, wenn Piper innerhalb der Ver- jährungsfrist schriftlich über den Mangel benach- richtigt worden und ihr die Ware nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu, soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart auf Verlangen unverzüglich zur Verfügung gestellt worden ist. (2) Für einen Kunden, der Kaufmann ist, gelten 10.2 Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen erfolgt die gesetzlichen Bestimmungen zur Untersuchung der Ware und Rüge Mängelbeseitigung nach Xxxx von Mängeln (§§ 377, 381 HGB). (3) Im Falle eines Sachmangels der Ware sind wir nach unserer Xxxx, die wir innerhalb angemessener Frist treffen werden, zunächst zur Xxxxx durch Nachbesserung (d.h. Beseitigung des Mangels) oder Ersatzlieferung (d.h. im Falle von Software zur Über- lassung eines neuen mangelfreien Programmstandes) verpflichtet und berechtigt. Die Beseitigung des Mangels kann im Falle von Software auch darin bestehen, dass wir dem Kunden vertragsgemäße und zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden, soweit der Mangel selbst nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu beseitigen ist und dadurch die bestimmungsgemäße Verwendung der Software nur unerheblich beeinträchtigt wird. (4) Im Falle eines Rechtsmangels der Ware sind wir nach unserer Xxxx, die wir innerhalb angemessener Frist treffen wer- den, zunächst zur Nacherfüllung durch Verschaffung einer rechtlich einwandfreien Nutzungsmöglichkeit an der Ware oder an ausgetauschter oder geänderter gleichwertiger Ware berechtigt und verpflichtetNachlieferung. Im Falle eines Rechtsmangels der Nachbesserung entscheidet Piper, ob diese durch Reparatur oder Austausch von Software übernimmt der Kunde den neuen Programmstand, wenn der vertragsgemäße Funktionsumfang erhalten bleibt und ihm die Übernahme zumutbar istdefekten Teilen erfolgt. (5) Unser Recht10.3 Piper ist zur mehrfachen Nachbesserung berechtigt. Falls Piper den Mangel nicht inner- halb angemessener Zeit beseitigt oder die Nach- besserung fehlgeschlagen ist, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. (6) Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Kunden unzumutbar, ist sie unmöglich oder haben wir sie – zu Recht oder zu Unrecht – verweigert oder ist eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende Frist erfolglos abgelaufen bzw. nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich, so kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen seiner Xxxx vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern oder Schadens- angemessen herabsetzen (mindern). 10.4 Bei unberechtigten Mängelrügen, die eine umfangreiche Nachprüfung verursacht haben, können die Kosten der Nachprüfung dem Kunden in Rechnung gestellt werden. 10.5 Die Haftungsdauer für Mängelansprüche beträgt beim Verkauf von gebrauchten Waren ein Jahr ab Abnahme bzw. Aufwendungsersatz verlangen; unsere Haftung auf Ersatz von Schäden und vergeblichen Aufwendungen ist allerdings nach Maßgabe von Ziffer 11 (Unsere Haftung) und Ziffer 12 (Verjährung) beschränktÜbergabe der Ware. (7) Erbringen wir nach Meldung eines Sachmangels 10.6 Jegliche Mängelansprüche sind ausgeschlos- sen, wenn die Ware entgegen den Bedienungs- anleitungen oder Anweisungen von Piper oder sonst unsachgemäß installiert, gebraucht oder gelagert oder nicht vertragsgemäß genutzt wird oder wenn ohne Zustimmung von Piper vom Kunden oder von Dritten an Software durch den Kunden Leistungen zur Suche der Ware oder Beseitigung des MangelsTeilen davon Wartungen, ohne hierzu verpflichtet zu sein, so ist der Kunde verpflichtet, uns durch die Leistungen zur Suche Reparaturen Änderun- gen oder Beseitigung des Mangels entstandene Schäden oder Aufwendungen zu ersetzenModifikationen vorgenommen werden, es sei denn, der Kunde hat bei seiner Meldung des Mangels keine Pflichten verletzt oder seine Pflichtverletzung weist nach, dass diese Umstände nicht zu vertretenursächlich für den gerügten Mangel sind.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechte des Kunden bei Mängeln. (1) Dem . Wir treten unsere Ansprüche gegen Lieferanten wesentlicher Fremderzeugnisse hiermit an den Kunden stehen seine Rechte ab. Der Kunde kann uns wegen eines Mangels dieser Mängel nur haftbar machen, wenn eine vorherige gerichtliche Inanspruchnahme der Ware nach Maßgabe Fremdlieferanten erfolglos war. Hat der gesetzlichen Bestimmungen zuFremdlieferant seinen Sitz im Ausland, soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart istso reicht die vorherige außergerichtliche Inanspruchnahme aus. Der Kunde ist verpflichtet, uns über diese Inanspruchnahme unseres Lieferanten zu unterrichten und wird uns auf Wunsch laufend über die Verhandlungen informieren. (2) Für einen Kunden. Ist der Kauf für den Kunden ein Handelsgeschäft, so sind uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Kaufmann istWare, gelten schriftlich mitzuteilen. Mängel, die gesetzlichen Bestimmungen zur Untersuchung auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, muss der Ware und Rüge von Mängeln (§§ 377, 381 HGB)Kunde unverzüglich nach ihrer Entdeckung in der oben genannten Form rügen. (3) Im Falle eines Sachmangels der Ware sind . Bei berechtigten Mängelrügen haben wir das Recht, binnen angemessener Frist von mindestens 14 Tagen nach unserer Xxxx, die wir innerhalb angemessener Frist treffen werden, zunächst zur Nachbesserung (d.hXxxx nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Beseitigung des Mangels) oder Ersatzlieferung (d.h. im Falle von Software zur Über- lassung eines neuen mangelfreien Programmstandes) verpflichtet und berechtigt. Die Beseitigung des Mangels kann im Falle von Software auch darin bestehen, dass wir dem Kunden vertragsgemäße und zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden, soweit der Mangel selbst nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu beseitigen ist und dadurch die bestimmungsgemäße Verwendung der Software nur unerheblich beeinträchtigt wird. (4) Im Falle eines Rechtsmangels der Ware sind wir nach unserer Xxxx, die wir innerhalb angemessener Frist treffen wer- den, zunächst zur Nacherfüllung durch Verschaffung einer rechtlich einwandfreien Nutzungsmöglichkeit an der Ware oder an ausgetauschter oder geänderter gleichwertiger Ware berechtigt und verpflichtet. Im Falle eines Rechtsmangels von Software übernimmt der Kunde den neuen Programmstand, wenn der vertragsgemäße Funktionsumfang erhalten bleibt und ihm die Übernahme zumutbar ist. (5) Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. (6) Ist Schlägt die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Kunden unzumutbar, ist sie unmöglich oder haben wir sie – zu Recht oder zu Unrecht – verweigert oder ist eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende Frist erfolglos abgelaufen bzw. nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlichfehl, so kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vom Kunde, sofern die Vertragswidrigkeit nicht nur geringfügig ist, von dem Vertrag zurücktreten zurücktreten. Daneben ist er gegebenenfalls berechtigt, Schadensersatz oder die Vergütung mindern oder Schadens- bzwAufwendungsersatz zu verlangen. Aufwendungsersatz verlangen; unsere Haftung auf Ersatz von Schäden und vergeblichen Aufwendungen ist allerdings nach Maßgabe von Ziffer 11 (Unsere Haftung) und Ziffer 12 (Verjährung) beschränktDas Recht des Kunden zur Selbstvornahme gemäß § 637 BGB bleibt unberührt. Der Nacherfüllungsanspruch wird bei jedem Mangel gesondert ausgelöst. Ein Recht des Kunden zur Minderung besteht bei unerheblichen Mängeln nicht. (7) Erbringen wir nach Meldung eines Sachmangels 4. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Liefergegenstand von dem Kunden oder einem Dritten nachträglich an Software durch einen anderen Ort als den Kunden Leistungen zur Suche oder Beseitigung des Mangels, ohne hierzu verpflichtet zu sein, so ist der Kunde verpflichtet, uns durch die Leistungen zur Suche oder Beseitigung des Mangels entstandene Schäden oder Aufwendungen zu ersetzenLieferort verbracht worden ist, es sei denn, der Kunde hat die Verbringung entspricht den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Liefergegenstandes oder war bei Vertragsabschluss mit uns vereinbart worden. 5. Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz in §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB, 479 Abs. 1 und 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreibt, nämlich für Bauwerke und Sachen für Bauwerke, Rückgriffsansprüche und Baumängel. 6. Schadensersatzansprüche wegen Sachmängeln werden wie folgt begrenzt: Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht. Unsere Haftung für Mangelfolgeschäden ist außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen. Soweit wir für Mangelfolgeschäden haften, ist die Haftung auf vorhersehbare, nicht auf außergewöhnliche Umstände, zurückzuführende Schäden begrenzt. Durch die vorstehende Haftungsbegrenzung werden Ansprüche des Kunden wegen uns zurechenbarer Körper- oder Gesundheitsschäden sowie bei Verlust des Lebens des Kunden oder seiner Meldung Erfüllungsgehilfen nicht beschränkt. Unberührt bleiben auch die Ansprüche des Mangels keine Pflichten verletzt oder seine Pflichtverletzung nicht zu vertretenKunden aus dem Produkthaftungsgesetz und Ansprüche bei einer von uns gegebenen Garantie sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechte des Kunden bei Mängeln. (1) Dem Kunden stehen seine Rechte wegen eines Mangels 6.1 Wir haften dafür, dass die Ware die vereinbarte Beschaffenheit hat. Als Beschaffenheit der Ware nach Maßgabe gilt nur die jeweilige Produktbeschreibung/Spezifikation wie vereinbart. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, stehen wir insbesondere nicht dafür ein, dass sich die Ware für die vom Kunden beabsichtigte Verwendung eignet, sofern und soweit diese von der gesetzlichen Bestimmungen zu, soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart istüblichen Verwendung der Ware abweicht. (2) Für einen Kunden, der Kaufmann ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Untersuchung der Ware und Rüge von Mängeln (§§ 377, 381 HGB). (3) Im Falle eines Sachmangels der Ware sind wir nach unserer Xxxx, die wir innerhalb angemessener Frist treffen werden, zunächst zur Nachbesserung (d.h. Beseitigung des Mangels) oder Ersatzlieferung (d.h. im Falle von Software zur Über- lassung eines neuen mangelfreien Programmstandes) verpflichtet und berechtigt. Die Beseitigung des Mangels kann im Falle von Software auch darin bestehen, dass wir dem Kunden vertragsgemäße und zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden, soweit der Mangel selbst nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu beseitigen ist und dadurch die bestimmungsgemäße Verwendung der Software nur unerheblich beeinträchtigt wird. (4) Im Falle eines Rechtsmangels der Ware sind wir nach unserer Xxxx, die wir innerhalb angemessener Frist treffen wer- den, zunächst zur Nacherfüllung durch Verschaffung einer rechtlich einwandfreien Nutzungsmöglichkeit an der Ware oder an ausgetauschter oder geänderter gleichwertiger Ware berechtigt und verpflichtet. Im Falle eines Rechtsmangels von Software übernimmt der Kunde den neuen Programmstand, wenn der vertragsgemäße Funktionsumfang erhalten bleibt und ihm die Übernahme zumutbar ist. (5) Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. (6) 6.2 Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Kunden unzumutbarWare mangelhaft, ist sie unmöglich oder haben wir sie – zu Recht oder zu Unrecht – verweigert oder ist eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende Frist erfolglos abgelaufen bzw. nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich, so kann der Kunde nach Maßgabe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten Nacherfüllung zunächst nur Ersatzlieferung verlangen. Das Recht auf Nachbesserung ist ausgeschlossen, da dies regelmäßig unzumutbar oder unmöglich sein wird. Die beanstandete Ware ist an unsere Lieferadresse zurückzusenden. Wir tragen die Vergütung mindern oder Schadens- zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen (insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) des Kunden. 6.3 Ein Anspruch auf Rücktritt, Minderung bzw. Aufwendungsersatz verlangen; unsere Haftung auf Ersatz von Schäden und vergeblichen Aufwendungen ist allerdings Schadensersatz (nach Maßgabe von Ziffer 11 (Unsere Haftung) 8) besteht erst, wenn die Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist, was der Fall ist, wenn wir die Ersatzlieferung nicht innerhalb von zwei Wochen ab schriftlicher Mängelanzeige und Ziffer 12 (Verjährung) beschränktErsatzlieferungsverlangen des Kunden vorgenommen haben. (76.4 Die Mängelansprüche erlöschen, wenn a.) Erbringen wir nach Meldung eines Sachmangels an Software die gelieferte Xxxx von fremder Seite oder durch den Kunden Leistungen zur Suche oder Beseitigung des Mangels, ohne hierzu verpflichtet zu sein, so ist der Kunde verpflichtet, uns durch die Leistungen zur Suche oder Beseitigung des Mangels entstandene Schäden oder Aufwendungen zu ersetzenVerbindung/Vermischung mit Stoffen fremder Herkunft wesentlich verändert wird, es sei denn, dass der Kunde hat bei seiner Meldung des Mangels keine Pflichten verletzt Mangel nicht in ursächlichem Zusammenhang mit der Veränderung steht. b.) Verwendungs- oder seine Pflichtverletzung Behandlungsvorschriften nicht zu vertretenbefolgt werden, es sei denn, dass der Mangel hiermit nicht in ursächlichem Zusammenhang steht. 6.5 Mängelansprüche verjähren 12 Monate nach Lieferung der Ware an den Kunden.

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Samples: Sales Contracts

Rechte des Kunden bei Mängeln. (1) Dem 6.1 Für den Kunden stehen seine bestehen bei Sach- und Rechtsmängeln die gesetzlichen Rechte wegen eines Mangels mit folgenden Abweichungen in Ziff.6.2 und 6.3. 6.2 Im Rahmen der Nacherfüllung steht das Recht zur Wahl zwi- schen Nachbesserung und Neulieferung nicht dem Kunden, sondern uns zu. Der Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist unser Werk Keltern. 6.3 Die Verjährungsfrist für Ihre Ansprüche aus Sachmängeln wird auf 12 Monate ab Ablieferung begrenzt. Diese Verjäh- rungsfrist gilt auch für die vertraglichen und außervertrag- lichen Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Sachmangel der Ware nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu, soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart ist. (2) Für einen Kunden, der Kaufmann ist, beruhen. Abweichend hiervon gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Untersuchung Verjährungsfristen (a) für Ansprüche aus der Ware und Rüge von Mängeln Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund- heit, (§§ 377b) für Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, 381 HGB). (3c) Im Falle eines Sachmangels der Ware sind soweit wir nach unserer Xxxxeinen Mangel arglistig verschwiegen haben, die wir innerhalb angemessener Frist treffen werden, zunächst zur Nachbesserung (d.h. Beseitigung des Mangelsd) oder Ersatzlieferung (d.h. im Falle von Software zur Über- lassung eines neuen mangelfreien Programmstandesunseres vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Ver- schuldens, (e) verpflichtet und berechtigt. Die Beseitigung des Mangels kann soweit wir eine Garantie übernommen ha- ben, (f) für Ansprüche im Falle von Software auch darin bestehenLieferantenregress bei Endliefe- rung an einen Verbraucher (§ 478, dass wir dem Kunden vertragsgemäße und zumutbare Möglichkeiten aufzeigt445a, 445b BGB) und/oder (g) soweit es um ein Bauwerk geht oder um eine Sache, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden, soweit der Mangel selbst nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu beseitigen entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dadurch die bestimmungsgemäße Verwendung der Software nur unerheblich beeinträchtigt wirddessen Mangel- haftigkeit verursacht hat. (4) I6.4 Handelt es sich beim Kunden im Falle eines Rechtsmangels der Ware sind wir nach unserer Xxxxeinen "Kaufmann" im Sinne des Handelsgesetzbuchs, die wir innerhalb angemessener Frist treffen wer- den, zunächst zur Nacherfüllung durch Verschaffung einer rechtlich einwandfreien Nutzungsmöglichkeit an der Ware oder an ausgetauschter oder geänderter gleichwertiger Ware berechtigt und verpflichtet. Im Falle eines Rechtsmangels von Software übernimmt der Kunde den neuen Programmstand, wenn der vertragsgemäße Funktionsumfang erhalten bleibt und ihm die Übernahme zumutbar ist. (5) Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. (6) Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Kunden unzumutbar, ist sie unmöglich oder haben wir sie – zu Recht oder zu Unrecht – verweigert oder ist eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende Frist erfolglos abgelaufen bzw. nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich, so kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern oder Schadens- bzw. Aufwendungsersatz verlangen; unsere Haftung auf Ersatz von Schäden und vergeblichen Aufwendungen ist allerdings nach Maßgabe von Ziffer 11 (Unsere Haftung) und Ziffer 12 (Verjährung) beschränkt. (7) Erbringen wir nach Meldung eines Sachmangels an Software durch den Kunden Leistungen zur Suche oder Beseitigung des Mangels, ohne hierzu verpflichtet zu sein, so ist der Kunde verpflichtet, die Ware nach Maßgabe des § 377 HGB (Handelsgesetzbuch) zu untersuchen und dabei erkannte Mängel unverzüglich in Schrift- oder Textform uns durch die Leistungen zur Suche gegenüber zu rügen. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Schrift- oder Beseitigung des Mangels entstandene Schäden oder Aufwendungen zu ersetzen, es sei denn, Textform gerügt werden. Kommt der Kunde hat bei seiner Meldung seinen Obliegenheiten zur Untersuchung und Rüge nicht ordnungsgemäß nach, entfällt die Gewährleistung hinsicht- lich des Mangels keine Pflichten verletzt oder seine Pflichtverletzung nicht zu vertretengerügten Mangels.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechte des Kunden bei Mängeln. (1) Dem 7.1. Für Warenlieferungen vertretbaren Sachen gilt: Offenkundige Sachmängel, Falschlieferung und Mängelabweichungen sind uns gegenüber vom Kunden stehen seine Rechte wegen eines Mangels unverzüglich, spätestens 7 Arbeitstage nach Empfang der Ware durch den Kunden schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind uns innerhalb einer Frist v on 7 Arbeitstagen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu, soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart istihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Die mangelhafte Ware ist uns auf Verlangen zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. (2) 7.2. Für Montage und Lagerung von Maschinen und Anlagen sowie Herstellung und Lieferung unvertretbarer Waren gilt: Bei Mangelhaftigkeit der von uns erbrachter Leistung ist der Kunde zunächst auf einen KundenAnspruch auf Nacherfüllung beschränkt, der Kaufmann ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Untersuchung der Ware und Rüge von Mängeln (§§ 377, 381 HGB). (3) Im Falle eines Sachmangels der Ware sind den wir nach unserer Xxxx, die Xxxx durch Neuerstellung oder Nachbesserung erfüllen können. Sind wir innerhalb angemessener Frist treffen werden, zunächst zur Nachbesserung (d.h. Beseitigung des Mangels) oder Ersatzlieferung (d.h. im Falle von Software zur Über- lassung eines neuen mangelfreien Programmstandes) verpflichtet und berechtigt. Die Beseitigung des Mangels kann im Falle von Software auch darin bestehen, dass wir dem Kunden vertragsgemäße und zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden, soweit der Mangel selbst nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu beseitigen ist und dadurch die bestimmungsgemäße Verwendung der Software nur unerheblich beeinträchtigt wird. (4) Im Falle eines Rechtsmangels der Ware sind wir nach unserer Xxxx, die wir innerhalb angemessener Frist treffen wer- den, zunächst zur Nacherfüllung durch Verschaffung einer rechtlich einwandfreien Nutzungsmöglichkeit an der Ware nicht bereit oder an ausgetauschter oder geänderter gleichwertiger Ware berechtigt und verpflichtet. Im Falle eines Rechtsmangels von Software übernimmt der Kunde den neuen Programmstand, wenn der vertragsgemäße Funktionsumfang erhalten bleibt und ihm die Übernahme zumutbar ist. (5) Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. (6) Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ist diese dem Kunden unzumutbar, ist sie unmöglich insbesondere durch eine unangemessen von uns zu vertretende Verzögerung oder haben wir sie – zu Recht oder zu Unrecht – verweigert oder ist eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende Frist erfolglos abgelaufen bzw. nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlichwegen des Fehlschlagens der Nacherfüllung, so kann ist der Kunde nach Maßgabe seiner Xxxx berechtigt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten zurückzutreten, Minderung des Werklohnes zu verlangen oder die Vergütung mindern auf unsere Kosten für Selbstabhilfe des Mangels zu sorgen sowie Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen. Eine Nachbesserung gilt nach dem dritten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht aus der Art der Leistung oder Schadens- bzwder sonstigen Umstände etwas anderes ergibt. Aufwendungsersatz verlangen; unsere Haftung auf Ersatz von Schäden und vergeblichen Aufwendungen ist allerdings nach Maßgabe von Ziffer 11 (Unsere Haftung) und Ziffer 12 (Verjährung) beschränkt. (7) Erbringen wir nach Meldung eines Sachmangels an Software durch den Kunden Leistungen zur Suche oder Beseitigung Handelt es sich bei der erbrachten Leistung um eine Bauleistung im Sinne des Mangels, ohne hierzu verpflichtet zu sein, so § 634 a BGB ist der Kunde verpflichtetunter den oben genannten Voraussetzungen nicht zum Rücktritt berechtigt. Ein Rücktrittsrecht aus einem anderen Grund bleibt hiervon unberührt. Bei offensichtlichen Mängeln verliert der Kunde seine Rechte, uns durch die Leistungen zur Suche oder Beseitigung wenn diese nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellung des Mangels entstandene Schäden oder Aufwendungen zu ersetzen, es sei dennWerkes und nach einer Mitteilung hierüber an den Kunden schriftlich gerügt werden.Soweit der Kunde wegen Mängeln, der Kunde hat bei seiner Meldung des Mangels keine Pflichten verletzt von uns erbrachten Leistungen einen Schaden erlitten oder seine Pflichtverletzung nicht zu vertretenvergebliche Aufwendungen hat, richtet sich unsere Haftung hierfür nach Ziffer 8.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Rechte des Kunden bei Mängeln. (1) Dem Kunden stehen seine Rechte wegen eines Mangels Mängel müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware schriftlich mitgeteilt werden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zuihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Bei berechtigten Mängelrügen haben wir das Recht, soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart ist. (2) Für einen Kunden, der Kaufmann ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Untersuchung der Ware und Rüge binnen angemessener Frist von Mängeln (§§ 377, 381 HGB). (3) Im Falle eines Sachmangels der Ware sind wir mindestens 30 Tagen nach unserer Xxxx, die wir innerhalb angemessener Frist treffen werden, zunächst zur Nachbesserung (d.hXxxx nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Beseitigung des Mangels) oder Ersatzlieferung (d.h. im Falle von Software zur Über- lassung eines neuen mangelfreien Programmstandes) verpflichtet und berechtigt. Die Beseitigung des Mangels kann im Falle von Software auch darin bestehen, dass wir dem Kunden vertragsgemäße und zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden, soweit der Mangel selbst nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu beseitigen ist und dadurch die bestimmungsgemäße Verwendung der Software nur unerheblich beeinträchtigt wird. (4) Im Falle eines Rechtsmangels der Ware sind wir nach unserer Xxxx, die wir innerhalb angemessener Frist treffen wer- den, zunächst zur Nacherfüllung durch Verschaffung einer rechtlich einwandfreien Nutzungsmöglichkeit an der Ware oder an ausgetauschter oder geänderter gleichwertiger Ware berechtigt und verpflichtet. Im Falle eines Rechtsmangels von Software übernimmt der Kunde den neuen Programmstand, wenn der vertragsgemäße Funktionsumfang erhalten bleibt und ihm die Übernahme zumutbar ist. (5) Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. (6) Ist Schlägt die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Kunden unzumutbar, ist sie unmöglich oder haben wir sie – zu Recht oder zu Unrecht – verweigert oder ist eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende Frist erfolglos abgelaufen bzw. nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlichfehl, so kann der Kunde nach Maßgabe – sofern die Vertragswidrigkeit nicht nur geringfügig ist – den Preis mindern oder von dem Vertrag zurücktreten. Xxxxx der gesetzlichen Bestimmungen Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern oder Schadens- bzw. Aufwendungsersatz verlangen; unsere Haftung auf Ersatz von Schäden und vergeblichen Aufwendungen ist allerdings nach Maßgabe von Ziffer 11 (Unsere Haftung) und Ziffer 12 (Verjährung) beschränkt. (7) Erbringen wir nach Meldung eines Sachmangels an Software durch den Kunden Leistungen zur Suche oder Beseitigung des Mangels, ohne hierzu verpflichtet zu seinzurück, so ist hat er uns den Liefergegenstand zurückzugeben. Ansprüche des Kunden wegen der Kunde verpflichtetzum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, uns durch insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Leistungen zur Suche Aufwendungen sich erhöhen, weil der Liefergegenstand von dem Kunden oder Beseitigung des Mangels entstandene Schäden oder Aufwendungen zu ersetzeneinem Dritten nachträglich an einen anderen Ort als den Lieferort verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung war bei Vertragsabschluss mit uns vereinbart worden. Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit des Liefergegenstandes ergeben, nur, wenn wir oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Einhaltung die Erfüllung des Vertrages ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde hat bei seiner Meldung vertrauen darf. Dabei besteht keine Schadensersatzpflicht für unvorhersehbare sog. Exzessschäden. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine Pflichtverletzung eine Haftung für Xxxxxxx wegen der Verletzung des Mangels Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird. Sofern wir eine Garantie für eine bestimmte Art der Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben, finden Haftungsbegrenzungsbestimmungen dem vorstehenden Absatz keine Pflichten verletzt oder seine Pflichtverletzung Anwendung. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. Wir haften nicht zu vertretenfür die Eignung der Ware für die von dem Kunden beabsichtigten Zwecke, sofern dieser Zweck nicht Vertragsbestandteil geworden ist. Soweit wir anwendungstechnisch beraten, haften wir für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechte des Kunden bei Mängeln. (1) Dem Kunden stehen seine Rechte wegen eines Mangels Wir gewährleisten nur die Konformität der Ware nach Maßgabe von uns gelieferten Produkte und erbrachten Leistungen mit den geltenden deutschen Bestimmungen und Standards. Für die Einhaltung anderer nationaler Bestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Der Kunde verpflichtet sich, bei Verwendung der gesetzlichen Bestimmungen zuProdukte im Ausland, soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart istdie Konformität der Produkte mit den maßgeblichen Rechtsordnungen und Standards selbst zu überprüfen und ggf. Anpassungen vorzunehmen. (2) Für einen Kunden, der Kaufmann ist, die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Untersuchung der Ware Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. (3) Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rüge von Mängeln Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB). ) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb einer Woche in Textform Anzeige zu machen. Zur Erhaltung der Rechte genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Kunde offensichtliche Mängel (3einschließlich Falsch- und Minderlieferung) Im Falle eines Sachmangels unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb einer Woche in Textform anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Ware sind wir nach unserer XxxxAnzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, die wir innerhalb angemessener Frist treffen werden, zunächst zur Nachbesserung (d.h. Beseitigung des Mangels) oder Ersatzlieferung (d.h. im Falle von Software zur Über- lassung eines neuen mangelfreien Programmstandes) verpflichtet und berechtigt. Die Beseitigung des Mangels kann im Falle von Software auch darin bestehen, dass wir dem Kunden vertragsgemäße und zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden, soweit der ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel selbst nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu beseitigen ist und dadurch die bestimmungsgemäße Verwendung der Software nur unerheblich beeinträchtigt wirdausgeschlossen. (4) Im Falle eines Rechtsmangels der Ware sind Ist die gelieferte Sache mangelhaft, werden wir nach unserer Xxxx, die wir Xxxx nachliefern oder nachbessern (Nacherfüllung). Hierzu hat der Kunde uns Gelegenheit innerhalb angemessener Frist treffen wer- den, zunächst zur Nacherfüllung durch Verschaffung einer rechtlich einwandfreien Nutzungsmöglichkeit an der von mindestens 15 Arbeitstagen zu gewähren. Der Kunde hat uns die beanstandete Ware oder an ausgetauschter oder geänderter gleichwertiger Ware berechtigt und verpflichtetzu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle eines Rechtsmangels von Software übernimmt der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den neuen Programmstandgesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn der vertragsgemäße Funktionsumfang erhalten bleibt und ihm die Übernahme zumutbar istwir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren. (5) Unser RechtDie zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt, sofern die Aufwendungen sich nicht dadurch erhöhen, dass der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als den ursprünglichen Lieferort verbracht worden ist, es sei denn, die gewählte Art der Nacherfüllung unter Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Liegt tatsächlich kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührtKunden nicht erkennbar. (6) Ist Schlägt die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Kunden unzumutbarfehl, ist sie unmöglich oder haben wir sie – zu Recht oder zu Unrecht – verweigert oder ist eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende Frist erfolglos abgelaufen bzw. nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich, so kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern oder Schadens- bzwvom Vertrag zurücktreten. Aufwendungsersatz verlangen; unsere Haftung auf Ersatz von Schäden und vergeblichen Aufwendungen Der Rücktritt ist allerdings nach Maßgabe von Ziffer 11 (Unsere Haftung) und Ziffer 12 (Verjährung) beschränktnur zulässig, wenn der Kunde uns dies zuvor ausdrücklich in Textform mit einer angemessenen weiteren Nachfrist androht. Bei einem unerheblichen Mangel besteht kein Rücktrittsrecht. (7) Erbringen wir Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Meldung eines Sachmangels an Software durch den Kunden Leistungen zur Suche oder Beseitigung des Mangels, ohne hierzu verpflichtet zu sein, so ist der Kunde verpflichtet, uns durch die Leistungen zur Suche oder Beseitigung des Mangels entstandene Schäden oder Aufwendungen zu ersetzen, es sei denn, der Kunde hat bei seiner Meldung des Mangels keine Pflichten verletzt oder seine Pflichtverletzung nicht zu vertretenMaßgabe von Ziffer 9 und sind im übrigen ausgeschlossen.

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Rechte des Kunden bei Mängeln. (1) Dem 7.1 Die Mängelrechte des Kunden stehen seine Rechte wegen eines Mangels der Ware setzen voraus, dass dieser seinen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu, soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. (2) Für einen Kunden7.2 Der Kunde hat offensichtliche Mängel unverzüglich nach Lieferung und solche Mängel unseres Liefergegenstandes, die bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung feststellbar sind, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Liefergegenstandes, jedenfalls aber vor dessen Einbau, seiner Weiterverarbeitung oder Weiterveräußerung, anzuzeigen. Andere Mängel sind uns innerhalb von zwei Wochen nach deren Entdeckung anzuzeigen. Die Anzeige muss schriftlich erfolgen und Art und Ausmaß der Kaufmann istMängel genau bezeichnen. Unterlässt der Kunde eine fristgemäße Mängelanzeige, gelten gilt die gesetzlichen Bestimmungen zur Untersuchung der Ware und Rüge von Mängeln (§§ 377, 381 HGB)Lieferung als genehmigt. 7.3 Der Kunde hat uns bei Beanstandungen unverzüglich Gelegenheit zu deren Überprüfung zu geben, insbesondere ist uns der beanstandete Liefergegenstand auf unseren Wunsch und unsere Kosten zur Verfügung zu stellen. Bei unberechtigten Beanstandungen behalten wir uns vor, dem Kunden sämtliche mit dem Transport und der Überprüfung verbundenen Kosten in Rechnung zu stellen. 7.4 Ansprüche wegen Mängeln bestehen nicht, wenn der Mangel auf die Verletzung von Bedienungs-, Wartungs- oder Einbauvorschriften, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Lagerung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Montage, natürlichen Verschleiß oder vom Kunden oder Dritten vorgenommene Eingriffe in den Liefergegenstand zurückzuführen ist. Werden bei einer Windkraftanlage, Maschine, einem Fahrzeug, (3Gezeiten-) Im Falle eines Sachmangels Kraftwerk, Bauwerk oder Prüfstand nicht alle darin verbauten ESM-Produkte gleicher Artikelnummer gleichzeitig ausgetauscht, entfällt unsere Gewährleistung für die eingetauschten Produkte. 7.5 Ist unsere Lieferung mangelhaft und hat uns der Ware sind wir nach unserer XxxxKunde dies gemäß vorstehender Absätze 7.1 und 7.2 ordnungsgemäß angezeigt, die wir innerhalb angemessener Frist treffen werden, zunächst zur Nachbesserung (d.h. Beseitigung des Mangels) oder Ersatzlieferung (d.h. im Falle von Software zur Über- lassung eines neuen mangelfreien Programmstandes) verpflichtet und berechtigt. Die Beseitigung des Mangels kann im Falle von Software auch darin bestehen, dass so haften wir dem Kunden vertragsgemäße und zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen für Sachmängel einschließlich des Mangels zu vermeiden, soweit Fehlens von ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften oder der Mangel selbst nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu beseitigen ist und dadurch die bestimmungsgemäße Verwendung der Software nur unerheblich beeinträchtigt wird.Nichteinhaltung von Garantien wie folgt: (4a) Im Falle eines Rechtsmangels der Ware sind wir Wir werden nach unserer Xxxx, die wir innerhalb angemessener Frist treffen wer- den, zunächst zur Nacherfüllung durch Verschaffung einer rechtlich einwandfreien Nutzungsmöglichkeit an der Ware oder an ausgetauschter oder geänderter gleichwertiger Ware berechtigt und verpflichtet. Im Falle eines Rechtsmangels von Software übernimmt der Kunde Xxxx entweder den neuen Programmstand, wenn der vertragsgemäße Funktionsumfang erhalten bleibt und ihm die Übernahme zumutbar ist. (5) Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. (6) Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen Mangel beseitigen oder dem Kunden unzumutbar, ist sie unmöglich oder haben wir sie – zu Recht oder zu Unrecht – verweigert oder ist eine für mangel- freie Ware liefern (Nacherfüllung). Bei Nacherfüllung hat der Kunde auf unser Verlangen den mangelhaften Liefergegenstand zurückzuschicken. b) Wir behalten uns zwei Nacherfüllungsversuche vor. Sollte die Nacherfüllung vom fehlschlagen oder dem Kunden zu setzende Frist erfolglos abgelaufen bzw. nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlichunzumutbar sein, so kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen entweder vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern oder Schadens- bzweine Minderung des vertraglich vereinbarten Preises verlangen. Aufwendungsersatz verlangen; unsere Haftung Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein derartiger Anspruch zu. c) Für Ansprüche auf Schadenersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels gilt Ziffer 8. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Seite 1 von 2 QM 063_ REV.: 5_07.10.2021 7.6 Mängelansprüche des Kunden verjähren nach Ablauf eines Jahres ab Gefahrübergang. Anstelle dieser Jahresfrist gelten in den folgenden Fällen die gesetzlichen Verjährungsfristen: a) im Fall der Haftung wegen Vorsatzes, b) im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels, c) für Ansprüche wegen Schäden und vergeblichen Aufwendungen ist allerdings nach Maßgabe aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund- heit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Ziffer 11 (Unsere Haftung) und Ziffer 12 (Verjährung) beschränktuns beruhen. (7d) Erbringen Liefern wir nach Meldung für unsere Produkte Werkzeuge, Befestigungsmaterial, elektronische Systeme oder Montagevorrichtungen, verjähren sämtliche Mängelansprüche auch hinsichtlich dieser Waren ein Jahr ab Gefahrenübergang. Werden uns außerhalb der Gewährleistungsfrist ESM-Produkte eingesandt, gilt vorstehende Verjährung auch für deren Überprüfung, ausgetauschte Teile und allfällige Reparaturen. Auch hier gelten jedoch stets die gesetzlichen Verjährungsfristen, wenn ein Fall vorstehender lit. a) bis c) vorliegt. 7.7 Die Ansprüche auf Minderung und die Ausübung eines Sachmangels an Software durch den Kunden Leistungen zur Suche Rücktrittsrechts sind ausge- schlossen, soweit der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist. 7.8 Ein Schadensersatzanspruch wegen Verzuges oder Beseitigung des MangelsNichtleistung oder die Ausübung eines Rücktrittsrechts setzen voraus, ohne hierzu verpflichtet zu sein, so ist dass der Kunde verpflichtetuns eine angemessene, uns durch die Leistungen zur Suche oder Beseitigung des Mangels entstandene Schäden oder Aufwendungen zu ersetzen, es sei denn, der Kunde mindestens vierwöchige Nachfrist gesetzt hat bei seiner Meldung des Mangels keine Pflichten verletzt oder seine Pflichtverletzung nicht zu vertretenund diese fruchtlos abgelaufen ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechte des Kunden bei Mängeln. (1 Untersuchungs- und Rügepflicht 1) Dem Kunden stehen seine Rechte wegen eines Mangels . Der Kunde wird die Pflegeleistungen einschließlich der Ware etwaig geänderten oder ergänzten Dokumentation unverzüglich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zuÜberlassung untersuchen, soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart istinsbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit sowie Funktionsfähigkeit grundlegender Programmfunktionen. (2) Für einen Kunden. Mängel, die hierbei festgestellt werden, müssen ERGO-FIT unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Die Mangelrüge hat eine möglichst detaillierte und konkrete Beschreibung der Kaufmann ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Untersuchung der Ware und Rüge von Mängeln (§§ 377, 381 HGB)Mängel zu enthalten. (3) Im Falle eines Sachmangels der Ware sind wir nach unserer Xxxx. Mängel, die wir innerhalb angemessener Frist treffen im Rahmen der beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar waren, müssen wiederum unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden. Auch diese Mängelrüge muss eine möglichst detaillierte und konkrete Beschreibung der Mängel enthalten. 4. Bei Nichtbeachtung der Untersuchungs- und/oder der vorgenannten Rügepflichten ist die Geltendmachung von Gewähr- leistungsansprüchen ausgeschlossen. 1. Sachmängel, die während der Laufzeit dieses Vertrages vom Kunden an ERGO-FIT gemeldet werden, zunächst zur Nachbesserung (d.h. Beseitigung des Mangels) oder Ersatzlieferung (d.h. beseitigt ERGO- FIT im Falle von Software zur Über- lassung eines neuen mangelfreien Programmstandes) verpflichtet und berechtigtRahmen der Fehlerbeseitigung gemäß I. § 2 dieses Vertrages. Die Beseitigung Darüber hinaus bestehen während der Laufzeit des Mangels kann im Falle von Software auch darin bestehen, dass wir dem Kunden vertragsgemäße und zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden, soweit der Mangel selbst nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu beseitigen ist und dadurch die bestimmungsgemäße Verwendung der Software nur unerheblich beeinträchtigt wirdVertrages keine Nacherfüllungsansprüche für Sachmängel. (4) Im Falle eines Rechtsmangels der Ware sind wir nach unserer Xxxx, die wir innerhalb angemessener Frist treffen wer- den, zunächst zur Nacherfüllung durch Verschaffung einer rechtlich einwandfreien Nutzungsmöglichkeit an der Ware oder an ausgetauschter oder geänderter gleichwertiger Ware berechtigt und verpflichtet2. Im Falle eines Rechtsmangels der von Software übernimmt ERGO-FIT zu vertretenden Verletzung von Schutzrechten Dritter durch die von ihm im Rahmen dieses Vertrages bereitgestellten Leistungen kann ERGO-FIT nach eigener Xxxx entweder auf seine Kosten ein für die vertrag- lich vereinbarte Nutzung ausreichendes Nutzungsrecht zu seinen Gunsten erwerben oder die betreffende Leistung ohne oder nur mit für den Kunden zumutbaren Auswirkungen auf deren Funktionen so ändern oder neu erbringen, dass keine Schutzrechte Dritter mehr verletzt werden. Für die Geltendmachung von Schadensersatz- oder Aufwendungsansprüchen gilt III. § 3 dieses Vertrages. 3. Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten. 1. ERGO-FIT haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet ERGO-FIT nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 2. ERGO-FIT schuldet die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob ERGO-FIT ein Verschulden trifft, ist zu berück- sichtigen, dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kann. 3. ERGO-FIT haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf leicht fahrlässiger Verletzung von wesentlichen Pflichten durch ERGO-FIT oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. 4. ERGO-FIT haftet für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf den neuen ProgrammstandBetrag, wenn der vertragsgemäße Funktionsumfang erhalten bleibt und ihm die Übernahme zumutbar nach diesem Vertrag pro Vertragsjahr als Pflegepauschale zu zahlen ist. (5) Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. (6) Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Kunden unzumutbar, ist sie unmöglich oder haben wir sie – zu Recht oder zu Unrecht – verweigert oder ist eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende Frist erfolglos abgelaufen bzw. nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich, so kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern oder Schadens- bzw. Aufwendungsersatz verlangen; unsere Haftung auf Ersatz von Schäden und vergeblichen Aufwendungen ist allerdings nach Maßgabe von Ziffer 11 (Unsere Haftung) und Ziffer 12 (Verjährung) beschränkt. (7) Erbringen wir nach Meldung eines Sachmangels an Software durch den Kunden Leistungen zur Suche oder Beseitigung des Mangels, ohne hierzu verpflichtet zu sein, so ist der Kunde verpflichtet, uns durch die Leistungen zur Suche oder Beseitigung des Mangels entstandene Schäden oder Aufwendungen zu ersetzen, es sei denn, der Kunde hat bei seiner Meldung des Mangels keine Pflichten verletzt oder seine Pflichtverletzung nicht zu vertreten.

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