Rechte des Kunden bei Mängeln. 10.1. Der Kunde kann die folgenden Rechte nur geltend machen, wenn innerhalb der Verjährungsfrist schriftlich über den Mangel benachrichtigt worden und ihr die Ware auf Verlangen unverzüglich zur Verfügung gestellt worden ist. 10.2. Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen erfolgt die Man̈ gelbeseitigung nach Xxxx von durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Im Falle der Nachbesserung entscheidet , ob diese durch Reparatur oder Austausch von defekten Teilen erfolgt. 10.3. ist zur mehrfachen Nachbesserung berechtigt. Falls den Mangel nicht innerhalb angemessener Zeit beseitigt oder die Nachbesserung fehlgeschlagen ist, kann der Kunde nach seiner Xxxx vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen herabsetzen (mindern). 10.4. Bei unberechtigten Mängelrügen, die eine umfangreiche Nachprüfung verursacht haben, können die Kosten der Nachprüfung dem Kunden in Rechnung gestellt werden 10.5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt beim Verkauf von gebrauchten Waren ein Jahr ab Abnahme bzw. Übergabe der Ware 10.6. Jegliche Mängelansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Ware entgegen den Bedienungs- Anleitungen oder Anweisungen von oder sonst unsachgemäß installiert, gebraucht oder gelagert oder nicht vertragsgemäß genutzt wird oder wenn ohne Zustimmung von vom Kunden oder von Dritten an der Ware oder Teilen davon Wartungen, Reparaturen Änderungen oder Modifikationen vorgenommen werden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
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Rechte des Kunden bei Mängeln. 10.19.1 Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. Der In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gemäß §§ 478, 479 BGB).
9.2 In Fällen des Lieferantenregresses des Kunden gegen Röder nach erfolgreicher Minderung oder Rückgabe durch einen Verbraucher findet § 478 BGB mit der Maßgabe Anwendung, dass Röder im Falle einer Minderung durch den Verbraucher nur die Minderungsquote übernimmt, die im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Verbraucher oder dem weiteren Zwischenhändler angewendet wurde.
9.3 Soweit der Kunde kann Kaufmann im handelsrechtlichen Sinne ist, setzen die folgenden Rechte nur geltend Mängelansprüche des Kunden voraus, dass dieser seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist Röder hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Verjährungsfrist Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Kunde offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich über anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist eine Haftung Röders für den nicht angezeigten Mangel benachrichtigt worden und ihr die Ware auf Verlangen unverzüglich zur Verfügung gestellt worden istausgeschlossen.
10.2. 9.4 Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen erfolgt die Man̈ gelbeseitigung nach Xxxx von Mängelbeseitigung durch Nachbesserung oder Nachlieferung.
9.5 Der Kunde hat Xxxxx die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Nachbesserung entscheidet , ob diese durch Reparatur oder Austausch von defekten Teilen erfolgtErsatzlieferung hat der Kunde Xxxxx die mangelhafte Ware nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
10.39.6 Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher im Rahmen des Lieferantenregresses gemäß § 478 BGB.
9.7 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten) trägt Röder, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, kann Xxxxx die ihr hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen, wenn dieser das Nichtvorliegen des Mangels kannte oder hätte kennen müssen.
9.8 Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die Röder aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird Xxxxx nach eigener Xxxx ihre Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Gewährleistungsansprüche bestehen bei derartigen Mängeln unter den gesetzlichen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise, aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist zur mehrfachen Nachbesserung berechtigt. Falls die Verjährung der bestreffenden Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen Röder gehemmt.
9.9 Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den Mangel nicht innerhalb angemessener Zeit beseitigt oder die Nachbesserung fehlgeschlagen gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde nach seiner Xxxx vom Vertrag Kaufvertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen herabsetzen (den Kaufpreis mindern). Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
10.49.10 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Bei unberechtigten Mängelrügen, die eine umfangreiche Nachprüfung verursacht haben, können die Kosten der Nachprüfung dem Kunden in Rechnung gestellt werdenErsatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 10 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
10.5. 9.11 Die allgemeine Verjährungsfrist für Mängelansprüche Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt beim Verkauf von gebrauchten Waren ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
9.12 Handelt es sich bei der Ware jedoch um ein Bauwerk, ein Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelungen 5 Jahre ab Ablieferung bzw. Übergabe der WareAbnahme soweit letztere vereinbart ist. Unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter, für den Fall, dass Röder den Mangel arglistig verschwiegen hat sowie für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher.
10.6. Jegliche Mängelansprüche sind ausgeschlossen9.13 Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten auch für vertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, wenn die Ware entgegen den Bedienungs- Anleitungen oder Anweisungen von oder sonst unsachgemäß installiert, gebraucht oder gelagert oder nicht vertragsgemäß genutzt wird oder wenn ohne Zustimmung von vom Kunden oder von Dritten an auf einem Mangel der Ware oder Teilen davon Wartungen, Reparaturen Änderungen oder Modifikationen vorgenommen werdenberuhen ("Mangelfolgeschaden"), es sei denndenn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für den gerügten Mangel sindSchadensersatzansprüche des Kunden gemäß Ziffer 10 ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechte des Kunden bei Mängeln. 10.110.1 Als Beschaffenheitsmerkmale für die Lieferungen gelten nur die Angaben in dem Auftrag einschließlich aller in Bezug genommenen Anlagen, insbesondere Produktbeschreibungen des Herstellers und Spezifikationen als vertraglich vereinbart. Beschaffenheitsmerkmale im Übrigen sind gesondert schriftlich zu vereinbaren.
10.2 Der Kunde kann wird auf die folgenden gesetzliche Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gemäß § 377 HGB hingewiesen. Zur Erhaltung seiner Rechte nur geltend machenbei Mängeln hat uns der Kunde offensichtliche Mängel unverzüglich, zumindest aber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Empfang der Lieferung oder Leistung zumindest in Textform (z.B. per E-Mail) anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich zumindest aber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Entdeckung des Mangels in gleicher Form anzuzeigen.
10.3 Der Kunde wird alle erforderlichen und ihm zumutbaren Maßnahmen für die Feststellung und Dokumentation von Mängeln ergreifen. Hierzu zählen die Anfertigung und Übermittlung von Mängelberichten, Screenshots, Systemprotokollen, Testergebnissen und sonstigen Informationen, die zur Darstellung des Mangels geeignet sind.
10.4 Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige gemäß Nr. 10.2, ist die Mängelhaftung ausgeschlossen.
10.5 Für mangelhafte Lieferungen und Leistungen leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nacherfüllung im Wege der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wegen eines Mangels sind drei Nacherfüllungsversuche hinzunehmen, es sei denn, dies ist für den Kunden unzumutbar. Sofern wir eine Umgehungsmöglichkeit schaffen, ist dies vom Kunden sofern zumutbar als Nachbesserung zu akzeptieren.
10.6 Ein Recht auf Rücktritt oder Minderung steht dem Kunden erst dann zu, wenn innerhalb die Nachbesserung gemäß Nr. 10.5 fehlgeschlagen ist.
10.7 Im Falle einer berechtigten Minderung steht dem Kunden bei Überzahlung ein Rückzahlungsanspruch zu.
10.8 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bestehen nur unter den Voraussetzungen und in den Grenzen gemäß Nr. 11.
10.9 Etwaige weitergehende gesetzliche Mängelrechte des Kunden sind ausgeschlossen.
10.10 Wir übernehmen keine Mängelhaftung für Schäden oder Mängel an Lieferungen, die durch unsachgemäßen Gebrauch (z.B. Fehlbedienungen, Verwendung falsche Hard- oder Softwarekomponenten, externen schadhaften Daten), Transport oder Lagerung oder durch fehlerhafte Installation durch den Kunden entstanden sind.
10.11 Wir übernehmen keine Mängelhaftung für Folgen der Verjährungsfrist schriftlich über den Mangel benachrichtigt worden und ihr Einspielung von Updates von Drittsoftware, die Ware auf Verlangen unverzüglich nicht von uns stammt bzw. zur Verfügung gestellt worden istwurde.
10.2. Bei berechtigten 10.12 Werden die mitgelieferten Betriebs- und rechtzeitigen Mängelrügen erfolgt die Man̈ gelbeseitigung nach Xxxx von durch Nachbesserung Wartungshinweise nicht befolgt, Teile ausgewechselt oder Nachlieferung. Im Falle der Nachbesserung entscheidet , ob diese durch Reparatur oder Austausch von defekten Teilen erfolgt.
10.3. ist zur mehrfachen Nachbesserung berechtigt. Falls den Mangel nicht innerhalb angemessener Zeit beseitigt oder die Nachbesserung fehlgeschlagen ist, kann der Kunde nach seiner Xxxx vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen herabsetzen (mindern).
10.4. Bei unberechtigten MängelrügenMaterialien verwendet, die eine umfangreiche Nachprüfung verursacht habennicht den Originalspezifikationen entsprechen oder Eingriffe durch unqualifiziertes Personal vorgenommen, können entfallen die Kosten der Nachprüfung dem Kunden in Rechnung gestellt werden
10.5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt beim Verkauf von gebrauchten Waren ein Jahr ab Abnahme bzw. Übergabe der Ware
10.6. Jegliche Mängelansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Ware entgegen den Bedienungs- Anleitungen oder Anweisungen von oder sonst unsachgemäß installiert, gebraucht oder gelagert oder nicht vertragsgemäß genutzt wird oder wenn ohne Zustimmung von vom Kunden oder von Dritten an der Ware oder Teilen davon Wartungen, Reparaturen Änderungen oder Modifikationen vorgenommen werdenMängelrechte des Kunden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf der von ihm durchgeführten oder veranlassten Handlung beruht.
10.13 Durch unberechtigte Mängelrügen verursachter Zeitaufwand ist nach unserer jeweils aktuellen Preisliste zu vergüten zuzüglich der entstandenen Versand-, Transport- und Materialkosten und sonstigen Kosten.
10.14 Neue Softwareversionen enthalten u.a. Fehlerbeseitigungen. Der Kunde ist daher verpflichtet, immer die aktuelle Softwareversion zu verwenden. Verstößt der Kunde gegen diese Umstände Verpflichtung, entfallen die Mängelrechte des Kunden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht ursächlich für den gerügten Mangel sindauf dem Einsatz der veralteten Software beruht.
10.15 Die Mängelrechte des Kunden verjähren nach einem Jahr ab Empfang der Lieferung oder Leistung oder soweit anwendbar nach Abnahme. Dies gilt nicht im Falle arglistigen Verschweigens eines Mangels.
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Samples: General Terms and Conditions
Rechte des Kunden bei Mängeln. 10.16.1 Für den Kunden bestehen bei Sach- und Rechtsmängeln die gesetzlichen Rechte mit folgenden Abweichungen in Ziff.6.2 und 6.3.
6.2 Im Rahmen der Nacherfüllung steht das Recht zur Wahl zwi- schen Nachbesserung und Neulieferung nicht dem Kunden, sondern uns zu. Der Kunde kann Erfüllungsort für die folgenden Rechte nur geltend machen, wenn innerhalb der Verjährungsfrist schriftlich über den Mangel benachrichtigt worden und ihr die Ware auf Verlangen unverzüglich zur Verfügung gestellt worden istNacherfüllung ist unser Werk Keltern.
10.2. Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen erfolgt die Man̈ gelbeseitigung nach Xxxx von durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Im Falle der Nachbesserung entscheidet , ob diese durch Reparatur oder Austausch von defekten Teilen erfolgt.
10.3. ist zur mehrfachen Nachbesserung berechtigt. Falls den Mangel nicht innerhalb angemessener Zeit beseitigt oder die Nachbesserung fehlgeschlagen ist, kann der Kunde nach seiner Xxxx vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen herabsetzen (mindern).
10.4. Bei unberechtigten Mängelrügen, die eine umfangreiche Nachprüfung verursacht haben, können die Kosten der Nachprüfung dem Kunden in Rechnung gestellt werden
10.5. 6.3 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt Ihre Ansprüche aus Sachmängeln wird auf 12 Monate ab Ablieferung begrenzt. Diese Verjäh- rungsfrist gilt auch für die vertraglichen und außervertrag- lichen Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Sachmangel der Ware beruhen. Abweichend hiervon gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen (a) für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund- heit, (b) für Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, (c) soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben, (d) im Falle unseres vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Ver- schuldens, (e) soweit wir eine Garantie übernommen ha- ben, (f) für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endliefe- rung an einen Verbraucher (§ 478, 445a, 445b BGB) und/oder (g) soweit es um ein Bauwerk geht oder um eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangel- haftigkeit verursacht hat.
6.4 Handelt es sich beim Verkauf von gebrauchten Waren ein Jahr ab Abnahme bzw. Übergabe Kunden im einen "Kaufmann" im Sinne des Handelsgesetzbuchs, ist der Ware
10.6. Jegliche Mängelansprüche sind ausgeschlossenKunde verpflichtet, wenn die Ware entgegen den Bedienungs- Anleitungen nach Maßgabe des § 377 HGB (Handelsgesetzbuch) zu untersuchen und dabei erkannte Mängel unverzüglich in Schrift- oder Anweisungen von Textform uns gegenüber zu rügen. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Schrift- oder sonst unsachgemäß installiert, gebraucht oder gelagert oder nicht vertragsgemäß genutzt wird oder wenn ohne Zustimmung von vom Kunden oder von Dritten an der Ware oder Teilen davon Wartungen, Reparaturen Änderungen oder Modifikationen vorgenommen Textform gerügt werden, es sei denn, . Kommt der Kunde weist seinen Obliegenheiten zur Untersuchung und Rüge nicht ordnungsgemäß nach, dass diese Umstände entfällt die Gewährleistung hinsicht- lich des nicht ursächlich für den gerügten Mangel sindMangels.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechte des Kunden bei Mängeln. 10.110.1 Als Beschaffenheitsmerkmale für die Lieferungen gelten nur die Angaben in dem Auftrag einschließlich aller in Bezug genommenen Anlagen, insbesondere Produktbeschreibungen des Herstellers und Spezifikationen als vertraglich vereinbart. Beschaffenheitsmerkmale im Übrigen sind gesondert schriftlich zu vereinbaren.
10.2 Der Kunde kann wird auf die folgenden gesetzliche Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gemäß § 377 HGB hingewiesen. Zur Erhaltung seiner Rechte nur geltend machenbei Mängeln hat uns der Kunde offensichtliche Mängel unverzüglich, zumindest aber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Empfang der Lieferung oder Leistung zumindest in Textform (z.B. per E-Mail) anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich zumindest aber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Entdeckung des Mangels in gleicher Form anzuzeigen.
10.3 Der Kunde wird alle erforderlichen und ihm zumutbaren Maßnahmen für die Feststellung und Dokumentation von Mängeln ergreifen. Hierzu zählen die Anfertigung und Übermittlung von Mängelberichten, Screenshots, Systemprotokollen, Testergebnissen und sonstigen Informationen, die zur Darstellung des Mangels geeignet sind.
10.4 Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige gemäß Nr. 10.2, ist die Mängelhaftung ausgeschlossen.
10.5 Für mangelhafte Lieferungen und Leistungen leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nacherfüllung im Wege der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wegen eines Mangels sind drei Nacherfüllungsversuche hinzunehmen, es sei denn, dies ist für den Kunden unzumutbar. Sofern wir eine Umgehungsmöglichkeit schaffen, ist dies vom Kunden sofern zumutbar als Nachbesserung zu akzeptieren.
10.6 Ein Recht auf Rücktritt oder Minderung steht dem Kunden erst dann zu, wenn innerhalb die Nachbesserung gemäß Nr. 10.5 fehlgeschlagen ist.
10.7 Im Falle einer berechtigten Minderung steht dem Kunden bei Überzahlung ein Rückzahlungsanspruch zu.
10.8 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bestehen nur unter den Voraussetzungen und in den Grenzen gemäß Nr. 11.
10.9 Etwaige weitergehende gesetzliche Mängelrechte des Kunden sind ausgeschlossen.
10.10 Wir übernehmen keine Mängelhaftung für Schäden oder Mängel an Lieferungen, die durch unsachgemäßen Gebrauch (z.B. Fehlbedienungen, Verwendung falsche Hard- oder Softwarekomponenten, externen schadhaften Daten),, Transport oder Lagerung oder durch fehlerhafte Installation durch den Kunden entstanden sind.
10.11 Wir übernehmen keine Mängelhaftung für Folgen der Verjährungsfrist schriftlich über den Mangel benachrichtigt worden und ihr Einspielung von Updates von Drittsoftware, die Ware auf Verlangen unverzüglich nicht von uns stammt bzw. zur Verfügung gestellt worden istwurde.
10.2. Bei berechtigten 10.12 Werden die mitgelieferten Betriebs- und rechtzeitigen Mängelrügen erfolgt die Man̈ gelbeseitigung nach Xxxx von durch Nachbesserung Wartungshinweise nicht befolgt, Teile ausgewechselt oder Nachlieferung. Im Falle der Nachbesserung entscheidet , ob diese durch Reparatur oder Austausch von defekten Teilen erfolgt.
10.3. ist zur mehrfachen Nachbesserung berechtigt. Falls den Mangel nicht innerhalb angemessener Zeit beseitigt oder die Nachbesserung fehlgeschlagen ist, kann der Kunde nach seiner Xxxx vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen herabsetzen (mindern).
10.4. Bei unberechtigten MängelrügenMaterialien verwendet, die eine umfangreiche Nachprüfung verursacht habennicht den Originalspezifikationen entsprechen oder Eingriffe durch unqualifiziertes Personal vorgenommen, können entfallen die Kosten der Nachprüfung dem Kunden in Rechnung gestellt werden
10.5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt beim Verkauf von gebrauchten Waren ein Jahr ab Abnahme bzw. Übergabe der Ware
10.6. Jegliche Mängelansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Ware entgegen den Bedienungs- Anleitungen oder Anweisungen von oder sonst unsachgemäß installiert, gebraucht oder gelagert oder nicht vertragsgemäß genutzt wird oder wenn ohne Zustimmung von vom Kunden oder von Dritten an der Ware oder Teilen davon Wartungen, Reparaturen Änderungen oder Modifikationen vorgenommen werdenMängelrechte des Kunden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände der Mangel nicht ursächlich für den gerügten Mangel sindauf der von ihm durchgeführten oder veranlassten Handlung beruht.
10.13 Durch unberechtigte Mängelrügen verursachter Zeitaufwand ist nach unserer jeweils aktuellen Preisliste zu vergüten zuzüglich der entstandenen Versand-, Transport- und Materialkosten und sonstigen Kosten.
10.14 Die Mängelrechte des Kunden verjähren nach einem Jahr ab Empfang der Lieferung oder Leistung oder soweit anwendbar ab Abnahme. Dies gilt nicht im Falle arglistigen Verschweigens eines Mangels.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechte des Kunden bei Mängeln. 10.11 Untersuchungs- und Rügepflicht
1. Der Kunde kann wird die folgenden Rechte nur geltend machenSoftware sowie die Pflegeleistungen einschließlich der etwaig geänderten oder ergänzten Dokumentation unverzüglich nach ihrer jeweiligen Überlassung untersuchen, wenn innerhalb ins- besondere im Hinblick auf die Vollständigkeit sowie Funktionsfähigkeit grundlegender Programm- funktionen.
2. Mängel, die hierbei festgestellt werden, müssen ERGO-FIT unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Die Mangelrüge hat eine möglichst detaillierte und konkrete Beschreibung der Verjährungsfrist Mängel zu enthalten.
3. Mängel, die im Rahmen der beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar waren, müssen wiederum unverzüglich nach Entdeckung schriftlich über mitgeteilt werden. Auch diese Mängelrüge muss eine möglichst detaillierte und konkrete Beschreibung der Mängel enthalten.
4. Bei Nichtbeachtung der Untersuchungs- und/oder der vorgenannten Rügepflichten ist die Gel- tendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
1. Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbeson- dere in Werbemitteln sind keine Beschaffenheitsangaben. Die Funktionalität der Software richtet sich zunächst nach der Beschreibung in der Benutzerdokumentation und den Mangel benachrichtigt worden ergänzend hierzu getroffenen Vereinbarungen. Im Übrigen muss sich die Software für die nach diesem Vertrag vo- rausgesetzte Verwendung eignen und ihr ansonsten eine Beschaffenheit aufweisen, die Ware auf Verlangen unverzüglich zur Verfügung gestellt worden bei Soft- ware der gleichen Art üblich ist.
10.22. ERGO-FIT leistet bei Sachmängeln zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzu überlässt ERGO-FIT nach seiner Xxxx dem Kunden einen neuen, mangelfreien Softwarestand oder besei- tigt den Mangel; als Mangelbeseitigung gilt auch, wenn ERGO-FIT dem Kunden zumutbare Mög- lichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden.
3. Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen erfolgt die Man̈ gelbeseitigung Rechtsmängeln leistet ERGO-FIT zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzu verschafft ERGO-FIT nach seiner Xxxx von durch Nachbesserung dem Kunden eine rechtlich einwandfreie Benutzungsmöglichkeit an den überlassenen Vertragsgegenständen oder Nachlieferung. Im Falle der Nachbesserung entscheidet , ob diese durch Reparatur an ausgetauschten oder Austausch von defekten Teilen erfolgtgeänderten gleichwerti- gen Vertragsgegenständen.
10.34. Der Kunde ist verpflichtet, einen neuen Softwarestand zu übernehmen, wenn der vertragsgemä- ße Funktionsumfang erhalten bleibt und die Übernahme nicht zu erheblichen Nachteilen führt.
5. Xxxxxxxx zwei Versuche der Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, angemessene Nachfrist zur mehrfachen Nachbesserung berechtigtMängelbeseitigung zu setzen. Falls Er hat dabei ausdrücklich und schriftlich darauf hinzuweisen, dass er sich das Recht vorbehält, bei erneutem Fehlschlagen den Mangel nicht innerhalb angemessener Zeit beseitigt Vertrag zu kündigen und/oder Schadensersatz zu verlangen. Schlägt die Nachbesserung fehlgeschlagen istauch in der Nachfrist fehl, kann der Kunde nach seiner Xxxx vom den Vertrag zurücktreten kündigen oder die Vergütung angemessen herabsetzen (mindern), außer es liegt ein unerheblicher Man- gel vor. Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels leistet ERGO-FIT im Rahmen der in V. § 3 festgelegten Grenzen. ERGO-FIT kann nach Ablauf einer gem. Satz 1 gesetzten Frist verlangen, dass der Kunde seine aus dem Fristablauf resultierenden Rechte binnen zwei Wochen nach Zugang der Aufforderung ausübt. Nach Fristablauf geht das Wahlrecht auf ERGO-FIT über.
10.47. Erbringt ERGO-FIT Leistungen bei Fehlersuche oder -beseitigung, ohne hierzu verpflichtet zu sein, so kann ERGO-FIT hierfür Vergütung entsprechend seiner üblichen Sätze verlangen. Das gilt insbesondere, wenn ein Mangel nicht nachweisbar oder nicht ERGO-FIT zuzurechnen ist. Zu vergüten ist außerdem der Mehraufwand auf seiten ERGO-FIT, der dadurch entsteht, dass der Kunde seinen Pflichten gem. V. § 1 nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
8. Behaupten Dritte Ansprüche, die den Kunden hindern, die ihm vertraglich eingeräumten Nut- zungsbefugnisse wahrzunehmen, unterrichtet der Kunde ERGO-FIT unverzüglich schriftlich und umfassend. Der Kunde ermächtigt ERGO-FIT hiermit, Klagen gegen Dritte gerichtlich und außer- gerichtlich allein zu führen. Wird der Kunde verklagt, stimmt er sich mit ERGO-FIT ab und nimmt Prozesshandlungen, insbesondere Anerkenntnisse und Vergleiche, nur mit dessen Zustimmung vor. ERGO-FIT ist verpflichtet, die Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren und den Kunden von allen mit der Anspruchsabwehr verbundenen Kosten und Schäden freizustellen, soweit diese nicht auf dessen pflichtwidrigem Verhalten beruhen.
9. Aus sonstigen Pflichtverletzungen von ERGO-FIT kann der Kunde Rechte nur herleiten, wenn er diese gegenüber ERGO-FIT schriftlich gerügt und eine Nachfrist zur Abhilfe eingeräumt hat. Das gilt nicht, soweit nach der Art der Pflichtverletzung eine Abhilfe nicht in Betracht kommt. Für Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gelten die in V. § 3 festgelegten Gren- zen.
10. Die Rechte des Kunden wegen Mängel bleiben unberührt, sofern der Kunde zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gemäß § 536a Abs. 2 BGB berechtigt ist und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar doku- mentiert wurden.
11. Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
12. Der Kunde wird ERGO-FIT bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unver- züglich Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftre- tens des Mangels ergeben. Insoweit gelten die Regelungen unter III. § 3 Ziff. 4 bis 7 dieses Ver- trages. Insbesondere ist ERGO-FIT berechtigt, Mängel durch einen Remote-Zugriff auf die Sys- teme des Kunden zu beseitigen.
1. ERGO-FIT haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet ERGO- FIT nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
2. ERGO-FIT schuldet die branchenübliche Sorgfalt. Bei unberechtigten Mängelrügender Feststellung, ob den Kunden ein Ver- schulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kann.
3. ERGO-FIT haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die eine umfangreiche Nachprüfung verursacht habenauf leicht fahrlässiger Verletzung von wesentlichen Pflichten durch ERGO-FIT oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentli- che Pflichten sind Pflichten, können deren Erfüllung die Kosten der Nachprüfung dem Kunden in Rechnung gestellt werden
10.5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt beim Verkauf von gebrauchten Waren ein Jahr ab Abnahme bzw. Übergabe der Ware
10.6. Jegliche Mängelansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Ware entgegen den Bedienungs- Anleitungen oder Anweisungen von oder sonst unsachgemäß installiert, gebraucht oder gelagert oder nicht vertragsgemäß genutzt wird oder wenn ohne Zustimmung von vom Kunden oder von Dritten an der Ware oder Teilen davon Wartungen, Reparaturen Änderungen oder Modifikationen vorgenommen werden, es sei denn, ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich vertrauen darf.
4. ERGO-FIT haftet für den gerügten Mangel sindsonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf das sechsfache der monatlichen Vergütung je Schadensfall.
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Samples: Software Rental Agreement
Rechte des Kunden bei Mängeln. 10.11. Wir haften nicht für Mängel, soweit der Liefergegenstand als „ge- braucht“ verkauft wurde.
2. Wir treten unsere Ansprüche gegen Lieferanten wesentlicher Frem- derzeugnisse hiermit an den Kunde ab. Der Kunde kann die folgenden Rechte uns wegen Mängeln wesentlicher Fremderzeugnisse nur geltend haftbar machen, wenn innerhalb eine vorherige gerichtliche Inanspruchnahme der Verjährungsfrist schriftlich über den Mangel benachrichtigt worden und ihr die Ware auf Verlangen unverzüglich zur Verfügung gestellt worden istFremdlieferanten erfolglos war.
10.23. Bei berechtigten Mängelrügen haben wir das Recht, binnen ange- messener Frist von mindestens 14 Tagen nach unserer Xxxx nach- zubessern oder Ersatz zu liefern. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunden den Preis mindern oder – sofern die Vertragswid- rigkeit nicht nur geringfügig ist – von dem Vertrag zurücktreten. Da- neben ist er gegebenenfalls berechtigt, Schadensersatz oder Auf- wendungsersatz zu verlangen. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so hat er uns den Liefergegen- stand zurückzugeben und rechtzeitigen Mängelrügen erfolgt – ungeachtet sonstiger Ansprüche – für die Man̈ gelbeseitigung nach Xxxx von durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Im Falle Zeit der Nachbesserung entscheidet , ob diese durch Reparatur oder Austausch von defekten Teilen erfolgtNutzung ein angemessenes Entgelt in Höhe des üblichen Mietzinses zu zahlen.
10.34. ist zur mehrfachen Nachbesserung berechtigt. Falls den Mangel nicht innerhalb angemessener Zeit beseitigt oder die Nachbesserung fehlgeschlagen istAnsprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, kann der Kunde nach seiner Xxxx vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen herabsetzen (mindern).
10.4. Bei unberechtigten Mängelrügeninsbesondere Transport-, die eine umfangreiche Nachprüfung verursacht habenWege-, können die Kosten der Nachprüfung dem Kunden in Rechnung gestellt werden
10.5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt beim Verkauf von gebrauchten Waren ein Jahr ab Abnahme bzw. Übergabe der Ware
10.6. Jegliche Mängelansprüche Ar- beits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, wenn soweit die Ware entgegen den Bedienungs- Anleitungen oder Anweisungen Aufwen- dungen sich erhöhen, weil der Liefergegenstand von oder sonst unsachgemäß installiert, gebraucht oder gelagert oder nicht vertragsgemäß genutzt wird oder wenn ohne Zustimmung von vom dem Kunden oder von einem Dritten nachträglich an der Ware oder Teilen davon Wartungen, Reparaturen Änderungen oder Modifikationen vorgenommen werdeneinen anderen Ort als den Liefer- ort verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Liefergegenstandes oder war bei Vertragsabschluss mit uns vereinbart worden. Im Rahmen der Nacherfüllung anfallende Transportkosten trägt der Kunde.
5. Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz in §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 Abs. 1 und 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreibt, nämlich für Bauwerke und Sachen für Bauwerke, Rückgriffsansprüche und Bau- mängel.
6. Schadensersatzansprüche wegen Mängeln werden wie folgt be- grenzt: Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht. Unsere Haftung für Mangelfolgeschäden ist außer bei Vorsatz, gro- ber Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen. Soweit wir für Mangelfolgeschäden haften, ist die Haftung auf vorhersehbare, nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführende Schäden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ord- nungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermög- licht und auf deren Einhaltung der Kunde weist nach, dass diese Umstände vertrauen darf.
7. Durch die vorstehende Haftungsbegrenzung werden Ansprüche des Kunden wegen uns zurechenbarer Körper- oder Gesundheitsschäden sowie bei Verlust des Lebens des Kunden oder seiner Erfüllungsge- hilfen nicht ursächlich für den gerügten Mangel sindbeschränkt. Unberührt bleiben auch die Ansprüche des Kunden aus dem Produkthaftungsgesetz und Ansprüche bei einer von uns gegebenen Garantie sowie bei arglistigem Verschweigen ei- nes Mangels. Hinsichtlich dieser Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungs- fristen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechte des Kunden bei Mängeln. 10.11. Wir gewährleisten nur die Konformität der von uns gelieferten Produkte und erbrachten Leistungen mit den geltenden deutschen Bestimmungen und Standards. Für die Einhaltung anderer nationaler Bestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Der Kunde kann verpflichtet sich, bei Verwendung der Produkte im Ausland, die folgenden Konformität der Produkte mit den maßgeblichen Rechtsordnungen und Standards selbst zu überprüfen und ggf. Anpassungen vorzunehmen.
2. Für die Rechte nur geltend machendes Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, wenn innerhalb der Verjährungsfrist schriftlich über den Mangel benachrichtigt worden und ihr die Ware auf Verlangen unverzüglich zur Verfügung gestellt worden soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
10.23. Bei berechtigten Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und rechtzeitigen Mängelrügen erfolgt Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb einer Woche in Textform Anzeige zu machen. Zur Erhaltung der Rechte genügt die Man̈ gelbeseitigung rechtzeitige Absendung der Anzeige. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Kunde offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb einer Woche in Textform anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
4. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, werden wir nach unserer Xxxx nachliefern oder nachbessern (Nacherfüllung). Hierzu hat der Kunde uns Gelegenheit innerhalb angemessener Frist von durch Nachbesserung oder Nachlieferungmindestens 30 Arbeitstagen zu gewähren. Der Kunde hat uns die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Nachbesserung entscheidet , ob diese durch Reparatur oder Austausch von defekten Teilen erfolgt.
10.3. ist zur mehrfachen Nachbesserung berechtigt. Falls den Mangel nicht innerhalb angemessener Zeit beseitigt oder die Nachbesserung fehlgeschlagen ist, kann Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach seiner Xxxx vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen herabsetzen (mindern).
10.4. Bei unberechtigten Mängelrügen, die eine umfangreiche Nachprüfung verursacht haben, können die Kosten der Nachprüfung dem Kunden in Rechnung gestellt werden
10.5den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt beim Verkauf von gebrauchten Waren ein Jahr ab Abnahme bzw. Übergabe Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der Ware
10.6. Jegliche Mängelansprüche sind ausgeschlossenmangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren. Xxx xxx Xxxxxxxx 0 X-00000 Xxxxxx Telefon: +00 0000 0000-0 Support: +00 0000 0000-00 Warenanlieferung: Xxx xxx Xxxxxxxx 0 X-00000 Xxxxxx Internet: xxx.xxxxxxx.xx E-Mail: xxxx@xxxxxxx.xx Geschäftsführer: Xxxxxx Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxx HRB 000 Xxxxxxx USt.-IdNr.: DE112616565 Sparkasse Wetzlar: BIC/Swift Code: XXXXXXX0XXX IBAN: XX00 000 000 000 0000000 00 Commerzbank Gießen BIC/Swift Code: XXXXXXXXXXX IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00
5. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt, sofern die Ware entgegen Aufwendungen sich nicht dadurch erhöhen, dass der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als den Bedienungs- Anleitungen oder Anweisungen von oder sonst unsachgemäß installiert, gebraucht oder gelagert oder nicht vertragsgemäß genutzt wird oder wenn ohne Zustimmung von vom Kunden oder von Dritten an der Ware oder Teilen davon Wartungen, Reparaturen Änderungen oder Modifikationen vorgenommen werdenursprünglichen Lieferort verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Liegt tatsächlich kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.
6. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde weist nachdie Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist allerdings nur zulässig, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten wenn der Kunde uns dies zuvor ausdrücklich in Textform mit einer angemessenen weiteren Nachfrist androht. Bei einem unerheblichen Mangel sindbesteht kein Rücktrittsrecht.
7. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer IX und sind im Übrigen ausgeschlossen.
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