Common use of Rechte des Kunden bei Mängeln Clause in Contracts

Rechte des Kunden bei Mängeln. 10.1 Als Beschaffenheitsmerkmale für die Lieferungen gelten nur die Angaben in dem Auftrag einschließlich aller in Bezug genommenen Anlagen, insbesondere Produktbeschreibungen des Herstellers und Spezifikationen als vertraglich vereinbart. Beschaffenheitsmerkmale im Übrigen sind gesondert schriftlich zu vereinbaren. 10.2 Der Kunde wird auf die gesetzliche Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gemäß § 377 HGB hingewiesen. Zur Erhaltung seiner Rechte bei Mängeln hat uns der Kunde offensichtliche Mängel unverzüglich, zumindest aber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Empfang der Lieferung oder Leistung zumindest in Textform (z.B. per E-Mail) anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich zumindest aber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Entdeckung des Mangels in gleicher Form anzuzeigen. 10.3 Der Kunde wird alle erforderlichen und ihm zumutbaren Maßnahmen für die Feststellung und Dokumentation von Mängeln ergreifen. Hierzu zählen die Anfertigung und Übermittlung von Mängelberichten, Screenshots, Systemprotokollen, Testergebnissen und sonstigen Informationen, die zur Darstellung des Mangels geeignet sind. 10.4 Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige gemäß Nr. 10.2, ist die Mängelhaftung ausgeschlossen. 10.5 Für mangelhafte Lieferungen und Leistungen leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nacherfüllung im Wege der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wegen eines Mangels sind drei Nacherfüllungsversuche hinzunehmen, es sei denn, dies ist für den Kunden unzumutbar. Sofern wir eine Umgehungsmöglichkeit schaffen, ist dies vom Kunden sofern zumutbar als Nachbesserung zu akzeptieren. 10.6 Ein Recht auf Rücktritt oder Minderung steht dem Kunden erst dann zu, wenn die Nachbesserung gemäß Nr. 10.5 fehlgeschlagen ist. 10.7 Im Falle einer berechtigten Minderung steht dem Kunden bei Überzahlung ein Rückzahlungsanspruch zu. 10.8 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bestehen nur unter den Voraussetzungen und in den Grenzen gemäß Nr. 11. 10.9 Etwaige weitergehende gesetzliche Mängelrechte des Kunden sind ausgeschlossen. 10.10 Wir übernehmen keine Mängelhaftung für Schäden oder Mängel an Lieferungen, die durch unsachgemäßen Gebrauch (z.B. Fehlbedienungen, Verwendung falsche Hard- oder Softwarekomponenten, externen schadhaften Daten), Transport oder Lagerung oder durch fehlerhafte Installation durch den Kunden entstanden sind. 10.11 Wir übernehmen keine Mängelhaftung für Folgen der Einspielung von Updates von Drittsoftware, die nicht von uns stammt bzw. zur Verfügung gestellt wurde. 10.12 Werden die mitgelieferten Betriebs- und Wartungshinweise nicht befolgt, Teile ausgewechselt oder Materialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen oder Eingriffe durch unqualifiziertes Personal vorgenommen, entfallen die Mängelrechte des Kunden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf der von ihm durchgeführten oder veranlassten Handlung beruht. 10.13 Durch unberechtigte Mängelrügen verursachter Zeitaufwand ist nach unserer jeweils aktuellen Preisliste zu vergüten zuzüglich der entstandenen Versand-, Transport- und Materialkosten und sonstigen Kosten. 10.14 Neue Softwareversionen enthalten u.a. Fehlerbeseitigungen. Der Kunde ist daher verpflichtet, immer die aktuelle Softwareversion zu verwenden. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung, entfallen die Mängelrechte des Kunden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf dem Einsatz der veralteten Software beruht. 10.15 Die Mängelrechte des Kunden verjähren nach einem Jahr ab Empfang der Lieferung oder Leistung oder soweit anwendbar nach Abnahme. Dies gilt nicht im Falle arglistigen Verschweigens eines Mangels.

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Samples: General Terms and Conditions

Rechte des Kunden bei Mängeln. 10.1 Als Beschaffenheitsmerkmale für die Lieferungen gelten nur die Angaben in dem Auftrag einschließlich aller in Bezug genommenen Anlagen, insbesondere Produktbeschreibungen des Herstellers und Spezifikationen als vertraglich vereinbart. Beschaffenheitsmerkmale im Übrigen sind gesondert schriftlich zu vereinbaren. 10.2 Der Kunde wird auf die gesetzliche Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gemäß § 377 HGB hingewiesen. Zur Erhaltung seiner Rechte bei Mängeln hat uns der Kunde offensichtliche Mängel unverzüglich, zumindest aber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Empfang der Lieferung oder Leistung zumindest in Textform (z.B. per E-Mail) anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich zumindest aber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Entdeckung des Mangels in gleicher Form anzuzeigen. 10.3 Der Kunde wird alle erforderlichen und ihm zumutbaren Maßnahmen für die Feststellung und Dokumentation von Mängeln ergreifen. Hierzu zählen die Anfertigung und Übermittlung von Mängelberichten, Screenshots, Systemprotokollen, Testergebnissen und sonstigen Informationen, die zur Darstellung des Mangels geeignet sind. 10.4 Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige gemäß Nr. 10.2, ist die Mängelhaftung ausgeschlossen. 10.5 Für mangelhafte Lieferungen und Leistungen leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nacherfüllung im Wege der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wegen eines Mangels sind drei Nacherfüllungsversuche hinzunehmen, es sei denn, dies ist für den Kunden unzumutbar. Sofern wir eine Umgehungsmöglichkeit schaffen, ist dies vom Kunden sofern zumutbar als Nachbesserung zu akzeptieren. 10.6 Ein Recht auf Rücktritt oder Minderung steht dem Kunden erst dann zu, wenn die Nachbesserung gemäß Nr. 10.5 fehlgeschlagen ist. 10.7 Im Falle einer berechtigten Minderung steht dem Kunden bei Überzahlung ein Rückzahlungsanspruch zu. 10.8 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bestehen nur unter den Voraussetzungen und in den Grenzen gemäß Nr. 11. 10.9 Etwaige weitergehende gesetzliche Mängelrechte des Kunden sind ausgeschlossen. 10.10 Wir übernehmen keine Mängelhaftung für Schäden oder Mängel an Lieferungen, die durch unsachgemäßen Gebrauch (z.B. Fehlbedienungen, Verwendung falsche Hard- oder Softwarekomponenten, externen schadhaften Daten),, Transport oder Lagerung oder durch fehlerhafte Installation durch den Kunden entstanden sind. 10.11 Wir übernehmen keine Mängelhaftung für Folgen der Einspielung von Updates von Drittsoftware, die nicht von uns stammt bzw. zur Verfügung gestellt wurde. 10.12 Werden die mitgelieferten Betriebs- und Wartungshinweise nicht befolgt, Teile ausgewechselt oder Materialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen oder Eingriffe durch unqualifiziertes Personal vorgenommen, entfallen die Mängelrechte des Kunden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf der von ihm durchgeführten oder veranlassten Handlung beruht. 10.13 Durch unberechtigte Mängelrügen verursachter Zeitaufwand ist nach unserer jeweils aktuellen Preisliste zu vergüten zuzüglich der entstandenen Versand-, Transport- und Materialkosten und sonstigen Kosten. 10.14 Neue Softwareversionen enthalten u.a. Fehlerbeseitigungen. Der Kunde ist daher verpflichtet, immer die aktuelle Softwareversion zu verwenden. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung, entfallen die Mängelrechte des Kunden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf dem Einsatz der veralteten Software beruht. 10.15 Die Mängelrechte des Kunden verjähren nach einem Jahr ab Empfang der Lieferung oder Leistung oder soweit anwendbar nach ab Abnahme. Dies gilt nicht im Falle arglistigen Verschweigens eines Mangels.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechte des Kunden bei Mängeln. 10.1 Als Beschaffenheitsmerkmale für 10.1. Der Kunde kann die Lieferungen gelten folgenden Rechte nur geltend machen, wenn innerhalb der Verjährungsfrist schriftlich über den Mangel benachrichtigt worden und ihr die Angaben in dem Auftrag einschließlich aller in Bezug genommenen Anlagen, insbesondere Produktbeschreibungen des Herstellers und Spezifikationen als vertraglich vereinbart. Beschaffenheitsmerkmale im Übrigen sind gesondert schriftlich zu vereinbarenWare auf Verlangen unverzüglich zur Verfügung gestellt worden ist. 10.2 Der Kunde wird auf 10.2. Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen erfolgt die gesetzliche Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gemäß § 377 HGB hingewiesenMan̈ gelbeseitigung nach Xxxx von durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Zur Erhaltung seiner Rechte bei Mängeln hat uns Im Falle der Nachbesserung entscheidet , ob diese durch Reparatur oder Austausch von defekten Teilen erfolgt. 10.3. ist zur mehrfachen Nachbesserung berechtigt. Falls den Mangel nicht innerhalb angemessener Zeit beseitigt oder die Nachbesserung fehlgeschlagen ist, kann der Kunde offensichtliche Mängel unverzüglich, zumindest aber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Empfang der Lieferung nach seiner Xxxx vom Vertrag zurücktreten oder Leistung zumindest in Textform die Vergütung angemessen herabsetzen (z.B. per E-Mail) anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich zumindest aber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Entdeckung des Mangels in gleicher Form anzuzeigenmindern). 10.3 Der Kunde wird alle erforderlichen und ihm zumutbaren Maßnahmen für die Feststellung und Dokumentation von Mängeln ergreifen10.4. Hierzu zählen die Anfertigung und Übermittlung von Mängelberichten, Screenshots, Systemprotokollen, Testergebnissen und sonstigen InformationenBei unberechtigten Mängelrügen, die zur Darstellung des Mangels geeignet sind. 10.4 Unterbleibt eine umfangreiche Nachprüfung verursacht haben, können die rechtzeitige Anzeige gemäß Nr. 10.2, ist die Mängelhaftung ausgeschlossen. 10.5 Für mangelhafte Lieferungen und Leistungen leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nacherfüllung im Wege Kosten der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wegen eines Mangels sind drei Nacherfüllungsversuche hinzunehmen, es sei denn, dies ist für den Kunden unzumutbar. Sofern wir eine Umgehungsmöglichkeit schaffen, ist dies vom Kunden sofern zumutbar als Nachbesserung zu akzeptieren. 10.6 Ein Recht auf Rücktritt oder Minderung steht Nachprüfung dem Kunden erst dann zuin Rechnung gestellt werden 10.5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt beim Verkauf von gebrauchten Waren ein Jahr ab Abnahme bzw. Übergabe der Ware 10.6. Jegliche Mängelansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Nachbesserung gemäß Nr. 10.5 fehlgeschlagen ist. 10.7 Im Falle einer berechtigten Minderung steht dem Ware entgegen den Bedienungs- Anleitungen oder Anweisungen von oder sonst unsachgemäß installiert, gebraucht oder gelagert oder nicht vertragsgemäß genutzt wird oder wenn ohne Zustimmung von vom Kunden bei Überzahlung ein Rückzahlungsanspruch zu. 10.8 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bestehen nur unter den Voraussetzungen und in den Grenzen gemäß Nr. 11. 10.9 Etwaige weitergehende gesetzliche Mängelrechte des Kunden sind ausgeschlossen. 10.10 Wir übernehmen keine Mängelhaftung für Schäden oder Mängel von Dritten an Lieferungender Ware oder Teilen davon Wartungen, die durch unsachgemäßen Gebrauch (z.B. Fehlbedienungen, Verwendung falsche Hard- Reparaturen Änderungen oder Softwarekomponenten, externen schadhaften Daten), Transport oder Lagerung oder durch fehlerhafte Installation durch den Kunden entstanden sind. 10.11 Wir übernehmen keine Mängelhaftung für Folgen der Einspielung von Updates von Drittsoftware, die nicht von uns stammt bzw. zur Verfügung gestellt wurde. 10.12 Werden die mitgelieferten Betriebs- und Wartungshinweise nicht befolgt, Teile ausgewechselt oder Materialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen oder Eingriffe durch unqualifiziertes Personal vorgenommen, entfallen die Mängelrechte des KundenModifikationen vorgenommen werden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel nicht auf der von ihm durchgeführten oder veranlassten Handlung beruhtsind. 10.13 Durch unberechtigte Mängelrügen verursachter Zeitaufwand ist nach unserer jeweils aktuellen Preisliste zu vergüten zuzüglich der entstandenen Versand-, Transport- und Materialkosten und sonstigen Kosten. 10.14 Neue Softwareversionen enthalten u.a. Fehlerbeseitigungen. Der Kunde ist daher verpflichtet, immer die aktuelle Softwareversion zu verwenden. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung, entfallen die Mängelrechte des Kunden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf dem Einsatz der veralteten Software beruht. 10.15 Die Mängelrechte des Kunden verjähren nach einem Jahr ab Empfang der Lieferung oder Leistung oder soweit anwendbar nach Abnahme. Dies gilt nicht im Falle arglistigen Verschweigens eines Mangels.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Verbraucher

Rechte des Kunden bei Mängeln. 10.1 Als Beschaffenheitsmerkmale für 9.1 Für die Lieferungen Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gemäß §§ 478, 479 BGB). 9.2 In Fällen des Lieferantenregresses des Kunden gegen Röder nach erfolgreicher Minderung oder Rückgabe durch einen Verbraucher findet § 478 BGB mit der Maßgabe Anwendung, dass Röder im Falle einer Minderung durch den Verbraucher nur die Angaben in dem Auftrag einschließlich aller in Bezug genommenen AnlagenMinderungsquote übernimmt, insbesondere Produktbeschreibungen des Herstellers und Spezifikationen als vertraglich vereinbart. Beschaffenheitsmerkmale die im Übrigen sind gesondert schriftlich zu vereinbarenVerhältnis zwischen dem Kunden und dem Verbraucher oder dem weiteren Zwischenhändler angewendet wurde. 10.2 Der 9.3 Soweit der Kunde wird auf Kaufmann im handelsrechtlichen Sinne ist, setzen die gesetzliche Mängelansprüche des Kunden voraus, dass dieser seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gemäß Rügepflichten (§§ 377 HGB hingewiesen377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zur Erhaltung seiner Rechte Zeigt sich bei Mängeln der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist Röder hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat uns der Kunde offensichtliche Mängel unverzüglich(einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, zumindest aber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Empfang der Lieferung oder Leistung zumindest in Textform (z.B. per E-Mail) anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich zumindest aber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Entdeckung des Mangels in gleicher Form anzuzeigen. 10.3 Der Kunde wird alle erforderlichen und ihm zumutbaren Maßnahmen für die Feststellung und Dokumentation von Mängeln ergreifen. Hierzu zählen die Anfertigung und Übermittlung von Mängelberichten, Screenshots, Systemprotokollen, Testergebnissen und sonstigen Informationen, die wobei auch hier zur Darstellung des Mangels geeignet sind. 10.4 Unterbleibt Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige gemäß Nrgenügt. 10.2Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Mängelhaftung eine Haftung Röders für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen. 10.5 Für 9.4 Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen erfolgt die Mängelbeseitigung durch Nachbesserung oder Nachlieferung. 9.5 Der Kunde hat Xxxxx die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde Xxxxx die mangelhafte Lieferungen und Leistungen leisten Ware nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. 9.6 Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nacherfüllung ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher im Wege Rahmen des Lieferantenregresses gemäß § 478 BGB. 9.7 Die zum Zweck der Nachbesserung Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten) trägt Röder, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, kann Xxxxx die ihr hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen, wenn dieser das Nichtvorliegen des Mangels kannte oder Ersatzlieferung. Wegen eines Mangels sind drei Nacherfüllungsversuche hinzunehmenhätte kennen müssen. 9.8 Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, es sei denndie Röder aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, dies ist wird Xxxxx nach eigener Xxxx ihre Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden unzumutbarabtreten. Sofern wir eine Umgehungsmöglichkeit schaffen, ist dies vom Kunden sofern zumutbar als Nachbesserung zu akzeptieren. 10.6 Ein Recht auf Rücktritt oder Minderung steht dem Kunden erst dann zuGewährleistungsansprüche bestehen bei derartigen Mängeln unter den gesetzlichen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur, wenn die Nachbesserung gemäß Nrgerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise, aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. 10.5 fehlgeschlagen istWährend der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der bestreffenden Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen Röder gehemmt. 10.7 Im Falle einer berechtigten Minderung steht dem 9.9 Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden bei Überzahlung ein Rückzahlungsanspruch zuzu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. 10.8 9.10 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur unter den Voraussetzungen nach Maßgabe von Ziffer 10 und in den Grenzen gemäß Nr. 11. 10.9 Etwaige weitergehende gesetzliche Mängelrechte des Kunden sind im Übrigen ausgeschlossen. 10.10 Wir übernehmen keine Mängelhaftung 9.11 Die allgemeine Verjährungsfrist für Schäden Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. 9.12 Handelt es sich bei der Ware jedoch um ein Bauwerk, ein Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Mängel an LieferungenÜberwachungsleistungen hierfür besteht oder eine Sache, die durch unsachgemäßen Gebrauch entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (z.B. Fehlbedienungen, Verwendung falsche Hard- oder Softwarekomponenten, externen schadhaften DatenBaustoff), Transport oder Lagerung oder durch fehlerhafte Installation durch beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelungen 5 Jahre ab Ablieferung bzw. Abnahme soweit letztere vereinbart ist. Unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter, für den Kunden entstanden sindFall, dass Röder den Mangel arglistig verschwiegen hat sowie für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher. 10.11 Wir übernehmen keine Mängelhaftung 9.13 Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten auch für Folgen der Einspielung von Updates von Drittsoftware, die nicht von uns stammt bzw. zur Verfügung gestellt wurde. 10.12 Werden die mitgelieferten Betriebs- und Wartungshinweise nicht befolgt, Teile ausgewechselt oder Materialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen oder Eingriffe durch unqualifiziertes Personal vorgenommen, entfallen die Mängelrechte vertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, es sei denn, die auf einem Mangel der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf der von ihm durchgeführten oder veranlassten Handlung beruht. 10.13 Durch unberechtigte Mängelrügen verursachter Zeitaufwand ist nach unserer jeweils aktuellen Preisliste zu vergüten zuzüglich der entstandenen Versand-, Transport- und Materialkosten und sonstigen Kosten. 10.14 Neue Softwareversionen enthalten u.a. Fehlerbeseitigungen. Der Kunde ist daher verpflichtet, immer die aktuelle Softwareversion zu verwenden. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung, entfallen die Mängelrechte des KundenWare beruhen ("Mangelfolgeschaden"), es sei denndenn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf dem Einsatz der veralteten Software beruht. 10.15 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Mängelrechte Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren nach einem Jahr ab Empfang der Lieferung oder Leistung oder soweit anwendbar nach Abnahme. Dies gilt nicht im Falle arglistigen Verschweigens eines Mangelsgemäß Ziffer 10 ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechte des Kunden bei Mängeln. 10.1 Als Beschaffenheitsmerkmale 6.1 Für den Kunden bestehen bei Sach- und Rechtsmängeln die gesetzlichen Rechte mit folgenden Abweichungen in Ziff.6.2 und 6.3. 6.2 Im Rahmen der Nacherfüllung steht das Recht zur Wahl zwi- schen Nachbesserung und Neulieferung nicht dem Kunden, sondern uns zu. Der Erfüllungsort für die Lieferungen Nacherfüllung ist unser Werk Keltern. 6.3 Die Verjährungsfrist für Ihre Ansprüche aus Sachmängeln wird auf 12 Monate ab Ablieferung begrenzt. Diese Verjäh- rungsfrist gilt auch für die vertraglichen und außervertrag- lichen Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Sachmangel der Ware beruhen. Abweichend hiervon gelten nur die Angaben in gesetzlichen Verjährungsfristen (a) für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund- heit, (b) für Haftung nach dem Auftrag einschließlich aller in Bezug genommenen AnlagenProdukthaftungsgesetz, insbesondere Produktbeschreibungen des Herstellers und Spezifikationen als vertraglich vereinbart. Beschaffenheitsmerkmale (c) soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben, (d) im Übrigen sind gesondert schriftlich zu vereinbarenFalle unseres vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Ver- schuldens, (e) soweit wir eine Garantie übernommen ha- ben, (f) für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endliefe- rung an einen Verbraucher (§ 478, 445a, 445b BGB) und/oder (g) soweit es um ein Bauwerk geht oder um eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangel- haftigkeit verursacht hat. 10.2 Der 6.4 Handelt es sich beim Kunden im einen "Kaufmann" im Sinne des Handelsgesetzbuchs, ist der Kunde wird auf verpflichtet, die gesetzliche Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gemäß Ware nach Maßgabe des § 377 HGB hingewiesen. Zur Erhaltung seiner Rechte bei Mängeln hat (Handelsgesetzbuch) zu untersuchen und dabei erkannte Mängel unverzüglich in Schrift- oder Textform uns der Kunde offensichtliche Mängel unverzüglich, zumindest aber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Empfang der Lieferung oder Leistung zumindest in Textform (z.B. per E-Mail) anzuzeigengegenüber zu rügen. Versteckte Mängel sind müssen unverzüglich zumindest aber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab nach ihrer Entdeckung des Mangels in gleicher Form anzuzeigen. 10.3 Der Kunde wird alle erforderlichen und ihm zumutbaren Maßnahmen für die Feststellung und Dokumentation von Mängeln ergreifenSchrift- oder Textform gerügt werden. Hierzu zählen die Anfertigung und Übermittlung von Mängelberichten, Screenshots, Systemprotokollen, Testergebnissen und sonstigen Informationen, die zur Darstellung des Mangels geeignet sind. 10.4 Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige gemäß Nr. 10.2, ist die Mängelhaftung ausgeschlossen. 10.5 Für mangelhafte Lieferungen und Leistungen leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nacherfüllung im Wege der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wegen eines Mangels sind drei Nacherfüllungsversuche hinzunehmen, es sei denn, dies ist für den Kunden unzumutbar. Sofern wir eine Umgehungsmöglichkeit schaffen, ist dies vom Kunden sofern zumutbar als Nachbesserung zu akzeptieren. 10.6 Ein Recht auf Rücktritt oder Minderung steht dem Kunden erst dann zu, wenn die Nachbesserung gemäß Nr. 10.5 fehlgeschlagen ist. 10.7 Im Falle einer berechtigten Minderung steht dem Kunden bei Überzahlung ein Rückzahlungsanspruch zu. 10.8 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bestehen nur unter den Voraussetzungen und in den Grenzen gemäß Nr. 11. 10.9 Etwaige weitergehende gesetzliche Mängelrechte des Kunden sind ausgeschlossen. 10.10 Wir übernehmen keine Mängelhaftung für Schäden oder Mängel an Lieferungen, die durch unsachgemäßen Gebrauch (z.B. Fehlbedienungen, Verwendung falsche Hard- oder Softwarekomponenten, externen schadhaften Daten), Transport oder Lagerung oder durch fehlerhafte Installation durch den Kunden entstanden sind. 10.11 Wir übernehmen keine Mängelhaftung für Folgen der Einspielung von Updates von Drittsoftware, die nicht von uns stammt bzw. zur Verfügung gestellt wurde. 10.12 Werden die mitgelieferten Betriebs- und Wartungshinweise nicht befolgt, Teile ausgewechselt oder Materialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen oder Eingriffe durch unqualifiziertes Personal vorgenommen, entfallen die Mängelrechte des Kunden, es sei denn, Kommt der Kunde weist seinen Obliegenheiten zur Untersuchung und Rüge nicht ordnungsgemäß nach, dass der Mangel entfällt die Gewährleistung hinsicht- lich des nicht auf der von ihm durchgeführten oder veranlassten Handlung beruht. 10.13 Durch unberechtigte Mängelrügen verursachter Zeitaufwand ist nach unserer jeweils aktuellen Preisliste zu vergüten zuzüglich der entstandenen Versand-, Transport- und Materialkosten und sonstigen Kosten. 10.14 Neue Softwareversionen enthalten u.a. Fehlerbeseitigungen. Der Kunde ist daher verpflichtet, immer die aktuelle Softwareversion zu verwenden. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung, entfallen die Mängelrechte des Kunden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf dem Einsatz der veralteten Software beruht. 10.15 Die Mängelrechte des Kunden verjähren nach einem Jahr ab Empfang der Lieferung oder Leistung oder soweit anwendbar nach Abnahme. Dies gilt nicht im Falle arglistigen Verschweigens eines gerügten Mangels.

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Rechte des Kunden bei Mängeln. 10.1 Als Beschaffenheitsmerkmale für die Lieferungen gelten nur die Angaben in dem Auftrag einschließlich aller in Bezug genommenen Anlagen, insbesondere Produktbeschreibungen des Herstellers 1 Untersuchungs- und Spezifikationen als vertraglich vereinbartRügepflicht 1. Beschaffenheitsmerkmale im Übrigen sind gesondert schriftlich zu vereinbaren. 10.2 Der Kunde wird die Software sowie die Pflegeleistungen einschließlich der etwaig geänderten oder ergänzten Dokumentation unverzüglich nach ihrer jeweiligen Überlassung untersuchen, ins- besondere im Hinblick auf die gesetzliche Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gemäß § 377 HGB hingewiesen. Zur Erhaltung seiner Rechte bei Mängeln hat uns der Kunde offensichtliche Mängel unverzüglich, zumindest aber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Empfang der Lieferung oder Leistung zumindest in Textform (z.B. per E-Mail) anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich zumindest aber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Entdeckung des Mangels in gleicher Form anzuzeigenVollständigkeit sowie Funktionsfähigkeit grundlegender Programm- funktionen. 10.3 Der Kunde wird alle erforderlichen und ihm zumutbaren Maßnahmen für die Feststellung und Dokumentation von Mängeln ergreifen2. Hierzu zählen die Anfertigung und Übermittlung von Mängelberichten, Screenshots, Systemprotokollen, Testergebnissen und sonstigen InformationenMängel, die zur Darstellung des Mangels geeignet sindhierbei festgestellt werden, müssen ERGO-FIT unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Die Mangelrüge hat eine möglichst detaillierte und konkrete Beschreibung der Mängel zu enthalten. 10.4 Unterbleibt 3. Mängel, die rechtzeitige Anzeige gemäß Nrim Rahmen der beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar waren, müssen wiederum unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden. 10.2, Auch diese Mängelrüge muss eine möglichst detaillierte und konkrete Beschreibung der Mängel enthalten. 4. Bei Nichtbeachtung der Untersuchungs- und/oder der vorgenannten Rügepflichten ist die Mängelhaftung Gel- tendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. 10.5 Für mangelhafte Lieferungen 1. Technische Daten, Spezifikationen und Leistungen leisten wir Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbeson- dere in Werbemitteln sind keine Beschaffenheitsangaben. Die Funktionalität der Software richtet sich zunächst nach unserer Xxxx Gewähr durch Nacherfüllung ider Beschreibung in der Benutzerdokumentation und den ergänzend hierzu getroffenen Vereinbarungen. Im Wege Übrigen muss sich die Software für die nach diesem Vertrag vo- rausgesetzte Verwendung eignen und ansonsten eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Soft- ware der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wegen eines Mangels sind drei Nacherfüllungsversuche hinzunehmen, es sei denn, dies ist für den Kunden unzumutbar. Sofern wir eine Umgehungsmöglichkeit schaffen, ist dies vom Kunden sofern zumutbar als Nachbesserung zu akzeptieren. 10.6 Ein Recht auf Rücktritt oder Minderung steht dem Kunden erst dann zu, wenn die Nachbesserung gemäß Nr. 10.5 fehlgeschlagen gleichen Art üblich ist. 10.7 Im Falle einer berechtigten Minderung steht 2. ERGO-FIT leistet bei Sachmängeln zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzu überlässt ERGO-FIT nach seiner Xxxx dem Kunden bei Überzahlung ein Rückzahlungsanspruch zueinen neuen, mangelfreien Softwarestand oder besei- tigt den Mangel; als Mangelbeseitigung gilt auch, wenn ERGO-FIT dem Kunden zumutbare Mög- lichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. 10.8 Ansprüche des 3. Bei Rechtsmängeln leistet ERGO-FIT zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzu verschafft ERGO-FIT nach seiner Xxxx dem Kunden auf Schadensersatz bestehen nur unter eine rechtlich einwandfreie Benutzungsmöglichkeit an den Voraussetzungen und in den Grenzen gemäß Nr. 11überlassenen Vertragsgegenständen oder an ausgetauschten oder geänderten gleichwerti- gen Vertragsgegenständen. 10.9 Etwaige weitergehende gesetzliche Mängelrechte des Kunden sind ausgeschlossen. 10.10 Wir übernehmen keine Mängelhaftung für Schäden oder Mängel an Lieferungen, die durch unsachgemäßen Gebrauch (z.B. Fehlbedienungen, Verwendung falsche Hard- oder Softwarekomponenten, externen schadhaften Daten), Transport oder Lagerung oder durch fehlerhafte Installation durch den Kunden entstanden sind. 10.11 Wir übernehmen keine Mängelhaftung für Folgen der Einspielung von Updates von Drittsoftware, die nicht von uns stammt bzw. zur Verfügung gestellt wurde. 10.12 Werden die mitgelieferten Betriebs- und Wartungshinweise nicht befolgt, Teile ausgewechselt oder Materialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen oder Eingriffe durch unqualifiziertes Personal vorgenommen, entfallen die Mängelrechte des Kunden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf der von ihm durchgeführten oder veranlassten Handlung beruht. 10.13 Durch unberechtigte Mängelrügen verursachter Zeitaufwand ist nach unserer jeweils aktuellen Preisliste zu vergüten zuzüglich der entstandenen Versand-, Transport- und Materialkosten und sonstigen Kosten. 10.14 Neue Softwareversionen enthalten u.a. Fehlerbeseitigungen4. Der Kunde ist daher verpflichtet, immer einen neuen Softwarestand zu übernehmen, wenn der vertragsgemä- ße Funktionsumfang erhalten bleibt und die aktuelle Softwareversion Übernahme nicht zu verwendenerheblichen Nachteilen führt. 5. Verstößt Xxxxxxxx zwei Versuche der Nacherfüllung fehl, ist der Kunde gegen diese Verpflichtungberechtigt, entfallen angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung zu setzen. Er hat dabei ausdrücklich und schriftlich darauf hinzuweisen, dass er sich das Recht vorbehält, bei erneutem Fehlschlagen den Vertrag zu kündigen und/oder Schadensersatz zu verlangen. Schlägt die Mängelrechte des KundenNachbesserung auch in der Nachfrist fehl, es sei denn, kann der Kunde weist nachden Vertrag kündigen oder die Vergütung mindern, außer es liegt ein unerheblicher Man- gel vor. Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels leistet ERGO-FIT im Rahmen der in V. § 3 festgelegten Grenzen. ERGO-FIT kann nach Ablauf einer gem. Satz 1 gesetzten Frist verlangen, dass der Kunde seine aus dem Fristablauf resultierenden Rechte binnen zwei Wochen nach Zugang der Aufforderung ausübt. Nach Fristablauf geht das Wahlrecht auf ERGO-FIT über. 7. Erbringt ERGO-FIT Leistungen bei Fehlersuche oder -beseitigung, ohne hierzu verpflichtet zu sein, so kann ERGO-FIT hierfür Vergütung entsprechend seiner üblichen Sätze verlangen. Das gilt insbesondere, wenn ein Mangel nicht nachweisbar oder nicht ERGO-FIT zuzurechnen ist. Zu vergüten ist außerdem der Mehraufwand auf dem Einsatz seiten ERGO-FIT, der veralteten Software beruhtdadurch entsteht, dass der Kunde seinen Pflichten gem. V. § 1 nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. 10.15 8. Behaupten Dritte Ansprüche, die den Kunden hindern, die ihm vertraglich eingeräumten Nut- zungsbefugnisse wahrzunehmen, unterrichtet der Kunde ERGO-FIT unverzüglich schriftlich und umfassend. Der Kunde ermächtigt ERGO-FIT hiermit, Klagen gegen Dritte gerichtlich und außer- gerichtlich allein zu führen. Wird der Kunde verklagt, stimmt er sich mit ERGO-FIT ab und nimmt Prozesshandlungen, insbesondere Anerkenntnisse und Vergleiche, nur mit dessen Zustimmung vor. ERGO-FIT ist verpflichtet, die Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren und den Kunden von allen mit der Anspruchsabwehr verbundenen Kosten und Schäden freizustellen, soweit diese nicht auf dessen pflichtwidrigem Verhalten beruhen. 9. Aus sonstigen Pflichtverletzungen von ERGO-FIT kann der Kunde Rechte nur herleiten, wenn er diese gegenüber ERGO-FIT schriftlich gerügt und eine Nachfrist zur Abhilfe eingeräumt hat. Das gilt nicht, soweit nach der Art der Pflichtverletzung eine Abhilfe nicht in Betracht kommt. Für Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gelten die in V. § 3 festgelegten Gren- zen. 10. Die Mängelrechte Rechte des Kunden verjähren nach einem Jahr ab Empfang wegen Mängel bleiben unberührt, sofern der Lieferung oder Leistung oder soweit anwendbar nach Abnahme. Dies gilt nicht Kunde zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Falle arglistigen Verschweigens eines MangelsRahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gemäß § 536a Abs. 2 BGB berechtigt ist und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar doku- mentiert wurden. 11. Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen. 12. Der Kunde wird ERGO-FIT bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unver- züglich Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftre- tens des Mangels ergeben. Insoweit gelten die Regelungen unter III. § 3 Ziff. 4 bis 7 dieses Ver- trages. Insbesondere ist ERGO-FIT berechtigt, Mängel durch einen Remote-Zugriff auf die Sys- teme des Kunden zu beseitigen. 1. ERGO-FIT haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet ERGO- FIT nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 2. ERGO-FIT schuldet die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob den Kunden ein Ver- schulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kann. 3. ERGO-FIT haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf leicht fahrlässiger Verletzung von wesentlichen Pflichten durch ERGO-FIT oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentli- che Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. 4. ERGO-FIT haftet für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf das sechsfache der monatlichen Vergütung je Schadensfall.

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Samples: Software Rental Agreement

Rechte des Kunden bei Mängeln. 10.1 Als Beschaffenheitsmerkmale für die Lieferungen gelten 1. Wir gewährleisten nur die Angaben in dem Auftrag einschließlich aller in Bezug genommenen AnlagenKonformität der von uns gelieferten Produkte und erbrachten Leistungen mit den geltenden deutschen Bestimmungen und Standards. Für die Einhaltung anderer nationaler Bestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Der Kunde verpflichtet sich, insbesondere Produktbeschreibungen des Herstellers und Spezifikationen als vertraglich vereinbart. Beschaffenheitsmerkmale bei Verwendung der Produkte im Übrigen sind gesondert schriftlich Ausland, die Konformität der Produkte mit den maßgeblichen Rechtsordnungen und Standards selbst zu vereinbarenüberprüfen und ggf. Anpassungen vorzunehmen. 10.2 Der Kunde wird auf 2. Für die gesetzliche Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. 3. Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gemäß Rügepflichten (§§ 377 HGB hingewiesen377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb einer Woche in Textform Anzeige zu machen. Zur Erhaltung seiner der Rechte bei Mängeln genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Kunde offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb einer Woche in Textform anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen. 4. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, werden wir nach unserer Xxxx nachliefern oder nachbessern (Nacherfüllung). Hierzu hat der Kunde uns Gelegenheit innerhalb angemessener Frist von mindestens 30 Arbeitstagen zu gewähren. Der Kunde hat uns die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde offensichtliche Mängel unverzüglichdie mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, zumindest aber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Empfang der Lieferung oder Leistung zumindest in Textform (z.B. per wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren. Xxx xxx Xxxxxxxx 0 X-00000 Xxxxxx Telefon: +00 0000 0000-0 Support: +00 0000 0000-00 Warenanlieferung: Xxx xxx Xxxxxxxx 0 X-00000 Xxxxxx Internet: xxx.xxxxxxx.xx E-Mail) anzuzeigen: xxxx@xxxxxxx.xx Geschäftsführer: Xxxxxx Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxx HRB 000 Xxxxxxx USt.-IdNr.: DE112616565 Sparkasse Wetzlar: BIC/Swift Code: XXXXXXX0XXX IBAN: XX00 000 000 000 0000000 00 Commerzbank Gießen BIC/Swift Code: XXXXXXXXXXX IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 5. Versteckte Mängel sind unverzüglich zumindest aber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Entdeckung des Mangels in gleicher Form anzuzeigen. 10.3 Der Kunde wird alle Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und ihm zumutbaren Maßnahmen für Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt, sofern die Feststellung und Dokumentation von Mängeln ergreifen. Hierzu zählen die Anfertigung und Übermittlung von MängelberichtenAufwendungen sich nicht dadurch erhöhen, Screenshots, Systemprotokollen, Testergebnissen und sonstigen Informationen, die zur Darstellung des Mangels geeignet sind. 10.4 Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige gemäß Nr. 10.2, ist die Mängelhaftung ausgeschlossen. 10.5 Für mangelhafte Lieferungen und Leistungen leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nacherfüllung im Wege dass der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wegen eines Mangels sind drei Nacherfüllungsversuche hinzunehmenGegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als den ursprünglichen Lieferort verbracht worden ist, es sei denn, dies ist die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Liegt tatsächlich kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden unzumutbar. Sofern wir eine Umgehungsmöglichkeit schaffen, ist dies vom Kunden sofern zumutbar als Nachbesserung zu akzeptierennicht erkennbar. 10.6 Ein Recht auf 6. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt oder Minderung steht dem Kunden erst dann zuist allerdings nur zulässig, wenn die Nachbesserung gemäß Nrder Kunde uns dies zuvor ausdrücklich in Textform mit einer angemessenen weiteren Nachfrist androht. 10.5 fehlgeschlagen istBei einem unerheblichen Mangel besteht kein Rücktrittsrecht. 10.7 Im Falle einer berechtigten Minderung steht dem Kunden bei Überzahlung ein Rückzahlungsanspruch zu. 10.8 7. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur unter den Voraussetzungen nach Maßgabe von Ziffer IX und in den Grenzen gemäß Nr. 11. 10.9 Etwaige weitergehende gesetzliche Mängelrechte des Kunden sind im Übrigen ausgeschlossen. 10.10 Wir übernehmen keine Mängelhaftung für Schäden oder Mängel an Lieferungen, die durch unsachgemäßen Gebrauch (z.B. Fehlbedienungen, Verwendung falsche Hard- oder Softwarekomponenten, externen schadhaften Daten), Transport oder Lagerung oder durch fehlerhafte Installation durch den Kunden entstanden sind. 10.11 Wir übernehmen keine Mängelhaftung für Folgen der Einspielung von Updates von Drittsoftware, die nicht von uns stammt bzw. zur Verfügung gestellt wurde. 10.12 Werden die mitgelieferten Betriebs- und Wartungshinweise nicht befolgt, Teile ausgewechselt oder Materialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen oder Eingriffe durch unqualifiziertes Personal vorgenommen, entfallen die Mängelrechte des Kunden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf der von ihm durchgeführten oder veranlassten Handlung beruht. 10.13 Durch unberechtigte Mängelrügen verursachter Zeitaufwand ist nach unserer jeweils aktuellen Preisliste zu vergüten zuzüglich der entstandenen Versand-, Transport- und Materialkosten und sonstigen Kosten. 10.14 Neue Softwareversionen enthalten u.a. Fehlerbeseitigungen. Der Kunde ist daher verpflichtet, immer die aktuelle Softwareversion zu verwenden. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung, entfallen die Mängelrechte des Kunden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf dem Einsatz der veralteten Software beruht. 10.15 Die Mängelrechte des Kunden verjähren nach einem Jahr ab Empfang der Lieferung oder Leistung oder soweit anwendbar nach Abnahme. Dies gilt nicht im Falle arglistigen Verschweigens eines Mangels.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen