RECHTLICHE ANNAHMEN Musterklauseln

RECHTLICHE ANNAHMEN. Für den Zweck dieses Rechtsgutachtens sind wir in Bezug auf die Systembedingungen von folgenden Annahmen ausgegangen: 1. Die Systembedingungen entsprechen den satzungsmäßigen Befugnissen der betreffenden Vertragsparteien und sind von diesen in gültiger Weise genehmigt, beschlossen oder ausgefertigt und erforderlichenfalls zugestellt worden. 2. Die Systembedingungen sowie die dadurch begründeten Rechte und Pflichten sind nach [Adjektiv, das den Mitgliedstaat des Systems bezeichnet] Recht, dem sie nach eigener Aussage unterliegen, gültig und rechtsverbindlich. Die Xxxx [Adjektiv, das den Mitgliedstaat des Systems bezeichnet] Rechts, dem die Systembedingungen unterliegen sollen, wird vom [Adjektiv, das den Mitgliedstaat des Systems bezeichnet] Recht anerkannt. 3. Die bei uns in Kopie oder als Muster eingegangenen Unterlagen entsprechen den Originalen.
RECHTLICHE ANNAHMEN. Für den Zweck dieses Rechtsgutachtens sind wir in Bezug auf die Unterlagen von folgenden Annahmen ausgegangen: 1. Bei den uns vorgelegten Systembedingungen handelt es sich um Originale oder Kopien, die mit dem Original übereinstimmen. 2. Die Systembedingungen sowie die dadurch begründeten Rechte und Pflichten sind nach [Adjektiv, das den Mitgliedstaat des Systems bezeichnet] Recht, dem sie nach eigener Aussage unterliegen, gültig und rechtsverbindlich. Die Xxxx [Adjektiv, das den Mitgliedstaat des Systems bezeichnet] Rechts, dem die Systembedingungen unterliegen sollen, wird vom [Adjektiv, das den Mitgliedstaat des Systems bezeichnet] Recht anerkannt. 3. Die Unterlagen des TIPS-Geldkontoinhabers entsprechen den satzungsmäßigen Befugnissen der betreffenden Vertragsparteien und sind von diesen in gültiger Weise genehmigt, beschlossen oder ausgefertigt und erforderlichenfalls zugestellt worden. 4. Die Unterlagen des TIPS-Geldkontoinhabers sind für die Vertragsparteien rechtsverbindlich, und es liegt kein Verstoß gegen eine der darin festgelegten Regelungen vor.
RECHTLICHE ANNAHMEN. Für den Zweck dieses Rechtsgutachtens sind wir in Bezug auf die Systembedingungen von folgenden Annahmen ausgegangen: (1) Die Systembedingungen entsprechen den satzungsmäßigen Befugnissen der betreffenden Vertragsparteien und sind von diesen in gültiger Weise genehmigt, beschlossen und ausgefertigt sowie erforderlichenfalls zugestellt worden. (2) Die Systembedingungen sowie die dadurch begründeten Rechte und Pflichten sind nach deutschem Recht, dem sie nach eigener Aussage unterliegen, gültig und rechtsverbindlich. Die Xxxx deutschen Rechts, dem die Systembedingungen unterliegen sollen, wird von deutschem Recht anerkannt. (3) Die Teilnehmer des Systems, über das Zahlungsaufträge versendet oder Zahlungen empfangen werden oder über das Rechte und Pflichten gemäß den Systembedingungen ausgeübt oder erfüllt werden, sind berechtigt, in allen einschlägigen Rechtsordnungen Überweisungsdienstleistungen zu erbringen. (4) Die bei uns in Kopie oder als Muster eingegangenen Unterlagen entsprechen den Originalen.
RECHTLICHE ANNAHMEN. Für den Zweck dieses Rechtsgutachtens sind wir in Bezug auf die Unterlagen von folgenden Annahmen ausgegangen: (1) Bei den uns vorgelegten Systembedingungen handelt es sich um Originale oder Kopien, die mit dem Original übereinstimmen. (2) Die Systembedingungen sowie die dadurch begründeten Rechte und Pflichten sind nach deutschem Recht, dem sie nach eigener Aussage unterliegen, gültig und rechtsverbindlich. Die Xxxx deutschen Rechts, dem die Systembedingungen unterliegen sollen, wird vom deutschen Recht anerkannt. (3) Die Unterlagen des Teilnehmers zur Teilnahme am System entsprechen den satzungsmäßigen Befugnissen der betreffenden Vertragsparteien und sind von diesen in gültiger Weise genehmigt, beschlossen oder ausgefertigt und erforderlichenfalls zugestellt worden. (4) Die Unterlagen des Teilnehmers sind für die Vertragsparteien rechtsverbindlich, und es liegt kein Verstoß gegen eine der darin festgelegten Bestimmungen vor.
RECHTLICHE ANNAHMEN. Für den Zweck dieses Rechtsgutachtens sind wir in Bezug auf die Unterlagen von folgenden Annahmen ausgegangen:
RECHTLICHE ANNAHMEN. Für den Zweck dieses Rechtsgutachtens sind wir in Bezug auf die Systembedingungen von folgenden Annahmen ausgegangen:
RECHTLICHE ANNAHMEN. Für den Zweck dieses Rechtsgutachtens sind wir in Bezug auf die Grundlagen von folgenden Annahmen ausgegangen: 1. Bei den uns vorgelegten Systemgrundlagen handelt es sich um Originale oder Kopien, die mit dem Original übereinstimmen; 2. Die Systemgrundlagen sowie die dadurch begründeten Rechte und Pflichten sind nach österreichischem Recht, dem sie nach eigener Aussage unterliegen, gültig und rechtsverbindlich. Die Xxxx österreichischen Rechts, dem die Systemgrundlagen unterliegen sollen, wird vom österreichischen Recht anerkannt; 3. Die Grundlagen des T2S-Geldkontoinhabers entsprechen den satzungsmäßigen Befugnissen der betreffenden Vertragsparteien und sind von diesen in gültiger Weise genehmigt, beschlossen oder ausgefertigt und erforder- lichenfalls zugestellt worden; 4. Die Grundlagen des T2S-Geldkontoinhabers sind für die Vertragsparteien rechtsverbindlich, und es liegt kein Verstoß gegen eine der darin festgelegten Rege- lungen vor.
RECHTLICHE ANNAHMEN. Für den Zweck dieses Rechtsgutachtens sind wir in Bezug auf die Systemgrundlagen von folgenden Annahmen aus- gegangen: 1. Die Systemgrundlagen entsprechen den satzungsmäßigen Befugnissen der betreffenden Vertragsparteien und sind von diesen in gültiger Weise genehmigt, beschlos- sen oder ausgefertigt und erforderlichenfalls zugestellt worden. 2. Die Systemgrundlagen sowie die dadurch begründeten Rechte und Pflichten sind nach österreichischem Recht, dem sie nach eigener Aussage unterliegen, gültig und rechtsverbindlich. Die Xxxx österreichischen Rechts, dem die Systemgrundlagen unterliegen sollen, wird vom österreichischen Recht anerkannt. 3. Die bei uns in Kopie oder als Muster eingegangenen Unterlagen entsprechen den Originalen.

Related to RECHTLICHE ANNAHMEN

  • Vertraulichkeit Während der Laufzeit dieses Vertrags sowie für zwei (2) Jakre darüber hinaus behandelt die Empfangende Partei die vertraulichen Informationen der Offenlegenden Partei vertraulich, verwendet diese nur zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag und wendet beim Schutz der vertraulichen Informationen eine mindestens ebenso große Sorgfalt an wie beim Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen. Jede Partei darf vertrauliche Informationen nur an diejenigen ihrer Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer weitergeben, die diese benötigen, um die Rechte oder Pflichten dieser Partei im Rahmen dieses Vertrages zu erfüllen oder auszuüben, und die verpflichtet sind, diese Informationen vor einer unbefugten Offenlegung in einer Weise zu schützen, die nicht weniger streng ist als die in diesem Vertrag vorgeschriebene. Jede Partei kann die vertraulichen Informationen der anderen Partei in einem Gerichtsverfahren oder gegenüber einer Behörde offenlegen, sofern und soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Diese Einschränkungen für die Nutzung oder Weitergabe von vertraulichen Informationen gelten nicht hinsichtlich Informationen, (i) die von der Empfangenden Partei unabhängig entwickelt oder die diese uneingeschränkt und rechtmäßig von einer anderen Quelle, die das Recht hat, solche Informationen zu liefern, erhalten hat;(ii) nachdem diese Informationen der Öffentlichkeit allgemein bekannt geworden sind, ohne dass die Empfangende Partei gegen diesen Vertrag verstoßen hat; (iii) die der Empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Weitergabe bereits uneingeschränkt bekannt waren, was diese durch Unterlagen in ihrem Besitz belegen kann; oder (iv) hinsichtlich derer die Offenlegende Partei schriftlich bestätigt, dass sie frei von Einschränkungen sind. Nach Beendigung dieses Vertrags wird die Empfangende Partei alle in ihrem Besitz befindlichen vertraulichen Informationen der Offenlegenden Partei unverzüglich löschen, zerstören oder auf Antrag der Offenlegenden Partei an diese zurückgeben. Dies schließt die Löschung oder Unbrauchbarmachung aller elektronischen Dateien und Daten, die vertrauliche Informationen enthalten, ein. Auf Antrag der Offenlegenden Partei wird die Empfangende Partei dieser eine Bescheinigung über die Einhaltung der Bestimmungen dieses Unterabschnitts zukommen lassen.