Rechtliche Zulässigkeit der Domain Musterklauseln

Rechtliche Zulässigkeit der Domain. Der ISP ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird den ISP diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten.
Rechtliche Zulässigkeit der Domain fonira ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird fonira diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten.
Rechtliche Zulässigkeit der Domain. Asklepios ist nicht zur Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Domain (etwa in namens-, kennzeichen- oder wettbewerbsrechtlicher Hinsicht) verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird Xxxxxxxxx diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten.
Rechtliche Zulässigkeit der Domain cyb ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird cyb diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten. 12.1 Vertragsverhältnis mit der A1 Telekom Austria 12.2 Vertragsverhältnis mit der mmc kommunikationstechnologie gmbh
Rechtliche Zulässigkeit der Domain. VB ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird VB diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten.
Rechtliche Zulässigkeit der Domain. ISO-Data e.U. ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in Marken- oder Namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird ISO-Data e.U. diesbezüglich vollkommen Schad- und klaglos halten.
Rechtliche Zulässigkeit der Domain. CYBERSERVICE ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird CYBERSERVICE diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten.
Rechtliche Zulässigkeit der Domain. 4.1. Die IKB ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird die IKB diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten. 1. Vertragsverhältnis mit der A1 Telekom Austria 1.1. Der Kunde stimmt zu, dass hinsichtlich ADSL- Zugangsleistung ein Vertragsverhältnis auf Basis der jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der A1 TELEKOM AUSTRIA (einschließlich der jeweils geltenden Leistungsbe- schreibungen und Entgeltbestimmungen) „Online-ADSL“ (bzw. bei SDSL: „Online-SDSL“) – mit Ausnahme der Bestimmungen über eine Kündigung durch den Kunden – mit A1 Telekom Austria AG („TA“) begründet wird und erklärt hiermit, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen der A1 Telekom Austria zur Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein. Die Dokumente der Telekom Austria sind unter xxx.xxxxxxx.xx abrufbar bzw. werden auf Wunsch von der IKB zugesandt. 1.2. Hinsichtlich der Kundenerklärungen zum „Providerwechsel“, „Datenübermittlung“, „Beendigung des Endkunden- vertragsverhältnisses“ ist die IKB Erklärungsempfänger für die A1 Telekom Austria. 1.3. Jene personenbezogenen Daten, welche für die Erbringung, Verrechnung oder Beendigung der Leistungen notwendig sind und zur Erfüllung der vertraglich verpflichtenden Zugangsleistungen zwingend erforderlich sind, werden durch die IKB an die A1 Telekom Austria und durch die A1 Telekom Austria an die IKB übermittelt.
Rechtliche Zulässigkeit der Domain mmc ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird mmc diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten.
Rechtliche Zulässigkeit der Domain. Die Salzburg AG ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen, und wird die Salzburg AG diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten.