Common use of Rechtsanspruch Clause in Contracts

Rechtsanspruch. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung besteht nicht. Die Auszahlung von Förderungsmitteln erfolgt nach Maßgabe der hierfür im Landesvoranschlag verfügbaren Mittel. Für alle Förderungsanträge gilt das Antragsprinzip. Den Anträgen wird jene Richtlinie zu Grunde gelegt, welche zum Zeitpunkt der Antragsstellung (Eingangsdatum beim Amt der Vorarlberger Landesregierung) gilt. Voraussetzung ist die Vollständigkeit eines Antrags. Dieser muss alle Beilagen enthalten, die zur Beurteilung der Förderungsvoraussetzungen erforderlich sind. Förderungsanträge können nur für baubehördlich bewilligte Bauvorhaben gestellt werden, sofern es sich nicht um ein anzeigepflichtiges bzw. um ein freies Bau- vorhaben handelt. Förderungsanträge über Wohngebäude für die bereits vor dem 01.01.2020 eine Baubewilli- gung beantragt wurde, können über Antrag nach der Neubauförderungsrichtlinie 2018/2019 bearbeitet werden.

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Samples: vorarlberg.at, www.holz-von-hier.eu

Rechtsanspruch. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung besteht nicht. Die Auszahlung von Förderungsmitteln erfolgt nach Maßgabe der hierfür im Landesvoranschlag verfügbaren Mittel. Diese Richtlinie gilt für Förderungsanträge ab 01.01.2020 bis 31.12.2021. Für alle Förderungsanträge gilt das Antragsprinzip. Den Anträgen wird jene Richtlinie zu Grunde gelegt, welche zum Zeitpunkt der Antragsstellung (Eingangsdatum beim Amt der Vorarlberger Landesregierung) gilt. Voraussetzung ist die Vollständigkeit eines Antrags. Dieser muss alle Beilagen enthalten, die zur Beurteilung der Förderungsvoraussetzungen erforderlich sind. Förderungsanträge können nur für baubehördlich bewilligte Bauvorhaben gestellt werden, sofern es sich nicht um ein anzeigepflichtiges bzw. um ein freies Bau- vorhaben handelt. Förderungsanträge über Wohngebäude für die bereits vor dem 01.01.2020 eine Baubewilli- gung beantragt wurde, können über Antrag nach der Neubauförderungsrichtlinie 2018/2019 mit den Einkommensgrenzen der Richtlinie 2020/2021 bearbeitet werden.

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Samples: vorarlberg.at

Rechtsanspruch. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung besteht nicht. Die Auszahlung von Förderungsmitteln erfolgt nach Maßgabe der hierfür im Landesvoranschlag verfügbaren Mittel. Für alle Förderungsanträge gilt das Antragsprinzip. Den Anträgen wird jene Richtlinie zu Grunde gelegt, welche zum Zeitpunkt der Antragsstellung (Eingangsdatum beim Amt der Vorarlberger Landesregierung) gilt. Voraussetzung ist die Vollständigkeit eines Antrags. Dieser muss alle Beilagen enthalten, die zur Beurteilung der Förderungsvoraussetzungen erforderlich sind. Förderungsanträge können nur für baubehördlich bewilligte Bauvorhaben gestellt werden, sofern es sich nicht um ein anzeigepflichtiges bzw. um ein freies Bau- vorhaben handelt. Förderungsanträge über Wohngebäude für die bereits vor dem 01.01.2020 01.01.2022 eine Baubewilli- gung beantragt wurde, können über Antrag nach der Neubauförderungsrichtlinie 2018/2019 2020/2021 bearbeitet werden.

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Samples: vorarlberg.at

Rechtsanspruch. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung besteht nicht. Die Auszahlung von Förderungsmitteln erfolgt nach Maßgabe der hierfür im Landesvoranschlag verfügbaren Mittel. Diese Richtlinie gilt für Förderungsanträge ab 01.01.2018 bis 31.12.2019. Für alle Förderungsanträge gilt das Antragsprinzip. Den Anträgen wird jene Richtlinie zu Grunde gelegt, welche zum Zeitpunkt der Antragsstellung (Eingangsdatum beim Amt der Vorarlberger Landesregierung) gilt. Voraussetzung ist die Vollständigkeit eines Antrags. Dieser muss alle Beilagen enthalten, die zur Beurteilung der Förderungsvoraussetzungen erforderlich sind. Förderungsanträge können nur für baubehördlich bewilligte Bauvorhaben gestellt werden, sofern es sich nicht um ein anzeigepflichtiges bzw. um ein freies Bau- vorhaben handelt. Förderungsanträge über Wohngebäude für die bereits vor dem 01.01.2020 01.01.2018 eine Baubewilli- gung beantragt wurde, können über Antrag nach der Neubauförderungsrichtlinie 2018/2019 2016/2017 bearbeitet werden.

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Samples: vorarlberg.at